Transportkosten: Taxi, ÖPNV oder Mietwagen – wann die Airline zahlen muss
Wenn ein Flug verspätet oder ausgefallen ist und die Weiterreise ins Stocken gerät, fallen oft zusätzliche Fahrtkosten an: etwa zum Hotel, zurück zum Flughafen oder zum nächsten erreichbaren Airport. Doch wann sind diese Transportkosten erstattungsfähig – und wann bleibt man selbst darauf sitzen?
Gesetzlicher Anspruch: Artikel 9 VO (EG) Nr. 261/2004
Die Fluggastrechteverordnung verpflichtet Airlines nicht nur zur Unterbringung, sondern auch zur Organisation und Übernahme des Transports zwischen Flughafen und Hotel. Das gilt sowohl bei längeren Verspätungen als auch bei kurzfristigen Annullierungen.
Wichtig: Wird kein Shuttle oder Transport angeboten, dürfen Sie selbst ein Taxi nehmen, sofern das verhältnismäßig ist, also die Wegstrecke vom Flughafen zum Hotel zu Fuß nicht zumutbar ist. Das ist in folgenden Konstellationen der Fall:
- Bei Nacht oder fehlendem öffentlichen Nahverkehr der Fall.
- Wenn keine Airline-Lösung angeboten wird
- Bei akuter Zeitnot, etwa wenn der Anschlussflug nur durch schnelles Handeln erreichbar bleibt
💡 Tipp: Lassen Sie sich möglichst Quittungen ausstellen – insbesondere für Taxis oder Mietwagen.