Lufthansa-Piloten stimmen für Streik - Fluggäste müssen mit Ausfällen rechnen

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Die Lufthansa-Piloten haben sich in einer Urabstimmung der Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) nach drei streiklosen Jahren klar für einen Streik ausgesprochen. Im Mittelpunkt des Konflikts steht die betriebliche Altersvorsorge. Ein Termin steht zwar noch nicht fest, doch Fluggäste müssen in den kommenden Wochen mit erheblichen Ausfällen und Verspätungen rechnen – und haben nach Ansicht unserer Experten Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung.

Deutliche Mehrheit für Arbeitskampf

Im Streit um eine bessere betriebliche Altersversorge bei der Lufthansa und ihrer Frachttochter Lufthansa Cargo haben sich die Mitglieder der Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) klar positioniert: Mit großer Mehrheit stimmten sie für mögliche Streikmaßnahmen. Laut VC beteiligten sich 90 Prozent der Lufthansa-Piloten und 95 Prozent der Cargo-Piloten an der Abstimmung. Davon sprachen sich 88 Prozent beziehungsweise 96 Prozent für den Arbeitskampf aus – weit mehr als die erforderlichen 70 Prozent.

Ein konkreter Streiktermin wurde noch nicht genannt. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen liegt nun bei der Tarifkommission der Gewerkschaft. Erfahrungsgemäß hat ein Pilotenstreik gravierende Folgen: In der Vergangenheit musste Lufthansa nahezu das gesamte Flugprogramm während solcher Aktionen einstellen.

Streitpunkt: Betriebsrente der Piloten

Im Zentrum des Tarifkonflikts steht die betriebliche Altersvorsorge der rund 4.800 Pilotinnen und Piloten. Die Gewerkschaft fordert eine deutliche Aufstockung des Arbeitgeberanteils. Ursprünglich hatte VC eine Verdreifachung verlangt, im Laufe von sieben Verhandlungsrunden die Forderung jedoch reduziert. Trotzdem blieb eine Einigung aus.

Arne Karstens, Sprecher der Tarifkommission, betonte: „Die Altersvorsorge ist ein zentrales Fundament der Lebensplanung für Pilotinnen und Piloten – mindestens genauso wichtig wie die gesetzliche Rente.“ Lufthansa müsse nun ein ernsthaftes Angebot vorlegen.

Mehr Hintergründe zum Vorwurf der unzureichenden Absicherung der Betriebsrente finden Sie in unserem bereits veröffentlichten Artikel zum Thema.

Lufthansa verweist auf schwierige Lage

Der Konzern selbst verweist auf seine angespannte wirtschaftliche Situation. Lufthansa-Chef Jens Ritter betonte, dass die betriebliche Altersvorsorge bereits auf hohem Niveau liege und zusätzliche Mittel nicht vorhanden seien. Gleichzeitig läuft bei der Kernmarke ein Sanierungsprogramm. Bis 2030 sollen rund 4.000 Stellen in der Verwaltung gestrichen werden.

Verlagerung von Jobs sorgt für Unmut

Ein weiterer Streitpunkt betrifft die langfristige Konzernstrategie. Lufthansa plant, bis 2030 rund die Hälfte ihrer Kurz- und Mittelstreckenjets von Tochtergesellschaften wie Discover und City Airlines betreiben zu lassen. Dort gelten deutlich niedrigere Löhne und andere Tarifbedingungen. Sowohl die Vereinigung Cockpit als auch die Flugbegleitergewerkschaft UFO kritisieren diesen Kurs scharf.

Allerdings: Streiks gegen unternehmerische Strategien sind in Deutschland rechtlich nicht zulässig, da sie nicht Bestandteil von Tarifverträgen sind.

Ausfälle aufgrund von Pilotenstreik entschädigungsfähig

Noch steht kein Streiktermin fest, doch Passagiere müssen in den kommenden Wochen mit kurzfristigen Ausfällen und Umbuchungen rechnen. Bereits kleinere Arbeitskämpfe können den Flugplan massiv beeinträchtigen. Sollte es zu einem großflächigen Pilotenstreik kommen, drohen erneut zehntausende ausgefallene Flüge – wie zuletzt im Jahr 2022.

Nach Einschätzung unserer Rechtsexperten sind Flugausfälle und Verspätungen, die durch einen Pilotenstreik verursacht werden, in der Regel entschädigungsfähig. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass interne Arbeitskämpfe kein „außergewöhnlicher Umstand“ im Sinne der EU-Fluggastrechte-Verordnung sind. Betroffene Passagiere können daher Ansprüche auf Ausgleichszahlungen von bis zu 600 Euro geltend machen.

Reisende sollten ihre Buchungen im Blick behalten, die Lufthansa-App oder die Website regelmäßig prüfen und im Fall von Ausfällen ihre Ansprüche auf Fluggastrechte geltend machen.

Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

Wenn Piloten streiken, werden wir aktiv

„Unsere Erfahrung zeigt: Auch bei Pilotenstreiks stehen den Fluggästen oft Entschädigungen zu. Wir setzen Ihre Ansprüche konsequent durch – notfalls auch vor Gericht.“

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