Lufthansa-Dreamliner in Frankfurt beschädigt: Was bislang über den Zwischenfall bekannt ist

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Bei der Vorbereitung eines Lufthansa-Flugs von Frankfurt nach Los Angeles ist das Bugfahrwerk einer Boeing 787-9 eingeknickt. Mehrere Beschäftigte wurden verletzt, Passagiere waren noch nicht an Bord. Die Ursache des Zwischenfalls wird weiter untersucht. Für betroffene Reisende stellt sich die Frage, welche Rechte sie bei Ausfall, Umbuchung oder verspäteter Ankunft haben.

Lufthansa Vorfall
Symbolbild © AdobeStock/Chalabala

Bugfahrwerk knickt am Gate ein

Der Zwischenfall ereignete sich am Donnerstag gegen 12:45 Uhr am Frankfurter Flughafen. Die Boeing 787-9 stand auf der Parkposition A15 am Terminal 1 und wurde für den Langstreckenflug LH450 nach Los Angeles vorbereitet. Während der Abflugvorbereitungen knickte das Bugfahrwerk der Maschine unerwartet ein. Die Nase des Flugzeugs sackte daraufhin auf den Boden. Die Fluggastbrücke war zu diesem Zeitpunkt bereits angeschlossen. Auf Videos in sozialen Netzwerken ist zu sehen, wie die Nase des Flugzeugs plötzlich nach unten fällt. Dabei sollen die Räder des Bugfahrwerks nach vorne weggeknickt sein. Auch ein Gepäckförderfahrzeug soll unter dem Flugzeug eingeklemmt worden sein. Einsatzkräfte und Techniker waren anschließend vor Ort.

Passagiere waren noch nicht eingestiegen

Nach Angaben der Lufthansa hatte das Boarding noch nicht begonnen. Passagiere befanden sich daher nicht an Bord. In der Maschine waren ausschließlich Beschäftigte, darunter 13 Crewmitglieder der Lufthansa sowie weitere Mitarbeitende von Dienstleistungsunternehmen, die den Flug vorbereiteten.

Für die Reisenden des geplanten Flugs nach Los Angeles bedeutete der Zwischenfall dennoch eine erhebliche Störung. Der betroffene Flug konnte nicht wie vorgesehen starten. Je nach weiterer Organisation durch die Airline mussten Passagiere mit einer Annullierung, Umbuchung oder einer deutlich verspäteten Beförderung rechnen.

Mehrere Beschäftigte wurden verletzt

Bei dem Vorfall wurden mehrere Personen verletzt. Nach Angaben eines Lufthansa-Sprechers wurden zwei Kabinencrew-Mitglieder der Airline sowie weitere Mitarbeitende von Dienstleistungsunternehmen zur ärztlichen Versorgung in ein Krankenhaus gebracht. Genauere Angaben zur Gesamtzahl der Verletzten und zur Schwere der Verletzungen machte Lufthansa zunächst nicht.

Später teilte die Airline mit, dass die ins Krankenhaus gebrachten Beschäftigten wieder entlassen werden konnten. Weitere betroffene Mitarbeitende wurden betreut. Ihre Heimreise wurde nach Angaben der Lufthansa organisiert.

Ursache des Zwischenfalls noch unklar

Warum das Bugfahrwerk der Boeing 787-9 einknickte, ist bislang nicht bekannt. Lufthansa untersucht den Vorfall gemeinsam mit den zuständigen Behörden. Auch Boeing unterstützt nach Angaben der Nachrichtenagentur AP die Untersuchung.

Die beschädigte Maschine sollte nach Freigabe durch die Behörden in eine Technikhalle geschleppt werden. Dort sollen weitere Untersuchungen stattfinden, bevor das Flugzeug repariert wird. Erst nach Abschluss der Prüfungen dürfte klarer werden, ob ein technischer Defekt, ein Fehler bei der Abfertigung oder ein anderer Umstand zu dem Vorfall geführt hat.

Betroffener Dreamliner gehört zu den neueren Lufthansa-Maschinen

Bei der beschädigten Maschine handelt es sich um eine Boeing 787-9, auch bekannt als Dreamliner. Das Flugzeug trägt den Namen „Herne“ und gehört zu den neueren Maschinen der Lufthansa-Flotte. Lufthansa setzt den Flugzeugtyp auf Langstrecken ein, unter anderem auf Verbindungen in die USA. Nach Angaben der Airline betreibt Lufthansa derzeit mehrere Dreamliner dieses Typs. Der konkrete Vorfall betrifft jedoch zunächst nur die beschädigte Maschine. Für den übrigen Flugbetrieb am Frankfurter Flughafen hatte der Zwischenfall nach Angaben des Flughafenbetreibers Fraport keine größeren Auswirkungen.

Was betroffene Fluggäste jetzt wissen sollten

Für Passagiere bestand nach bisherigem Stand keine unmittelbare Gefahr, da sie noch nicht an Bord waren. Für Reisende des betroffenen Fluges kann der Vorfall dennoch erhebliche Folgen gehabt haben, etwa durch eine Annullierung, Umbuchung oder verspätete Ankunft am Zielort. Ob ein Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung besteht, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Entscheidend ist unter anderem, ob der Flug annulliert wurde, wann Lufthansa die Reisenden informiert hat, welche Ersatzbeförderung angeboten wurde und wann die Passagiere tatsächlich am Ziel angekommen sind.

Wer von LH450 oder einer Anschlussverbindung betroffen war, sollte seine Flugdaten prüfen lassen.

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