Flug gecancelt oder annulliert?
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hr Flug wurde gecancelt oder annulliert? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung. Nach der EU-Fluggastrechteverordnung muss Ihnen Ihre Fluggesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen zwischen 250 € und 600 € Entschädigung zahlen.
Ob Flugausfall, Flugannullierung oder gecancelter Flug – wir erklären Ihnen, wann Ihnen eine Entschädigung zusteht, wann Sie einen Anspruch auf Rückerstattung der Ticketkosten haben und welche zusätzlichen Ansprüche auf Ersatz der Mehrkosten bzw. Schadensersatz bestehen können.
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
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Wird Ihr Flug kurzfristig annulliert oder gecancelt, können Sie nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro pro Person verlangen – ganz gleich, ob Sie privat oder geschäftlich unterwegs sind. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab.
Wichtig: Der Anspruch besteht nur, wenn die Airline für den Flugausfall verantwortlich ist. Bei außergewöhnlichen Umständen wie Naturkatastrophen oder politischen Unruhen entfällt der Anspruch. Zudem muss es sich bei dem Flug um einen EU-Flug gehandelt haben.
Eine Flugannullierung liegt dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen.
Eine kurzfristige Annullierung liegt vor, wenn der Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen wurde. Ist dies der Fall, besteht ein Anspruch auf Entschädigung, es sei denn Ihre Airline hat Ihnen einen Ersatzflug angeboten, mit dem Sie Ihr Ziel mit vertretbarer Verzögerung erreichen. Wann eine vertretbare Verzögerung vorliegt erfahren Sie auf dieser Seite weiter unten - einfach hier klicken.
Ein EU-Flug liegt vor, wenn:
Nur unter diesen Bedingungen greift die EU-Fluggastrechteverordnung.
Flugroute | Airline | Entschädigung nach EU-Recht? |
---|---|---|
Frankfurt → New York | United Airlines (Nicht-EU) | ✅ Ja |
New York → Frankfurt | Lufthansa (EU) | ✅ Ja |
New York → Frankfurt | United Airlines (Nicht-EU) | ❌ Nein |
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Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €
Ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, hängt entscheidend davon ab, wann die Airline Sie über die Flugannullierung informiert hat.
Es git die Grundregel:
Erhalten Sie die Mitteilung mehr als 14 Tage vor Abflug, entfällt der Anspruch auf Entschädigung.
Allerdings:
Wird Ihr Flug innerhalb von 14 Tagen vor Abflug abgesagt, besteht der Anspruch grundsätzlich. Zusätzlich ist aber entscheidend, ob die Airline Ihnen ein Ersatzflug angeboten hat und wann dieser startet und landet.
Zeitpunkt der Benach- richtigung |
Bedingung für Ersatzflug | Entschädigung? |
---|---|---|
Mehr als 14 Tage vor Abflug |
Egal | ❌ Keine Entschädigung |
7–14 Tage vor Abflug | Ersatzflug: Start max. 2 Std. früher oder Landung max. 4 Std. später | ❌ Keine Entschädigung |
7–14 Tage vor Abflug | Ersatzflug: Start > 2 Std. früher oder Landung > 4 Std. später | ✅ Entschädigung möglich |
Weniger als 7 Tage vor Abflug | Ersatzflug: Start max. 1 Std. früher oder Landung max. 2 Std. später | ❌ Keine Entschädigung |
Weniger als 7 Tage vor Abflug | Ersatzflug: Start > 1 Std. früher oder Landung > 2 Std. später | ✅ Entschädigung möglich |
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Das klingt kompliziert? Keine Sorge: Mit unserem Entschädigungsrechner finden Sie in nur zwei Minuten heraus, ob Ihnen bei einem annullierten oder gecancelten Flug eine Entschädigung zusteht. Einfach Flugnummer und Abflugdatum eingeben – schnell, zuverlässig und kostenfrei.
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Wenn Ihre Fluggesellschaft Ihnen nach einer Annullierung einen Ersatzflug anbietet, sind Sie nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Sie können selbst prüfen, ob es einen besseren oder günstigeren Alternativflug bei einer anderen Airline gibt. Wichtig: Stimmen Sie eine eigene Neubuchung vorher mit der ursprünglichen Fluggesellschaft ab und lassen Sie sich deren Einverständnis schriftlich bestätigen – das erleichtert die spätere Rückerstattung der Ticketkosten.
Wichtiger Hinweis: Ihre Entscheidung, ob Sie einen Alternativflug nehmen, hat keinen Einfluss auf Ihren Anspruch auf eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung.
Ja, auch in diesem Fall besteht der Anspruch auf Entschädigung. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gilt ein Flug auch dann als annulliert, wenn er um mehr als eine Stunde vorverlegt wurde – auch dann steht Ihnen eine Ausgleichszahlung zu.
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Wir setzen seit 2016 erfolgreich Fluggastrechte durch. Wir kennen die Airlines und die Gerichte. Unsere Erfolgsquote liegt bei 99%.
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Wurde Ihr Flug annulliert oder gecancelt, können Sie nicht nur eine Entschädigung verlangen. Außerdem haben Sie einen Anspruch auf Rückerstattung der Ticketkosten. Dies gilt unabhängig davon, ob die Airline die Annullierung zu verantworten hat oder ob außergewöhnliche Umstände wie Streiks oder Unwetter die Ursache waren.
Wichtig: Bietet Ihnen die Airline einen Ersatzflug an und Sie nehmen diesen an, entfällt der Anspruch auf Rückzahlung des Ticketpreises. Sie sind allerdings nicht gezwungen, den angebotenen Ersatzflug anzunehmen. Finden Sie selbst eine zeitlich bessere oder kostengünstigere Alternative zu dem angebotenen Ersatzflug oder aber Sie wollen die Reise nicht mehr antreten, können Sie den von der Airline angebotenen Ersatzflug auch ausschlagen und den Ticketpreis zurückverlangen.
Es ist ratsam, die eigene Neubuchung vorher mit der ursprünglichen Fluggesellschaft abzustimmen und sich deren Einverständnis schriftlich bestätigen zu lassen – das erleichtert die spätere Rückerstattung der Ticketkosten.
Wenn Ihr Zubringerflug gestrichen wird, droht das Verpassen Ihres Anschlussflugs. Gerade in diesen Fällen ist eine Annullierung besonders ärgerlich und mit viel Aufwand und Stress verbunden. Aber was gilt rechtlich? In einem solchen Fall muss Ihnen die Airline entweder
Für die Ausgleichszahlung zählt nicht die Länge des kurzen Zubringerflugs, sondern die Gesamtstrecke aller Flüge vom ersten Abflug bis zum Endziel:
Flugdistanz (radiale Distanz) | Verspätung am Endziel ≤ Schwellenwert → Halber Anspruch | Verspätung am Endziel > Schwellenwert → Voller Anspruch |
---|---|---|
Unter 1.500 km | ≤ 2 Std. → 125 € |
> 2 Std. → 250 € |
Zwischen 1.500 und 3.500 km |
≤ 3 Std. → 200 € |
> 3 Std. → 400 € |
Über 3.500 km | ≤ 4 Std. → 300 € |
> 4 Std. → 600 € |
Über 3.500 km | Ankunft mehr als 4 Stunden später | 600,00 EUR |
Für die Ausgleichszahlung zählt nicht die Länge des kurzen Zubringerflugs, sondern die Gesamtstrecke aller Flüge vom ersten Abflug bis zum Endziel.
Unabhängig von Geldentschädigung stehen Ihnen ab zwei Stunden Wartezeit gemäß Art. 9 FlugGastVO Betreuungsleistungen am Flughafen Getränke, Snacks und ggf. Hotel sowie Transport zu.
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Wird Ihr Flug gestrichen oder erheblich verspätet, entstehen oft zusätzliche Kosten – etwa für Mahlzeiten, Übernachtungen, Taxis oder Bahnfahrten.
Gut zu wissen: Diese Mehrkosten müssen von der Airline erstattet werden, auch wenn außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder Streik vorlagen.
Gemäß Art. 9 der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 haben Sie Anspruch auf folgende Betreuungsleistungen:
👉 Wichtig: Diese Ansprüche bestehen unabhängig von der Ursache der Annullierung oder Verspätung. Die Airline kann sich also nicht auf höhere Gewalt berufen, um die Erstattung zu verweigern.
Viele Fluggastportale beschränken sich auf die Durchsetzung der Ausgleichszahlung – SOS Flugverspätung geht weiter: Bei SOS Flugverspätung erhalten Sie nicht nur die Entschädigung, die Ihnen zusteht – wir fordern auch Ihre zusätzlich entstandenen Mehrkosten wie Hotel-, Verpflegungs- und Transportkosten bei der Airline ein.
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