News zu den Themen Flugausfall und Flugverspätung

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Massive Flugausfälle durch Wetterchaos: Fluggastrechte im Überblick

veröffentlicht am

Die aktuellen Wetterbedingungen mit starkem Schneefall und Glätte haben in Teilen Deutschlands zu zahlreichen Flugausfällen und Verspätungen geführt. So wurden am Hauptstadtflughafen BER 20 Flüge annulliert und am Flughafen Frankfurt am Main wurden von den ursprünglich geplanten geplanten 1090 Starts und Landungen bereits 120 annulliert. Diese außergewöhnliche Situation hat erhebliche Auswirkungen auf Reisende und wirft Fragen zu den Rechten von Passagieren auf.

 

 

Bild: Adobe Stock / Datei-Nr. 241034799

Rekordanstieg bei Schlichtungsanträgen: Fluggastrechte im Fokus

Die aktuellen Wetterbedingungen mit starkem Schneefall und Glätte haben in Deutschland zu zahlreichen Flugausfällen und Verspätungen geführt. Sind auch Sie von den Flugverspätungen und Ausfällen betroffen, stellt sich Ihnen wie vielen Passagieren wahrscheinlich die Frage, was Ihnen nun zusteht. Kommt es auf Ihrem Flug zu Verspätungen von mehr als drei Stunden oder kann der Flug gar nicht erst stattfinden, stehen Ihnen grundsätzlich Entschädigungsansprüche zu. Die Entschädigung liegt zwischen 250 und 600 € je nach zurückgelegter Flugdistanz. Allerdings kann die Airline von der Zahlungsverpflichtung befreit sein, wenn außergewöhnliche Umstände zu den Flugverzögerungen geführt haben. Außergewöhnliche Umstände sind solche, auf die die Airline keinen Einfluss nehmen kann. Hierunter können auch extreme Wetterbedingungen zählen. 

Als Fluggastrechteunternehmen möchten wir Ihnen aufzeigen, welche Ansprüche Ihnen trotz der Wetterbedingungen zustehen können: 

  1. Kein Anspruch auf Entschädigung bei "außergewöhnlichen Umständen"
    Fluggesellschaften sind bei wetterbedingten Störungen von Entschädigungszahlungen befreit. Dennoch sind sie verpflichtet, angemessene Unterstützung, wie Verpflegung, Unterkunft und alternative Beförderung, bereitzustellen.

  2. Rechte während der Wartezeit
    Bei Wartezeiten von mehr als zwei Stunden (bei Kurzstrecken) haben Sie Anspruch auf kostenfreie Versorgung, unabhängig von der Ursache der Verspätung.

  3. Alternative Beförderung 
    Wenn Ihr Flug storniert wird, können Sie zwischen einer vollständigen Erstattung oder einer alternativen Beförderung wählen.

Was gilt es zu beachten? 

Es ist zu unterscheiden, ob die Verspätung durch den unerwarteten Wintereinbruch hervorgerufen wurde oder durch eine notwendige Enteisung. So hatte der BGH zuletzt entschieden,  dass die Enteisung von Flugzeugen in Zeiträumen und an Orten, an denen mit winterlichen Temperaturen gerechnet werden kann, keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne der Fluggastrechteverordnung darstellt. Es handelt sich hierbei vielmehr um routinemäßige Maßnahmen, welche die Airline bei Erstellung des Flugplanes zu berücksichtigen habe. Es kann daher lohnenswert sein, die Ansprüche prüfen zu lassen. Denn häufig ist zu beobachten, dass sich Airlines pauschal auf das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände berufen, auch wenn diese in Wirklichkeit gar nicht vorlagen. 

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