Winterchaos im Flugverkehr: Zahlreiche Ausfälle und Verspätungen in Frankfurt und München
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Heftiger Wintereinbruch mit Schnee und Glatteis sorgt heute an mehreren deutschen Flughäfen für Flugstreichungen und Verspätungen, vor allem in Frankfurt, München und Nürnberg. Reisende müssen mit teils erheblichen Beeinträchtigungen rechnen und sollten ihren Flugstatus kurzfristig prüfen.
Am Flughafen Frankfurt wurden am Morgen wegen Schneefall und Glatteiswarnungen rund 100 der gut 1050 geplanten Starts und Landungen annulliert, der Betrieb läuft im Modus eines angespannten Winterbetriebs.
Winterdienst und Enteisung sind im Dauereinsatz, Start- und Landebahnen sowie Rollwege müssen laufend von Schnee und Eis befreit werden, was zusätzliche Verzögerungen verursacht.
Situation in München und Bayern
In Münchenmeldet der Flughafen aktuell 15 wetterbedingte Flugstreichungen bei 736 geplanten Flugbewegungen, auch in Nürnbergwurden bereits mehrere Flüge annulliert.
Schnee, Eis und gefrierender Regen führen laut Deutschem Wetterdienst in weiten Teilen Bayerns zu Glatteisgefahr, was den Flugbetrieb zusätzlich erschwert.
Auswirkungen für Reisende
Airlinespassen ihre Flugpläne kurzfristig an, Anschlussflüge können ausfallen oder sich deutlich verspäten, wodurch sich die Anreise an die Flughäfen verlängert und Warteschlangen an den Sicherheitskontrollen zunehmen können.
Fluggäste werden gebeten, den Status ihres Fluges vor der Anreise online oder per App zu prüfen, mehr Zeit für Check-in und Sicherheitskontrolleeinzuplanen und möglichst frühzeitig – teils bis zu drei Stunden vor Abflug – am Flughafen zu sein.
Ausblick auf den weiteren Tag
Die Lage bleibt vorerst angespannt, da die Unwetterlage mit Schnee und Eisregen im Tagesverlauf anhalten kann und operative Entscheidungen der Airlines kurzfristig getroffen werden.
Eine Entspannung wird erst erwartet, wenn Niederschlag nachlässt oder die Temperaturen ansteigen; bis dahin sind weitere Verspätungenund zusätzliche Flugstreichungen nicht ausgeschlossen.
Kann ich von der Airline Entschädigung verlangen?
Grundsätzlich sind bei wetterbedingten Flugstreichungen meist keine Ausgleichszahlungen nach EU‑Recht möglich, wohl aber Erstattung oder Umbuchung des Tickets. Entscheidend ist, ob das Winterwetter als „außergewöhnlicher Umstand“ gewertet wird, was aktuell regelmäßig der Fall ist.
Wann keine Entschädigung gezahlt wird
Starkschnee, Glatteis, Sturm oder gefrierender Regen gelten in der Regel als außergewöhnliche Umstände, für die die Airline keine pauschale Entschädigung von 250–600 Euro zahlen muss.
Voraussetzung ist, dass die Airline alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, etwa alternative Verbindungen geprüft oder umgebucht hat.
Welche Rechte Passagiere trotzdem haben
Bei Annullierung können Passagiere zwischen Ticket-Erstattung und schnellstmöglicher Ersatzbeförderung wählen (z.B. auf einen späteren Flug).
Ab bestimmten Wartezeiten bestehen Ansprüche auf Betreuungsleistungen wie Snacks, Getränke und ggf. Hotelübernachtung, auch wenn das Wetter höhere Gewalt ist.
Wann sich eine Prüfung lohnen kann
Wenn andere Airlines trotz ähnlicher Bedingungen fliegen, kann strittig sein, ob wirklich außergewöhnliche Umstände vorliegen; dann kann ein Entschädigungsanspruch im Einzelfall bestehen. SOS Flugverspätung kann für Sie zuverlässig prüfen, ob die Airline ihre Sorgfaltspflichten verletzt hat und doch eine Zahlung nach EU‑Verordnung 261/2004 in Betracht kommt.
Rechtsanwalt Carl Christian MüllerVertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
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