Was passiert, wenn mein Flug wegen Streik umgebucht wurde?
Müssen Sie Ihren Flug umbuchen wegen Streik, haben Sie als Fluggast bestimmte Rechte. Wird Ihr Flug aufgrund eines Piloten-, Bodenpersonal- oder Fluglotsenstreiks gestrichen oder stark verspätet, ist die Airline verpflichtet, Ihnen eine alternative Beförderung zum Zielort anzubieten, zum Beispiel durch eine Umbuchung auf einen späteren Flug. Diese Umbuchung muss kostenlos erfolgen. Bei längeren Wartezeiten haben Sie außerdem Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Getränke, Hotelübernachtung und Transfers. Eine Entschädigung nach EU-Fluggastrecht steht Ihnen jedoch nur dann zu, wenn der Streik nicht als außergewöhnlicher Umstand eingestuft wird, etwa bei einem internen, vorhersehbaren Airline-Streik. In jedem Fall gilt: Dokumentieren Sie die Umbuchung und bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf, um mögliche Ansprüche durchzusetzen.
Habe ich bei einer Umbuchung Anspruch auf ein Hotel und Verpflegung?
Ja, wenn Sie aufgrund einer Umbuchung am Flughafen warten müssen, ist die Airline verpflichtet, Ihnen Betreuungsleistungen, also kostenlose Snacks und Getränke bereitzustellen. Zudem muss sie Ihnen ermöglichen, zwei Telefonate zu führen oder zwei E-Mails bzw. Faxe zu senden.
Verzögert sich Ihr Ersatzflug bis zum nächsten Tag, muss die Fluggesellschaft eine Hotelunterkunft inklusive Transfer organisieren – insbesondere, wenn Ihr Rückflug betroffen ist und sich dadurch Ihr Aufenthalt am Reiseziel verlängert.
Falls die Airline diese Leistungen verweigert, können Sie die Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Transport selbst verauslagen und im Nachhinein erstatten lassen – zusätzlich zur Entschädigung von bis zu 600 Euro. Bewahren Sie dafür alle Belege gut auf.