Flugverspätung?
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Wenn Ihr Flug mehr als drei Stunden später als geplant angekommen ist, dass haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe zwischen 250 € und 600 € gemäß der Regularien der EU-Fluggastrechteverordnung. Zögern Sie nicht - Sie können mit unserem Entschädigungsrechner unproblematisch und in weniger als 2 Minuten prüfen, ob Ihnen ein Anspruch zusteht. Sie haben keine Lust auf Papierkram? Keine Sorge: Das übernehmen wir. Für Sie ohne Stress und Kostenrisiko.
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Wir setzen für die Kunden der SOS Flugverspätung seit 2016 Entschädigungsansprüche durch. Wir kennen die Ausreden der Airline und lassen nicht locker. Zahlt die Airline nicht, klagen wir. Wir setzen Ihr Recht durch. Für Sie ohne Aufwand, ohne Kosten, ohne Risiko."
Wenn eine Fluggesellschaft sich weigert, eine berechtigte Entschädigung zu zahlen, geben viele Passagiere auf. Doch genau hier setzen wir an: Mit unserer Erfahrung und Konsequenz setzen wir Ihre Rechte durch – notfalls auch vor Gericht.
Dank unserer spezialisierten Expertise und kompromisslosen Vorgehensweise haben wir eine Erfolgsquote von 99 % bei den von uns übernommenen Fällen. Airlines wissen, dass wir nicht locker lassen – und genau das macht den Unterschied!
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Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €
In allen Fällen, in denen Sie eine Flugverspätung von 3 Stunden oder mehr erlebt haben und die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Wichtig ist, dass es sich um eine sogenannte Ankunfts-Verspätung handeln muss. Messzeitpunkt ist das Öffnen der Flugzeugtüre nach der Landung. Erfolgt dies mindestens 3 Stunden später als im Flugplan vorgesehen, besteht der Entschädigungsanspruch. Zudem besteht der Entschädigungsanspruch auch im Fall einer Annullierung sowie einer Nichtbeförderung wegen Überbuchung - siehe hierzu näher unten.
Ist Ihr Flug mindestens drei Stunden verspätet, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Gemäß EU-Fluggastrechteverordnung Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Sie beträgt je nach Flugstrecke 250 Euro, 400 Euro oder sogar 600,00 Euro pro Passagier. In der nachfolgenden Tabelle sind die Höhe der Entschädigung bei einer Flugverspätung abgebildet.
Entfernung | Verspätung | Entschädigung |
---|---|---|
Unter 1.500 km | Ankunft mehr als 3 Stunden später | 250,00 EUR |
Zwischen 1.500 und 3.500 km |
Ankunft mehr als 3 Stunden später | 400,00 EUR |
Über 3.500 km | Ankunft zw. 3 und 4 Stunden später | 300,00 EUR |
Über 3.500 km | Ankunft mehr als 4 Stunden später | 600,00 EUR |
Wie hoch die Entschädigung abhängig von der Flugstrecke im Einzelnen ist, ist der der Tabelle oben abgebildet. Bei Langstreckenflügen über 3.500 km sieht die Verordnung in Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe c vor, dass die Entschädigung um 50 % reduziert werden kann, wenn die Verspätung weniger als vier Stunden beträgt. Dies bedeutet, dass in solchen Fällen die Airline statt der vollen 600 Euro lediglich 300 Euro zu zahlen hat.
Nur dann, wenn der Flug mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden angekommen ist, muss die Airline eine Entschädigung zahlen. Es kommt also hierfür alleine auf die Ankunfts-Verspätung an. Maßgeblich ist hierbei das Öffnen der Flugzeugtüre.
Aber auch, dann wenn sich der Abflug verspätet, stehen Fluggästen bestimmte Rechte zu. In der nachfolgenden Tabelle finden sind Ihre Rechte im Fall einer Abflug-Verspätung übersichtlich abgebildet.
Abflug-Verspätung | Ihre Passagierrechte |
---|---|
Ab 2 Stunden Abflugverspätung (Kurzstrecke) | Die Airline muss kostenfrei Getränke und Snacks anbieten. |
Ab 3 Stunden Abflugverspätung (Mittelstrecke) | Die Fluggesellschaft ist verpflichtet Versorgungsleistungen anzubieten. |
Ab 4 Stunden Abflugverspätung (Langstrecke) | Reisende haben Anspruch auf Getränke und Snacks. |
Ab 5 Stunden Abflugverspätung (alle Strecken) | Passagiere sind berechtigt, vom Flug zurücktreten und Ticketkosten zurückzuverlangen. |
Ab 5 Stunden Abflugverspätung (alle Strecken) | Reisende haben Anspruch auf eine Hotelübernachtung inklusive Hin- und Rückfahrt zum Flughafen. |
Ihr Flug hat etwas mehr als drei Stunden Verspätung beim Abflug. Der Pilot schafft es aber mit einer Abkürzung und viel Rückenwind mit einer Verspätung von nur 2:59 Stunden an den Zielflughafen. In diesem Fall standen Ihnen zwar alle in der obigen Tabelle dargestellten Rechte bei einer Abflug-Verspätung zu. Leider haben Sie aber kein Anspruch auf den pauschalen Entschädigungsbetrag, denn der Anspruch auf die Entschädigungszahlung entsteht erst bei einer Ankunfts-Verspätung von mehr als 3 Stunden.
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
Wir kennen die Fluggastrechte bis ins Detail und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch. Prüfen Sie jetzt kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht – wir begleiten Sie auf dem gesamten Weg! Durchsetzungsstark, erfahren und für Sie ohne Risiko.
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Die Entschädigung für eine Flugverspätung steht jedem Fluggast mit einem Ticket zu – unabhängig davon, wer das Ticket gekauft oder bezahlt hat.
Ja, das ist so. Besteht der Anspruch auf Entschädigung, muss die Airline diesen für jeden Passagier gesondert auszahlen. Unerheblich ist, wieviel das Ticket gekostet hat. Sind Sie also mit einer Familie mit einer sogenannten Billig-Airline in den Urlaub geflogen, kann es durchaus sein, dass Sie nicht nur den Flugpreis wieder rausholen, sondern auch noch ein nettes Taschengeld für den nächsten Urlaub oben drauf bekommen.
Auch Minderjährige können eine Entschädigung geltend machen. Eine Ausnahme gibt es nur für Kleinkinder, die kostenlos mitreisen – hier erkennt die Rechtsprechung keinen Anspruch an.
Zum Hintergrund: Art 3. Abs. 3 der EU-Fluggastrechte-Verordnung nimmt kostenfrei Reisende vom Entschädigungsanspruch aus. Die Verordnung gilt nicht für Fluggäste, die kostenlos oder zu einem reduzierten Tarif reisen. Es besteht also für Kinder nicht unbedingt ein Anspruch auf eine Fluggastentschädigung, sondern nur dann, wenn Sie für Ihr Kleinkind bezahlt haben und eine entsprechende separate Buchungsbestätigung vorlegen können. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Kind über einen eigenen Sitzplatz verfügt oder nicht. Außerdem ist es auch unerheblich, wie hoch der Ticketpreis für das Kind war – solange er mehr als 0 € betragen hat.
Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Entschädigung für Flugverspätung und sichern Sie sich, was Ihnen zusteht!
Holen Sie sich Ihre Flugverspätungs-Entschädigung – einfach und schnell.
Auch auf Dienst- oder Geschäftsreisen oder im Pauschalurlaub stehen Ihnen bei eine Flugverspätung ein Anspruch auf Entschädigung zu.
Auch wenn Sie im Rahmen einer Pauschalreise unterwegs sind, haben Sie bei einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden Anspruch auf eine Entschädigung. Dieser Anspruch besteht unabhängig von eventuellen Ansprüchen gegenüber dem Reiseveranstalter wegen Beeinträchtigungen Ihres Urlaubs. Ihre Fluggastrechte sind in diesem Fall gesondert zu betrachten.
Hier erhalten Sie mehr Informationen zu Flugverspätungen im Pauschalurlaub.
Auch bei Dienst- und Geschäftsreisen haben Sie bei einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden einen Anspruch auf Entschädigung: das gilt selbst dann wenn Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr das Ticket bezahlt hat. Selbst innerbetriebliche Regelungen zum Ausgleich ändern daran nichts.
Hier erhalten Sie mehr Informationen zu Flugverspätungen auf Dienstreisen.
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Wir setzen für die Kunden der SOS Flugverspätung seit 2016 Entschädigungsansprüche durch. Wir kennen die Ausreden der Airline und lassen nicht locker. Zahlt die Airline nicht, klagen wir. Wir setzen Ihr Recht durch. Für Sie ohne Aufwand, ohne Kosten, ohne Risiko."
Ihr richtiger Ansprechpartner zur Anmeldung des Anspruchs auf Entschädigung bei Flugverspätungen ist die ausführende Fluggesellschaft. Die ausführende Fluggesellschaft ist die Fluggesellschaft, die den Flug tatsächlich durchführt, sprich das Flugzeug steuert und betreibt, Art. 2 b FlugGastVO. Bei Codeshare-Flügen kann eine andere Fluggesellschaft (die "vermarkende Fluggesellschaft") den Flug anbieten und verkaufen, aber die ausführende ist die, die das Flugzeug fliegt. In der Regel ist in der Buchungsbestätigung/dem Ticket angegeben, wer ausführende Fluggesellschaft ist. Hier findet sich bei einem Code-Share-Flug in der Regel der Hinweis "operated by" oder "wird durchgeführt von".
Egal mit welcher Fluggesellschaft Sie geflogen sind: Die EU-Fluggastverordnung ist auf alle Flüge anwendbar, die von einem innerhalb der EU liegendem Flughafen gestartet sind. In diesen Fällen können Sie sowohl eine Erstattung der Ticketkosten als auch eine Entschädigung bei Verspätung verlangen und zwar auch denn, wenn der Flug von einer afrikanischen oder asiatischen Airline, wie beispielsweise Air Namibia oder Cathay Pacific durchgeführt wurde. Startet Ihr Flug dagegen außerhalb der EU und landet in der EU, greift die Verordnung nur dann, wenn Sie mit einer EU-Fluggesellschaft reisen, also einer Airline mit Sitz innerhalb der Europäischen Union. Näheres zu der Frage der Anwendbarkeit der EU-Fluggastrechteverordnung auf Nicht-EU-Fluggastgesellschaften finden Sie hier.
Flugroute | Airline | Entschädigung nach EU-Recht? |
---|---|---|
Frankfurt → New York | United Airlines (Nicht-EU) | ✅ Ja |
New York → Frankfurt | Lufthansa (EU) | ✅ Ja |
New York → Frankfurt | United Airlines (Nicht-EU) | ❌ Nein |
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Vertrauen Sie unserer Expertise: Wir kennen uns im Umgang mit Fluggesellschaften aus und haben bereits erfolgreich Entschädigungsansprüche gegen über 200 Airlines durchgesetzt. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und unserer Routine!"
Um Ihren Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugverspätung erfolgreich geltend zu machen, ist es ratsam, von Anfang an die richtigen Dokumente zusammenzustellen. Diese Unterlagen dienen als wichtige Beweismittel und helfen uns oder Ihnen dabei, Ihren Fall gegenüber der Fluggesellschaft stichhaltig zu untermauern. Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Dokumente, die Sie benötigen:
Sie wissen Ihre Flugnummer nicht mehr? Finden Sie hier heraus, wie Ihre Flugnummer lautete.
Carl Christian Müller, Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Sie müssen nicht mühsam Ihre Flugnummer heraussuchen! Nutzen Sie den Entschädigungsrechner von SOS Flugverspätung, um unkompliziert herauszufinden, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht. Über den Entschädigungsrechner können Sie auch Ihre Dokumente bequem über die Kamera Ihres Handys hochladen. Starten Sie jetzt die unkomplizierte Prüfung!"
In Deutschland haben Sie drei Jahre Zeit, um eine Entschädigung für eine Flugverspätung zu fordern. Erst mit Ablauf dieser drei Jahre tritt die sogenannte Verjährung ein. Die Verjährungsfrist, innerhalb der Entschädigungsanspruch geltend gemacht werden kann, berechnet sich zum jeweiligen Jahresende.
Beispiel: Wenn Sie im Jahr 2022 einen Flugvorfall hatten, können Sie die Entschädigungszahlung bis zum 31. Dezember 2025 von der Airline einfordern.
Mit unserem kostenfreien Entschädigungsrechner können Sie einfach prüfen, ob Ihr Anspruch auf eine Entschädigung (noch) besteht.
Die Grundlage für Ihre Fluggastrechte ist die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 – allerdings mit einer wichtigen Ergänzung: In der Verordnung selbst sind Entschädigungen ausdrücklich nur für Annullierungen und Nichtbeförderungen vorgesehen.
Erst durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), insbesondere das bekannte Sturgeon-Urteil (Urteil vom 19.11.2009, Az.: C-402/07 und C-432/07), wurde entschieden:
Auch bei Flugverspätungen ab drei Stunden können Fluggäste Entschädigungen erhalten, und zwar in gleicher Höhe wie bei einer Annullierung oder Nichtbeförderung. Diese Rechtsfortbildung hat sich zwischenzeitlich etabliert und wird von allen nationalen Gerichten anerkannt.
Bei Verspätungen bedeutet dies konkret für Ihre Fluggastrechte:
Unser Tipp: Nutzen Sie jetzt unseren Entschädigungsrechner, um kostenlos zu prüfen, ob Ihnen eine Zahlung zusteht!
Das ist von Airline zu Airline sehr unterschiedlich. Bestimmte Airlines, wie Eurowings, TAP Portugal, Eurowings Discover, KLM, Air France oder SAS zeigen sich in der Regel kooperativ und zahlen in klaren Fällen die Entschädigungen sehr schnell aus, Hier dauert es nur wenige Tage oder Wochen, bis die Entschädigung bei uns ankommt. Wir leiten das Geld dann sofort an Sie weiter.
Andere Airlines dagegen, wie insbesondre Lufthansa oder Ryanair sind nach unseren Erfahrungen weniger kundenfreundlich und kämpfen buchstäblich bis zur letzten Patrone. Mit anderen Worten: hier landen wir in fast allen Fällen vor Gericht. Nicht selten müssen wir nach einem Verfahren sogar den Gerichtsvollzieher beauftragen. Bei diesen Airlines kann es dann schon mal sechs bis neun Monate dauern, bis wir Ihre Entschädigung durchgesetzt haben.
Aber keine Sorge: Wir führen die Gerichtsverfahren sehr routiniert und ohne, dass Sie mit Kosten oder Risiken belastet werden. Zudem verzinst sich Ihre Entschädigung in diesen Fällen mit 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Den Zinssatz geben wir´- anders als andere Fluggastportale - an Sie weiter.
Mehr zu dem Thema "Dauer und Ablauf eines Klageverfahrens" finden Sie hier.
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
Viele Anbieter verlangen bis zu 50 % Ihrer Entschädigung – wir nicht! Bei uns erhalten Sie mehr von Ihrem Geld, denn wir arbeiten mit einer fairen Erfolgsprovision von nur 19,95 %.
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Tobias
Einfach, schnell, gut. Günstigster Anbieter. Entschädigung ohne jeden Aufwand. Kann ich nur empfehlen.
Florian
Blitzschnell, stets gut informiert und zum Schluss war das Geld auf dem Konto. So macht Flugverspätung Spaß.
Tina
Super einfach – ich musste mich um nichts kümmern und auch nichts zahlen. Nach kurzer Zeit kam eine E-Mail und das Geld war da.
Damit Sie Ihre Entschädigung erfolgreich durchsetzen können, müssen Sie nachweisen können, dass Sie pünktlich am Gate waren. Falls Sie den Flug ohnehin verpasst hätten, entfällt Ihr Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Das regelt Artikel 3 der EU-Fluggasterechteveordnung: Fluggäste müssen sich rechtzeitig zur Abfertigung bei der Airline, dem Reiseveranstalter oder einem autorisierten Vermittler einfinden.
Liegt die Ursache für die Verspätung in sogenannten außergewöhnlichen Umständen (auch höhere Gewalt genannt) muss die Airline keine Entschädigung zahlen, Art. 5 der EU-Fluggastrechteverordnung. Außergewöhnliche Umstände sind Umstände, auf die die Airline keinen Einfluss nehmen kann. Hierzu gehören Unwetter, Terrorgefahr, Fluglotsenstreiks oder eine Verspätung wegen Vogelschlages. Aber Achtung: Oftmals berufen sich die Airlines auf außergewöhnliche Umstände, obwohl diese entweder nicht vorliegen oder die Rechtsprechung dies anders beurteilt. Jedenfalls dann, wenn die Ursache der Flugverspätung in der Sphäre der Airline liegt (technischer Defekt, Crew verspätet oder Dienstzeit überschritten), besteht der Anspruch auf Entschädigung. Zudem muss die Airline auch bei außergewöhnlichen Umständen versuchen, die Passagiere noch rechtzeitig oder wenigstens mit der heringsmöglichen Verspätung an ihr Reiseziel zu bringen. Kann sie dies nicht nachweisen, besteht der Anspruch ebenfalls.
Ursache für Verspätung | Steht mir eine Entschädigung zu? |
---|---|
technischer Defekt | ja |
fehlende Crew | ja |
Verspätung des vorherigen Flugs | ja |
Streik der Piloten oder des Bodenpersonals | ja, wenn die Airline Einfluss auf den Streik nehmen kann |
Streik der Flugsicherung oder Fluglotsen | nein |
Unwetter/Sperrung des Luftraums | nein |
Notlandungen (z.B. aufgrund eines medizinischen Notfalls) | nein |
Terrorgefahr | nein |
Naturkatastrophen | nein |
Pandemie (Corona) | nein |
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
Wurde Ihr Flug annulliert oder ist ausgefallen steht Ihnen unter bestimmten Umständen eine Entschädigung zu. Entscheidend ist dabei, wann Ihnen die Annullierung mitgeteilt wurde. Gibt Ihnen die Airline die Annullierung mindestens zwei Wochen vor Abflug bekannt, können Sie keine Entschädigung beanspruchen. Erfahren Sie jedoch erst kurz vor Abflug von der Annullierung, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Erfahren Sie hier mehr über Entschädigung bei Flugausfall und Flugannullierung.
Es gehört zur Geschäftspraxis vieler Fluggesellschaften, Flüge gezielt zu überbuchen. Sollte Sie die Airline also nicht boarden, weil der Flieger schon voll ist, liegt ein sogenannter Fall einer Nichtbeförderung wegen Überbuchung vor. Dann steht Ihnen ebenfalls ein Anspruch auf eine pauschale Entschädigungszahlung nach der Fluggastverordnung zu. Dasselbe gilt im Fall einer Umbuchung. Erfahren Sie hier mehr über Ihre Entschädigung, im Falle einer Überbuchung oder Umbuchung.
Auch dann, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben, weil der Zubringerflug verspätet war oder annulliert worden ist, steht Ihnen eine Entschädigung zu, wenn Sie den Zielflughafen mit einer über dreistündigen Verspätung oder gar nicht erreichen. Erfahren Sie hier mehr über die Entschädigung, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben.
Fällt ein Flug aus bzw. wird der Flug verschoben, können Ansprüche auf Entschädigung oder eine Ticketerstattung entstehen. Doch worin liegt der Unterschied?
Annulliert die Fluggesellschaft den Flug, ist sie unabhängig von den dahinter stehenden Umständen verpflichtet, die Ticketkosten zurückzuerstatten. Der entscheidende Unterschied zwischen dem Anspruch auf eine Entschädigungszahlung und dem Anspruch auf Ticketkostenrückerstattung: Anders als bei den Entschädigungszahlungen kommt es bei dem Erstattungsanspruch nicht darauf an, ob der Annullierung außergewöhnliche Umstände zu Grunde lagen. Annulliert die Airlines den Flug, ist sie grundsätzlich verpflichtet, die Ticketkosten zurückzuzahlen, egal aus welchem Grunde die Airline den Flug abgesagt hat. Daher sind auch Fälle denkbar, in denen die Airline neben der Entschädigung auch die Ticketkosten zahlen muss.
Ja, neben dem Entschädigungsanspruch muss die Airline auch die Ihnen aus dem Flugvorfall entstandenen Mehrkosten und Aufwendungen erstatten. In Betracht kommen hier vor allem folgende Zusatzkosten:
Wichtig: Bewahren Sie alle Belege für zusätzliche Kosten auf. Diese benötigen wir, um die Ihnen entstanden Kosten gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen zu können.
Carl Christian Müller von Mueller.legal Rechtsanwälten Berlin ist Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung und Rechtsexperte für Reiserecht
"Weil das Einfordern der Zusatzkosten oftmals komplex und aufwendig ist, übernehmen viele Fluggastportale diesen Teil nicht oder weisen nicht darauf hin, dass der Anspruch besteht. Dabei können die Zusatzkosten den Entschädigungsanspruch schnell mal übersteigen. Wir machen auch hier keine halben Sachen und setzen auch insofern Ihre Rechte durch."
Ihre Flugverspätungs-Entschädigung zu erhalten, war noch nie so einfach! Bei uns genügen wenige Klicks, und schon wissen Sie, ob Sie Anspruch haben.
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Fazit: Ihre Entschädigung steht Ihnen zu – fordern Sie sie ein! Starten Sie jetzt die kostenlose Prüfung und holen Sie sich, was Ihnen zusteht.
Ob Anspruch, Entschädigungshöhe oder Entschädigungs-Formular: Hier finden Sie kompakte Antworten auf die häufigsten Fragen zur Entschädigungszahlung bei einer Flugverspätung, inklusive praktischer Tipps für Ihren nächsten Schritt.
Der Anspruch besteht in der Regel, wenn der Flug mehr als 3 Stunden verspätet am Zielort ankommt und kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, wie z. B. Unwetter oder ein medizinischer Notfall. Die Verspätung muss von der Airline selbst verschuldet sein, etwa durch technische Probleme oder Personalengpässe.
Die Höhe richtet sich nicht nach dem Ticketpreis, sondern nach der Flugstrecke. Unabhängig davon also, was Sie für Ihren Flug bezahlt haben, beträgt die Entschädigung
In Deutschland gilt eine Frist von drei Jahren ab Ende des Kalenderjahres, in dem der Flug stattfand. Ein Flug vom 10. März 2022 kann also noch bis 31. Dezember 2025 geltend gemacht werden.
Bei externen Streiks (Fluglotsenstreik, Streiks am Flughafen) oder extremen Wetterlagen kann sich die Airline auf außergewöhnliche Umstände berufen. Eine Entschädigungspflicht entfällt dann. Technische Defekte hingegen gelten nicht als außergewöhnlich Umstände. In diesem Fall muss die Airline eine Entschädigung zahlen.
👉 Mehr Infos: Mehr Informationen zu außergewöhnlichen Umständen mit vielen Beispielen finden Sie auf unserer Themenseite außergewöhnliche Umstände.
Sie können die Entschädigung direkt bei der Airline geltend machen oder unseren Service nutzen. Bei SOS Flugverspätung reicht eine kurze Eingabe Ihrer Flugdaten. Das dauert nicht länger als 2 Minuten. Wir übernehmen alles Weitere. Notfalls ziehen wir auch vor Gericht. Für Sie ohne Kosten und ohne Risiko.
Ein offizielles EU-Formular existiert nicht. Jede Airline hat eigene Prozesse und Formulare. Diese sind oft unübersichtlich oder schwer auffindbar.
💡 Bei SOS Flugverspätung benötigen Sie kein Formular: Einfach Flugdaten eingeben. Das dauert nur 2 Minuten. Wir prüfen Ihren Anspruch anschließend, übernehmen anschließend die komplette Kommunikation mit der Airline und setzen Ihren Anspruch durch. Schnell, sicher und für Sie ohne Risiko.
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Die Provision fällt nur dann an, wenn die Airline tatsächlich zahlt. Sollten wir den Entschädigungs-Anspruch nicht durchsetzen, entstehen Ihnen keine Kosten. Das git auch, wenn wir vor Gericht gehen. Geht der Fall verloren, übernehmen wir die Kosten.
Zahlt die Airline freiwillig, haben Sie Ihre Entschädigungszahlung innerhalb von 2 bis 6 Wochen auf Ihrem Konto. Muss der Fall vor Gericht, kann es einige Monate dauern. Wir informieren Sie regelmäßig über den Stand. Der Anspruch verzinst sich in diesem Fall mit 5% über dem Basiszinssatz. Anders als andere Anbieter geben wir die Zinsen an Sie weiter.
In diesem Fall gehen wir gerichtlich gegen die Airline vor. Anders als andere Anbieter klagen wir in der Regel nach Ablauf der ersten von uns außergerichtlich gesetzten Zahlungsfrist, also sehr schnell. Das Beste: Sie tragen kein Kostenrisiko – wir übernehmen die Prozesskosten bei negativem Ausgang.
Am besten haben Sie Ihre Buchungsbestätigung, Flugnummer und Datum zur Hand. Diese können Sie entweder
Verspätungszeiten und weitere Details über den Flug haben wir bereit in unserer Datenbank. Sie müssen also nicht weiter tun.
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