Anschlussflug verpasst wegen Flugverspätung? Wir setzen Ihre Entschädigung durch!

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Ich habe meinen Anschlussflug wegen einer Verspätung verpasst, wie geht es weiter?

Ihr Flug hat Verspätung und schon verpassen Sie den Anschlussflug! Ein klassisches Bild auf Flughäfen. Wer mit Zwischenstopps fliegt, ist stets der Gefahr ausgesetzt, seinen Anschlussflug zu verpassen. Sofern Sie sich in dieser Situation wiederfinden, wenden Sie sich an Ihre Airline. Diese wird Ihren Anschlussflug (gegebenenfalls gegen eine Gebühr) umbuchen.

Sofern Sie unverschuldet Ihren Anschlussflug verpasst haben, weil etwa der Zubringerflug verspätet war, muss die Airline die Kosten für die Alternativbuchung tragen. Zudem kann Ihnen eine Entschädigung bis zu 600 EUR zustehen, wenn Sie Ihren Anschlussflug unverschuldet verpassen.

Sie möchten erfahren, ob Ihnen in Ihrem Fall eine Entschädigung zusteht? Wir klären auf!

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst und Ihr End-Reiseziel mit mehr als 3 Stunden Verspätung erreicht haben, kann Ihnen eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zustehen. Prüfen Sie Ihren Fall mit unserem Entschädigungsrechner. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."

Übersicht zu den wichtigsten Facts zum Thema
„Anschlussflug verpasst“

  • Erreichen Sie Ihr Endziel mit einer Verspätung von mehr als 3 Std., besteht ein Anspruch auf Entschädigung.
  • Die Airline muss die Verspätung oder den Ausfall des Zubringerfluges verschuldet haben. 
  • Die Höhe der Entschädigung beträgt pro Passagier bis zu 600 EUR.
  • Zudem muss die Airline die Kosten für den Weiterflug tragen. 
  • Nach 2 Stunden Wartezeit am Flughafen muss die Airline Sie mit Snacks und Getränken versorgen.
  • Verschiebt sich Ihr Anschlussflug auf den nächsten Tag, muss die Fluggesellschaft für eine Übernachtungsmöglichkeit sorgen.

Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn ich meinen Anschlussflug verpasse?

Bei einem verpassten Anschlussflug haben Sie grundsätzlich dann einen Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie Ihr Endziel mit mindestens drei Stunden Verspätung erreicht haben – egal ob der Anschlussflug verspätet oder komplett verpasst wurde

Aber Achtung: Auf Ihren Fall muss die EU-Fluggastrechteverordnung anwendbar sein. Das ist der Fall, wenn 

  • der Abflug Ihres ersten Flugs innerhalb der EU stattgefunden hat – unabhängig davon Ihre Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat oder nicht
  • oder eine EU-Airline den Flug durchgeführt hat und der Abflug außerhalb der EU lag, das Ziel aber innerhalb der EU

Beispiel 1: Wenn Sie mit Thai Airways International von Frankfurt über Dubai nach Bangkok fliegen und der erste Flug verspätet ist, sodass Sie den Anschlussflug verpassen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung – obwohl es sich bei der der Fluggesellschaft um eine Nicht-EU-Airline handelt.

Beispiel 2: Befinden Sie sich hingegen auf der selben Strecke mit der Thai Airways International auf dem Rückflug und Ihr Zubringer von Bangkok nach Dubai verspätet sich, so dass Sie Ihren Anschluss nach Frankfurt verpassen, gilt die EU-Verordnung nicht – selbst wenn der Anschlussflug ebenfalls verspätet war. Hier kommt es also auf Airline und Abflughafen an.

Anders wäre es in dem Beispiel 2 dann, wenn der Flug nicht von der Thai Airways International, sondern von der Lufthansa durchgeführt worden wäre. Da es sich bei der Lufthansa um eine EU-Airline handelt, wäre in diesem Fall die EU-Fluggastverordnung anwendbar. 

✈️ Wann gilt die EU-Fluggastrechteverordnung bei verpassten Anschlussflügen?

Flugroute Airline Entschädigung
nach EU-Recht?
Start in der EU:
Berlin → Helsinki → Tokio
Finnair (EU-Airline) ✅ Ja
Start in der EU:
Berlin → Helsinki → Tokio
All Nippon Airways (Nicht-EU-Airline) ✅ Ja
Start außerhalb der EU:
Tokio → Helsinki → Berlin
Finnair (EU-Airline) ✅ Ja
Start außerhalb der EU:
Tokio → Helsinki → Berlin
All Nippon Airways (Nicht-EU-Airline) ❌ Nein
Kein Bezug zur EU:
Dubai → Bangkok → Sydney
EU-Airline oder Nicht-EU-Airline ❌ Nein

Verpasster Anschlussflug: Warum eine einheitliche Buchung entscheidend ist

Ob Ihnen eine Entschädigung zusteht, hängt auch davon ab, wie Sie Ihre Flüge gebucht haben. Nur wenn es sich um eine einheitliche Buchung handelt – also alle Flugabschnitte gemeinsam in einem Ticket gebucht wurden – ist die Airline dafür verantwortlich, dass Sie pünktlich an Ihrem Endziel ankommen. In diesem Fall zählt die gesamte Reise als ein zusammenhängender Flug, und eine Verspätung oder ein verpasster Anschluss kann zu einer Entschädigung führen, wenn Sie Ihr Ziel mit mehr als drei Stunden Verspätung erreichen.

Haben Sie hingegen zwei separate Buchungen vorgenommen – z. B. Flug A über Airline X und Flug B über Airline Y jeweils einzeln gebucht – dann haftet die erste Airline nicht für den verpassten Anschlussflug. In solchen Fällen wird es deutlich schwieriger, Ansprüche geltend zu machen.

Wichtiger Hinweis: Einheitliche Buchungen erkennen Sie daran, dass alle Flugsegmente unter einer Buchungsnummer oder auf einem Ticket zusammengefasst sind.

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
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Übersicht: Wann erhalte ich eine Entschädigung bei einem verpassten Anschlussflug

Hier noch mal übersichtlich die wichtigsten Voraussetzung für den Entschädigungsanspruch, wenn Sie Ihren Weiterflug verpasst haben: 

  • Die einzelnen Flüge waren Teil einer einzigen Buchung.
  • Sie sind rechtzeitig am Gate erschienen (i.d.R. 45 Minuten vor Abflug)
  • Die Airline hat zu verantworten, dass Sie den Weiterflug nicht rechtzeitig erreicht haben  
  • Ihr Flug ist entweder in der EU gestartet (jede Airline) oder ist in der EU gelandet (Airlines mit Sitz in der EU)
  • Der Anspruch besteht unabhängig vom Anlass Ihrer Reise (Einzelbuchung, Dienstreise oder Pauschalurlaub).

Welche Rechte stehen mir außerdem zu, wenn ich meinen Anschlussflug verpasse?

Wenn Sie Ihren Anschlussflug unverschuldet verpasst haben, stehen Ihnen neben den pauschalen Entschädigungszahlungen in Höhe von 250 € bis 600 € vor allem Rechte in Bezug auf Betreuungsleistungen und gegebenenfalls auch Rücktrittsrechte zu,  

Betreuungsleistungen und Informationspflichten

Wenn sich Ihr Anschlussflug verspätet, sind Sie nicht auf sich allein gestellt: Bereits ab zwei Stunden Wartezeit (bei Kurzstreckenflügen) ist die Airline verpflichtet, kostenlose Snacks und Getränke bereitzustellen. Bei Mittel- und Langstreckenflügen gilt diese Verpflichtung ab drei bzw. vier Stunden Wartezeit. Eine detaillierte Übersicht, ab wann Ihnen welche Leistungen zustehen, finden Sie hier. Zudem ist die Airline nach der der EU-Fluggastrechteverordnung verpflichtet, Sie unverzüglich und klar über Ihre Rechte zu informieren, sobald es zu einer Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung kommt.

Rücktrittsrechte und "Rückbringrechte"

Bei einer Verspätung von mehr als 5 Stunden haben Sie darüber hinaus einen Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen – und zwar zum Preis, den Sie beim Kauf bezahlt haben. Das gilt für Strecken, die Sie noch nicht geflogen sind und auch für bereits geflogene Teilstrecken, wenn der restliche Flug für Sie durch den Ausfall sinnlos geworden ist (z. B. weil Ihr eigentliches Reiseziel damit nicht mehr erreichbar ist). Außerdem steht Ihnen in solchen Fällen auf Wunsch ein kostenloser Rückflug zum Startflughafen zu – und zwar so schnell wie möglich.

Wie hoch fällt meine Entschädigung aus?

Entscheidend über die Höhe der Ausgleichszahlung ist vor allem die Länge der Flugstrecke. Bei einer Flugstrecke von bis zu 1500 km besteht ein Anspruch auf 250 EUR. Bei einer mittleren Flugstrecke, 1500 km bis 3500 km, können Sie mit einer Zahlung von 400 EUR rechnen. Bei einem Flug außerhalb der EU mit einer Entfernung von mehr als 3500 km kann sogar ein Anspruch von bis zu 600 EUR geltend gemacht werden. Nachfolgender Grafik können Sie Ihre Anspruchshöhe entnehmen.

Kurzstrecke

Berlin - München

Entschädigungshöhe bis 1500 Kilometer

250 €

Mittelstrecke

Berlin - Lissabon

Entschädigungshöhe bis 3500 Kilometer

400 €

Langstrecke

Berlin - Abu Dhabi

Entschädigungshöhe ab 3500 Kilometer

600 €

 

Sie finden Ihre Airline in der obigen Auflistung nicht? Kein Problem. Mit unserem Entschädigungsrechner können Sie leicht prüfen, ob Ihr Anspruch besteht. Sie brauchen lediglich Ihre Flugnummer und das Datum des Fluges einzugeben - und wir geben Ihnen eine erste Einschätzung dazu, ob Ihr Flug entschädigungsfähig ist.

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Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Flugverspätung und Entschädigung

Wir beantworten Ihre Fragen bei Flugverspätungen, Flugausfall und verpasstem Anschlussflug.