Nicht jeder Streik am Flughafen schließt eine Entschädigung aus. Streiks von Flughafenpersonal oder Flugsicherung können außergewöhnliche Umstände sein. Streikt dagegen das eigene Airline-Personal, kann weiterhin ein Anspruch bestehen. Entscheidend ist immer der konkrete Einzelfall.
Flugverspätung wegen
außergewöhnlicher Umstände?
- Wann außergewöhnliche Umstände von der Entschädigungspflicht befreien
- Welche Rechte Fluggäste trotz Streik, Unwetter & Co. behalten
- Urteile und Ausnahmen: So setzen Sie Ihre Ansprüche dennoch durch
