Weitere Flugstreichungen wegen Nahost-Konflikt

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Die jüngste Eskalation im Nahost-Konflikt führt zu massiven Flugausfällen und verschärften Reisewarnungen. Zahlreiche Länder haben ihren Luftraum gesperrt, Flüge nach Israel, Iran, Irak, Jordanien und Libanon wurden gestrichen. Was Reisende jetzt wissen und beachten müssen, erfahren Sie in unserem aktuellen Überblick.

Person am Flughafen Flug gestrichen
© Daniel Ernst/AdobeStock

Überblick: Eskalation im Nahen Osten

Die anhaltende Eskalation zwischen Israel und dem Iran hat gravierende Auswirkungen auf den internationalen Luftverkehr und die Sicherheit von Reisenden in der gesamten Nahost-Region. Nach mehreren Militärschlägen und Gegenschlägen wurden zahlreiche Lufträume gesperrt und Flugverbindungen gestrichen. Bereits in in unserer Newsmeldung vom 13.06.2025 zum Thema "Iran-Israel-Konflikt: Was Urlauber jetzt über Flugausfälle und Umleitungen wissen müssen" haben wir auf die massiven Auswirkungen des Iran-Israel-Konflikts auf den internationalen Luftverkehr hingewiesen. Die Situation hat sich seitdem weiter verschärft: Neben Israel und Iran sind nun auch weitere Länder der Region von massiven Einschränkungen betroffen. Die wichtigsten Urlaubsziele wie die Türkei, Zypern und Ägypten gelten weiterhin als sicher, allerdings sollten auch hier Umsteigeverbindungen sorgfältig geprüft werden.

Reisewarnungen des Auswärtigen Amts

Seit dem 13. Juni 2025 gilt für ganz Israel eine ausdrückliche Reisewarnung. Für den Iran, den Jemen sowie Teile des Libanon und Irak bestanden bereits zuvor Reisewarnungen. Neu hinzugekommen ist eine dringliche Warnung vor Reisen in folgende Länder:

  • Jordanien
  • Saudi-Arabien
  • Oman
  • Kuwait
  • Katar
  • Vereinigte Arabische Emirate (VAE)
  • Bahrain

Für diese Länder wird von nicht notwendigen Reisen abgeraten, da die Sicherheitslage als unvorhersehbar gilt und sich rasch verschlechtern kann.

Flugstreichungen und Luftraumsperrungen am 16. und 17. Juni 2025

Gesperrte Lufträume und eingestellter Flugverkehr

  • Israel: Der internationale Flughafen Ben Gurion in Tel Aviv ist weiterhin geschlossen. Alle Flüge von und nach Israel wurden von den meisten Airlines, darunter El Al und die Lufthansa Group, bis mindestens 31. Juli 2025 eingestellt.
  • Iran: Der gesamte iranische Luftraum ist gesperrt. Die Lufthansa Group und andere internationale Airlines haben alle Flüge nach Teheran bis mindestens 31. Juli 2025 ausgesetzt.
  • Irak und Jordanien: Beide Länder haben ihren Luftraum ebenfalls geschlossen. Flüge nach Amman (Jordanien) und Erbil (Irak) sind bis mindestens 20. Juni 2025 gestrichen.
  • Libanon: Flüge nach Beirut sind bis mindestens 31. Juli 2025 ausgesetzt.
  • Weitere Länder: Emirates und Qatar Airways haben Flüge nach Iran, Irak, Jordanien und Libanon vorübergehend eingestellt. Auch der Luftraum über Syrien wird gemieden.

Übersicht der wichtigsten Flugstreichungen (Stand 16./17. Juni 2025)

Zielgebiet/Land Flugstatus (Lufthansa Group, Emirates, Swiss, El Al, Qatar Airways Gültig bis
Israel (Tel Aviv) Alle Flüge gestrichen mind. 31.07.2025
Iran (Teheran) Alle Flüge gestrichen mind. 31.07.2025
Jordanien (Amman) Flüge ausgesetzt mind. 20.06.2025
Irak (Erbil) Flüge ausgesetzt mind. 20.06.2025
Libanon (Beirut) Flüge ausgesetzt mind. 31.07.2025
Vereinigte Arabische Emirate, Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien Von nicht notwendigen Reisen wird abgeraten; einzelne Flugstreichungen möglich offen

Was bedeutet das für Reisende?

  • Umbuchungen und Rückerstattungen: Betroffene Passagiere haben Anspruch auf kostenlose Umbuchung oder Rückerstattung des Ticketpreises. Zusätzliche Entschädigungen nach EU-Fluggastrechten sind bei außergewöhnlichen Umständen wie Krieg oder Luftraumsperrungen jedoch ausgeschlossen.
  • Betreuungsleistungen: Airlines sind verpflichtet, während der Wartezeit für Verpflegung und ggf. Hotelunterkunft zu sorgen. Mehr zum Thema Betreuungsleistungen schreiben wir auf unserer Themenseite.
  • Aktuelle Informationen: Reisende sollten die Hinweise des Auswärtigen Amts und der Airlines regelmäßig prüfen und sich in die Krisenvorsorgeliste (ELEFAND) eintragen

Fazit

Die Lage im Nahen Osten bleibt volatil. Für viele Länder der Region gelten verschärfte Reisewarnungen und der Flugverkehr ist teils komplett eingestellt. Reisende sollten sich tagesaktuell informieren, Umbuchungen prüfen und bei Unsicherheiten Rücksprache mit Veranstaltern und Airlines halten.

Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

Wir können Ihre Situation rechtlich einordnen

"Die Vertragsanwälte der SOS Flugverspätung kennen sich auch mit den prekären Vorfällen aus. In Kriegsfällen haben Sie Anspruch auf kostenlose Umbuchung oder Rückerstattung des Ticketpreises. Zusätzlich ist die Airline womöglich zur Bereitstellung von Betreuungsleistungen verpflichtet. Sie können mit dem kostenlosen Entschädigungsrechner der SOS Flugverspätung bei jeder Flugunregelmäßigkeit auch ganz einfach selbst überprüfen, ob Ihnen etwa eine Entschädigung zusteht."

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