Nacht im Flieger statt Weiterreise: 500 Passagiere müssen im Flugzeug übernachten

veröffentlicht am

Schneechaos am Flughafen München: Rund 500 Passagiere mussten eine Nacht in bereits geboardeten Flugzeugen verbringen, nachdem Starts kurzfristig untersagt und Flüge annulliert wurden. Alles zur Meldung und dazu, welche EU-Fluggastrechte jetzt gelten und welche Ansprüche Betroffene trotz „schlechtem Wetter“ haben können.

Flughafen München: 500 Passagiere müssen im Flugzeug übernachten
Symbolbild: AdobeStock/Alexandr Vasilyev

Rund 500 Passagiere haben in der Nacht von Donnerstag auf Freitag unfreiwillig in Flugzeugen am Flughafen München übernachten müssen. Ihre Flüge waren bereits komplett geboardet und startbereit, als wegen heftiger Schneefälle kurzfristig die Starterlaubnis verweigert und die Verbindungen gestrichen wurden. Betroffen waren unter anderem drei Lufthansa-Flüge nach Singapur, Kopenhagen und Danzig sowie zwei Air-Dolomiti-Flüge nach Graz und Venedig.

Keine Rückkehr ins Terminal möglich

Für die Passagiere gab es in dieser Situation keinen Weg zurück ins Terminal, obwohl die Flüge annulliert waren. Nach Angaben des Flughafens waren sämtliche Parkpositionen direkt am Terminal belegt, gleichzeitig waren die Buskapazitäten auf dem Vorfeld stark eingeschränkt. Weil weder Abstellflächen in Terminalnähe noch ausreichend Busse zur Verfügung standen, mussten Fluggäste und Besatzungen stundenlang in den Flugzeugen ausharren und schließlich dort die gesamte Nacht verbringen. Warum genau keine Busse bereitstanden, konnte ein Sprecher von Lufthansa nicht erklären; für die Organisation des Bodenverkehrs ist der Flughafen zuständig.

Wetter und Nachtflugverbot verschärfen die Lage

Schon den gesamten Donnerstag über hatten starke Schneefälle den Betrieb am Flughafen München massiv beeinträchtigt; rund 100 Flüge wurden nach offiziellen Angaben gestrichen. Am Abend erhielten einzelne Verbindungen Sondergenehmigungen, trotz des üblichen Nachtflugverbots nach 1.00 Uhr noch zu starten, doch die Wetterbedingungen verschlechterten sich so stark, dass bereits abgefertigte Maschinen keine finale Starterlaubnis mehr erhielten. Für die Passagiere bedeutete das, dass sie zwar angeschnallt auf ihren Plätzen saßen, ihre Flugzeuge aber nicht starten durften und gleichzeitig keine Möglichkeit bestand, ins Terminal zurückzukehren.

Stunden im Ungewissen

Eine dänische Passagierin schilderte in Medienberichten, ihr Flug nach Kopenhagen sei zunächst für 21.30 Uhr geplant gewesen, dann mehrfach verschoben und schließlich gestrichen worden. Bis etwa 2 Uhr habe es im Halbstundentakt geheißen, man warte noch auf einen Bus, der die Fluggäste ins Terminal bringen solle, später sei dann per Durchsage mitgeteilt worden, der Flughafen sei bis 5 Uhr gesperrt und alle Busfahrer seien bereits nach Hause gegangen. Erst in den frühen Morgenstunden durften die Passagiere das Flugzeug verlassen; die Airline buchte sie anschließend auf spätere Flüge um.

Flughafen bedauert – Betroffene warten auf Antworten

Erst am Freitagmorgen fuhren wieder Busse, die die über Nacht festgesetzten Passagiere von den abgestellten Maschinen zurück ins Terminal brachten. Lufthansa erklärte, man habe die Betroffenen umgebucht, während der Flughafen München die „entstandenen Unannehmlichkeiten“ bedauerte, aber zunächst für weitergehende Nachfragen nicht erreichbar war. Für viele Reisende bleibt damit die Frage offen, warum ausgerechnet in einer vorhersehbaren Wettersituation eine derart extreme Ausnahmelage entstehen konnte, in der Hunderte Menschen eine ganze Nacht im Flugzeug verbringen mussten.

EU-Fluggastrechte

Auch wenn eine Annullierung wegen heftigen Schneefalls oft als „außergewöhnlicher Umstand“ gilt und deshalb meist keine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 auslöst, bleiben zentrale Ansprüche bestehen: Passagiere haben grundsätzlich Anspruch auf Betreuungsleistungen (angemessene Verpflegung/Erfrischungen, zwei Kommunikationsmöglichkeiten sowie – falls erforderlich – Hotelunterbringung inklusive Transfer) und auf anderweitige Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder alternativ Ticketkostenerstattung. Entscheidend ist: Selbst bei wetterbedingten Ausfällen dürfen Fluggäste nicht „sich selbst überlassen“ werden. Wenn eine Rückkehr ins Terminal nicht möglich ist und eine Übernachtung faktisch im Flugzeug stattfindet, stellt sich regelmäßig die Frage, ob die Betreuung ausreichend organisiert wurde und ob zusätzliche Kosten (z. B. Verpflegung, Hotel, Umbuchungen) zu erstatten sind. 

Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

Zwischen Startbahn und Terminal gefangen - aber nicht Ihr Geldbeutel

"Wir ordnen den Fall rechtlich für Sie ein und helfen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Zuverlässig und schnell. Mit dem günstigsten Provisionssatz in Deutschland."

Jetzt Anspruch prüfen!

Hier bleibt mehr für Sie

Zurück