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Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat Flightright untersagt, Ryanair in der Werbung übermäßig negativ darzustellen und Passagieren zu empfehlen, sämtliche Kontaktversuche der Airline zu ignorieren (Az.: 14 U 132/22). Gleichzeitig betont das Gericht, dass auch Fluggastportale klare Grenzen bei ihrer Kommunikation und Kundenansprache einhalten müssen, wenn sie sich als Verbraucherschützer präsentieren. Wir schauen genauer hin.
In einem wegweisenden Urteil untersagte das OLG Hamburg dem Unternehmen Flightright, in der Werbung übermäßig negativ über die Fluggesellschaft Ryanair zu sprechen. Kern des Urteils ist das Verbot, Ryanair pauschal vorzuwerfen, Verbraucherrechte zu verletzen oder Kunden dazu aufzufordern, jeden Kontaktversuch der Airline zu ignorieren. Bei einem Verstoß droht Flightright ein Zwangsgeld von bis zu 250.000 Euro pro Fall.
Besonders relevant für Verbraucher: Das OLG hat Flightright außerdem verpflichtet, einen zusätzlich erhobenen „Anwaltszuschlag“ in Höhe von 14 Prozent von Beginn an deutlich zu kommunizieren. Die Entscheidung zeigt, dass die bisherige Darstellung der Gebührenstruktur nicht vollständig transparent war und Kundinnen und Kunden die tatsächlichen Gesamtkosten nur schwer erkennen konnten.
Wir bei SOS Flugverspätung haben uns Flightright auch genau angesehen. Auf unserer Vergleichsseite „Flightright Kosten im Vergleich: Wie viel Entschädigung bleibt wirklich für Sie?“ zeigen wir detailliert, wie sich Flightright und andere Anbieter in Provisionen, Zusatzkosten und Abläufen unterscheiden – inklusive des kritischen 14 % Rechtswegs-/Anwaltszuschlags. Unser Fazit: Während andere Anbieter mit komplizierten Gebührenmodellen arbeiten, setzt SOS Flugverspätung auf offene Kommunikation. Wir informieren Kundinnen und Kunden vorab klar über alle möglichen Kosten, damit niemand am Ende überrascht wird. Unser Ziel ist es, Passagieren zu ihrem Recht zu verhelfen, ohne versteckte Gebühren oder unklare Vertragsbedingungen.
Ryanair ruft Passagiere dazu auf, Entschädigungsansprüche direkt bei der Airline geltend zu machen, um Kosten von Portalen zu vermeiden. Aus der praktischen Erfahrung mit zahlreichen Fällen zeigt sich jedoch, dass Ryanair außergerichtlich nur selten freiwillig zahlt und Entschädigungen häufig erst über den gerichtlichen Weg erfolgreich durchgesetzt werden können. Aus diesem Grund braucht es Dienstleister, die den Rechtsweg konsequent und professionell begleiten – jedoch mit vollständiger Kostentransparenz und ehrlicher Beratung.
Die europäische Fluggastrechteverordnung ermöglicht Entschädigungen von bis zu 600 Euro je nach Flugdistanz und Verspätungsdauer, wird von Airlines aber oft nur zögerlich umgesetzt. SOS Flugverspätung kombiniert als spezialisiertes Portal rechtliche Expertise mit digitalem Service. Wir übernehmen das Prozessrisiko und sorgen dafür, dass Passagiere ihre Entschädigung erhalten – mit maximaler Transparenz statt versteckter Gebühren.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Bei SOS Flugverspätung verstehen wir dieses Urteil als Bestätigung unseres Weges: rechtliche Kompetenz, klare Sprache und faire Konditionen – für eine wirksame Durchsetzung von Passagierrechten, ohne teure Überraschungen."