News zu den Themen Flugausfall und Flugverspätung
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Die schweizer Airline Swiss wird ab Anfang März wieder Flüge von Zürich (ZRH) nach Shanghai durchführen. Zum Sommer hin sollen auch Direktflüge nach Hong Kong stattfinden.
Die Lufthansa-Tochter Swiss fliegt ab dem 03.03.2023 ein Mal pro Woche vom Flughafen Zürich (ZRH) nach Shanghai. Zum April werden die Flüge auf drei pro Woche erhöht. Zusätzlich werden dann ab dem Sommerflugplan sechs Flüge pro Woche nach Hong Kong stattfinden. Aufgrund der wieder gelockerten Einreisebestimmungen sind wieder mehr Flüge nach China möglich, erklärte der Swiss-Chef Tamur Goudarzi Pour und betonte zugleich die Wichtigkeit der Verbindung für Touristen und Geschäftsreisende.
Ob die SOS Flugverspätung Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Entschädigungsanspruchs wegen einer Flugverspätung oder einem Flugausfall behilflich sein kann, hängt davon ab, ob im Fall der Weigerung der Airline der Anspruch notfalls gerichtlich durchgesetzt werden kann. Dazu müssen deutsche Gericht für die Entscheidung über Ihren Anspruch zuständig sein. Dies ist nicht immer einfach zu beantworten, wie etwa der Fall des Flughafens Basel zeigt. Grundsätzlich sind die Gerichte des Ankunfts- und des Abflugortes örtlich zuständig. Dies hat der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden (Urteil vom 09.07.2009, Az. C 204/08). Das bedeutet: Startet Ihr Flug an einem Flughafen in Deutschland oder beenden Sie Ihre Reise an einem deutschen Flughafen, sind die deutschen Gerichte vor Ort örtlich zuständig und die SOS Flugverspätung setzt Ihren Anspruch durch - schnell, effektiv und unkompliziert. Nutzen Sie gerne unseren Entschädigungsrechner und erfahren Sie unmittelbar, ob wir für Sie tätig werden können.