Fluggastrechte 2025 – Ihre Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004

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EU-Fluggastrechte im Überblick

Fluggastrechte bei Verspätung: Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen darüber, welche Rechte Ihnen nach der EU-Fluggastrechteverordnung zustehen. Erfahren Sie, welche Flugrechte und Bestimmungen Sie kennen sollten.

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
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Ihre Fluggastrechte - das Wichtigste in Kürze

  • Wird Ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gecancelt oder annulliert, besteht gds. ein Anspruch auf Entschädigung.
  • Die Höhe der Entschädigung beträgt pro Passagier bis zu 600 EUR.
  • Ob der Anspruch besteht, hängt u. a. davon ab, ob und mit welchen Flugzeiten die Airline Ihnen ein Ersatzflug angeboten hat.
  • Die Airline muss die Annullierung/den Flugausfall verschuldet haben. 
  • Sie haben einen Anspruch auf Ersatz der Ticketkosten. Dies gilt auch dann, wenn die Airline die Annullierung nicht verschuldet hat.
  • Nach 2 Stunden Wartezeit am Flughafen muss die Airline Sie mit Snacks und Getränken versorgen.
  • Wird Ihr Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt, zählt das als Annullierung.

Was sind Fluggastrechte?

Fluggastrechte umfassen die Rechte von Flugreisenden im Falle von Flugunregelmäßigkeiten und dienen dem Schutz von Passagieren. Sie ergänzen die allgemeinen zivilrechtlichen Ansprüche und verpflichten Fluggesellschaften, bei Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderungen Entschädigungsleistungen zu erbringen. In Europa sind diese Rechte vor allem in der EU-Fluggastrechte-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) geregelt, während sie international auch durch das Montrealer Übereinkommen normiert werden.

Die Entwicklung der Fluggastrechte: Von den ersten Regelungen bis zur EU-Verordnung 261/2004

Fluggastrechte haben sich über die Jahre hinweg kontinuierlich entwickelt. Bereits in den frühen Jahren des Flugverkehrs gab es erste nationale Regelungen zum Schutz von Passagieren, doch die moderne Ära des Fluggastrechts begann mit der Einführung internationaler Übereinkommen, die verbindliche Standards für Fluggesellschaften und Passagiere festlegten.

Ein entscheidender Meilenstein war das Montrealer Übereinkommen von 1999, das die Grundlage für viele heutige Regelungen schuf und die Haftung von Fluggesellschaften bei Verspätungen und Verlust von Gepäck neu definierte. Doch erst die EU-Verordnung 261/2004 brachte ein weitreichendes System von Ausgleichszahlungen und Betreuungsleistungen für Passagiere, das den rechtlichen Rahmen für Fluggastrechte in der EU maßgeblich prägte.

EU-Verordnung 261/2004: Die Grundlage der modernen Fluggastrechte

Die EU-Verordnung 261/2004, die am 17. Februar 2005 in Kraft trat, stellte einen bedeutenden Schritt für die Verbesserung und Durchsetzbarkeit von Passagierrechten dar. Die Verordnung regelt verbindlich, welche Ansprüche Fluggäste gegenüber Fluggesellschaften im Fall von Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderungen haben. Darüber hinaus ist dort festgelegt, dass Fluggesellschaften Passagieren Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Hotelübernachtungen und Ersatzbeförderungen zur Verfügung stellen müssen, wenn diese von einem Flugvorfall betroffen sind.

🛫 Gesetzgeberische Intentionen der EU-Fluggastrechte-Verordnung

Die EU-Verordnung 261/2004 verfolgt mehrere Ziele, die sowohl den Fluggästen zugutekommen als auch die Verantwortung der Fluggesellschaften stärken.

1. Förderung eines fairen Wettbewerbs zwischen Airlines

Durch die Harmonisierung der Fluggastrechte innerhalb der EU wird ein fairer Wettbewerb zwischen den Fluggesellschaften gefördert.Alle Anbieter müssen die gleichen Standards einhalten, was zu gleichen Wettbewerbsbedingungen führt.

2. Verbraucherschutz und Harmonisierung des Luftverkehrsmarktes

Die Verordnung stärkt den Schutz der Fluggäste und sorgt durch einheitliche Regelungen für pauschale Entschädigungszahlungen und Unterstützung bei Flugunregelmäßigkeiten sowie für einen harmonisierten Rechtsrahmen innerhalb der EU. Harmonisierter Rechtsrahmen bedeutet, dass die Regelungen der Fluggastverordnung in jedem Land der EU gleichermaßen gilt (mehr dazu hier).

3. Disziplinierung der Fluggesellschaften

Über die Festlegung von pauschalen Entschädigungszahlungen im Fall von Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen sollen Fluggesellschaften dazu bewegt werden, ihre Betriebsabläufe zu optimieren und solche Vorfälle zu reduzieren. Ob dieses Ziel tatsächlich erreicht wurde, bleibt jedoch fraglich. Seit 2010 wurden allein in Deutschland durch Fluggastportale 500 Millionen Euro an Entschädigungen durchgesetzt. Allein im Jahr 2023 wurden in Deutschland etwa 125.000 Klagen zu Fluggastrechten eingereicht. Im Jahr 2024 waren es sogar 131.000 Klagen.

 

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Trotz der gesetzgeberischen Fortschritte bleiben Flugunregelmäßigkeiten ein häufiges Problem, das viele Passagiere betrifft. Wenn auch Sie von einer Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung betroffen sind, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung. Nutzen Sie jetzt den Entschädigungsrechner von SOS Flugverspätung und finden Sie heraus, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben – schnell, einfach und kostenfrei!"

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Wann, wo und für wen gelten die EU-Fluggastrechte?

Der Anwendungs- und Geltungsbereich der EU-Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) lässt sich in drei Bereiche unterteilen:

Räumlicher Geltungsbereich der EU-Fluggastrechte

In räumlicher Hinsicht gilt die Fluggastrechteverordnung:

  • für alle Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU starten – unabhängig von der Fluggesellschaft,
  • für Flüge, die außerhalb der EU starten, aber von einer EU-Fluggesellschaft oder einer Fluggesellschaft aus Island, Norwegen oder der Schweiz durchgeführt werden und auf einem EU-Flughafen landen.

Nicht anwendbar ist die Verordnung hingegen, wenn der Flug außerhalb der EU startet und von einer Fluggesellschaft ohne Sitz in der EU, Island, Norwegen oder der Schweiz durchgeführt wird – selbst wenn der Zielort innerhalb der EU liegt.

Eine tabellarische Übersicht zum räumlichen Geltungsbereich

Startort
des Flugs
Flug-
gesellschaft
(Sitz)
Zielort
des Flugs
Fluggastrechte
anwendbar?
Innerhalb der EU Beliebig Beliebig ✅ Ja
Außerhalb der EU EU/Island/
Norwegen/
Schweiz
Innerhalb der EU ✅ Ja
Außerhalb der EU Drittstaat
(z.B. USA,
Türkei)
Innerhalb der EU ❌ Nein
Innerhalb der EU Beliebig Außerhalb der EU ✅ Ja

Sachlicher Geltungsbereich der EU-Fluggastrechte

Die Verordnung greift bei folgenden Ereignissen:

  • Annullierung des Flugs,
  • großer Verspätung (ab drei Stunden am Endziel),
  • Nichtbeförderung (z. B. wegen Überbuchung).

Personeller Geltungsbereich der EU-Fluggastrechte

Die Rechte stehen allen Fluggästen zu, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Voraussetzung ist lediglich, dass sie über eine gültige Buchung verfügen und pünktlich zum Check-in erscheinen.

Noch wichtig: Verordnungsrecht gilt einheitlich in ganz Europa

Die EU-Fluggastrechteverordnung ist ein verbindliches Verordnungsrecht. Anders als Richtlinien muss eine Verordnung nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden, sondern gilt unmittelbar und einheitlich in allen Mitgliedstaaten.

Das bedeutet: Fluggäste können sich in jedem EU-Land auf dieselben Rechte berufen – egal, ob sie von Deutschland, Frankreich oder Spanien aus fliegen.

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Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

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Ihre Fluggastrechte: So viel Entschädigung steht Ihnen bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung zu:

Gemäß der europäischen Fluggastrechte sind Airlines verpflichtet, Ihnen bei Flugverspätungen ab drei Stunden, bei Flugannullierungen oder Nichtbeförderungen, eine pauschale Ausgleichzahlung zu leisten. Die Höhe Ihrer Fluggastrechte-Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab:

Kurzstrecke

Berlin - München

Entschädigungshöhe bis 1500 Kilometer

250 €

Mittelstrecke

Berlin - Lissabon

Entschädigungshöhe bis 3500 Kilometer

400 €

Langstrecke

Berlin - Abu Dhabi

Entschädigungshöhe ab 3500 Kilometer

600 €

Häufig gestellte Fragen zu Fluggastrechten bei Verspätungen (FAQ)

Ihr Flug hatte Verspätung, wurde gestrichen oder Sie haben den Anschluss verpasst? Auf den nachfolgend verlinkten Seiten finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Fluggastrechten, Entschädigungen und weiteren Ansprüchen.