Lufthansa-Piloten kündigen zweitägigen Streik an – Hunderte Flugausfälle erwartet

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Fluggäste der Lufthansa müssen sich erneut auf erhebliche Einschränkungen einstellen. Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) hat für Donnerstag und Freitag einen zweitägigen Streik angekündigt. Die Arbeitsniederlegung soll am Donnerstag um 00:01 Uhr beginnen und am Freitag um 23:59 Uhr enden.

Piloten der Lufthansa zum zweitägigen Streik aufgerufen
© Unsplash/nick herasimenka

Vom Streik betroffen sind neben der Lufthansa-Kerngesellschaft auch die Frachttochter Lufthansa Cargo sowie erstmals die Regionalgesellschaft Lufthansa Cityline. Insgesamt sind mehr als 5.000 Pilotinnen und Piloten zum Streik aufgerufen worden. Es ist damit zu rechnen, dass zahlreiche Flüge ausfallen oder sich erheblich verspäten.

Bereits im Februar hatte ein eintägiger Pilotenstreik den Flugverkehr stark beeinträchtigt. Damals mussten mehr als 800 Flüge gestrichen werden, rund 100.000 Passagiere waren betroffen. Darüber berichteten wir in unserer Newsmeldung vom 12.02.2026, die Sie hier lesen können.

Nahost-Flüge ausdrücklich ausgenommen

Aufgrund der aktuell angespannten Lage im Nahen Osten bleiben Verbindungen in mehrere Länder der Region diesmal ausdrücklich vom Streik ausgenommen. Dazu zählen unter anderem Ägypten, Israel, Jordanien, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien sowie die Vereinigten Arabischen Emirate. Auch Flüge aus diesen Ländern nach Deutschland sollen planmäßig stattfinden. Die Gewerkschaft hatte bereits in der vergangenen Woche wegen der angespannten Situation im Luftverkehr über dem Nahen Osten zunächst von Streikmaßnahmen bei entsprechenden Verbindungen abgesehen.

Streit um betriebliche Altersvorsorge

Hintergrund des Arbeitskampfes sind festgefahrene Tarifverhandlungen. Nach Angaben der Gewerkschaft liegt weiterhin kein verhandlungsfähiges Angebot der Lufthansa zur betrieblichen Altersvorsorge für Piloten vor. Die Vereinigung Cockpit fordert unter anderem Verbesserungen bei der Betriebsrente sowie Vergütungsanpassungen. Die Lufthansa wiederum schlägt eine kostenneutrale Reform des bestehenden Systems vor und möchte anschließend mit externer Moderation über die künftige Organisation des Flugbetriebs sprechen.

Ansprüche bei Streik – Fluggäste sollten Rechte prüfen

Kommt es infolge des Streiks zu Flugausfällen oder langen Verspätungen, haben Fluggäste grundsätzlich Anspruch auf Betreuungsleistungen der Airline, etwa Verpflegung, Hotelübernachtungen oder Umbuchungen.

Ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung besteht bei Streiks jedoch nicht immer. Entscheidend ist, ob es sich um einen sogenannten „außergewöhnlichen Umstand“ handelt oder um einen Streik, der dem Verantwortungsbereich der Airline zugeordnet wird. Bei internen Streiks von Airline-Beschäftigten haben Gerichte in der Vergangenheit teilweise zugunsten von Fluggästen entschieden.

Betroffene Passagiere sollten daher prüfen lassen, ob in ihrem konkreten Fall dennoch ein Entschädigungsanspruch besteht.

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