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Original-Abtretungsurkunde muss nicht vorgelegt werden

veröffentlicht am

Wie das Amtsgericht (AG) Erding in einem Verfahren der SOS Flugverspätung gegen die Lufthansa entschied, ist es als Nachweis über die Abtretung der Entschädigungsansprüche wegen einer Flugverspätung ausreichend, wenn eine Fotokopie der Abtretungserklärung übersendet wird (Urteil vom 29.11.2022, Az. 118 C 1979/22). Die Arbeitsweise der SOS Flugverspätung ist damit - gerichtlich bestätigt - zulässig.

Lufthansa Flugzeuge auf dem Rollfeld
Foto: mije shots/Adobe Stock

Anspruch besteht: Lufthansa verweigert Zahlung

Eine Maschine der Lufthansa verspätete sich bei einem Flug von Kos zum Flughafen München (MUC) über drei Stunden. Außergewöhnliche Umstände, die eine solche Verspätung unvermeidbar gemacht hätten, wie Wetterphänomene, Vogelschlag oder randalierende Fluggäste, lagen nicht vor. Demgemäß haben die Fluggäste dieser Verbindung unstreitig einen Anspruch auf die Zahlung einer Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung. Die Höhe dieser Entschädigung ist abhängig von der zurückgelegten Flugstrecke und beträgt für den Flug von Kos nach München 400,00 EUR pro Fluggast. Nichtsdestotrotz weigerte sich die Lufthansa gegenüber SOS Flugverspätung außergerichtlich die Entschädigung zu zahlen, solange nicht die Abtretungsurkunde im Original vorgelegt werden würde. Die Vorlage des Originals ist aber gar nicht erforderlich, sondern die Fotokopie ausreichend, entschied das AG Erding.

 

 

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Fotokopie ist ausreichender Beweis

Wie das AG Erding erklärte, ist es als Beweis absolut ausreichend, wenn die SOS Flugverspätung eine Fotokopie der Abtretungserklärung an die Fluggesellschaft übersendet. Die Vorlage des Originals könne dagegen nur verlangt werden, wenn ernsthafte Zweifel daran bestünden, dass die Ansprüche tatsächlich abgetreten worden sind, erklärte das Gericht.

 

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Vielfach klagen Flugreisende, dass Airlines sehr zögerlich oder sogar gar nicht auf Anfragen ihrer Fluggäste reagieren. Überlassen Sie die Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche daher gerne den Profis: Damit wir Ihre Ansprüche geltend machen können, müssen diese zuerst an uns abgetreten werden. Nutzen Sie gerne unser Formular und lassen Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung prüfen. Unser Entschädigungsrechner teilt Ihnen sofort mit, ob Sie einen Anspruch haben oder nicht. Im Anschluss erhalten Sie per E-Mail unter anderem unsere Abtretungserklärung, die Sie unterschrieben an uns zurücksenden können.

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