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Sommerurlaub 2023: Wo gibt es die günstigsten Flugtickets?

veröffentlicht am

Die Kosten für Flugreisen in 2023 sollen wegen erhöhter Umweltanforderungen und fehlendem Personal explodieren. SOS Flugverspätung verrät Ihnen, bei welchen Airlines und für welche Flugverbindungen noch ein Schnäppchen zu ergattern ist.

Sparschwein auf einem Flugzeug
Foto: AdobeStock/splitov27

TAP Portugal und Pegasus Airlines verkaufen günstige Tickets

Erhöhte Spritpreise, kostenintensive Umweltschutzauflagen und fehlendes Personal plus hoher Krankenstand, belasten die Flugindustrie. Dies sorgt dafür, dass die Airlines ihre Flugpreise massiv erhöhen. Ein Ticketpreis-Vergleich von Idealo und ADAC hat ergeben, dass die Flugtickets von Lufthansa in 2023 um 40,8 Prozent und bei der Swiss International Air Lines sogar um 46,4 Prozent gestiegen sind. Dagegen verringern die Fluggesellschaften TAP Portugal und Pegasus Airlines ihre Ticketpreise um 20 Prozent.

 

Welche Verbindungen sind preiswert?

Wie der Idealo und ADAC-Vergleich zeigt, ist die Höhe der Flugticketpreise auch abhängig von der Verbindung. So Steigen die Preise für Reisen: nach Italien, insbesondere Florenz, Genua und Bologana, in die Türkei, insbesondere Antalya (AYT), Bodrum und Izmir sowie Reisen nach Südamerika, Südafrika, Japan und Südkorea. Dagegen verzeichnen Flüge innerhalb Europas und in die USA kaum Preissteigerungen. Günstige Reiseziel sind etwa: Oslo, Zagreb, Sofia, Las Vegas (Nevada) sowie Orlando (Florida). Wie immer gilt: Früh sein lohnt sich. Je früher die Reise gebucht wird, desto günstiger sind die Tickets. Günstiger sind die Tickets auch fernab der Ferienzeiten. 

 

Entschädigung bei Flugvorfällen

Sind Flüge über drei Stunden verspätet oder werden Flüge weniger als 14 Tage vorher annulliert, haben die betroffenen Fluggäste einen Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechtsverordnung. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der zurückgelegten Flugstrecke und beträgt 250 bis 600 EUR pro Fluggast. Ein Entschädigungsanspruch ist ausgeschlossen, wenn sich die Airline auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen kann. Ein Umstand ist außergewöhnlich, wenn er nicht aus dem Verantwortungsbereich der Airline stammt und deshalb nicht verhindert werden konnte. Dazu zählt etwa schlechtes Wetter, Vogelschlag oder randalierende Fluggäste. Darüber hinaus muss die ausführende Fluggesellschaft auch alles ihr mögliche und zumutbare unternommen haben, um die Verzögerung so gering wie möglich zu halten. Zur Überbrückung einer etwaigen Wartezeit muss die Airline Betreuungsleistungen, wie Verpflegung mit Essen und Trinken sowie ggf. eine Hotelübernachtung, erbringen. 

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