Ryanair: Gepäckaufgabe schließt ab 10. November 60 Minuten vor Abflug

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Wer mit Ryanair fliegt und einen Koffer aufgeben möchte, muss künftig früher am Flughafen sein. Ab dem 10. November 2026 schließen Check-in und Gepäckaufgabe bereits 60 Minuten vor der planmäßigen Abflugzeit statt wie bisher 40 Minuten. Die Fluggesellschaft hatte die Änderung im April angekündigt.

Rechtzeitiger Check In mit Aufgabegepäck bei Ryanair
AdobeStock/pict-japan

Neue Frist betrifft rund 20 Prozent der Ryanair-Passagiere

Nach Angaben von Ryanair geben rund 20 Prozent der Passagiere Gepäck auf. Für sie verschiebt sich die Frist um 20 Minuten nach vorne. Ihr Gepäck muss künftig spätestens eine Stunde vor dem geplanten Abflug aufgegeben sein.

Ryanair begründet die Änderung damit, dass Passagiere nach der Gepäckabgabe mehr Zeit für Sicherheits- und Passkontrollen haben sollen. Insbesondere bei langen Warteschlangen möchte die Fluggesellschaft verhindern, dass Reisende ihren Flug verpassen.

Für die übrigen 80 Prozent der Passagiere, die ausschließlich mit Handgepäck reisen und vorab online einchecken, ändert sich nichts. Sie können am Flughafen weiterhin direkt zur Sicherheitskontrolle und anschließend zum Flugsteig gehen.

Wann müssen Ryanair-Passagiere am Flughafen sein?

Ryanair empfiehlt, mindestens zwei Stunden vor Abflug am Check-in- oder Gepäckabgabeschalter einzutreffen. Dabei sollten Reisende drei unterschiedliche Fristen beachten:

  • Online-Check-in: Muss spätestens zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abgeschlossen sein.
  • Check-in und Gepäckaufgabe am Flughafen: Schließen ab dem 10. November bereits 60 Minuten vor Abflug.
  • Boarding: Passagiere müssen sich spätestens 30 Minuten vor der planmäßigen Abflugzeit am Flugsteig befinden.

Wer sein Gepäck zu spät aufgibt oder nicht rechtzeitig zum Flugsteig gelangt, riskiert, den gebuchten Flug zu verpassen.

Flug wegen langer Warteschlangen verpasst: Wer trägt die Kosten?

Ein Beispiel: Ein Ryanair-Flug soll um 12 Uhr starten. Die Gepäckaufgabe schließt um 11 Uhr. Wer erst um 11:15 Uhr mit seinem Koffer am Schalter erscheint und deshalb den Flug verpasst, kann dafür grundsätzlich keine Entschädigung von der Airline verlangen.

Anders sieht es aus, wenn ein Passagier bereits um 10:30 Uhr in der Warteschlange steht, aber trotzdem nicht rechtzeitig abgefertigt wird. Hat Ryanair die Verzögerung zu verantworten, etwa weil die Abfertigung unzureichend organisiert war, können unter Umständen die Kosten für einen Ersatzflug ersetzt werden. Eine pauschale Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung gibt es deshalb allerdings nicht automatisch.

Reisende sollten das Flughafenpersonal deshalb frühzeitig auf ihren bevorstehenden Abflug aufmerksam machen und festhalten, wann sie sich am Schalter angestellt haben. Dabei können beispielsweise Zeugen helfen.

Eine wichtige Unterscheidung gilt außerdem bei verspäteten und annullierten Flügen: Wer wegen einer großen Flugverspätung eine Ausgleichszahlung verlangt, muss grundsätzlich rechtzeitig zur Abfertigung erschienen sein. Das gilt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Januar 2024 (C-474/22) auch für bereits online eingecheckte Passagiere, die rechtzeitig am Flughafen bei einem Vertreter der Airline erscheinen müssen. Wird der Flug dagegen annulliert, ist das rechtzeitige Erscheinen zur Abfertigung keine Voraussetzung für einen Entschädigungsanspruch.

Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

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