403.000 Euro Schadenersatz nach Flughafenblockade: Gericht verurteilt Aktivisten

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Zehn Mitglieder der Gruppe Letzte Generation wurden wegen der Blockade des Hamburger Flughafens zu Schadenersatzzahlungen von insgesamt mehr als 403.000 Euro an eine Airline verurteilt. Die mehrstündige Störung des Flugbetriebs hatte zahlreiche Ausfälle und Umleitungen zur Folge. Das Urteil zeigt, dass gezielte Eingriffe in den Flughafenbetrieb zivilrechtliche Konsequenzen haben können und bestätigt, dass Airlines ihren Schaden nach solchen Aktionen gerichtlich geltend machen dürfen.

Lufthansa Flugzeuge auf dem Rollfeld
Foto: mije shots/Adobe Stock

Blockade führte zu weitreichenden Störungen des Flugbetriebs

Am 13. Juli 2023 drangen Mitglieder der Gruppe „Letzte Generation“ auf das Gelände des Hamburger Flughafens ein, durchtrennten einen Sicherheitszaun und gelangten zu Roll- und Startbahnen. Vier von ihnen klebten sich auf dem Rollfeld fest. Der Flugbetrieb wurde für mehrere Stunden vollständig eingestellt, etliche Flüge fielen aus oder wurden umgeleitet. Laut dem späteren Urteil waren insgesamt 57 Flüge der Airline-Töchter Swiss, Austrian und Brussels Airlines betroffen. Bei der Airline-Gruppe waren etwa 8.500 Passagiere von Ausfällen und Verspätungen betroffen.

Diese Aktion hatte für die Klima-Aktivisten nun rechtliche Konsequenzen, denn die Lufthansa Group hatte nach dem Vorfall eine Schadensersatzklage eingereicht. In dieser kam es am 20.11.2025 zu einem Urteil (Az. 325 O 168/24), welches die zehn beteiligten "Letzte Generation"-Mitglieder als Gesamtschuldner verurteilt. Der Fall fand vor dem Landgericht (LG) Hamburg statt.

Gericht spricht 403.000 Euro Schadenersatz zu

Zu einer Schadensersatzzahlung von insgesamt 403.000 Euro an die Airline wurden die zehn Klima-Aktivisten vom LG Hamburg verurteilt. Die Summe umfasst 207.000 Euro für Erstattungen und Kosten für Betreuungsleistungen an Fluggäste, 190.000 Euro für entgangene Einnahmen, sowie 5.000 Euro für Treibstoff und zusätzliche Flüge.
Für die verurteilten Personen kommen außerdem außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 6.800 Euro hinzu. Der gesamte Streitwert des Verfahrens gegen die Klima-Aktivisten belief sich auf 1,1 Millionen Euro. 

Legitimes Ziel überschritt strafrechtliche Grenzen

Das Gericht begründete den Schadenersatzanspruch damit, dass die Aktion der Gruppe unmittelbar in den laufenden Geschäftsbetrieb der Airline eingegriffen hat. Dieses Recht soll Unternehmen davor bewahren, dass ihre Arbeitsabläufe von außen gezielt beeinträchtigt werden. Die Störung muss sich konkret gegen den Betrieb richten. Nach Ansicht der Kammer war das bei der Blockade eindeutig der Fall, weil der gesamte Flugverkehr über Stunden zum Erliegen kam.

In einer Gesamtabwägung betonte das Gericht, dass das Anliegen des Protests zwar ein legitimes gesellschaftliches Ziel verfolge. Die gewählte Form der Aktion überschritt jedoch bewusst strafrechtliche Grenzen und beeinträchtigte den legalen Geschäftsbetrieb der Luftfahrtunternehmen in unangemessener Weise.

Signalwirkung für zukünftige Proteste

Das Urteil könnte auch für andere Klagen eine Rolle spielen: Wer Flughäfen blockiert, riskiert nicht nur strafrechtliche, sondern auch zivilrechtliche Haftung. Das könnte Proteste künftig abschrecken und Sicherheitsbehörden bestärken, konsequent vorzugehen. Mehrere Airlines und Flughäfen haben angekündigt, ähnliche Klagen vorzubereiten, etwa gegen Blockaden am Flughafen Düsseldorf und am BER. 

Was Reisende jetzt wissen sollten

  • Wird Ihr Flug wegen einer Protestaktion gestrichen oder verzögert, liegen die Ursachen bei Dritten. Daher sind Entschädigungen nach der Fluggastrechteverordnung ausgeschlossen.
  • Fluggäste können bei Verspätung Betreuungsleistungen fordern und auch angefallene Kosten in Rechnung stellen.
  • Airlines und Flughäfen könnten entstandene Kosten geltend machen. Das Urteil zeigt, dass sie dafür juristisch auf der sicheren Seite stehen.

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