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Ein ungewöhnlicher Fall aus Österreich sorgt derzeit für Aufmerksamkeit im Luftverkehr: Wegen einer offenen Forderung von ursprünglich nur wenigen hundert Euro ist am Flughafen Linz ein Flugzeug der Billigfluggesellschaft Ryanair gepfändet worden. Hintergrund ist eine nicht gezahlte Entschädigung nach einer erheblichen Flugverspätung.
Der Fall geht auf einen Flug vom 11. Juli 2024 zurück. Eine Passagierin wollte gemeinsam mit zwei weiteren Personen von Linz nach Mallorca reisen. Statt wie geplant um 8.20 Uhr startete die Maschine jedoch erst gegen 13 Uhr. Bei einer Verspätung von mehreren Stunden sieht die europäische Fluggastrechteverordnung grundsätzlich eine pauschale Entschädigung von 250 Euro pro Passagier vor. Zusätzlich hätte Ryanair nach Angaben der betroffenen Reisenden auch die Differenz zu einem kurzfristig gebuchten Ersatzflug erstatten müssen, mit dem sie weniger verspätet ankam. Nach Darstellung der beauftragten Anwälte zahlte Ryanair jedoch lediglich den ursprünglichen Ticketpreis zurück. Die gesetzliche Entschädigung sowie weitere Kosten blieben offen.
Nachdem auch eine Klage nicht zur Zahlung führte, erwirkte der Rechtsanwalt der Passagierin beim Handelsgericht einen sogenannten Exekutionstitel. Damit konnte die Forderung zwangsweise vollstreckt werden. Als eine Ryanair-Maschine am Flughafen Linz landete, erschienen ein Gerichtsvollzieher und Mitarbeiter der Kanzlei direkt am Flugzeug. Da weder Piloten noch Crew den offenen Betrag begleichen konnten oder wollten, wurde schließlich die Boeing 737-800 gepfändet. Der Gerichtsvollzieher brachte ein entsprechendes Pfändungssiegel an der Maschine an. Die Maschine durfte zwar weiterhin eingesetzt werden, Ryanair darf jedoch nicht frei über das Flugzeug verfügen, etwa durch Verkauf, solange die Forderung nicht beglichen ist.
Ursprünglich ging es um 355,02 Euro. Durch Zinsen und Kosten der Zwangsvollstreckung ist der Betrag laut Angaben des Anwalts inzwischen auf 892,62 Euro angewachsen. Der Wert der rund 13 Jahre alten Boeing 737 liegt hingegen bei mehreren Millionen Euro. Sollte die Airline weiterhin nicht zahlen, könnte die Maschine bei einer erneuten Landung in Österreich im Extremfall beschlagnahmt und zur Begleichung der Forderung versteigert werden.
Ryanair bestreitet die Berichte über eine Pfändung. Ein Sprecher erklärte, keines der Flugzeuge der Airline sei gepfändet worden. Weitere Details zu dem konkreten Fall nannte das Unternehmen jedoch nicht.
Der Fall zeigt exemplarisch, dass Passagiere ihre Ansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung teilweise erst mit erheblichem Aufwand durchsetzen können. Zwar stehen Reisenden bei großen Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung häufig Entschädigungen zu. In der Praxis verweigern Airlines Zahlungen jedoch immer wieder oder reagieren erst nach rechtlichen Schritten.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
„Der Fall zeigt, dass Fluggastrechte oft erst unter erheblichem Druck durchgesetzt werden können. Eine Flugzeugpfändung wäre zwar ein außergewöhnlicher Schritt, macht aber deutlich, dass Airlines rechtskräftige Ansprüche nicht einfach ignorieren dürfen. Für Passagiere ist das ein klares Zeichen, ihre Entschädigung konsequent einzufordern.“