Lufthansa-Streik am Freitag: Hunderte Flüge fallen aus – das sind Ihre Rechte

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Seit Mitternacht stehen bei der Lufthansa viele Maschinen am Boden: Die Flugbegleiter der Airline streiken bundesweit. Besonders betroffen ist der Reiseverkehr am letzten Tag der Osterferien – für viele Passagiere bedeutet das Ausfälle, Verspätungen und Unsicherheit.

Seit Mitternacht streiken die Flugbegleiter der Lufthansa - zahlreiche Flüge dürften im Laufe des Freitags ausfallen.
© Unsplash/Dennis Gecaj

Streik trifft große deutsche Flughäfen

Der Streik läuft seit 0.00 Uhr und soll bis 22.00 Uhr andauern. Betroffen sind zahlreiche Abflüge an den wichtigsten deutschen Flughäfen, darunter Frankfurt, München, Berlin, Hamburg und Düsseldorf. Nach aktuellen Einschätzungen des Flughafenverbands ADV könnten mehr als 520 Flüge ausfallen. Am Drehkreuz Frankfurt wurden bereits im Vorfeld rund drei Viertel der geplanten Lufthansa-Abflüge gestrichen. Auch an anderen Standorten wurden zahlreiche Verbindungen annulliert.

Lufthansa versucht gegenzusteuern

Die Lufthansa reagiert mit Ausweichmaßnahmen. Airlines aus dem Konzernverbund wie Eurowings oder Discover sollen zusätzliche Flüge übernehmen. Auch internationale Tochtergesellschaften setzen größere Flugzeuge ein oder erhöhen Frequenzen. Trotz dieser Maßnahmen ist davon auszugehen, dass viele Reisende ihr Ziel heute nicht wie geplant erreichen.

Hintergrund des Arbeitskampfes

Auslöser des Streiks sind festgefahrene Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft UFO. Diese wirft der Lufthansa vor, bislang kein verhandlungsfähiges Angebot vorgelegt zu haben. Auch die Situation bei der Tochtergesellschaft Cityline spielt eine zentrale Rolle. Der Streik ist das Ergebnis einer vorherigen Urabstimmung mit hoher Zustimmung unter den Beschäftigten.

Was betroffene Fluggäste jetzt wissen müssen

Für Passagiere gilt zunächst: Den Flugstatus unbedingt prüfen und nicht ungeprüft zum Flughafen fahren.

Wichtig ist auch die rechtliche Einordnung:

  • Umbuchung oder Erstattung: Betroffene können ihren Flug kostenfrei umbuchen oder den Ticketpreis zurückfordern.
  • Betreuungsleistungen: Die Airline muss für Verpflegung, Unterkunft und alternative Beförderung sorgen.
  • Entschädigung: Bei Streiks besteht in der Regel kein Anspruch auf Ausgleichszahlung, da es sich um einen außergewöhnlichen Umstand handelt.
Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

SOS Flugverspätung unterstützt betroffene Reisende

"Auch wenn Entschädigungen bei Streiks oft ausgeschlossen sind, lohnt sich eine genaue Prüfung im Einzelfall. Gerade bei Folgeproblemen oder unzureichender Betreuung durch die Airline können dennoch Ansprüche bestehen."

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