Wizz Air muss Mehrkosten nach Flugannullierung ersetzen

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In einem gerichtlichen Verfahren vor dem Amtsgericht (AG) Dortmund hat SOS Flugverspätung einen wichtigen Erfolg für Fluggäste erzielt: Die Airline Wizz Air wurde dazu verurteilt, die Mehrkosten für einen selbst gebuchten Ersatzflug und eine Taxifahrt nach einer kurzfristigen Flugannullierung zu erstatten (Urteil vom 21.09.2023, Az. 405 C 2494/23).

Taxikosten SOS Flugverspätung gegen Wizz Air
© daliu/AdobeStock

Urteil zugunsten SOS Flugverspätung gegen Wizz Air: Mehrkosten nach Flugannullierung müssen erstattet werden

Flugannullierungen zählen zu den häufigsten Problemen im Luftverkehr. Besonders ärgerlich wird es, wenn die Airline keine kurzfristige Alternative anbietet und Passagiere gezwungen sind, selbst aktiv zu werden. In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang die Fluggesellschaft für die entstandenen Mehrkosten aufkommen muss.

Rechtlich ist anerkannt, dass Fluggäste unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Erstattung zusätzlicher Kosten haben, wenn sie nach einer Annullierung eigenständig eine Ersatzbeförderung organisieren. Grundlage hierfür ist die EU-Fluggastrechteverordnung, die klare Regelungen zur Pflicht der Fluggesellschaft zur anderweitigen Beförderung und zu möglichen Ausgleichszahlungen vorsieht. Vor diesem Hintergrund und gestützt auf eine gefestigte Rechtsprechung hat SOS Flugverspätung die Interessen der betroffenen Reisenden erfolgreich gegenüber der Airline durchgesetzt.

Hintergrund: Annullierter Flug ohne Hilfe – Passagiere werden selbst aktiv

Betroffen war ein Flug von Pristina nach Dortmund. Nach einem Vogelschlag beim Vorflug annullierte Wizz Air die Verbindung und bot den Reisenden keine zumutbare Alternative an. Der nächste planmäßige Flug war erst zwei Tage später verfügbar. Die Passagiere organisierten daraufhin eigenständig einen Ersatzflug nach Frankfurt und mussten für die Heimfahrt ein Taxi nutzen, da ihr Auto am ursprünglichen Zielflughafen Dortmund stand. Die entstandenen Mehrkosten beliefen sich auf 1.055,96 EUR für das neue Ticket und 95,00 EUR für die Taxifahrt.

Gericht: Airline in der Pflicht – Ersatzbeförderung war angemessen

Das Amtsgericht Dortmund stellte klar: Wenn eine Airline keine konkrete Ersatzbeförderung anbietet, dürfen Fluggäste eigenständig eine angemessene Verbindung buchen. Die Kosten hierfür sind zu ersetzen, sofern keine günstigere zumutbare Alternative bestand. Im konkreten Fall konnte Wizz Air nicht nachweisen, dass es eine kostengünstigere Verbindung gegeben hätte. Auch der Einwand, die Passagiere hätten einen Low-Cost-Carrier wählen müssen, wurde zurückgewiesen – maßgeblich ist, dass die gewählte Verbindung angemessen und erforderlich war.

Keine Anrechnung auf Ausgleichszahlung

Das Gericht stellte außerdem klar: Die Erstattung der Mehrkosten für Ersatzflug und Taxi erfolgt zusätzlich zur pauschalen Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung. Die zentrale Vertragspflicht der Airline – die Beförderung zum Zielort – wurde nicht erfüllt, daher sind konkrete Zusatzkosten separat zu ersetzen. Lediglich die Kosten für eine erneute Anreise zum Flughafen Pristina am Folgetag wurden nicht erstattet, da diese bereits durch die Ausgleichszahlung abgedeckt seien.

Fazit: Fluggäste dürfen selbst aktiv werden

Das Urteil bestätigt: Werden Fluggästen nach einer Annullierung keine zumutbaren Alternativen angeboten, dürfen sie eigenständig eine Ersatzbeförderung organisieren und haben Anspruch auf Erstattung der entstandenen Mehrkosten. Sie müssen sich nicht auf unbestimmte Zeit vertrösten lassen oder auf den nächsten planmäßigen Flug warten, sondern können eine zeitnahe und erreichbare Verbindung wählen – auch wenn diese teurer ist.

 

💡 Unser Tipp: Wer nach einer Flugannullierung auf eigene Kosten eine Ersatzverbindung bucht, sollte alle Belege sorgfältig aufbewahren und die Erstattung konsequent einfordern. SOS Flugverspätung unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der Airline rechtssicher und ohne Kostenrisiko durchzusetzen.

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Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

Wir machen uns stark für Ihre Rechte

"Wer nach einer Flugannullierung gezwungen ist, selbst für Ersatz zu sorgen, muss auf den entstandenen Kosten nicht sitzen bleiben. Das Urteil gegen Wizz Air ist nur eines von vielen erfolgreichen Verfahren der SOS Flugverspätung gegen eine Airline. Wir setzten Ihre Rechte konsequent durch und verhelfen Ihnen auf schnellstem Weg zu Ihrer Erstattung. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung!"

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