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Die Diskussion um teure Zusatzkosten für eigentlich selbstverständliches Handgepäck spitzt sich zu: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat offiziell Klage gegen die Billigflieger Easyjet, Wizz Air und Vueling eingereicht und wirft ihnen Verbrauchertäuschung sowie Verstöße gegen geltendes EU-Recht vor.
Nach Angaben von vzbv-Vorständin Ramona Pop verschleiern viele Fluggesellschaften die tatsächlichen Reisekosten. Häufig deckt der beworbene Grundpreis nur eine kleine persönliche Tasche („Personal Item“) ab, die unter den Sitz passen muss. Für ein übliches Handgepäckstück, wie einen Bord-Trolley, werden dagegen zum Teil erhebliche Zuschläge fällig. Aus Sicht der Verbraucherschützer handelt es sich dabei um eine Irreführung, denn für Verbraucher entsteht erst nach der Buchung Transparenz zu den endgültigen Reisekosten.
Der vzbv stützt sich bei der Klage vor allem auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C‑487/12) aus dem Jahr 2014: Darin heißt es klar, dass die Mitnahme von angemessenem Handgepäck ein „unverzichtbarer Bestandteil der Flugreise“ sei, sofern Sicherheitsvorgaben und vernünftige Gewicht- und Maßbeschränkungen eingehalten werden. Airlines dürfen dafür keinen separaten Zuschlag verlangen. Dennoch verlangen viele Billigairlines für gewöhnliche Bordtrolleys teils saftige Zusatzgebühren – ein Vorgehen, das laut Verbraucherschützern EU-rechtswidrig ist.
📰 Die EU plant derzeit eine Fluggastrechte Reform, wo auch kostenloses Handgepäck diskutiert wird. In unserer Newsmeldung vom 24.06.2025 zum Thema "EU-Reform: Fluggastrechte zwischen Schutz und Einschnitten" berichten wir mehr darüber.
Außerdem: Mehr zu den Hintergründen der aktuellen Gepäckdebatte und dem umstrittenen "Gate Bag Bonus" bei Ryanair lesen Sie in unserer Newsmeldung vom 23.07.2025 zum Thema "Verschärfte Gepäckkontrollen bei Ryanair? Mitarbeiterprämien für jedes aufgefundene Übergepäck geplant".
Der vzbv und Ramona Pop fordern von der EU-Kommission klare, einheitliche Regeln und Mindeststandards für kostenloses Handgepäck. Nur so seien faire Bedingungen und Transparenz gewährleistet. Die aktuellen Klagen sind Teil einer europaweiten Aktion, um gegen versteckte Kostenfallen und intransparente Preisgestaltung bei Flugbuchungen vorzugehen.
Easyjet, Wizz Air und Vueling verweisen auf ihre transparenten Tarifmodelle und die Wahlfreiheit für günstige Tarife ohne großes Handgepäck. Ausführliche Stellungnahmen zu den aktuellen Klagen liegen bislang nicht vor.
Der Rechtsstreit um Handgepäckgebühren könnte für den europäischen Luftverkehr weitreichende Folgen haben. Sollten die Gerichte der Auffassung des vzbv folgen, müssten Airlines ihre Preismodelle und Gepäckregelungen grundlegend anpassen. Für Verbraucher wäre dies ein großer Schritt hin zu mehr Transparenz und Fairness.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"SOS Flugverspätung steht Fluggästen zur Seite: bei Gepäckgebühren, Verspätungen und mehr. Kostenlos und unkompliziert."