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Bei der Lufthansa hat am Donnerstagmorgen ein groß angelegter Streik von Piloten und Flugbegleitern begonnen. Laut der Gewerkschaft Ufo haben die Crews an mehreren Standorten, darunter Frankfurt und Berlin, ihre Arbeit vollständig niedergelegt. Hunderte Flüge fallen aus, zehntausende Passagiere sind betroffen. Nach Schätzungen des Flughafenverbands ADV müssen in Deutschland mehr als 460 Flüge gestrichen werden, betroffen sind rund 69.000 Reisende. Erfahren Sie hier, wie Sie als betroffener Passagier Entschädigungsansprüche geltend machen können.
Der Arbeitskampf richtet sich gegen das Lufthansa-Management. Die rund 4.800 Piloten und 20.000 Kabinenbeschäftigten fordern höhere Arbeitgeberbeiträge zu Betriebs- und Übergangsrenten sowie neue Tarifverträge für Lufthansa und die Regionaltochter Cityline. Durch Umstrukturierungen im Konzern sollen dort bis zu 800 Arbeitsplätze gefährdet sein. Die Gewerkschaft Ufo will mit dem Streik Verhandlungen erzwingen, während der Lufthansa-Vorstand die Aktion als „völlig unnötige Eskalation“ bezeichnet.
Für betroffene Fluggäste ist entscheidend: Der Streik liegt in der Verantwortung der Airline. Da es sich um eine interne Arbeitskampfmaßnahme handelt, gilt sie - anders als Streiks externer Dritter wie etwa Flugsicherung oder Flughafenpersonal - nicht als außergewöhnlicher Umstand im Sinne der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Damit steht Passagieren grundsätzlich eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zu, abhängig von Flugstrecke und Verspätungsdauer.
👉 Weitergehende Informationen zu Ihren Rechten bei Streiks am Flughafen finden Sie auf unserer Seite "Streik am Flughafen: Entschädigung & Fluggastrechte erklärt".
Lufthansa hat angekündigt, im großen Umfang elektronische Umbuchungen anzubieten. Passagiere sollten ihre Verbindung online prüfen und nicht ohne Bestätigung zum Flughafen fahren. Erst am Freitag rechnet die Airline mit einer weitgehenden Rückkehr zum normalen Flugplan.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
„Viele Reisende gehen bei Streiks vorschnell davon aus, dass sie leer ausgehen. Entscheidend ist aber, wer streikt: Handelt es sich um einen Streik des Airline-eigenen Personals, bestehen häufig gute Chancen auf eine Entschädigung. Lassen Sie Ihren Fall kurz und unverbindlich prüfen. SOS Flugverspätung übernimmt die Durchsetzung Ihrer Ansprüche – unkompliziert, transparent und ohne Papierkrieg.“