Fluggastrechte 2025 – Ihre Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004
- Ihre Entschädigung nach EU-Recht – einfach sichern
- Fluggastrechte 2025: Jetzt Anspruch prüfen
- Nur 19,95 % Provision zzgl. MwSt. – Marktführer beim Preis
Fluggastrechte bei Verspätung: Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen darüber, welche Rechte Ihnen nach der EU-Fluggastrechteverordnung zustehen. Erfahren Sie, welche Flugrechte und Bestimmungen Sie kennen sollten.
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
Wir kennen die Fluggastrechte bis ins Detail und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch. Prüfen Sie jetzt kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht – wir begleiten Sie auf dem gesamten Weg! Durchsetzungsstark, erfahren und für Sie ohne Risiko.
Fluggastrechte umfassen die Rechte von Flugreisenden im Falle von Flugunregelmäßigkeiten und dienen dem Schutz von Passagieren. Sie ergänzen die allgemeinen zivilrechtlichen Ansprüche und verpflichten Fluggesellschaften, bei Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderungen Entschädigungsleistungen zu erbringen. In Europa sind diese Rechte vor allem in der EU-Fluggastrechte-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) geregelt, während sie international auch durch das Montrealer Übereinkommen normiert werden.
Fluggastrechte haben sich über die Jahre hinweg kontinuierlich entwickelt. Bereits in den frühen Jahren des Flugverkehrs gab es erste nationale Regelungen zum Schutz von Passagieren, doch die moderne Ära des Fluggastrechts begann mit der Einführung internationaler Übereinkommen, die verbindliche Standards für Fluggesellschaften und Passagiere festlegten.
Ein entscheidender Meilenstein war das Montrealer Übereinkommen von 1999, das die Grundlage für viele heutige Regelungen schuf und die Haftung von Fluggesellschaften bei Verspätungen und Verlust von Gepäck neu definierte. Doch erst die EU-Verordnung 261/2004 brachte ein weitreichendes System von Ausgleichszahlungen und Betreuungsleistungen für Passagiere, das den rechtlichen Rahmen für Fluggastrechte in der EU maßgeblich prägte.
Die EU-Verordnung 261/2004, die am 17. Februar 2005 in Kraft trat, stellte einen bedeutenden Schritt für die Verbesserung und Durchsetzbarkeit von Passagierrechten dar. Die Verordnung regelt verbindlich, welche Ansprüche Fluggäste gegenüber Fluggesellschaften im Fall von Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderungen haben. Darüber hinaus ist dort festgelegt, dass Fluggesellschaften Passagieren Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Hotelübernachtungen und Ersatzbeförderungen zur Verfügung stellen müssen, wenn diese von einem Flugvorfall betroffen sind.
Mit der Fluggastrechte-Verordnung will die Europäische Union nicht nur den Passagieren zu mehr Gerechtigkeit verhelfen, sondern auch Druck auf die Airlines ausüben, ihre Prozesse zu verbessern. Diese Ziele verfolgt die Regelung konkret:
Durch die Harmonisierung der Fluggastrechte innerhalb der EU wird ein fairer Wettbewerb zwischen den Fluggesellschaften gefördert.Alle Anbieter müssen die gleichen Standards einhalten, was zu gleichen Wettbewerbsbedingungen führt.
Die Verordnung stärkt den Schutz der Fluggäste und sorgt durch einheitliche Regelungen für pauschale Entschädigungszahlungen und Unterstützung bei Flugunregelmäßigkeiten sowie für einen harmonisierten Rechtsrahmen innerhalb der EU. Harmonisierter Rechtsrahmen bedeutet, dass die Regelungen der Fluggastverordnung in jedem Land der EU gleichermaßen gilt (mehr dazu hier).
Über die Festlegung von pauschalen Entschädigungszahlungen im Fall von Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen sollen Fluggesellschaften dazu bewegt werden, ihre Betriebsabläufe zu optimieren und solche Vorfälle zu reduzieren. Ob dieses Ziel tatsächlich erreicht wurde, bleibt jedoch fraglich. Seit 2010 wurden allein in Deutschland durch Fluggastportale 500 Millionen Euro an Entschädigungen durchgesetzt. Allein im Jahr 2023 wurden in Deutschland etwa 125.000 Klagen zu Fluggastrechten eingereicht. Im Jahr 2024 waren es sogar 131.000 Klagen.
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Trotz der gesetzgeberischen Fortschritte bleiben Flugunregelmäßigkeiten ein häufiges Problem, das viele Passagiere betrifft. Wenn auch Sie von einer Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung betroffen sind, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung. Nutzen Sie jetzt den Entschädigungsrechner von SOS Flugverspätung und finden Sie heraus, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben – schnell, einfach und kostenfrei!"
Der Anwendungs- und Geltungsbereich der EU-Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) lässt sich in drei Bereiche unterteilen:
In räumlicher Hinsicht gilt die Fluggastrechteverordnung:
Nicht anwendbar ist die Verordnung hingegen, wenn der Flug außerhalb der EU startet und von einer Fluggesellschaft ohne Sitz in der EU, Island, Norwegen oder der Schweiz durchgeführt wird – selbst wenn der Zielort innerhalb der EU liegt.
Startort des Flugs |
Flug- gesellschaft (Sitz) |
Zielort des Flugs |
Fluggastrechte anwendbar? |
---|---|---|---|
Innerhalb der EU | Beliebig | Beliebig | ✅ Ja |
Außerhalb der EU | EU/Island/ Norwegen/ Schweiz |
Innerhalb der EU | ✅ Ja |
Außerhalb der EU | Drittstaat (z.B. USA, Türkei) |
Innerhalb der EU | ❌ Nein |
Innerhalb der EU | Beliebig | Außerhalb der EU | ✅ Ja |
Die Verordnung greift bei folgenden Ereignissen:
Die Rechte stehen allen Fluggästen zu, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Voraussetzung ist lediglich, dass sie über eine gültige Buchung verfügen und pünktlich zum Check-in erscheinen.
Die EU-Fluggastrechteverordnung ist ein verbindliches Verordnungsrecht. Anders als Richtlinien muss eine Verordnung nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden, sondern gilt unmittelbar und einheitlich in allen Mitgliedstaaten.
Das bedeutet: Fluggäste können sich in jedem EU-Land auf dieselben Rechte berufen – egal, ob sie von Deutschland, Frankreich oder Spanien aus fliegen.
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
Wir kennen die Fluggastrechte bis ins Detail und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch. Prüfen Sie jetzt kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht – wir begleiten Sie auf dem gesamten Weg! Durchsetzungsstark, erfahren und für Sie ohne Risiko.
Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €
Ausgleichszahlungen erfüllen mit Blick auf die Fluggastrechte der Passagiere gleich mehrere wichtige Funktionen:
Gerade bei Urlaubsreisen, aber auch bei Geschäftsreisen oder kurzen Wochenendtrips können Verspätungen und Annullierungen enorme Belastungen mit sich bringen. Die Ausgleichszahlungen sollen diese Unannehmlichkeiten zumindest ein Stück weit abfedern.
Wurden Sie von der Airline in eine niedrigere Beförderungsklasse umgebucht, etwa von Business in Economy, steht Ihnen laut Artikel 10 der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 eine teilweise Rückerstattung des Ticketpreises zu. Je nach Flugstrecke erhalten Sie 30 %, 50 % oder sogar 75 % des Flugpreises für die betroffene Teilstrecke zurück.
Die Entschädigung gilt unabhängig davon, ob die Herabstufung aus technischen, organisatorischen oder anderen Gründen erfolgt ist. Sie müssen sich nicht mit weniger zufriedengeben, als Ihnen zusteht.
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
Wir kennen die Fluggastrechte bis ins Detail und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch. Prüfen Sie jetzt kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht – wir begleiten Sie auf dem gesamten Weg! Durchsetzungsstark, erfahren und für Sie ohne Risiko.
Im Jahr 2025 gibt es wichtige Entwicklungen bei den europäischen Fluggastrechten. Polen hat den Vorsitz im Rat der Europäischen Union übernommen und setzt sich – gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten – für eine Reform der bestehenden EU-Fluggastrechte-Verordnung ein. Ziel der Neuregelung ist es, die Airlines zu entlasten, etwa durch höhere Schwellenwerte bei Verspätungen, bevor eine Entschädigung fällig wird.
Flugstrecke | Bisherige Regelung | Geplante Neuregelung |
---|---|---|
Kurzstrecke (bis 1.500 km) | Entschädigung ab 3 Stunden Verspätung | Entschädigung erst ab 5 Stunden Verspätung |
Mittelstrecke (1.500–3.500 km) | Entschädigung ab 3 Stunden Verspätung | Entschädigung erst ab 9 Stunden Verspätung |
Langstrecke (über 3.500 km) | Entschädigung ab 3 Stunden Verspätung | Entschädigung erst ab 12 Stunden Verspätung |
Nach einer Analyse des Flugdatenanbieters Lennoc für 2024, den wir auch für unseren Entschädigungsrechner nutzen, hatten im Jahr 2024 9.244.240 Passagiere nach der aktuellen Rechtslage einen Anspruch aufgrund von Verspätungen. Die im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) durchgeführte Analyse zeigt, dass unter den geplanten neuen Regeln nur etwa 15 % der Reisenden Anspruch auf Ausgleichszahlungen hätten. Das würde mehr als 85 % der Passagiere von Entschädigungen ausschließen. Der vzbv fordert daher in einer Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung zur Wiederaufnahme der Verhandlungen über
die Revision der Verordnungen (EG) Nr. 261/2004 und (EG) Nr. 2027/97 eine aktualisierte Folgenabschätzung der Europäischen Kommission, um die Auswirkungen dieser Änderungen auf die Rechte der Reisenden besser zu verstehen.
Flugstrecke | Aktuelle Schwelle | Geplante Schwelle | Verspätete Flüge 2024 | Ø Passagiere je Flug | Verspätete Passagiere 2024 |
---|---|---|---|---|---|
0–1.499 km | ab 3 Stunden | ab 5 Stunden | 5.882 | 160 | 941.120 |
1.500–3.499 km | ab 3 Stunden | ab 9 Stunden | 1.329 | 200 | 265.800 |
mehr als 3.500 km | ab 3 Stunden | ab 12 Stunden | 615 | 250 | 153.750 |
Gesamt | – | – | 7.826 | – | 1.360.670 |
Zusammengefasst: Nach aktueller Rechtslage hätten 9.244.240 Passagiere Anspruch auf Entschädigung. Nach den neuen Plänen wären es nur noch 1.360.670 Passagiere – ein Rückgang von über 85 %.
Zusätzlich sollen die Bedingungen, unter denen Airlines nicht zahlen müssen (z. B. bei außergewöhnlichen Umständen), ausgeweitet werden. Gleichzeitig ist eine Verschärfung der Informationspflichten gegenüber den Passagieren geplant.
Verbraucherschützer warnen jedoch: Die geplanten Änderungen könnten bewährte Passagierrechte erheblich schwächen. Besonders kritisch gesehen werden die geplante Anhebung der Entschädigungsgrenzen sowie engere Ausnahmevorschriften, die Fluggesellschaften von ihrer Haftung befreien könnten. Statt die Rechte der Reisenden zu stärken, wie es die ursprüngliche Intention der EU-Verordnung war, droht nun eine deutliche Verschlechterung des Verbraucherschutzes.
SOS Flugverspätung wird die Entwicklungen genau beobachten und setzt sich weiterhin dafür ein, dass Ihre Fluggastrechte gewahrt bleiben.
Offensichtliches Ziel der Reform ist es, die Hürden für Entschädigungen zu erhöhen, um Kosten der Airlines zu senken und Ticketpreise stabil zu halten. Doch wie stark belasten die Entschädigungszahlungen die Fluggesellschaften wirklich? Studien zeigen: Der Einfluss auf den Ticketpreis ist überraschend gering:
Selbst wenn alle berechtigten Passagiere ihre Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004 einfordern würden, würde das den Ticketpreis pro Passagier nur um wenige Euro erhöhen. Laut einer Analyse der Kolleg:innen von Airhelp lägen die durchschnittlichen Kosten für Entschädigungen bei lediglich 58 Cent bis 1,17 € pro Flugticket.
Trotzdem verzichten viele Passagiere auf ihre Rechte: Laut einer Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) machen nur etwa 8 % bei Verspätungen und 2 % bei Annullierungen tatsächlich Ansprüche geltend. Der Großteil der Entschädigungspflichten bleibt also ungenutzt – was die Kostenbelastung für Airlines noch weiter senkt.
Darüber hinaus zeigt die Studie, dass die Einführung der EU261-Verordnung zu einer proportionalen Reduzierung von Verspätungen geführt hat, die in der Verantwortung der Fluggesellschaften liegen. Zwischen 2011 und 2018 sank der Anteil solcher Verspätungen von 79,9 % auf 69,7 %. Dies deutet darauf hin, dass die Regelung nicht nur die Rechte der Verbraucher stärkt, sondern auch einen Anreiz für pünktlichere und zuverlässigere Flugverbindungen schafft.
Für Verbraucher bedeutet dies: Die EU261-Verordnung bietet einen effektiven Schutz bei Flugunregelmäßigkeiten, ohne die Ticketpreise spürbar zu erhöhen. Die geringen Mehrkosten stehen in keinem Verhältnis zu den Vorteilen, die eine starke Fluggastrechteverordnung mit sich bringt.
Der Vorschlag, die Schwellenwerte für Entschädigungen anzuheben würde daher vor allem die Rechte der Reisenden schwächen, ohne Airlines nennenswert finanziell zu entlasten.
Unser Fazit: Statt die Fluggastrechte zu beschneiden, wäre es sinnvoller, die Durchsetzung zu vereinfachen und die Airlines zu mehr Pünktlichkeit zu verpflichten.
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
Wir kennen die Fluggastrechte bis ins Detail und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch. Prüfen Sie jetzt kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht – wir begleiten Sie auf dem gesamten Weg! Durchsetzungsstark, erfahren und für Sie ohne Risiko.
Fluggastrechte regeln Ihre Ansprüche gegenüber Fluggesellschaften bei verschiedenen Unregelmäßigkeiten im Luftverkehr. In unserem FAQ erhalten Sie einen kompakten Überblick über häufige Fragen zu Ihren Rechten.
Fluggastrechte sind gesetzlich oder durch die Rechtsprechung entwickelte Ansprüche von Passagieren gegenüber Airlines, wenn es zu Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen, Gepäckverlusten oder Schadensfällen kommt.
Die Verordnung gilt für alle Flüge, die in der EU starten, sowie für Flüge in die EU, wenn sie von einer europäischen Airline durchgeführt werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf dieser Themenseite oben.
Alle Passagiere – unabhängig von Ticketpreis oder Buchungsklasse – sind geschützt, sofern sie einen gültigen Flug gebucht und rechtzeitig eingecheckt haben.
Die Entschädigung beträgt zwischen 250 €und 600 €, je nach Flugstrecke und Art der Störung – Details findest zu der konkreten Entschädigungshöhe findest du auf der Themenseite "Flugverspätung Entschädigung".
Verspätungen, Annullierungen, Nichtbeförderung sowie Umstufungen in eine niedrigere Klasse sind durch die Verordnung geregelt.
Dir stehen je nach Wartezeit Verpflegung, Kommunikationsmöglichkeiten und bei Übernachtungspflicht ein Hotel zu. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf unserer Themenseite "Betreuungsleistungen".
Hier gelten, was etwaige Flugvorfälle angeht, die selben Rechte aus der Fluggastverordnung. Zudem stehen Ihnen gegebenenfalls weitere Ansprüche aus dem Pauschalreiserecht zu. Mehr zu Ihren Rechten als Pauschalurlauber im Zusammenhang mit Flugverspätungen finden Sie auf unserer Themenseite "Flugverspätung Pauschalurlaub".
Sie können sich an eine Schlichtungsstelle wenden oder rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen – wir unterstützen Sie dabei. Ohne Kostenrisiko, ohne Aufwand.
Bei verlorenem, beschädigtem oder verspätetem Gepäck greift das Montrealer Übereinkommen. Hieraus ergibt sich, dass Sie einen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu ca. 1.600 € haben, wobei der Schaden schriftlich und innerhalb bestimmter Fristen bei der Airline gemeldet werden muss.
Servicequalität, Sitzkomfort oder Bordverpflegung sind nicht durch die EU-Fluggastverordnung geregelt. Hier geht es primär um Flugunregelmäßigkeiten.