News zu den Themen Flugausfall und Flugverspätung
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Die Lufthansa-Gruppe will bis zum 24. April rund 23.000 Flüge annullieren. Damit reduziert die Lufthansa ihre Flugfrequenz um 50%. Grund dafür ist die sinkende Nachfrage nach Flugreisen aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus. Die Lufthansa will mit den Streichungen die verringerten Buchungen wirtschaftlich abfedern.
Innerdeutsche Flüge sowie Reisen nach Italien sind schwerpunktmäßig von den Streichungen betroffen. Daneben können ebenfalls Flüge nach Skandinavien, Großbritannien, dem Baltikum, Polen, Russland, Frankreich, Spanien und Portugal annulliert werden. Bis Ende April fliegt Lufthansa nicht zum chinesischen Festland und nicht nach Teheran. Die Ausfälle betreffen alle Fluggesellschaften der Lufthansa Group, dazu zählen neben Eurowings, auch die Swiss und Austrian Airlines.
UPDATE vom 12.03.2020: USA verhängen Einreisestopp in die USA
Ein weiterer Schlag ins Kontor für die Lufthansagruppe ist das am morgigen Tage für Europäer geltende Einreiseverbot in die USA. Für April hat die Lufthansa-Gruppe 1498 Frequenzen in die USA geplant. Brussels Airlines hatte 60 Flüge ab Belgien vorgesehen. Lufthansa selbst hat mit 921 geplanten Flügen das größte Angebot. Bei Swiss sind es 318 und bei Austrian Airlines waren 159 Flüge geplant.
Fluggästen wird geraten, falls sie ihre Kontaktdaten nicht hinterlegt haben, sich selbstständig nach dem Status ihrer Reise informieren. Die Kosten der ausgefallenen Flüge werden ersttatet. Eine Umbuchung ist kostenfrei möglich. Laut Lufthansa sollen alle europäischen Ziele langfristig erreichbar bleiben.
Bis auf weiteres sollen zudem die Großraumflugzeuge A 380 der Lufthansa mindestens für die nächsten zwei Monate nicht zum Einsatz kommen, wie am Freitag durch die Lufthansa bekannt gegeben wurde. Möglicherweise kann dieser Zeitraum sogar bis Juni verlängert werden. Die Flotte der Lufthansa umfasst 14 Flugzeuge des Typs A 380. Die A 380-Doppeldecker bieten Platz für bis zu 850 Fluggäste und gelten als die größten seriengefertigten Passagierflugzeuge der Welt.
Auf personeller Ebene reagiert die Lufthansa mit einem sofort wirksamen Einstellungsstopp. Ihren Mitarbeitern bietet die Fluggesellschaft „freiwillige individuelle Personalmaßnahmen“ an, dazu zählt das Vorziehen des Jahresurlaubs oder auch ein unbezahlter Urlaub. Ferner sollen Ausgaben für Projekte und Sachkosten auf das Nötigste reduziert werden.
Auch andere Fluggesellschaften leiden unter dem Passagierrückgang. So fliegt Ryanair beispielsweise aktuell 25% weniger, im Vergleich zu den für die Fluggesellschaft üblichen Frequenzen. Ryanair-Chef, Michael O’Leary, geht davon aus, dass sich der Markt nach den Osterfeiertagen wieder stabilisieren wird, wenn sich die Verbraucher auf ihre Sommerreisen konzentrieren.
Emirates reagiert ähnlich wie Lufthansa mit der Möglichkeit einer kostenlosen Umbuchung für alle ihrer Flüge im März. Das Reiseunternehmen TUI bietet ihren Kunden, die eine Reise aufgrund des Corona-Virus nicht antreten möchten, ebenfalls an, bis Ende April kostenfrei umbuchen oder stornieren zu können.
Gemäß der EU-Flugrechteverordnung können Passagiere im Falle eines Ausfalls ihres Fluges einen Anspruch auf Entschädigung haben. Dabei ist das Verschulden der Airline als Grund für den Ausfall maßgeblich. Aktuell reagieren die Fluggesellschaften aus betriebswirtschaftlichen Gründen mit der Streichung von Flügen. Ein außergewöhnlicher Umstand liegt mangels offizieller Reisewarnung aufgrund des Corona-Virus nicht vor. Somit haben betroffene Passagiere ein Recht auf Entschädigung. Die Entschädigung kann dabei zwischen 250 und 600 Euro liegen. Eine Entschädigungszahlung können die Fluggesellschaften umgehen, indem sie den Ausfall ihren Passagieren rechtzeitig anzeigen. Rechtzeitig ist die Anzeige bis 14 Tage vor Abflug.
Carl Christian Müller der Mueller.legal Rechtsanwälte Berlin ist Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung und Rechtsexperte für Reiserecht mit langjähriger Erfahrung.
"Seit 2016 setzen uns für die Ansprüche unserer Mandanten ein. Denn Flugverspätungen oder -annulierungen sind ärgerlich, sollten Sie jedoch nicht auch noch finanziell belasten. Sie benötigen Rechtsberatung oder haben weitere Fragen? Dann melden Sie sich bei uns!