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Airlines müssen Mehrkosten erstatten

veröffentlicht am

Die SOS Flugverspätung hat in einem gerichtlichen Verfahren gegen die Lufthansa die Erstattung der Mehrkosten für Betreuungsleistungen durchgesetzt. Wie das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main mit Urteil vom 18.07.2022 entschied, sind Quittungen als Belege ausreichend (Az. 30 C 3190/21 (47)).

Familie im Restaurant am Flughafen
Foto: Adobe Stock/Robert Kneschke

Mahlzeiten, Erfrischungen und eine Hotelübernachtung

Die Kunden der SOS Flugverspätung wollten von Frankfurt am Main nach Atlanta fliegen. Diesen Flug hat die Lufthansa annulliert. Die Fluggesellschaft bot unseren Kunden zwar einen Ersatzflug an, dieser flog jedoch erst einen Tag später. Fällt ein Flug aus, ist die ausführende Fluggesellschaft gemäß Art. 9 der EU-Fluggastrechteverordnung dazu verpflichtet die Wartezeit mit Unterstützungsleistungen zu überbrücken. Wie das Amtsgericht Frankfurt am Main ausführte, zählen dazu Mahlzeiten, Erfrischungen und bei einem Ersatzflug am nächsten Tag auch die Hotelübernachtung. Erbringt die Airline diese Leistungen nicht "in natura", ist anerkannt, dass die Fluggäste sich selbst versorgen dürfen und die entstandenen Kosten ersetzt verlangen können, erklärte das AG Frankfurt am Main.

 

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Belege und Rechnungen sind als Beweis ausreichend

Das Amtsgericht Frankfurt am Main stellte fest, dass der Fluggast nicht positiv belegen könne, ihm seien keine Betreuungsleistungen durch die Fluggesellschaft  erbracht worden. Demgemäß muss die Airline, sollte sie doch Gutscheine für den Restaurantbesuch oder eine Hotelübernachtung zur Verfügung gestellt haben, diesen Umstand beweisen. Aus Sicht der Fluggäste ist es als Beweis daher ausreichend, wenn Belege und Rechnungen über die Ausgaben vorgelegt werden können, erklärte das AG Frankfurt am Main. Nicht erstattet werden demgegenüber Kosten, die den Fluggästen auch ohne die Annullierung entstanden wären. Dazu zählen etwa die Parkgebühren oder die Anreisekosten.

 

Durchsetzung des Erstattungsanspruches

Die SOS Flugverspätung ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um die Durchsetzung von Fluggastrechten gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung geht. Sind Ihnen Mehrkosten aufgrund einer Verspätung oder einer Annullierung Ihres Fluges entstanden, machen wir auch diese gerne für Sie geltend. Nutzen Sie unseren Entschädigungsrechner und erhalten Sie direkt ein Ergebnis, ob Ihr Anspruch besteht oder nicht. Die Belege für Ihre Kosten können Sie uns gerne unmittelbar mit Ihrer Anfrage übersenden!

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