Flug annulliert oder gestrichen?
So sichern Sie Ihre Entschädigung & Rückerstattung

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Flugverspätung Flugausfall / Umbuchung

Ihre Entschädigung bei Flugausfall, Flugannullierung oder gecanceltem Flug

Ihr Flug wurde annulliert, gestrichen, storniert oder gecancelt? Nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) steht Ihnen eine Entschädigung von bis zu 600 € sowie die Rückerstattung der Ticketkosten zu. Wir erklären, wann Ihnen eine Flugausfall Entschädigung zusteht, wie Sie die Rückerstattung bei Flugannullierung durchsetzen und welche zusätzlichen Ansprüche Sie geltend machen können.

Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

Flugausfall oder Annullierung?
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So sichern Sie Ihre Entschädigung und Rückerstattung bei Flugausfall oder Annullierung:

Bei einer Flugannullierung, einem Flugausfall oder einem gecancelten Flug kommen Sie mit SOS Flugverspätung schnell zu Ihrer Entschädigung – und auf Wunsch auch zur Rückerstattung der Ticketkosten. Für Sie ohne Aufwand, ohne Risiko und mit maximaler Auszahlung.

Entschädigung bei Flugausfall oder Annullierung
– das Wichtigste in Kürze

  • Weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert oder gestrichen? Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung.
  • Höhe der Flugannullierung Entschädigung: 250–600 €, abhängig von der Strecke.
  • Anspruch auf Rückerstattung Ticketkosten besteht unabhängig vom Verschulden der Airline.
  • Ersatzflug & Fristen entscheiden zusätzlich über die Entschädigung.
  • Mehrkosten (Hotel, Verpflegung, Transport) können ebenfalls erstattet werden.
  • Eine Vorverlegung um mehr als 1 Stunde gilt rechtlich als Annullierung.

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Flugausfall Entschädigung - unsere 99 % Erfolgsquote 

Viele Reisende geben auf, wenn Airlines die Entschädigung nach Flugannullierung oder Flugausfall verweigern. Doch genau hier setzt SOS Flugverspätung an: Wir setzen Ihre Ansprüche konsequent durch – wenn nötig auch vor Gericht.

Mit unserer Erfahrung und Spezialisierung erreichen wir eine Erfolgsquote von 99 %. Fluggesellschaften wissen, dass wir nicht locker lassen, bis Sie Ihre Flugausfall Entschädigung oder Rückerstattung erhalten haben. Übernehmen wir Ihren Fall, stehen die Chancen für eine erfolgreiche Zahlung daher besonders gut.

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Flugannullierung: Wann habe ich einen Anspruch auf Entschädigung?

Wird Ihr Flug kurzfristig gestrichen oder gecancelt, können Sie nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 eine Flugannullierung Entschädigung von 250 bis 600 Euro pro Person verlangen – ganz gleich, ob Sie privat oder geschäftlich unterwegs sind. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf die Rückerstattung des Ticketpreises.

👉 Wichtig: Der Anspruch besteht nur, wenn die Airline für den Flugausfall verantwortlich ist. Bei außergewöhnlichen Umständen wie Naturkatastrophen oder politischen Unruhen entfällt der Anspruch. Zudem muss es sich bei dem Flug um einen EU-Flug gehandelt haben.

Was gilt als Flugannullierung?

Eine Flugannullierung liegt vor, wenn der geplante Flug nicht durchgeführt wird und der Start endgültig aufgegeben ist. Dazu gehört auch, wenn der Flug auf einen anderen Tag verlegt wird. Ebenfalls als Annullierung bewertet wird eine Vorverlegung um mehr als eine Stunde. In all diesen Fällen können Entschädigung bei Flugannullierung (bis 600 €) und Rückerstattung des Ticketpreises in Betracht kommen.

Was ist eine "kurzfristige Annullierung"?

Eine kurzfristige Annullierung liegt vor, wenn der Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen wurde. Dann besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entschädigung, es sei denn, die Airline bietet rechtzeitig einen Ersatzflug an, mit dem Sie Ihr Ziel mit vertretbarer Verzögerung erreichen. Ob der Anspruch greift, hängt also vom Zeitpunkt der Mitteilung und den Zeiten des Ersatzflugs ab (siehe Abschnitt „Fristen & Ersatzflug“). Unabhängig davon können Sie die Rückerstattung der Ticketkosten verlangen, wenn Sie den Ersatzflug nicht annehmen möchten. Wann eine vertretbare Verzögerung vorliegt erfahren Sie auf dieser Seite weiter unten - einfach hier klicken.

Wann gilt ein Flug als EU-Flug?

Ein EU-Flug liegt vor, wenn:

  • der Abflug innerhalb der EU erfolgt (dann ist die ausführende Airline egal), oder
  • Sie mit einer europäischen Airline in die EU fliegen.

Nur unter diesen Bedingungen greift die EU-Fluggastrechteverordnung.

Beispiele einfach erklärt

Flugroute Airline Entschädigung
nach EU-Recht?
Frankfurt → New York United Airlines (Nicht-EU) ✅ Ja (Start in der EU)
New York → Frankfurt Lufthansa (EU) ✅ Ja (EU‑Airline fliegt in die EU ein)
New York → Frankfurt United Airlines (Nicht-EU) ❌ Nein (Start außerhalb der EU und Nicht‑EU‑Airline)

👉 Merke: Für Ihre Entschädigung bei Flugausfall/Flugannullierung sind Startort und Airline‑Sitz entscheidend. Liegen die EU‑Voraussetzungen vor, können Sie Entschädigung und – je nach Entscheidung – auch die Rückerstattung der Ticketkosten durchsetzen.

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Wie hoch ist die Entschädigung bei Flugannullierung oder Flugausfall?

Wie hoch die Entschädigung konkret ausfällt, richtet sich nach der Flugstrecke. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung legt klare Beträge fest – von 250 € bis 600 €, je nach Entfernung. Hier erfahren Sie, wie viel Ihnen zusteht:

Kurzstrecke

Berlin - München

Entschädigungshöhe bis 1500 Kilometer

250 €

Mittelstrecke

Berlin - Lissabon

Entschädigungshöhe bis 3500 Kilometer

400 €

Langstrecke

Berlin - Abu Dhabi

Entschädigungshöhe ab 3500 Kilometer

600 €

Annullierungsfristen und Ersatzflug: Wann habe ich einen Anspruch auf Entschädigung?

Ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, hängt entscheidend davon ab, wann die Airline Sie über die Flugannullierung informiert hat und ob ein Ersatzflug angeboten wurde.

  • Grundregel:
    Erhalten Sie die Mitteilung mehr als 14 Tage vor Abflug, entfällt der Anspruch auf Entschädigung.
  • Kurzfristige Absage:
    Wird Ihr Flug innerhalb von 14 Tagen vor Abflug abgesagt, besteht der Anspruch grundsätzlich. Zusätzlich ist aber entscheidend, ob die Airline Ihnen ein Ersatzflug angeboten hat und wann dieser startet und landet.

Benachrichtigungsfristen und Ersatzflugangebot - ein Überblick

Zeitpunkt der
Benachrichtigung
Bedingung für Ersatzflug Entschädigung?
Mehr als 14 Tage
vor Abflug
Egal ❌ Keine Entschädigung
7–14 Tage vor Abflug Ersatzflug: Start max. 2 Std. früher oder Landung max. 4 Std. später ❌ Keine Entschädigung
7–14 Tage vor Abflug Ersatzflug: Start > 2 Std. früher oder Landung > 4 Std. später ✅ Entschädigung möglich
Weniger als 7 Tage vor Abflug Ersatzflug: Start max. 1 Std. früher oder Landung max. 2 Std. später ❌ Keine Entschädigung
Weniger als 7 Tage vor Abflug Ersatzflug: Start > 1 Std. früher oder Landung > 2 Std. später ✅ Entschädigung möglich

Kurz zusammengefasst: Diese Fristen entscheiden über Ihre Entschädigung

  • Mehr als 14 Tage vor Abflug informiert? ➔ Keine Entschädigung
  • 7 bis 14 Tage vor Abflug informiert?
    • Ersatzflug startet max. 2 Std. früher oder landet max. 4 Std. später ➔ Keine Entschädigung
    • Ersatzflug startet mehr als 2 Std. früher oder landet mehr als 4 Std. später ➔ Entschädigung möglich.
  • Weniger als sieben Tage vor Abflug informiert?
    • Ersatzflug startet max. 1 Std. früher oder landet max. 2 Std. später ➔ Keine Entschädigung
    • Ersatzflug startet mehr als 1 Std. früher oder landet mehr als 2 Std. später ➔ Entschädigung möglich.

👉 Merke: Je näher die Flugannullierung am Abflugdatum liegt und je unpassender der angebotene Ersatzflug, desto wahrscheinlicher haben Sie Anspruch auf eine Flugausfall Entschädigung von bis zu 600 €. Zusätzlich können Sie die Rückerstattung Ihrer Ticketkosten verlangen, wenn Sie den Ersatzflug nicht annehmen möchten.

Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

Flugänderungen Rechte kennen

„Viele Passagiere verlieren ihren Anspruch auf Entschädigung, weil sie die Fristen bei Flugausfall oder Flugannullierung nicht kennen. Entscheidend ist, wann die Airline Sie informiert und ob der angebotene Ersatzflug zumutbar ist. Keine Sorge: Mit unserem Entschädigungsrechner finden Sie in nur zwei Minuten heraus, ob Ihnen bei einem annullierten oder gecancelten Flug eine Entschädigung und Rückerstattung zusteht." 

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Muss ich den angebotenen Ersatzflug bei einer Annullierung annehmen?

Wenn Ihre Airline Ihnen nach einer Flugannullierung einen Ersatzflug anbietet, sind Sie nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Sie können selbst prüfen, ob es einen besseren oder günstigeren Alternativflug bei einer anderen Airline gibt.

Wichtig: Stimmen Sie eine eigene Neubuchung vorher mit der ursprünglichen Fluggesellschaft ab und lassen Sie sich deren Einverständnis schriftlich bestätigen – das erleichtert die spätere Rückerstattung der Ticketkosten.

👉 Ihre Entscheidung hat keinen Einfluss auf die Entschädigung: Nach der EU-Fluggastrechteverordnung bleibt Ihr Anspruch auf eine Ausgleichszahlung bei Flugausfall oder Flugannullierung bestehen – unabhängig davon, ob Sie den Ersatzflug nutzen oder nicht.

Mein Flug wurde vorverlegt – besteht Anspruch auf Entschädigung?

Ja, auch in diesem Fall besteht der Anspruch auf Entschädigung. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gilt ein Flug auch dann als annulliert, wenn er um mehr als eine Stunde vorverlegt wurde – auch dann steht Ihnen eine Ausgleichszahlung zu. Damit werden Passagiere gleichgestellt, egal ob der Flug gestrichen, gecancelt oder deutlich vorverlegt wurde.

Ihr Flug wurde vorverlegt oder gecancelt? Das sind die Vorteile bei SOS Flugverspätung:


Kein Aufwand und kein Stress

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Seit 2016 setzen wir konsequent Fluggastrechte bei Flugannullierung durch. Airlines wissen, dass wir nicht locker lassen. Unsere Erfolgsquote liegt bei 99%.


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Flug annulliert oder gestrichen? Rückerstattung der Ticketkosten sichern

Wird Ihr Flug annulliert, gecancelt oder gestrichen, haben Sie neben der Entschädigung auch Anspruch auf die Rückerstattung des Ticketpreises – unabhängig davon, ob die Airline den Ausfall zu verantworten hat oder ob außergewöhnliche Umstände wie Streiks oder Unwetter die Ursache waren.

Wichtig: Bietet Ihnen die Airline einen Ersatzflug an und Sie nehmen diesen an, entfällt der Anspruch auf Rückzahlung des Ticketpreises. Sie sind allerdings nicht gezwungen, den angebotenen Ersatzflug anzunehmen. Finden Sie selbst eine zeitlich bessere oder kostengünstigere Alternative zu dem angebotenen Ersatzflug oder aber Sie wollen die Reise nicht mehr antreten, können Sie den von der Airline angebotenen Ersatzflug auch ausschlagen und den vollen Ticketpreis zurückverlangen.

Es ist ratsam, die eigene Neubuchung vorher mit der ursprünglichen Fluggesellschaft abzustimmen und sich deren Einverständnis schriftlich bestätigen zu lassen. So sichern Sie Ihre Rückerstattung bei Flugausfall oder Flugannullierung rechtlich ab.

👉 Unser Tipp: Es ist ratsam, die eigene Neubuchung vorher mit der ursprünglichen Fluggesellschaft abzustimmen und sich deren Einverständnis schriftlich bestätigen zu lassen. So sichern Sie Ihre Rückerstattung bei Flugausfall oder Flugannullierung rechtlich ab.

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Meine Airline hat den Zubringerflug annulliert – was kann ich tun?

Wenn Ihr Zubringerflug annulliert wird, droht das Verpassen Ihres Anschlussflugs. Gerade in diesen Fällen ist eine Annullierung besonders ärgerlich und mit viel Aufwand und Stress verbunden. Aber was gilt rechtlich? In einem solchen Fall muss Ihnen die Airline entweder

  1. eine Ersatzbeförderung unter vergleichbaren Bedingungen anbieten oder
  2. die vollständige Rückerstattung der Ticketkosten leisten.

Entschädigungshöhe bei Annullierung des Zubringerfluges

Wird Ihr Zubringerflug annulliert und Sie verpassen dadurch den Anschluss, richtet sich die Entschädigung nicht nach der Länge des kurzen Teilfluges, sondern nach der gesamten Flugstrecke vom ersten Abflug bis zum Endziel. Entscheidend ist also, mit welcher Verspätung Sie am Zielflughafen ankommen.

Entschädigungstabelle bei Ersatzbeförderung

Flugdistanz (radiale Distanz) Verspätung am Endziel ≤ Schwellenwert → Halber Anspruch Verspätung am Endziel > Schwellenwert → Voller Anspruch
Unter 1.500 km ≤ 2 Std.
→ 125 €
> 2 Std.
→ 250 €
Zwischen 1.500
und 3.500 km
≤ 3 Std.
→ 200 €
> 3 Std.
→ 400 €
Über 3.500 km ≤ 4 Std.
→ 300 €
> 4 Std.
→ 600 €
Über 3.500 km Ankunft mehr als 4 Stunden später 600,00 EUR

Fazit zur Entschädigungshöhe bei Ersatzbeförderung

Für die Ausgleichszahlung zählt nicht die Länge des kurzen Zubringerflugs, sondern die Gesamtstrecke aller Flüge vom ersten Abflug bis zum Endziel.

  • Der volle Anspruch (250 € / 400 € / 600 €) besteht, wenn Sie mit dem Ersatzflug über den Schwellenwert verspätet am Endziel eintreffen.
  • Der halbe Anspruch (125 € / 200 € / 300 €) steht Ihnen selbst dann zu, wenn Sie innerhalb dieser Grenzwerte ankommen – also „pünktlich“ oder nur leicht verspätet.

Unabhängig von Geldentschädigung stehen Ihnen ab zwei Stunden Wartezeit gemäß Art. 9 Fluggastrechteverordnung Betreuungsleistungen am Flughafen wie Getränke, Snacks und ggf. Hotel sowie Transport zu.

Kurz zusammengefasst: Ihre Optionen bei Annullierung des Zubringerfluges

  • Ersatzflug angenommen? Sie werden umgebucht und behalten trotzdem Ihren Anspruch auf Entschädigung.
  • „In time“ angekommen? Auch wenn Sie pünktlich ankommen, steht Ihnen oft eine halbe Entschädigung zu.
  • Ersatzflug abgelehnt? Sie können den kompletten Ticketpreis zurückverlangen – Ihr Anspruch auf Entschädigung bleibt bestehen.
Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

Einfache und schnelle Entschädigung bei Flugausfall

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Anspruch auf Erstattung von Mehrkosten bei Flugausfall oder Flugannullierung

Wird Ihr Flug gestrichen oder erheblich verspätet, entstehen oft zusätzliche Kosten – etwa für Mahlzeiten, Übernachtungen, Taxis oder Bahnfahrten.
Gut zu wissen: Diese Mehrkosten müssen von der Airline erstattet werden, auch wenn außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder Streik vorlagen.

Gemäß Art. 9 der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 haben Sie Anspruch auf folgende Betreuungsleistungen:

  • Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit
  • Hotelübernachtung inklusive Hin- und Rücktransport, falls eine Übernachtung erforderlich wird
  • Zwei kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten, z. B. Telefonate oder E-Mails

👉 Wichtig: Diese Ansprüche bestehen unabhängig von der Ursache der Annullierung oder Verspätung. Die Airline kann sich also nicht auf höhere Gewalt berufen, um die Erstattung zu verweigern.

SOS Flugverspätung: Wir setzen nicht nur Ihre Entschädigung, sondern auch Ihre Mehrkosten durch!

Viele Fluggastportale beschränken sich auf die Durchsetzung der Ausgleichszahlung – SOS Flugverspätung geht weiter: Bei SOS Flugverspätung erhalten Sie nicht nur die Entschädigung, die Ihnen zusteht – wir fordern auch Ihre zusätzlich entstandenen Mehrkosten wie Hotel-, Verpflegungs- und Transportkosten bei der Airline ein.

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Ihre Vorteile auf einen Blick:

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FAQ - Entschädigung bei Flugausfall & Annullierung

Ob Anspruch, Entschädigungshöhe oder Rückerstattung: Hier finden Sie kompakte Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Entschädigung bei Flugausfall oder Flugannullierung. Erfahren Sie, ab wann ein Anspruch besteht, wie hoch die Flugausfall-Entschädigung ausfallen kann und welche Rechte Sie zusätzlich auf Rückerstattung der Ticketkosten oder Betreuungsleistungen haben.

1. Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn mein Flug annulliert wurde?

Ja. Wird Ihr Flug annulliert oder gestrichen, haben Sie nach der EU-Fluggastrechteverordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €, sofern die Airline den Ausfall zu vertreten hat.

2. Gibt es auch bei Flugausfall eine Rückerstattung des Ticketpreises?

Ja. Unabhängig von der Entschädigung muss die Airline Ihnen den Ticketpreis erstatten, wenn der Flug ausfällt und Sie den angebotenen Ersatzflug nicht annehmen möchten.

3. Ab wann besteht Anspruch auf Entschädigung bei Flugannullierung?

Der Anspruch entsteht, wenn der Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wird und kein zumutbarer Ersatzflug angeboten wird.

4. Wieviel Entschädigung bekomme ich bei Flugausfall?

Je nach Flugstrecke stehen Ihnen 250 € (Kurzstrecke), 400 € (Mittelstrecke) oder 600 € (Langstrecke) zu.

5. Zählt eine Vorverlegung des Flugs auch als Annullierung?

Ja. Wird der Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt, gilt dies rechtlich als Annullierung – mit Anspruch auf Entschädigung.

6. Was passiert, wenn mein Zubringerflug annulliert wird?

Wird der Zubringerflug gestrichen und Sie verpassen den Anschluss, richtet sich die Entschädigung nach der gesamten Strecke bis zum Endziel, nicht nach der Länge des Teilfluges.

7. Bekomme ich Entschädigung bei Flugausfall wegen Streik oder Unwetter?

Bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter, Streiks oder politischer Instabilität besteht meist kein Anspruch auf Entschädigung. Eine Rückerstattung des Ticketpreises steht Ihnen aber trotzdem zu.

8. Wie lange habe ich Zeit, um eine Entschädigung bei Flugausfall zu fordern?

In Deutschland können Sie Ihre Ansprüche regelmäßig bis zu 3 Jahre nach Ende des Flugjahres geltend machen.

9. Muss ich den Ersatzflug der Airline akzeptieren?

Nein. Sie sind nicht verpflichtet, den Ersatzflug anzunehmen. Lehnt man ihn ab, bleibt der Anspruch auf Ticket-Rückerstattung und ggf. Entschädigung bestehen.

10. Flug annulliert – was tun?

Wird Ihr Flug annulliert oder gestrichen, sollten Sie sich die Ursache sofort von der Airline bestätigen lassen und alle Unterlagen (Ticket, Buchungsbestätigung, Belege für Ausgaben) aufbewahren. Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € und zusätzlich auf die Rückerstattung der Ticketkosten, wenn Sie den angebotenen Ersatzflug nicht annehmen möchten. Nutzen Sie unseren kostenlosen Entschädigungsrechner, um schnell zu prüfen, welche Zahlungen Ihnen bei Flugausfall oder Flugannullierung zustehen.

Hier finden Sie weiterführende Seiten zu Ihren Fluggastrechten

Ihr Flug hatte Verspätung, wurde gestrichen oder Sie haben den Anschluss verpasst? Auf den nachfolgend verlinkten Seiten finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Fluggastrechten, Entschädigungen und weiteren Ansprüchen.