Die Entwicklung der Fluggastrechte
Fluggastrechte haben sich über die Jahre hinweg kontinuierlich entwickelt. Bereits in den frühen Jahren des Flugverkehrs gab es erste nationale Regelungen zum Schutz von Passagieren, doch die moderne Ära des Fluggastrechts begann mit der Einführung internationaler Übereinkommen, die verbindliche Standards für Fluggesellschaften und Passagiere festlegten.
Ein entscheidender Meilenstein war das Montrealer Übereinkommen von 1999, das die Grundlage für viele heutige Regelungen schuf und die Haftung von Fluggesellschaften bei Verspätungen und Verlust von Gepäck neu definierte. Doch erst die EU-Verordnung 261/2004 brachte ein weitreichendes System von Ausgleichszahlungen und Betreuungsleistungen für Passagiere, das den rechtlichen Rahmen für Fluggastrechte in der EU maßgeblich prägte.
EU-Verordnung 261/2004: Die Grundlage der modernen Fluggastrechte
Die EU-Verordnung 261/2004, die am 17. Februar 2005 in Kraft trat, stellte einen bedeutenden Schritt für die Verbesserung und Durchsetzbarkeit von Passagierrechten dar. Die Verordnung regelt verbindlich, welche Ansprüche Fluggäste gegenüber Fluggesellschaften im Fall von Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderungen haben. Darüber hinaus ist dort festgelegt, dass Fluggesellschaften Passagieren Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Hotelübernachtungen und Ersatzbeförderungen zur Verfügung stellen müssen, wenn diese von einem Flugvorfall betroffen sind.