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Small Planet meldet Insolvenz an – was geschieht mit den Ansprüchen?

veröffentlicht am

Es ist die Meldung der letzten Stunden: die Ferienflieger-Airline Small Planet hat einen Antrag auf Insolvenz in vorläufiger Eigenverwaltung gestellt. Nun stellt sich natürlich die Frage welche Auswirkungen dies auf bereits bestehende und auch künftige Forderungen hat.

Insolvenz Ordner auf Schreibtisch
Foto: h_lunke/Adobe Stock

Worin besteht der Unterschied zu einem „normalen“ Insolvenzverfahren?

Die Eigenverwaltung ist in den §§ 270 ff. InsO geregelt und unterscheidet sich von einem „normalen“ Insolvenzverfahren dadurch, dass das Verfahren nicht durch einen externen Insolvenzverwalter durchgeführt wird, sondern durch das Unternehmen selbst. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis verbleibt vollständig beim Unternehmen.

Dem betroffenen Unternehmen wird ein sog. Sachwalter an die Seite gestellt. Dieser überwacht die Liquiditätsplanung, die Bestellvorgänge und ähnliche finanzielle Aspekte. Er achtet zudem darauf, dass Entscheidungen, die sich für die Gläubiger nachteilig auswirken könnten nicht ohne Absprache umgesetzt werden.

Eine Insolvenz in vorläufiger Eigenverantwortung ist ein Indiz dafür ist, dass die Mittel zwar derzeit erschöpft sind, jedoch allgemein von der Fortführung des betroffenen Unternehmens ausgegangen werden kann. 

Nach Aussage des Konzernchefs Vytautas Kaikaris sei es das Ziel den Betrieb langfristig aufrecht zu erhalten. Ob dies allerdings tatsächlich gelingt, bleibt abzuwarten und hängt maßgeblich von den gemeinsamen Bestrebungen des Insolvenzverwalters, dem Management und der Gläubiger ab. Zudem wird derzeit nach einem Investor für die deutsche Small Planet gesucht. 

Was passiert mit bereits bestehenden Ansprüchen gegen Small Planet?

Bereits bestehende Ansprüche werden in einer sog. Insolvenztabelle notiert und aus der Insolvenzmasse quotenmäßig befriedigt. Bestehende Forderungen werden hierfür beim Sachwalter angemeldet. Die Auszahlungen können sich in diesen Fällen jedoch über einen größeren Zeitraum hinziehen.

Da der Insolvenzantrag erst vor wenigen Tagen bei Gericht eingereicht wurde, lässt sich derzeit noch keine Auskunft darüber treffen, in welcher Höhe bzw. zu welcher Quote bestehende Ansprüche ausgezahlt werden oder ob eine Auszahlung überhaupt erfolgt. Es liegen derzeit noch keine Informationen darüber vor, wie viele weitere Gläubiger Forderungen gegenüber Small Planet besitzen oder wie hoch diese Forderungen sind. In der Presse ist allerdings von 20.000 angemeldeten Entschädigungsansprüchen in einer Gesamthöhe von 9 Millionen EUR die Rede, wovon wir übrigens nur einen sehr kleinen Teil geltend gemacht haben - wir sind erst seit März 2018 aktiv und erobern gerade kleinere Marktanteile.

Aber letztlich sind auch die in der Presse genannten Zahlen nicht aussagekräftig, da wir keine Kenntnis über weitere Gläubigerpositionen oder die geschäftliche Perspektive des Unternehmens im Übrigen haben. Klar ist aber, dass nicht zu letzt die massive Anzahl der Entschädigungsansprüche eine Ursache für den jetzt erfolgten Insolvenzantrag darstellen dürften. Immerhin waren 6 % aller Flüge der deutschen Small Planet mehr als 3 Stunden verspätet.

Wie komme ich an meine Entschädigung?

Sofern Sie Kunde bei der SOS-Flugverspätung sind, melden wir die bereits bestehende Forderungen bei dem zuständigen Sachwalter an. Sie brauchen also nichts zu tun. Ob und in welcher Quote die Ansprüche noch durchzusetzen sind, bleibt allerdings abzuwarten. 

Was ist zu tun, wenn ich von einer Verspätung oder Annullierung nach dem 18.09.2018 betroffen bin?

Auch hier gilt weiterhin: stellen Sie eine Anfrage über unser Portal! Wir prüfen, ob Ihnen Ansprüche zustehen und setzen uns für Sie mit Small Planet in Verbindung, um auch diese Ansprüche für Sie geltend zu machen!

 

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