Türöffnung entscheidend für Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung - Corendon Airlines muss zahlen

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Mit Urteil vom 30.07.2024 (Az. 45 C 162/23) hat das Amtsgericht (AG) Düsseldorf die Rechte von Fluggästen erneut gestärkt: Corendon Airlines wurde zur Zahlung von 2.000  EUR an SOS Flugverspätung verurteilt, weil ein Flug von Düsseldorf nach Kerkyra mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden endete.

Urteil: Entschädigung bei Flugverspätung gegen Corendon
© Dushlik/AdobeStock

Urteil zugunsten SOS Flugverspätung: Corendon muss Entschädigung zahlen, denn maßgeblich ist nicht die Landung, sondern die Türöffnung

Bei verspäteten Flügen kommt nicht immer gleich eine Entschädigung für die Betroffenen in Frage. Denn für eine Kompensation durch die Airline, die den verspäteten Flug durchgeführt hat, gilt: Es ist nicht nur entscheidend, dass ein Flug verspätet ist, sondern wann genau die Verspätung beginnt. 

In einem Fall der SOS Flugverspätung vor dem Amtsgericht Düsseldorf wurde erneut bestätigt: Maßgeblich für die Berechnung der Verspätung ist der Zeitpunkt der Türöffnung, also der Moment, in dem Fluggäste das Flugzeug tatsächlich verlassen dürfen. SOS Flugverspätung konnte dies erfolgreich nachweisen und damit einen Ausgleichsanspruch gegen Corendon Airlines in Höhe von 2.000 EUR durchsetzen. Ein weiteres wichtiges Signal für Fluggäste und ein klarer Erfolg für die konsequente Durchsetzung von Fluggastrechten.

Wann beginnt die Verspätung? Die Türöffnung als entscheidender Zeitpunkt

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ab wann eine Verspätung tatsächlich vorliegt. Die Airline argumentierte, dass die Verspätung unter drei Stunden gelegen habe. Das Gericht stellte jedoch klar: Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist nicht der Zeitpunkt der Landung entscheidend, sondern der Moment, in dem die Türen geöffnet werden und Passagiere das Flugzeug verlassen dürfen. Im vorliegenden Fall konnte SOS Flugverspätung durch Zeugenaussagen und Flugdatenbanken belegen, dass die Türöffnung erst um 13:45 Uhr erfolgte, obwohl die planmäßige Landung für 10:30 Uhr vorgesehen war.

Corendon Airlines scheitert auch in zweiter Instanz

Nachdem Corendon Airlines zunächst nicht zur mündlichen Verhandlung erschienen war, erließ das Gericht ein sogenanntes Versäumnisurteil. Ein Versäumnisurteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die gegen eine Partei ergeht, wenn diese – wie hier – unentschuldigt zu einem Gerichtstermin fehlt. Damit wird verhindert, dass Verfahren durch passives Verhalten blockiert werden. Gegen dieses Versäumnisurteil legte die Airline zwar Einspruch und später Berufung beim Landgericht Düsseldorf ein. Das Landgericht bestätigte jedoch die Entscheidung des Amtsgerichts vollumfänglich, sodass die Berufung zurückgenommen wurde und das ergangene Urteil damit rechtskräftig wurde. Neben der Ausgleichszahlung musste die Airline auch Verzugszinsen in Höhe von über 380 EUR zahlen – die späte Zahlung erwies sich somit als deutlich teurer als ein frühzeitiges Einlenken.

Erfahrung aus der Praxis: Berufungen sind selten

Nach den Erfahrungen von SOS Flugverspätung sind Berufungen durch Fluggesellschaften die Ausnahme. In den meisten Fällen erkennen Airlines berechtigte Ansprüche bereits außergerichtlich an. Kommt es doch zu einem Gerichtsverfahren, werden die meisten Fälle bereits vor dem Amtsgericht abschließend entschieden.

Fazit: Türöffnung ist maßgeblich für die Verspätungsberechnung

Das Urteil verdeutlicht: Für die Berechnung einer Flugverspätung kommt es auf den Zeitpunkt der Türöffnung an und nicht auf die Landung. SOS Flugverspätung konnte diesen Zeitpunkt überzeugend nachweisen und so den Ausgleichsanspruch erfolgreich durchsetzen. Die Entscheidung stärkt die Rechte von Fluggästen und sorgt für mehr Klarheit bei der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen.

💡 Unser Tipp: Wer von einer Flugverspätung betroffen ist, sollte sich unbedingt die genaue Ankunftszeit und insbesondere den Zeitpunkt der Türöffnung notieren, zum Beispiel durch Fotos, Zeugen oder Borddurchsagen. Diese Angaben sind entscheidend für die Berechnung eines möglichen Ausgleichsanspruchs. SOS Flugverspätung hilft Ihnen im Anschluss gerne dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der Airline rechtssicher und ohne Kostenrisiko durchzusetzen.

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Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

Ihr Anspruch, unser Service

"Wer von einer erheblichen Flugverspätung betroffen ist, hat gute Chancen auf eine Ausgleichszahlung. SOS Flugverspätung unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte gegenüber der Airline sicher, effizient und ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Mit starken Argumenten und überzeugender Beweisführung setzen wir uns dafür ein, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht."

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