Anschlussflug verpasst wegen Flugverspätung? Wir setzen Ihre Entschädigung durch!
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Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst und Ihr End-Reiseziel mit mehr als 3 Stunden Verspätung erreicht haben, kann Ihnen eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zustehen. Prüfen Sie Ihren Fall mit unserem Entschädigungsrechner. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
Bei einem verpassten Anschlussflug haben Sie grundsätzlich dann einen Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie Ihr Endziel mit mindestens drei Stunden Verspätung erreicht haben – egal ob der Anschlussflug verspätet oder komplett verpasst wurde.
Aber Achtung: Auf Ihren Fall muss die EU-Fluggastrechteverordnung anwendbar sein. Das ist der Fall, wenn
Beispiel 1: Wenn Sie mit Thai Airways International von Frankfurt über Dubai nach Bangkok fliegen und der erste Flug verspätet ist, sodass Sie den Anschlussflug verpassen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung – obwohl es sich bei der der Fluggesellschaft um eine Nicht-EU-Airline handelt.
Beispiel 2: Befinden Sie sich hingegen auf der selben Strecke mit der Thai Airways International auf dem Rückflug und Ihr Zubringer von Bangkok nach Dubai verspätet sich, so dass Sie Ihren Anschluss nach Frankfurt verpassen, gilt die EU-Verordnung nicht – selbst wenn der Anschlussflug ebenfalls verspätet war. Hier kommt es also auf Airline und Abflughafen an.
Anders wäre es in dem Beispiel 2 dann, wenn der Flug nicht von der Thai Airways International, sondern von der Lufthansa durchgeführt worden wäre. Da es sich bei der Lufthansa um eine EU-Airline handelt, wäre in diesem Fall die EU-Fluggastverordnung anwendbar.
Flugroute | Airline | Entschädigung nach EU-Recht? |
---|---|---|
Start in der EU: Berlin → Helsinki → Tokio |
Finnair (EU-Airline) | ✅ Ja |
Start in der EU: Berlin → Helsinki → Tokio |
All Nippon Airways (Nicht-EU-Airline) | ✅ Ja |
Start außerhalb der EU: Tokio → Helsinki → Berlin |
Finnair (EU-Airline) | ✅ Ja |
Start außerhalb der EU: Tokio → Helsinki → Berlin |
All Nippon Airways (Nicht-EU-Airline) | ❌ Nein |
Kein Bezug zur EU: Dubai → Bangkok → Sydney |
EU-Airline oder Nicht-EU-Airline | ❌ Nein |
Ob Ihnen eine Entschädigung zusteht, hängt auch davon ab, wie Sie Ihre Flüge gebucht haben. Nur wenn es sich um eine einheitliche Buchung handelt – also alle Flugabschnitte gemeinsam in einem Ticket gebucht wurden – ist die Airline dafür verantwortlich, dass Sie pünktlich an Ihrem Endziel ankommen. In diesem Fall zählt die gesamte Reise als ein zusammenhängender Flug, und eine Verspätung oder ein verpasster Anschluss kann zu einer Entschädigung führen, wenn Sie Ihr Ziel mit mehr als drei Stunden Verspätung erreichen.
Haben Sie hingegen zwei separate Buchungen vorgenommen – z. B. Flug A über Airline X und Flug B über Airline Y jeweils einzeln gebucht – dann haftet die erste Airline nicht für den verpassten Anschlussflug. In solchen Fällen wird es deutlich schwieriger, Ansprüche geltend zu machen.
Wichtiger Hinweis: Einheitliche Buchungen erkennen Sie daran, dass alle Flugsegmente unter einer Buchungsnummer oder auf einem Ticket zusammengefasst sind.
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Hier noch mal übersichtlich die wichtigsten Voraussetzung für den Entschädigungsanspruch, wenn Sie Ihren Weiterflug verpasst haben:
Wenn Sie Ihren Anschlussflug unverschuldet verpasst haben, stehen Ihnen neben den pauschalen Entschädigungszahlungen in Höhe von 250 € bis 600 € vor allem Rechte in Bezug auf Betreuungsleistungen und gegebenenfalls auch Rücktrittsrechte zu,
Wenn sich Ihr Anschlussflug verspätet, sind Sie nicht auf sich allein gestellt: Bereits ab zwei Stunden Wartezeit (bei Kurzstreckenflügen) ist die Airline verpflichtet, kostenlose Snacks und Getränke bereitzustellen. Bei Mittel- und Langstreckenflügen gilt diese Verpflichtung ab drei bzw. vier Stunden Wartezeit. Eine detaillierte Übersicht, ab wann Ihnen welche Leistungen zustehen, finden Sie hier. Zudem ist die Airline nach der der EU-Fluggastrechteverordnung verpflichtet, Sie unverzüglich und klar über Ihre Rechte zu informieren, sobald es zu einer Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung kommt.
Bei einer Verspätung von mehr als 5 Stunden haben Sie darüber hinaus einen Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen – und zwar zum Preis, den Sie beim Kauf bezahlt haben. Das gilt für Strecken, die Sie noch nicht geflogen sind und auch für bereits geflogene Teilstrecken, wenn der restliche Flug für Sie durch den Ausfall sinnlos geworden ist (z. B. weil Ihr eigentliches Reiseziel damit nicht mehr erreichbar ist). Außerdem steht Ihnen in solchen Fällen auf Wunsch ein kostenloser Rückflug zum Startflughafen zu – und zwar so schnell wie möglich.
Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €
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