Flug gecancelt oder annulliert?
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Ihre Entschädigung bei Flugausfall, Flugannullierung oder gecanceltem Flug

hr Flug wurde gecancelt oder annulliert? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung. Nach der EU-Fluggastrechteverordnung muss Ihnen Ihre Fluggesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen zwischen 250 € und 600 € Entschädigung zahlen.

Ob Flugausfall, Flugannullierung oder gecancelter Flug – wir erklären Ihnen, wann Ihnen eine Entschädigung zusteht, wann Sie einen Anspruch auf Rückerstattung der Ticketkosten haben und welche zusätzlichen Ansprüche auf Ersatz der Mehrkosten bzw. Schadensersatz bestehen können.

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
Nutzen Sie den Entschädigungsrechner von SOS Flugverspätung, um unkompliziert herauszufinden, ob Ihnen bei einem gecancelten oder annullierten Flug eine Entschädigung zusteht. Die Prüfung dauert nur zwei Minuten – einfach Flugnummer und Datum eingeben. Schnell, zuverlässig und kostenfrei.

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So bekommen Sie Ihre Entschädigung bei Flugannullierung oder Flugausfall:

Bei Flugannullierung oder Flugausfall kommen Sie in nur drei Schritten zu Ihrer Entschädigung! Für Sie ohne Kosten, ohne Risiko – aber mit maximaler Entschädigung.

Schritt 1

  • Flugnummer und Datum eintragen.
  • Die Eingabe dauert nur 2 Minuten.

Schritt 2

  • Wir prüfen Ihren Anspruch und setzen ihn durch.
  • Notfalls ziehen wir hierfür vor Gericht.
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Entschädigung bei gecanceltem oder annulliertem Flug
– das Wichtigste in Kürze

  • Wird Ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gecancelt oder annulliert, besteht gds. ein Anspruch auf Entschädigung.
  • Die Höhe der Entschädigung beträgt pro Passagier bis zu 600 EUR.
  • Ob der Anspruch besteht, hängt u. a. davon ab, ob und mit welchen Flugzeiten die Airline Ihnen ein Ersatzflug angeboten hat.
  • Die Airline muss die Annullierung/den Flugausfall verschuldet haben. 
  • Sie haben einen Anspruch auf Ersatz der Ticketkosten. Dies gilt auch dann, wenn die Airline die Annullierung nicht verschuldet hat.
  • Nach 2 Stunden Wartezeit am Flughafen muss die Airline Sie mit Snacks und Getränken versorgen.
  • Wird Ihr Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt, zählt das als Annullierung.

Flugannullierung: Wann habe ich einen Anspruch auf Entschädigung?

Wird Ihr Flug kurzfristig annulliert oder gecancelt, können Sie nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro pro Person verlangen – ganz gleich, ob Sie privat oder geschäftlich unterwegs sind. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab.

Wichtig: Der Anspruch besteht nur, wenn die Airline für den Flugausfall verantwortlich ist. Bei außergewöhnlichen Umständen wie Naturkatastrophen oder politischen Unruhen entfällt der Anspruch. Zudem muss es sich bei dem Flug um einen EU-Flug gehandelt haben.

Was ist eine Flugannullierung?

Eine Flugannullierung liegt dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen.

Was ist eine "kurzfristige Annullierung"?

Eine kurzfristige Annullierung liegt vor, wenn der Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen wurde. Ist dies der Fall, besteht ein Anspruch auf Entschädigung, es sei denn Ihre Airline hat Ihnen einen Ersatzflug angeboten, mit dem Sie Ihr Ziel mit vertretbarer Verzögerung erreichen. Wann eine vertretbare Verzögerung vorliegt erfahren Sie auf dieser Seite weiter unten - einfach hier klicken.

Wann gilt ein Flug als EU-Flug?

Ein EU-Flug liegt vor, wenn:

  • der Abflug innerhalb der EU erfolgt
  • oder Sie mit einer europäischen Airline in die EU fliegen.

Nur unter diesen Bedingungen greift die EU-Fluggastrechteverordnung.

Flugroute Airline Entschädigung
nach EU-Recht?
Frankfurt → New York United Airlines (Nicht-EU) ✅ Ja
New York → Frankfurt Lufthansa (EU) ✅ Ja
New York → Frankfurt United Airlines (Nicht-EU) ❌ Nein

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Wie hoch ist die Entschädigung bei Flugannullierung oder Flugausfall?

Wie hoch die Entschädigung konkret ausfällt, richtet sich nach der Flugstrecke. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung legt klare Beträge fest – von 250 € bis 600 €, je nach Entfernung. Hier erfahren Sie, wie viel Ihnen zusteht:

Kurzstrecke

Berlin - München

Entschädigungshöhe bis 1500 Kilometer

250 €

Mittelstrecke

Berlin - Lissabon

Entschädigungshöhe bis 3500 Kilometer

400 €

Langstrecke

Berlin - Abu Dhabi

Entschädigungshöhe ab 3500 Kilometer

600 €

Annullierungsfristen und Ersatzflug: Wann habe ich einen Anspruch auf Entschädigung?

Ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, hängt entscheidend davon ab, wann die Airline Sie über die Flugannullierung informiert hat.

Es git die Grundregel:
Erhalten Sie die Mitteilung mehr als 14 Tage vor Abflug, entfällt der Anspruch auf Entschädigung.

Allerdings:
Wird Ihr Flug innerhalb von 14 Tagen vor Abflug abgesagt, besteht der Anspruch grundsätzlich. Zusätzlich ist  aber entscheidend, ob die Airline Ihnen ein Ersatzflug angeboten hat und wann dieser startet und landet.

Benachrichtigungsfristen und Ersatzflugangebot - ein Überblick

Zeitpunkt der
Benach-
richtigung
Bedingung für Ersatzflug Entschädigung?
Mehr als 14 Tage
vor Abflug
Egal ❌ Keine Entschädigung
7–14 Tage vor Abflug Ersatzflug: Start max. 2 Std. früher oder Landung max. 4 Std. später ❌ Keine Entschädigung
7–14 Tage vor Abflug Ersatzflug: Start > 2 Std. früher oder Landung > 4 Std. später ✅ Entschädigung möglich
Weniger als 7 Tage vor Abflug Ersatzflug: Start max. 1 Std. früher oder Landung max. 2 Std. später ❌ Keine Entschädigung
Weniger als 7 Tage vor Abflug Ersatzflug: Start > 1 Std. früher oder Landung > 2 Std. später ✅ Entschädigung möglich

Kurz zusammengefasst: Diese Fristen entscheiden über Ihre Entschädigung

  • Mehr als 14 Tage vor Abflug informiert? ➔ Keine Entschädigung
  • 7 bis 14 Tage vor Abflug informiert?
    • Ersatzflug startet max. 2 Std. früher oder landet max. 4 Std. später ➔ Keine Entschädigung
    • Ersatzflug startet mehr als 2 Std. früher oder landet mehr als 4 Std. später ➔ Entschädigung möglich.
  • Weniger als sieben Tage vor Abflug informiert?
    • Ersatzflug startet max. 1 Std. früher oder landet max. 2 Std. später ➔ Keine Entschädigung
    • Ersatzflug startet mehr als 1 Std. früher oder landet mehr als 2 Std. später ➔ Entschädigung möglich.
Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
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Muss ich den angebotenen Ersatzflug bei einer Annullierung annehmen?

Wenn Ihre Fluggesellschaft Ihnen nach einer Annullierung einen Ersatzflug anbietet, sind Sie nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Sie können selbst prüfen, ob es einen besseren oder günstigeren Alternativflug bei einer anderen Airline gibt. Wichtig: Stimmen Sie eine eigene Neubuchung vorher mit der ursprünglichen Fluggesellschaft ab und lassen Sie sich deren Einverständnis schriftlich bestätigen – das erleichtert die spätere Rückerstattung der Ticketkosten.

Wichtiger Hinweis: Ihre Entscheidung, ob Sie einen Alternativflug nehmen, hat keinen Einfluss auf Ihren Anspruch auf eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung.

Mein Flug wurde vorverlegt. Habe ich auch in diesem Fall einen Anspruch auf Entschädigung?

Ja, auch in diesem Fall besteht der Anspruch auf Entschädigung. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gilt ein Flug auch dann als annulliert, wenn er um mehr als eine Stunde vorverlegt wurde – auch dann steht Ihnen eine Ausgleichszahlung zu.

Ihr Flug wurde vorverlegt oder gecancelt? Das sind die Vorteile bei SOS Flugverspätung:


Kein Aufwand und kein Stress

Sparen Sie wertvolle Lebenszeit und überlassen uns, was wir gut können. Wir geben nicht aufm bis wir Ihr Recht durchgesetzt haben.


Hohe Erfolgsquote und kein Risiko

Wir setzen seit 2016 erfolgreich Fluggastrechte durch. Wir kennen die Airlines und die Gerichte. Unsere Erfolgsquote liegt bei 99%.


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Entschädigung erfolgreich durchsetzen - so verhalten Sie sich richtig

✅ Holen Sie beim Ansprechpartner der Airline Informationen zur Sachlage ein
✅ Lassen Sie sich den Grund der Annullierung/des Flugausfalls bestätigen.
✅ Protokollieren Sie Aussagen des Piloten oder der Crew zur Ursache der Annullierung.
✅ Machen Sie sich Notizen zur Wetterlage und zur Lage am Flughafen.
✅ Sammeln Sie die Belege für Ihre Ausgaben (z.B. für Getränke und Mahlzeiten).
✅ Bei Pauschalreisen: Kontaktieren Sie zusätzlich Ihren Reiseveranstalter.

Flug annulliert oder gecancelt? So bekommen Sie Ihr Geld zurück!

Wurde Ihr Flug annulliert oder gecancelt, können Sie nicht nur eine Entschädigung verlangen. Außerdem haben Sie einen Anspruch auf Rückerstattung der Ticketkosten. Dies gilt unabhängig davon, ob die Airline die Annullierung zu verantworten hat oder ob außergewöhnliche Umstände wie Streiks oder Unwetter die Ursache waren.

Wichtig: Bietet Ihnen die Airline einen Ersatzflug an und Sie nehmen diesen an,  entfällt der Anspruch auf Rückzahlung des Ticketpreises. Sie sind allerdings nicht gezwungen, den angebotenen Ersatzflug anzunehmen. Finden Sie selbst eine zeitlich bessere oder kostengünstigere Alternative zu dem angebotenen Ersatzflug oder aber Sie wollen die Reise nicht mehr antreten, können Sie den von der Airline angebotenen Ersatzflug auch ausschlagen und den Ticketpreis zurückverlangen.

Es ist ratsam, die eigene Neubuchung vorher mit der ursprünglichen Fluggesellschaft abzustimmen und sich deren Einverständnis schriftlich bestätigen zu lassen – das erleichtert die spätere Rückerstattung der Ticketkosten.

Meine Airline hat den Zubringerflug annulliert – was kann ich tun?

Wenn Ihr Zubringerflug gestrichen wird, droht das Verpassen Ihres Anschlussflugs. Gerade in diesen Fällen ist eine Annullierung besonders ärgerlich und mit viel Aufwand und Stress verbunden. Aber was gilt rechtlich? In einem solchen Fall muss Ihnen die Airline entweder

  1. eine Ersatzbeförderung unter vergleichbaren Bedingungen anbieten oder
  2. die Ticketkosten erstatten.

Entschädigungshöhe bei Annullierung des Zubringerfluges

Für die Ausgleichszahlung zählt nicht die Länge des kurzen Zubringerflugs, sondern die Gesamtstrecke aller Flüge vom ersten Abflug bis zum Endziel:

Entschädigungstabelle bei Ersatzbeförderung

Flugdistanz (radiale Distanz) Verspätung am Endziel ≤ Schwellenwert → Halber Anspruch Verspätung am Endziel > Schwellenwert → Voller Anspruch
Unter 1.500 km ≤ 2 Std.
→ 125 €
> 2 Std.
→ 250 €
Zwischen 1.500
und 3.500 km
≤ 3 Std.
→ 200 €
> 3 Std.
→ 400 €
Über 3.500 km ≤ 4 Std.
→ 300 €
> 4 Std.
→ 600 €
Über 3.500 km Ankunft mehr als 4 Stunden später 600,00 EUR

Fazit zur Entschädigungshöhe bei Ersatzbeförderung

Für die Ausgleichszahlung zählt nicht die Länge des kurzen Zubringerflugs, sondern die Gesamtstrecke aller Flüge vom ersten Abflug bis zum Endziel.

  • Der volle Anspruch (250 € / 400 € / 600 €) besteht, wenn Sie mit dem Ersatzflug mehr als die in der Verordnung festgelegten Grenzwerte verspätet ankommen.
  • Der halbe Anspruch (125 € / 200 € / 300 €) steht Ihnen selbst dann zu, wenn Sie innerhalb dieser Grenzwerte ankommen – also „pünktlich“ oder nur leicht verspätet.

Unabhängig von Geldentschädigung stehen Ihnen ab zwei Stunden Wartezeit gemäß Art. 9 FlugGastVO Betreuungsleistungen am Flughafen Getränke, Snacks und ggf. Hotel sowie Transport zu.

Kurz zusammengefasst: Ihre Optionen bei Annullierung des Zubringerfluges

  • Ersatzflug angenommen? Sie werden umgebucht und behalten trotzdem Ihren Anspruch auf Entschädigung.
  • „In time“ angekommen? Auch wenn Sie pünktlich ankommen, steht Ihnen oft eine halbe Entschädigung zu.
  • Ersatzflug abgelehnt? Sie können den kompletten Ticketpreis zurückverlangen – Ihr Anspruch auf Entschädigung bleibt bestehen.
Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

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Anspruch auf Erstattung von Mehrkosten bei Flugausfall oder Flugannullierung

Wird Ihr Flug gestrichen oder erheblich verspätet, entstehen oft zusätzliche Kosten – etwa für Mahlzeiten, Übernachtungen, Taxis oder Bahnfahrten.
Gut zu wissen: Diese Mehrkosten müssen von der Airline erstattet werden, auch wenn außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder Streik vorlagen.

Gemäß Art. 9 der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 haben Sie Anspruch auf folgende Betreuungsleistungen:

  • Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit
  • Hotelübernachtung inklusive Hin- und Rücktransport, falls eine Übernachtung erforderlich wird
  • Zwei kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten, z. B. Telefonate oder E-Mails

👉 Wichtig: Diese Ansprüche bestehen unabhängig von der Ursache der Annullierung oder Verspätung. Die Airline kann sich also nicht auf höhere Gewalt berufen, um die Erstattung zu verweigern.

SOS Flugverspätung: Wir setzen nicht nur Ihre Entschädigung, sondern auch Ihre Mehrkosten durch!

Viele Fluggastportale beschränken sich auf die Durchsetzung der Ausgleichszahlung – SOS Flugverspätung geht weiter: Bei SOS Flugverspätung erhalten Sie nicht nur die Entschädigung, die Ihnen zusteht – wir fordern auch Ihre zusätzlich entstandenen Mehrkosten wie Hotel-, Verpflegungs- und Transportkosten bei der Airline ein.

Und das zum günstigsten Preis am Markt: Nur 19,95 % Provision zzgl. MwSt. – deutlich günstiger als bei vielen anderen Anbietern!

Ihre Vorteile auf einen Blick:

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Häufig gestellte Fragen rund um die Entschädigung bei Flugverspätung

Wir beantworten Ihre Fragen bei Flugverspätungen, Flugausfall und verpasstem Anschlussflug.