Was sind Fluggastrechte?
Ihre Ansprüche
verständlich erklärt

  • Alles zu Fluggastrechten auf einen Blick
  • Wann Sie Ansprüche geltend machen können
  • Was bei Verspätung, Ausfall & Umbuchung gilt

Jetzt Entschädigung sichern!

Flugverspätung Flugausfall / Umbuchung

Unser Anliegen: Ihre Rechte als Fluggast

Ob Ihr Flug verspätet, gestrichen oder überbucht ist – Fluggastrechte schützen Sie als Passagier. Was Ihnen zusteht, wann Sie Ansprüche haben und wie Sie sich informieren können, erfahren Sie hier kompakt, verständlich und rechtssicher erklärt.

Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

Fachlich geprüft & verständlich erklärt

"Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Luftverkehrsrecht erlebe ich täglich, wie komplex Flugprobleme sein können – und wie wichtig klare Informationen sind. Mit dieser Seite möchten wir Ihnen Orientierung zum Thema Fluggastrechte geben."

Was sind Fluggastrechte? (Definition)

Fluggastrechte sind gesetzlich geregelte Ansprüche von Flugreisenden, die bei erheblichen Störungen im Flugverkehr greifen – etwa bei Verspätung, Annullierung, Nichtbeförderung, Umbuchung oder Gepäckverlust.

Sie sollen Passagiere schützen und verpflichten Fluggesellschaften zu Unterstützungsleistungen, Ersatzbeförderung oder finanzieller Entschädigung. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen sind die EU-Fluggastrechte-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sowie das Montrealer Übereinkommen.

Jetzt Anspruch prüfen!

Hier bleibt mehr für Sie

Wann gelten Fluggastrechte?

Ob und in welchem Umfang Sie sich auf Fluggastrechte berufen können, hängt von mehreren Voraussetzungen ab. Entscheidend sind dabei vor allem:

  • wo der Flug startet und landet,
  • mit welcher Airline Sie fliegen,
  • und was genau passiert ist – also etwa eine Verspätung, Annullierung, Nichtbeförderung oder ein Gepäckproblem.

Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt für:

  • alle Flüge, die innerhalb der EU starten oder landen
  • alle Flüge mit einer Airline mit Sitz in der EU, selbst wenn sie außerhalb startet

Bei internationalen Flügen außerhalb der EU greifen hingegen andere Regelungen, z. B. das Montrealer Übereinkommen.

💡 Eine ausführliche Übersicht zum räumlichen, sachlichen und personellen Geltungsbereich der EU-Fluggastrechteverordnung finden Sie hier.

Welche Ansprüche habe ich als Fluggast?

Aus den Fluggastrechten ergeben sich – je nach Situation – verschiedene Ansprüche gegenüber der Airline. Dabei unterscheidet das geltende Recht zwischen Betreuungsleistungen, Ersatzbeförderung, Erstattung des Ticketpreises, Entschädigungen und weiteren Sonderregelungen, etwa bei Gepäckproblemen oder Herabstufung der Beförderungsklasse.

In der folgenden Übersicht finden Sie die wichtigsten Ansprüche kompakt zusammengefasst – inklusive der Bedingungen, unter denen sie gelten.

EU-Fluggastrechte - das Wichtigste in Kürze

Jetzt Anspruch prüfen!

Hier bleibt mehr für Sie

Wie setzen Sie Ihre Fluggastrechte am besten durch?

Wer seine Fluggastrechte durchsetzen möchte, hat grundsätzlich mehrere Möglichkeiten:

  • Sie können selbst tätig werden und bei der Airline reklamieren,
  • einen Rechtsanwalt beauftragen,
  • oder sich an ein Fluggastportal wenden.

Jede dieser Optionen hat ihre Berechtigung, aber auch ihre Tücken:

Airlines reagieren oft gar nicht, verzögert oder aber lehnen berechtigte Ansprüche ab. Spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien im Bereich der Fluggastrechte sind wegen der niedrigen Gegenstandswerte und der Komplexität des Rechtsgebietes dünn gesät. Zudem besteht hier das Risiko, dass Sie nach einer verlorenen Klage die gesamten Kosten des Verfahrens tragen müssen.

Fluggastportale übernehmen dieses Kostenrisiko, lassen sich das aber auch oft gesondert vergüten: Zwar zahlen Sie nur im Erfolgsfall. Kommt es allerdings zum Klageverfahren, werden in einigen Fällen bis zu 50% der Provision vereinnahmt.

Deshalb setzen wir bei SOS Flugverspätung auf eine Lösung, die das Beste aus allen Welten vereint:

  • Juristische Expertise durch Partneranwälte
  • Transparente Vergütung (nur 19,95 % Erfolgsprovision zzgl. MwSt.)
  • Keine versteckten Kosten oder Zusatzgebühren – auch nicht bei Klage
  • Höchste Durchsetzungsquote durch rechtlich fundierte Fallprüfung
  • Zinsansprüche und Zusatzleistungen werden konsequent berücksichtigt

Sie wollen mehr Informationen zu der Frage, was uns von anderen Anbietern unterscheidet? Dies legen wir auf der unserer Über uns-Seite im Detail offen dar. 

Hier mehr erfahren

Warum SOS Flugverspätung beauftragen?

Bei uns bleibt Ihnen mehr als bei den meisten anderen Fluggastportalen von Ihrer Entschädigung: Unsere Provision im Erfolgsfall beträgt nur 19,95 % zzgl. MwSt. Bei SOS-Flugverspätung leiten Sie erfahrene Rechtsexperten absolut stressfrei zu Ihrer Entschädigung. Überlassen Sie uns die Durchsetzung Ihres Anspruchs und profitieren Sie von unserer hohen Erfolgsquote.

Selbst probieren

Langwierig und aussichtslos

  • Kein Kostenrisiko
  • Papierkrieg mit der Airline
  • Fehlende Rechtskenntnisse
  • Niedrige Erfolgsquote
  • Stressfaktor hoch

SOS Flugverspätung Logo

Einfach, schnell und unkompliziert

  • Günstigster Anbieter
  • Nur 19,95 % Provision (zzgl. MwSt.)
  • Erfahrene Rechtsexpert:innen
  • 99% Erfolgschance
  • Wir setzen Ihre Zusatzkosten (Hotel, Taxi etc.) durch
  • Für Sie kein Aufwand und kein Risiko

Anwalt

Mit Kosten verbunden

  • Muss Kosten berechnen
  • Als Einzelfall unwirtschaftlich
  • Unklare Erfolgsaussichten
  • Erfahrung unklar
  • Stressfaktor hoch
Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

Überlassen Sie uns, was wir gut können!

"70% der von eine Flugvorfall betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."

Jetzt Anspruch prüfen!

Hier bleibt mehr für Sie

DtGV Bewertungssiegel für herausragenden Kundenservice
DtGV Bewertungssiegel für herausragenden Preis/Leistung

Ihre Fluggastrechte im Einzelnen – nach Flugvorfall sortiert

Fluggastrechte greifen bei verschiedenen Flugvorfällen und -problemen. Oft steckt der Teufel im Detail. Ob Ihr Flug verspätet war, gestrichen wurde oder Sie bei einer Pauschalreise Probleme hatten: Wir erklären Ihnen auf den folgenden Seiten ganz konkret, was Ihnen in Ihrer individuellen Lage zusteht. Inklusive Tipps zum richtigen Vorgehen, Urteilen und rechtlicher Einschätzung.

Flug verspätet? Ihre Rechte
ab 3 Stunden

1

Ab wann Ihnen Entschädigung zusteht – und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen. Mit Infos zu Höhe, Fristen und Gerichtsurteilen.

Flug annulliert oder ausgefallen?

2

Was bei kurzfristiger Stornierung oder Flugausfall gilt: Ersatzflug, Rückerstattung und Entschädigung – alles, was Sie wissen müssen.

Ihre Airline hat Sie stehen gelassen?

3

Bei Überbuchung oder verweigerter Beförderung haben Sie besondere Rechte – inklusive Entschädigung nach EU-Recht.

Ihr Flug wurde einfach geändert?

4

Nicht jede Umbuchung ist rechtmäßig. Lesen Sie, welche Alternativen Sie annehmen müssen – und wann nicht. 

Ihnen sind Mehrkosten entstanden?

5

Ihr Flug war verspätet oder ist ausgefallen und Ihnen sind Kosten für Übernachtung, Ersatzflüge, Zugtickets oder Taxifahrten entstanden? Hier erfahren Sie, wie Sie diese Kosten zurück bekommen.

Flugproblem bei Pauschalreise?

6

Flugverspätung auf Pauschalreise: Was gilt, wenn Flug & Hotel zusammen gebucht wurden: Ihre Rechte gegenüber Reiseveranstaltern nach deutschem Reiserecht.

Die Entwicklung der Fluggastrechte

Fluggastrechte haben sich über die Jahre hinweg kontinuierlich entwickelt. Bereits in den frühen Jahren des Flugverkehrs gab es erste nationale Regelungen zum Schutz von Passagieren, doch die moderne Ära des Fluggastrechts begann mit der Einführung internationaler Übereinkommen, die verbindliche Standards für Fluggesellschaften und Passagiere festlegten.

Ein entscheidender Meilenstein war das Montrealer Übereinkommen von 1999, das die Grundlage für viele heutige Regelungen schuf und die Haftung von Fluggesellschaften bei Verspätungen und Verlust von Gepäck neu definierte. Doch erst die EU-Verordnung 261/2004 brachte ein weitreichendes System von Ausgleichszahlungen und Betreuungsleistungen für Passagiere, das den rechtlichen Rahmen für Fluggastrechte in der EU maßgeblich prägte.

EU-Verordnung 261/2004: Die Grundlage der modernen Fluggastrechte

Die EU-Verordnung 261/2004, die am 17. Februar 2005 in Kraft trat, stellte einen bedeutenden Schritt für die Verbesserung und Durchsetzbarkeit von Passagierrechten dar. Die Verordnung regelt verbindlich, welche Ansprüche Fluggäste gegenüber Fluggesellschaften im Fall von Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderungen haben. Darüber hinaus ist dort festgelegt, dass Fluggesellschaften Passagieren Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Hotelübernachtungen und Ersatzbeförderungen zur Verfügung stellen müssen, wenn diese von einem Flugvorfall betroffen sind.

Was die EU mit den Fluggastrechten erreichen will

Mit der Fluggastrechte-Verordnung will die Europäische Union nicht nur den Passagieren zu mehr Gerechtigkeit verhelfen, sondern auch Druck auf die Airlines ausüben, ihre Prozesse zu verbessern. Diese Ziele verfolgt die Regelung konkret:

1. Förderung eines fairen Wettbewerbs zwischen Airlines

Durch die Harmonisierung der Fluggastrechte innerhalb der EU wird ein fairer Wettbewerb zwischen den Fluggesellschaften gefördert.Alle Anbieter müssen die gleichen Standards einhalten, was zu gleichen Wettbewerbsbedingungen führt.

2. Verbraucherschutz und Harmonisierung des Luftverkehrsmarktes

Die Verordnung stärkt den Schutz der Fluggäste und sorgt durch einheitliche Regelungen für pauschale Entschädigungszahlungen und Unterstützung bei Flugunregelmäßigkeiten sowie für einen harmonisierten Rechtsrahmen innerhalb der EU. Harmonisierter Rechtsrahmen bedeutet, dass die Regelungen der Fluggastverordnung in jedem Land der EU gleichermaßen gilt (mehr dazu hier).

3. Disziplinierung der Fluggesellschaften

Über die Festlegung von pauschalen Entschädigungszahlungen im Fall von Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen sollen Fluggesellschaften dazu bewegt werden, ihre Betriebsabläufe zu optimieren und solche Vorfälle zu reduzieren. Ob dieses Ziel tatsächlich erreicht wurde, bleibt jedoch fraglich. Seit 2010 wurden allein in Deutschland durch Fluggastportale 500 Millionen Euro an Entschädigungen durchgesetzt. Allein im Jahr 2023 wurden in Deutschland etwa 125.000 Klagen zu Fluggastrechten eingereicht. Im Jahr 2024 waren es sogar 131.000 Klagen.

 

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Trotz der gesetzgeberischen Fortschritte bleiben Flugunregelmäßigkeiten ein häufiges Problem, das viele Passagiere betrifft. Wenn auch Sie von einer Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung betroffen sind, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung. Nutzen Sie jetzt den Entschädigungsrechner von SOS Flugverspätung und finden Sie heraus, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben – schnell, einfach und kostenfrei!"

Jetzt Anspruch prüfen!

Hier bleibt mehr für Sie

Wann, wo und für wen gelten die EU-Fluggastrechte?

Der Anwendungs- und Geltungsbereich der EU-Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) lässt sich in drei Bereiche unterteilen:

Räumlicher Geltungsbereich der EU-Fluggastrechte

In räumlicher Hinsicht gilt die Fluggastrechteverordnung:

  • für alle Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU starten – unabhängig von der Fluggesellschaft,
  • für Flüge, die außerhalb der EU starten, aber von einer EU-Fluggesellschaft oder einer Fluggesellschaft aus Island, Norwegen oder der Schweiz durchgeführt werden und auf einem EU-Flughafen landen.

Nicht anwendbar ist die Verordnung hingegen, wenn der Flug außerhalb der EU startet und von einer Fluggesellschaft ohne Sitz in der EU, Island, Norwegen oder der Schweiz durchgeführt wird – selbst wenn der Zielort innerhalb der EU liegt.

Eine tabellarische Übersicht zum räumlichen Geltungsbereich

Startort
des Flugs
Flug-
gesellschaft
(Sitz)
Zielort
des Flugs
Fluggastrechte
anwendbar?
Innerhalb der EU Beliebig Beliebig ✅ Ja
Außerhalb der EU EU/Island/
Norwegen/
Schweiz
Innerhalb der EU ✅ Ja
Außerhalb der EU Drittstaat
(z.B. USA,
Türkei)
Innerhalb der EU ❌ Nein
Innerhalb der EU Beliebig Außerhalb der EU ✅ Ja

Sachlicher Geltungsbereich der EU-Fluggastrechte

Die Verordnung greift bei folgenden Ereignissen:

  • Annullierung des Flugs,
  • großer Verspätung (ab drei Stunden am Endziel),
  • Nichtbeförderung (z. B. wegen Überbuchung).

Personeller Geltungsbereich der EU-Fluggastrechte

Die Rechte stehen allen Fluggästen zu, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Voraussetzung ist lediglich, dass sie über eine gültige Buchung verfügen und pünktlich zum Check-in erscheinen.

Noch wichtig: Verordnungsrecht gilt einheitlich in ganz Europa

Die EU-Fluggastrechteverordnung ist ein verbindliches Verordnungsrecht. Anders als Richtlinien muss eine Verordnung nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden, sondern gilt unmittelbar und einheitlich in allen Mitgliedstaaten.

Das bedeutet: Fluggäste können sich in jedem EU-Land auf dieselben Rechte berufen – egal, ob sie von Deutschland, Frankreich oder Spanien aus fliegen.

Mit starker Unterstützung zu Ihrer Entschädigung

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

Wir kennen die Fluggastrechte bis ins Detail und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch. Prüfen Sie jetzt kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht – wir begleiten Sie auf dem gesamten Weg! Durchsetzungsstark, erfahren und für Sie ohne Risiko.

Jetzt Anspruch prüfen!

Hier bleibt mehr für Sie

Ihre Fluggastrechte: So viel Entschädigung steht Ihnen bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung zu:

Gemäß der europäischen Fluggastrechte sind Airlines verpflichtet, Ihnen bei Flugverspätungen ab drei Stunden, bei Flugannullierungen oder Nichtbeförderungen, eine pauschale Ausgleichzahlung zu leisten. Die Höhe Ihrer Fluggastrechte-Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab:

Kurzstrecke

Berlin - München

Entschädigungshöhe bis 1500 Kilometer

250 €

Mittelstrecke

Berlin - Lissabon

Entschädigungshöhe bis 3500 Kilometer

400 €

Langstrecke

Berlin - Abu Dhabi

Entschädigungshöhe ab 3500 Kilometer

600 €

Welchem Zweck dienen die Ausgleichszahlungen?

Ausgleichszahlungen erfüllen mit Blick auf die Fluggastrechte der Passagiere gleich mehrere wichtige Funktionen:

  1. Disziplinierungsfunktion in Bezug auf Airlines: Zum einen sollen sie Fluggesellschaften dazu motivieren, pünktlicher zu sein und Flüge nicht vorschnell zu annullieren – etwa nur, weil sie nicht voll ausgelastet sind. Airlines werden dadurch angehalten, alles Zumutbare zu unternehmen, damit Passagiere ihr Ziel pünktlich erreichen.
  2. Pauschalierter Schadensersatzanspruch für die Passagiere: Zum anderen dienen die Zahlungen als pauschaler Ersatz für den Ärger und den Aufwand, den Verspätungen oder Flugausfälle für Reisende bedeuten. Denn wer verspätet ankommt oder kurzfristig umbuchen muss, verliert nicht nur Zeit und Nerven, sondern oft auch Geld:
  • Hotelbuchungen können verfallen, wenn der Check-in nicht rechtzeitig erfolgt.
  • Geplante Aktivitäten am Reiseziel fallen aus – und bereits gezahlte Gebühren sind verloren.
  • Wer kurzfristig einen Ersatzflug braucht, muss häufig mit deutlich höheren Preisen rechnen.

Gerade bei Urlaubsreisen, aber auch bei Geschäftsreisen oder kurzen Wochenendtrips können Verspätungen und Annullierungen enorme Belastungen mit sich bringen. Die Ausgleichszahlungen sollen diese Unannehmlichkeiten zumindest ein Stück weit abfedern.

Ihre Rechte bei Herabstufung der Beförderungsklasse

Wurden Sie von der Airline in eine niedrigere Beförderungsklasse umgebucht, etwa von Business in Economy, steht Ihnen laut Artikel 10 der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 eine teilweise Rückerstattung des Ticketpreises zu. Je nach Flugstrecke erhalten Sie 30 %, 50 % oder sogar 75 % des Flugpreises für die betroffene Teilstrecke zurück.
Die Entschädigung gilt unabhängig davon, ob die Herabstufung aus technischen, organisatorischen oder anderen Gründen erfolgt ist. Sie müssen sich nicht mit weniger zufriedengeben, als Ihnen zusteht.

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

Wir kennen die Fluggastrechte bis ins Detail und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch. Prüfen Sie jetzt kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht – wir begleiten Sie auf dem gesamten Weg! Durchsetzungsstark, erfahren und für Sie ohne Risiko.

Jetzt Anspruch prüfen!

Hier bleibt mehr für Sie

Aktuelle Entwicklungen der Fluggastrechte im Jahr 2025

Im Jahr 2025 gibt es wichtige Entwicklungen bei den europäischen Fluggastrechten. Polen hat den Vorsitz im Rat der Europäischen Union übernommen und setzt sich – gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten – für eine Reform der bestehenden EU-Fluggastrechte-Verordnung ein. Ziel der Neuregelung ist es, die Airlines zu entlasten, etwa durch höhere Schwellenwerte bei Verspätungen, bevor eine Entschädigung fällig wird.

Aktuelle und geplante Schwellenwerte für Entschädigungen

Flugstrecke Bisherige Regelung Geplante Neuregelung
Kurzstrecke (bis 1.500 km) Entschädigung ab 3 Stunden Verspätung Entschädigung erst ab 5 Stunden Verspätung
Mittelstrecke (1.500–3.500 km) Entschädigung ab 3 Stunden Verspätung Entschädigung erst ab 9 Stunden Verspätung
Langstrecke (über 3.500 km) Entschädigung ab 3 Stunden Verspätung Entschädigung erst ab 12 Stunden Verspätung

 

85% der Reisenden würden Anspruch auf Ausgleichszahlung verlieren

Nach einer Analyse des Flugdatenanbieters Lennoc für 2024, den wir auch für unseren Entschädigungsrechner nutzen, hatten im Jahr 2024 9.244.240 Passagiere nach der aktuellen Rechtslage einen Anspruch aufgrund von Verspätungen. Die im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) durchgeführte Analyse zeigt, dass unter den geplanten neuen Regeln nur etwa 15 % der Reisenden Anspruch auf Ausgleichszahlungen hätten. Das würde mehr als 85 % der Passagiere von Entschädigungen ausschließen. Der vzbv fordert daher in einer Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung zur Wiederaufnahme der Verhandlungen über 
die Revision der Verordnungen (EG) Nr. 261/2004 und (EG) Nr. 2027/97 eine aktualisierte Folgenabschätzung der Europäischen Kommission, um die Auswirkungen dieser Änderungen auf die Rechte der Reisenden besser zu verstehen.

Auswirkungen der geplanten Reform auf die Fluggastrechte (Stand 2024)

Flugstrecke Aktuelle Schwelle Geplante Schwelle Verspätete Flüge 2024 Ø Passagiere je Flug Verspätete Passagiere 2024
0–1.499 km ab 3 Stunden ab 5 Stunden 5.882 160 941.120
1.500–3.499 km ab 3 Stunden ab 9 Stunden 1.329 200 265.800
mehr als 3.500 km ab 3 Stunden ab 12 Stunden 615 250 153.750
Gesamt 7.826 1.360.670

 

Zusammengefasst: Nach aktueller Rechtslage hätten 9.244.240 Passagiere Anspruch auf Entschädigung. Nach den neuen Plänen wären es nur noch 1.360.670 Passagiere – ein Rückgang von über 85 %.

Änderung zu Lasten der Passagiere bei außergewöhnlichen Umständen

Zusätzlich sollen die Bedingungen, unter denen Airlines nicht zahlen müssen (z. B. bei außergewöhnlichen Umständen), ausgeweitet werden. Gleichzeitig ist eine Verschärfung der Informationspflichten gegenüber den Passagieren geplant.

Verbraucherschützer warnen jedoch: Die geplanten Änderungen könnten bewährte Passagierrechte erheblich schwächen. Besonders kritisch gesehen werden die geplante Anhebung der Entschädigungsgrenzen sowie engere Ausnahmevorschriften, die Fluggesellschaften von ihrer Haftung befreien könnten. Statt die Rechte der Reisenden zu stärken, wie es die ursprüngliche Intention der EU-Verordnung war, droht nun eine deutliche Verschlechterung des Verbraucherschutzes.

SOS Flugverspätung wird die Entwicklungen genau beobachten und setzt sich weiterhin dafür ein, dass Ihre Fluggastrechte gewahrt bleiben.

Fluggastrechte unter Druck? Warum Entschädigungen kaum Einfluss auf Ticketpreise haben

Offensichtliches Ziel der Reform ist es, die Hürden für Entschädigungen zu erhöhen, um Kosten der Airlines zu senken und Ticketpreise stabil zu halten. Doch wie stark belasten die Entschädigungszahlungen die Fluggesellschaften wirklich? Studien zeigen: Der Einfluss auf den Ticketpreis ist überraschend gering:

Selbst wenn alle berechtigten Passagiere ihre Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004 einfordern würden, würde das den Ticketpreis pro Passagier nur um wenige Euro erhöhen. Laut einer Analyse der Kolleg:innen von Airhelp lägen die durchschnittlichen Kosten für Entschädigungen bei lediglich 58 Cent bis 1,17 € pro Flugticket.

Trotzdem verzichten viele Passagiere auf ihre Rechte: Laut einer Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) machen nur etwa 8 % bei Verspätungen und 2 % bei Annullierungen tatsächlich Ansprüche geltend. Der Großteil der Entschädigungspflichten bleibt also ungenutzt – was die Kostenbelastung für Airlines noch weiter senkt.

Anreize für Zuverlässigkeit: Warum die EU-Fluggastrechte ein Gewinn für alle sind

Grafik über die Entschädigungszahlungen bei Flugverspätungen in der EU 2024

Darüber hinaus zeigt die Studie, dass die Einführung der EU261-Verordnung zu einer proportionalen Reduzierung von Verspätungen geführt hat, die in der Verantwortung der Fluggesellschaften liegen. Zwischen 2011 und 2018 sank der Anteil solcher Verspätungen von 79,9 % auf 69,7 %. Dies deutet darauf hin, dass die Regelung nicht nur die Rechte der Verbraucher stärkt, sondern auch einen Anreiz für pünktlichere und zuverlässigere Flugverbindungen schafft.

Für Verbraucher bedeutet dies: Die EU261-Verordnung bietet einen effektiven Schutz bei Flugunregelmäßigkeiten, ohne die Ticketpreise spürbar zu erhöhen. Die geringen Mehrkosten stehen in keinem Verhältnis zu den Vorteilen, die eine starke Fluggastrechteverordnung mit sich bringt.

Der Vorschlag, die Schwellenwerte für Entschädigungen anzuheben würde daher vor allem die Rechte der Reisenden schwächen, ohne Airlines nennenswert finanziell zu entlasten.

Unser Fazit: Statt die Fluggastrechte zu beschneiden, wäre es sinnvoller, die Durchsetzung zu vereinfachen und die Airlines zu mehr Pünktlichkeit zu verpflichten.

Update vom 05.06.2025 - Reformvorschlag scheitert vorerst im EU-Ministerrat

Die EU - Verkehrsminister haben heute in Luxemburg über eine Reform der Fluggastrechte diskutiert. Eine Eignung konnte nicht erzielt werden. Wann und ob es zu einer Reform kommt, ist noch offen. Selbst wenn sich die EU-Staaten bei weiteren Verhandlungen doch noch auf einen Reformplan verständigen sollten, müsste zunächst mit dem EU-Parlament verhandelt werden. Diese Gespräche dürften aber erst im Herbst weiter an Fahrt aufnehmen.

Hier geht es zur aktuellen Newsmeldung

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

Wir kennen die Fluggastrechte bis ins Detail und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch. Prüfen Sie jetzt kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht – wir begleiten Sie auf dem gesamten Weg! Durchsetzungsstark, erfahren und für Sie ohne Risiko.

Jetzt Anspruch prüfen!

Hier bleibt mehr für Sie

Häufige Fragen zu Ihren Fluggastrechten

Fluggastrechte regeln Ihre Ansprüche gegenüber Fluggesellschaften bei verschiedenen Unregelmäßigkeiten im Luftverkehr. In unserem FAQ erhalten Sie einen kompakten Überblick über häufige Fragen zu Ihren Rechten.

1. Was versteht man unter Fluggastrechten?

Fluggastrechte sind gesetzlich oder durch die Rechtsprechung entwickelte Ansprüche von Passagieren gegenüber Airlines, wenn es zu Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen, Gepäckverlusten oder Schadensfällen kommt.

2. Für welche Flüge gelten die EU-Fluggastrechte?

Die Verordnung gilt für alle Flüge, die in der EU starten, sowie für Flüge in die EU, wenn sie von einer europäischen Airline durchgeführt werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf dieser Themenseite oben. 

3. Wer ist durch die Fluggastrechte-Verordnung geschützt?

Alle Passagiere – unabhängig von Ticketpreis oder Buchungsklasse – sind geschützt, sofern sie einen gültigen Flug gebucht und rechtzeitig eingecheckt haben.

4. Welche Entschädigungshöhen sieht die EU-Verordnung grundsätzlich vor?

Die Entschädigung beträgt zwischen 250 €und  600 €, je nach Flugstrecke und Art der Störung – Details findest zu der konkreten Entschädigungshöhe findest du auf der Themenseite "Flugverspätung Entschädigung".

5. Welche Arten von Flugproblemen sind durch Fluggastrechte abgedeckt?
6. Was sind meine Rechte, wenn ich während des Wartens am Flughafen festsitze?

Dir stehen je nach Wartezeit Verpflegung, Kommunikationsmöglichkeiten und bei Übernachtungspflicht ein Hotel zu. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf unserer Themenseite "Betreuungsleistungen".

7. Welche Fluggastrechte stehen mir bei einer Pauschalreise zu?

Hier gelten, was etwaige Flugvorfälle angeht, die selben Rechte aus der Fluggastverordnung. Zudem stehen Ihnen gegebenenfalls weitere Ansprüche aus dem Pauschalreiserecht zu. Mehr zu Ihren Rechten als Pauschalurlauber im Zusammenhang mit Flugverspätungen finden Sie auf unserer Themenseite "Flugverspätung Pauschalurlaub".

8. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn die Airline nicht reagiert?

Sie können sich an eine Schlichtungsstelle wenden oder rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen – wir unterstützen Sie dabei. Ohne Kostenrisiko, ohne Aufwand. 

9. Welche Fluggastrechte habe ich bei Problemen mit dem Gepäck?

Bei verlorenem, beschädigtem oder verspätetem Gepäck greift das Montrealer Übereinkommen. Hieraus ergibt sich, dass Sie einen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu ca. 1.600 € haben, wobei der Schaden schriftlich und innerhalb bestimmter Fristen bei der Airline gemeldet werden muss.

10. Was zählt nicht zu den Fluggastrechten?

Servicequalität, Sitzkomfort oder Bordverpflegung sind nicht durch die EU-Fluggastverordnung geregelt. Hier geht es primär um Flugunregelmäßigkeiten.

Hier finden Sie weiterführende Seiten zu Ihren Fluggastrechten

Ihr Flug hatte Verspätung, wurde gestrichen oder Sie haben den Anschluss verpasst? Auf den nachfolgend verlinkten Seiten finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Fluggastrechten, Entschädigungen und weiteren Ansprüchen.