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Warnstreiks an den Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf

veröffentlicht am

Am Montag (27.02.2023) haben zahlreiche Mitarbeiter ihre Arbeit an den Flughäfen Köln/Bonn (CGN) und Düsseldorf (DUS) niedergelegt. Grund für die Warnstreiks sind die Tarifverhandlungen der Gewerkschaften Ver.di und Komba mit dem Bund und den Kommunen.

Streik Hinweis vor startendem Flugzeug

Kein Flugverkehr für 24 Stunden

Für einen Zeitraum von 24 Stunden haben am Montag (27.02.2023) die Mitarbeiter der Flughäfen Köln/Bonn (CGN) und Düsseldorf (DUS) ihre Arbeit niedergelegt. Anlass für den Warnstreik sind die Tarifverhandlungen zwischen den Gewerkschaften Ver.di und Komba mit dem Bund und den Kommunen. Die Mitarbeiter der nordrheinwestfälischen Flughäfen stehen im öffentlichen Dienst und werden demgemäß nach Tarifvertrag bezahlt. Durch die Warnstreiks in Köln und Düsseldorf kam der gesamte dortige Flugverkehr zum Erliegen. Mit Beendigung der Streiks um 3 Uhr in Düsseldorf und um 6 Uhr in Köln, soll der Flugbetrieb wieder planmäßig anlaufen. Es ist jedoch im Laufe der Woche mit weiteren Verzögerungen zu rechnen.

 

Streikende Mitarbeit als außergewöhnlicher Umstand

Fällt ein Flug kurzfristig aus, können die Fluggäste die Zahlung einer Entschädigung von der ausführenden Airline verlangen. Ob ein Anspruch auf diese Entschädigung besteht, regelt die EU-Fluggastrechteverordnung. Die Höhe der Entschädigung beträgt 250 bis 600 EUR. Ein Entschädigungsanspruch ist aber ausgeschlossen, wenn die Airline aufgrund eines außergewöhnlichen Umstandes, der nicht in ihren Verantwortungsbereich fällt, den Ausfall nicht zu vertreten hat. Darüber hinaus muss die Fluggesellschaft alles ihr zumutbare unternommen haben, etwa die betroffenen Fluggäste umbuchen oder eine Ersatzmaschine organisieren, um die Verzögerung so gering wie möglich zu halten. Ein Streik der Mitarbeiter kann ein außergewöhnlicher Umstand sein. Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, ist ein Streik kein außergewöhnlicher Umstand, wenn er ordnungsgemäß durch die Gewerkschaft angekündigt wird und die Airline mit dem Streik aufgrund der Tarifverhandlung rechnen musste. Dies gilt aber nur für die eigenen Mitarbeiter der Airline und nicht wie bei den Streiks in Köln und Düsseldorf, die Mitarbeiter der Flughäfen.

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