Anschlussflug verpasst wegen Verspätung? Wir setzen Ihre Entschädigung durch!

  • Die Airline muss Ihnen eine Ersatzbeförderung anbieten
  • Ihr Recht auf Hotel und Verpflegung bei Anschlussverlust
  • Mehr als 3 Stunden Verspätung? Wir prüfen Ihre Ansprüche kostenlos

Jetzt Entschädigung sichern!

Flugverspätung Flugausfall / Umbuchung

Anschlussflug wegen einer Verspätung verpasst - wie geht es weiter?

Ihr Zubringerflug hatte Verspätung und Sie haben dadurch den Anschlussflug verpasst? Diese Situation ist für viele Flugreisende leider alltäglich. Besonders bei Reisen mit Zwischenstopps besteht immer das Risiko, den Weiterflug nicht rechtzeitig zu erreichen. Wichtig ist jetzt: Wenden Sie sich umgehend an Ihre Fluggesellschaft. In der Regel wird Ihnen ein Ersatzflug angeboten, oft sogar kostenfrei, sofern die Verspätung nicht von Ihnen verschuldet wurde.

Wenn Sie den Anschlussflug unverschuldet aufgrund einer Verspätung verpassen, muss die Airline nicht nur für eine Ersatzbeförderung sorgen. Unter Umständen steht Ihnen zusätzlich eine Entschädigung bis zu 600 EUR zustehen nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu.

Sie sind sich unsicher, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben? Wir erklären Ihnen, welche Rechte Ihnen zustehen – verständlich und rechtssicher.

Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

Anschluss verpasst, aber dafür Anspruch nicht!

„Wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben und Ihr Reiseziel mit mehr als drei Stunden Verspätung erreichen, steht Ihnen möglicherweise eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zu. Nutzen Sie unseren Entschädigungsrechner und prüfen Sie Ihren Anspruch – einfach, kostenlos und ohne Risiko. Wir setzen Ihr Recht durch.“

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Ihre Rechte bei verpasstem Anschlussflug – die wichtigsten Fakten im Überblick

  • Verspätung von über 3 Stunden am Endziel? Dann haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung nach EU-Fluggastrechten.
  • Voraussetzung: Die Airline muss die Verspätung oder den Ausfall des Zubringerfluges selbst verschuldet haben.
  • Entschädigungshöhe: Je nach Flugstrecke stehen Ihnen bis zu 600 Euro pro Person zu.
  • Anschlussflug nicht erreicht? Die Fluggesellschaft muss die Kosten für die Ersatzbeförderung vollständig übernehmen.
  • Ab 2 Stunden Wartezeit am Flughafen haben Sie Anspruch auf kostenlose Snacks und Getränke.
  • Neuer Flug erst am nächsten Tag? Die Airline muss Ihnen eine kostenlose Hotelübernachtung inklusive Transfer anbieten.
  • Anspruch unabhängig vom Anlass der Reise: Einzelbuchung, Dienstreise oder Pauschalurlaub

Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn ich meinen Anschlussflug verpasse?

Ein Anspruch auf Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug besteht, wenn Sie Ihr Endziel mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden erreichen – unabhängig davon, ob der Anschlussflug verspätet war oder gar nicht mehr angetreten werden konnte.

Voraussetzung: Die EU-Fluggastrechteverordnung muss anwendbar sein

Damit Sie Entschädigung fordern können, muss die EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 auf Ihren Flug anwendbar sein. Das ist in folgenden Fällen gegeben:

  • Der Abflug erfolgte innerhalb der EU, unabhängig davon, ob die Airline ihren Sitz in der EU hat oder nicht
  • Oder: Der Abflug war außerhalb der EU, aber der Flug wurde von einer EU-Airline durchgeführt und das Ziel lag innerhalb der EU

Beispiel 1: Entschädigung trotz Nicht-EU-Airline

Sie fliegen mit Thai Airways von Frankfurt über Dubai nach Bangkok. Der Abflug in Frankfurt verspätet sich, sodass Sie in Dubai den Anschlussflug verpassen. Ergebnis: Sie haben Anspruch auf Entschädigung, da der erste Abflug innerhalb der EU lag, auch wenn es sich um eine Nicht-EU-Airline handelt.

Beispiel 2: Kein Anspruch bei Abflug außerhalb der EU

Sie fliegen mit Thai Airways auf dem Rückweg von Bangkok über Dubai nach Frankfurt. Der erste Flug von Bangkok verspätet sich und Sie verpassen den Anschluss in Dubai. Ergebnis: Kein Entschädigungsanspruch, da der Flug außerhalb der EU startete und von einer Nicht-EU-Airline durchgeführt wurde.

Beispiel 3: EU-Airline ab Drittland – Anspruch besteht

Gleiche Strecke wie im Beispiel 2, aber durchgeführt von Lufthansa statt Thai Airways. Da Lufthansa eine EU-Airline ist und das Ziel innerhalb der EU liegt, ist die EU-Fluggastrechteverordnung anwendbar, auch wenn der Abflug außerhalb der EU erfolgte.

Flugroute Airline Entschädigung
nach EU-Recht?
Start in der EU:
Berlin → Helsinki → Tokio
Finnair (EU-Airline) ✅ Ja
Start in der EU:
Berlin → Helsinki → Tokio
All Nippon Airways (Nicht-EU-Airline) ✅ Ja
Start außerhalb der EU:
Tokio → Helsinki → Berlin
Finnair (EU-Airline) ✅ Ja
Start außerhalb der EU:
Tokio → Helsinki → Berlin
All Nippon Airways (Nicht-EU-Airline) ❌ Nein
Kein Bezug zur EU:
Dubai → Bangkok → Sydney
EU-Airline oder Nicht-EU-Airline ❌ Nein

Entschädigung nur bei richtiger Buchung? Das müssen Sie wissen

Ob Ihnen bei einem verpassten Anschlussflug eine Entschädigung nach EU-Fluggastrechten zusteht, hängt maßgeblich davon ab, wie Sie Ihre Flüge gebucht haben. Nur bei einer einheitlichen Buchung, also wenn alle Teilflüge gemeinsam auf einem Ticket oder unter einer Buchungsnummer gebucht wurden, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Sie rechtzeitig an Ihr Endziel zu bringen.

In solchen Fällen gilt Ihre Reise als zusammenhängender Beförderungsvorgang. Kommt es unterwegs zu einer Verspätung oder einem verpassten Anschlussflug, und erreichen Sie Ihr Ziel mit über drei Stunden Verzögerung, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro.

Anders sieht es bei getrennten Buchungen aus: Haben Sie zum Beispiel Flug A bei Airline X und Flug B bei Airline Y separat gebucht, haftet die erste Airline nicht für den Anschlussverlust. In solchen Fällen sind Entschädigungsansprüche meist schwer durchsetzbar, da jede Fluggesellschaft nur für ihr eigenes Segment verantwortlich ist.

Tipp: Eine einheitliche Buchung erkennen Sie daran, dass alle Flugsegmente auf einem Ticket oder unter einer Buchungsnummer geführt werden. Nur dann profitieren Sie vollständig von Ihren Fluggastrechten.

Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

Nur wer richtig bucht, bekommt auch Geld zurück

„Ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben, entscheidet sich oft allein an der Buchungsform. Nur bei einheitlicher Buchung haftet die Airline für den gesamten Reiseverlauf – inklusive Anschlussflug.“

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Welche Rechte habe ich außerdem, wenn ich meinen Anschlussflug verpasse?

Wenn Sie Ihren Anschlussflug unverschuldet verpasst haben, stehen Ihnen neben den pauschalen Entschädigungszahlungen in Höhe von 250 € bis 600 € vor allem Rechte in Bezug auf Betreuungsleistungen und gegebenenfalls auch Rücktrittsrechte zu, 

Anspruch auf Betreuungsleistungen

Bereits ab zwei Stunden Wartezeit (bei Kurzstrecken) muss die Airline Sie mit Snacks und Getränken versorgen. Bei Mittel- und Langstreckenflügen gelten Wartezeiten von drei bzw. vier Stunden. Zudem ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Sie aktiv über Ihre Rechte zu informieren, etwa bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung.

Rücktritts- und Rückflugrechte

Verspätet sich Ihr Weiterflug um mehr als fünf Stunden, können Sie vom Flug zurücktreten und den Ticketpreis vollständig zurückverlangen, auch anteilig, wenn der restliche Flug für Sie keinen Sinn mehr ergibt. Zusätzlich haben Sie das Recht, sich kostenlos zum Abflugort zurückfliegen zu lassen, sofern Sie dies wünschen.

Wie hoch fällt meine Entschädigung aus?

Entscheidend über die Höhe der Ausgleichszahlung ist vor allem die Länge der Flugstrecke. Bei einer Flugstrecke von bis zu 1500 km besteht ein Anspruch auf 250 EUR. Bei einer mittleren Flugstrecke, 1500 km bis 3500 km, können Sie mit einer Zahlung von 400 EUR rechnen. Bei einem Flug außerhalb der EU mit einer Entfernung von mehr als 3500 km kann sogar ein Anspruch von bis zu 600 EUR geltend gemacht werden. Nachfolgender Grafik können Sie Ihre Anspruchshöhe entnehmen.

Kurzstrecke

Berlin - München

Entschädigungshöhe bis 1500 Kilometer

250 €

Mittelstrecke

Berlin - Lissabon

Entschädigungshöhe bis 3500 Kilometer

400 €

Langstrecke

Berlin - Abu Dhabi

Entschädigungshöhe ab 3500 Kilometer

600 €

 

Sie finden Ihre Airline in der obigen Auflistung nicht? Kein Problem. Mit unserem Entschädigungsrechner können Sie leicht prüfen, ob Ihr Anspruch besteht. Sie brauchen lediglich Ihre Flugnummer und das Datum des Fluges einzugeben - und wir geben Ihnen eine erste Einschätzung dazu, ob Ihr Flug entschädigungsfähig ist.

Wir haben mittlerweile gegenüber mehr als 200 Airlines Entschädigungsansprüche durchgesetzt. Wir prüfen jeden Fall. Wir sind mit einer Erfolgsprovision von nur 19,95 % zzgl. MwSt. der günstigste Anbieter am Markt. 

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Hier finden Sie weiterführende Seiten zu Ihren Fluggastrechten

Ihr Flug hatte Verspätung, wurde gestrichen oder Sie haben den Anschluss verpasst? Auf den nachfolgend verlinkten Seiten finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Fluggastrechten, Entschädigungen und weiteren Ansprüchen.