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Die irische Billigairline Ryanair hat erneut scharfe Kritik am seit seit der Inbetriebnahme im Oktober 2020 geltenden Nachtflugverbot zwischen 0:00 und 5:00 Uhr am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) geübt. Nach zwei Umleitungen Mitte Februar dieses Jahres, als verspätete Ryanair-Maschinen nach Hannover ausweichen mussten, fordert das Unternehmen mehr Flexibilität seitens der Flugsicherung und der zuständigen Behörden.
Ryanair verlangt, dass das starre Nachtflugverbot gelockert wird – zumindest für geringfügig verspätete Landungen kurz nach Mitternacht. In anderen Bundesländern seien solche Ausnahmegenehmigungen längst möglich.
In der politischen Debatte zeigen sich unterschiedliche Positionen: Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hat sich offen für eine flexiblere Handhabung der Nachtflugsperre gezeigt. Wenn Maschinen nur wenige Minuten verspätet seien, so Wegner, sollten Ausnahmen möglich sein. In Brandenburg hingegen bleibt die Landesregierung bei ihrer restriktiven Haltung: Sie verweist auf den Schutz der Anwohner und sieht derzeit keinen Anlass für eine Lockerung der Regelung.
Auch auf Bundesebene wird das Thema (noch) zurückhaltend aufgenommen. Der neue Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU), seit dem 6. Mai 2025 im Amt, hat sich bislang nicht öffentlich zum BER-Nachtflugverbot geäußert. In seinen ersten Erklärungen kündigte er lediglich an, bei Infrastrukturthemen künftig „sorgfältiger und ausgewogener“ vorgehen zu wollen. Eine klare Position zur Situation in Berlin steht somit noch aus.
Eine Studie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) im Auftrag des Verkehrsministeriums weist darauf hin, dass das Nachtflugverbot am BER die Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens schwächt. Ob sich angesichts der geteilten politischen Haltung in Berlin und Brandenburg kurzfristig etwas ändert, bleibt offen.
Fazit: Ryanair erhöht den Druck auf die Verantwortlichen in Bund und Ländern. Die Diskussion über mehr Nachsicht bei verspäteten Landungen ist erneut entfacht – zwischen Lärmschutz, Klimaschutz und Standortkonkurrenz.
Ja. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass Verspätungen aufgrund eines Nachtflugverbots grundsätzlich entschädigungspflichtig sind. Maßgeblich ist dabei, ob die Verspätung innerhalb des Einflussbereichs der Airline liegt. Wird der Flug zu spät durchgeführt, weil er verspätet gestartet ist und deshalb nicht mehr rechtzeitig vor der Sperrzeit landen konnte, besteht nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 in der Regel ein Anspruch auf Ausgleichszahlung.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Wird ein Flug aufgrund eines Nachtflugverbots verspätet oder muss umgeleitet werden, kann das trotzdem einen Anspruch auf Entschädigung auslösen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Airline durch frühere Verzögerungen oder mangelhafte Planung selbst zur Verspätung beigetragen hat.".