Jetzt Anspruch prüfen!
Hier bleibt mehr für Sie
veröffentlicht am
Die Maschine Richtung Hyderabad kehrte gestern um und landete wieder sicher in Frankfurt. Passagiere verbrachten die Nacht am Flughafen.
Die Kehrtwende beim Lufthansa-Flug: Nach zwei Stunden Flug ging am Sonntagabend eine Bombendrohung ein. Der Indien ansteuernde Lufthansa-Flieger machte buchstäblich eine Kehrtwende und flog zurück nach Frankfurt. Die Passagiere kamen die Nacht über am Flughafen unter, während die Ermittlungen zur Drohung laufen.
Ein Lufthansa-Flug von Frankfurt am Main nach Hyderabad (Indien) musste am Sonntagabend aufgrund einer Bombendrohung umkehren und sicher in Frankfurt landen. Die Maschine, eine Boeing 787-9 Dreamliner mit der Flugnummer LH752, war bereits rund zwei Stunden in der Luft und befand sich über bulgarischem Luftraum, als die Drohung bei der Konzernsicherheit der Lufthansa einging.
Die Bundespolizei bestätigte den Vorfall am Montag. Aus ermittlungstaktischen Gründen wurden bisher keine Details dazu veröffentlicht, wie und wo genau die Drohung einging. Die Landung in Hyderabad wurde von den indischen Behörden nicht freigegeben, weshalb das Flugzeug zur Umkehr angewiesen wurde. Gegen 18:30 Uhr setzte die Maschine ohne Zwischenfälle wieder am Frankfurter Flughafen auf.
Für die rund 200 Passagiere wurden im Transitbereich des Flughafens Feldbetten aufgestellt, da sie ohne Visum den Bereich nicht verlassen durften. Sie verbrachten die Nacht am Flughafen und sollten im Laufe des Montags ihren Weiterflug nach Hyderabad antreten.
Die Ermittlungen zu der Bombendrohung dauern an. Die Lufthansa und die Bundespolizei äußerten sich nicht zu möglichen Hintergründen oder zur Ernsthaftigkeit der Drohung. Auch Spekulationen über die Ursache wurden von der Fluggesellschaft nicht kommentiert.
Bombendrohungen gegen Flugzeuge sind im internationalen Flugverkehr insgesamt selten, kommen aber vereinzelt immer wieder vor. In den letzten Jahren gab es etwa 2026 ein ähnliches Ereignis, als eine Lufthansa-Maschine nach einer Bombendrohung auf dem Weg von Houston nach Frankfurt in New York zwischenlanden musste. Auch wurden 2019 mehrere Lufthansa-Flüge wegen Bombendrohungen am Boden gestrichen. Aus Sicherheitsgründen werden solche Meldungen von Airlines und Behörden stets ernst genommen.
Passagiere, deren Flug wegen einer Bombendrohung annulliert oder auf einen späteren Flug umgebucht wird, haben grundsätzlich Anspruch auf eine kostenlose Umbuchung auf einen Alternativflug oder auf die vollständige Rückerstattung des Ticketpreises. Ein Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung besteht jedoch in der Regel nicht, da Bombendrohungen als außergewöhnlicher Umstand gelten und die Airline für die Ursache nicht verantwortlich ist.
Unabhängig davon muss die Fluggesellschaft während der Wartezeit für angemessene Verpflegung sorgen und gegebenenfalls eine Hotelunterkunft inklusive Transfer bereitstellen, falls eine Übernachtung erforderlich wird. Die Airline ist zudem verpflichtet, die Passagiere über ihre Rechte zu informieren.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Die Vertragsanwälte der SOS Flugverspätung kennen sich auch mit den prekären Vorfällen aus. In Fällen von Bombendrohungen beschränkt sich die Haftung der Airline auf die Bereitstellung von Betreuungsleistungen wie Verpflegung, Hotelunterkunft und Transfer, solange Passagiere auf ihre Weiterreise warten müssen. Sie können mit dem kostenlosen Entschädigungsrechner der SOS Flugverspätung bei jeder Flugunregelmäßigkeit auch ganz einfach selbst überprüfen, ob Ihnen etwa eine Entschädigung zusteht."