News zu den Themen Flugausfall und Flugverspätung
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Anhaltende Schneestürme und Unwetter sorgen am Flughafen Istanbul (IST) für zahlreiche Flugausfälle. Es sind vor allem Istanbul, die westliche Ägäis und die Regionen am Schwarzen Meer betroffen.
Seit Sonntag und bis Dienstag (07.02.2023) haben die Meteorologen vor Schneechaos rund um Istanbul gewarnt. Trotz diverser Vorkehrungen sind am Montag, 06.02.2023, knapp 300 Flüge am Flughafen Istanbul (IST) annulliert worden. Zum Mittwoch soll sich laut der Prognosen die Wetterlage aber wieder beruhigt haben. Nichtsdestotrotz sollten sich Fluggäste ab und nach Istanbul noch mindestens bis zur Mitte der Woche auf Flugausfällen und Verspätungen einstellen. Nicht nur der Flugverkehr ist stark eingeschränkt, ebenfalls die Menschen vor Ort sind von der Regierung angehalten worden, bei Möglichkeit zuhause zu bleiben und insbesondere auf Motorräder und Roller als Verkehrsmittel zu verzichten. Die Gefahr mit dem Roller oder Motorrad in Unfälle verwickelt zu werden, ist wegen der Glätte und starken Winden besonders hoch.
Fallen Flugverbindungen kurzfristig aus oder sind über drei Stunden verspätet, haben Fluggäste gegen die Airline einen Anspruch auf die Zahlung einer Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der zurückgelegten Flugstrecke und beträgt je nach Entfernung zwischen 250 und 600 EUR pro Person. Die ausführende Fluggesellschaft muss jedoch keine Entschädigung zahlen, wenn es ihr aufgrund eines außergewöhnlichen Umstandes unmöglich war pünktlich zu fliegen und zudem alles ihr zumutbare unternommen hat, um die Verzögerung so gering wie möglich zu halten. Außergewöhnliche Umstände sind solche Geschehnisse und Vorkommnisse auf welche die Airline keinerlei Einfluss nehmen kann und denen sie auch nicht durch Vorkehrungen begegnen kann. Gerade bei Wetterphänomenen wie etwa Stürmen und Unwetter liegt regelmäßig ein solcher Umstand vor. Aber auch dann muss die Airline die Verspätung so gering wie möglich halten. Können aufgrund der aktuellen Wetterlage jedoch gar keine Flüge stattfinden, haften die Fluggesellschaften in der Regel nicht.