Ihre Rechte bei Flugproblemen:
Anspruch auf Verpflegung & Betreuungsleistungen

  • In 2 Minuten wissen, was Dir zusteht
  • Verpflegung, Hotel & Hilfe am Flughafen
  • Erstattung Ihrer Auslagen

Jetzt Entschädigung sichern!

Flugverspätung Flugausfall / Umbuchung

Flug verspätet – und jetzt? Ihre Ansprüche auf Betreuung im Überblick

Ein verspäteter Flug ist nicht nur ärgerlich – er kann schnell zur Belastung werden, vor allem bei langen Wartezeiten am Flughafen. Was viele Reisende nicht wissen: Bereits ab zwei Stunden Verspätung besteht ein Anspruch auf konkrete Betreuungsleistungen durch die Fluggesellschaft. Ob Mahlzeiten, Getränke, ein Hotelzimmer oder die Möglichkeit, mit der Außenwelt zu kommunizieren – die EU-Fluggastrechteverordnung verpflichtet Airlines dazu, Fluggästen in dieser Situation zur Seite zu stehen. In diesem Beitrag erklären wir, wann Ihnen welche Unterstützung zusteht und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können.

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Trotz der gesetzgeberischen Fortschritte bleiben Flugunregelmäßigkeiten ein häufiges Problem, das viele Passagiere betrifft. Wenn auch Sie von einer Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung betroffen sind, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung. Nutzen Sie jetzt den Entschädigungsrechner von SOS Flugverspätung und finden Sie heraus, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben – schnell, einfach und kostenfrei!"

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Hier bleibt mehr für Sie

Was bekomme ich bei 2 Stunden Flugverspätung?

Ab einer Wartezeit von mehr als 2 Stunden aufgrund einer Flugverspätung oder einer Annullierung haben Sie Anspruch auf die Gewährung von Betreuungsleistungen. Diese sind Ihnen kostenfrei und in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit anzubieten. Zu den Betreuungsleistungen zählen etwa Mahlzeiten, Getränke, die Möglichkeit zu Telefonieren oder eine E-Mail zu versenden sowie unter Umständen die Übernachtung in einem Hotel und der Transfer dorthin. Die Gewährung von Betreuungsleistungen können Sie unabhängig davon verlangen aus welchem Grund die Fluggesellschaft den Flug storniert hat oder warum der Flug sich verspätet. Das bedeutet ein außergewöhnlicher Umstand, der die Airline zwar von der Entschädigungszahlung befreit, entbindet die Fluggesellschaft nicht von der Verpflichtung Ihnen eine angemessene Verpflegung anzubieten.

Überblick über die Betreuungsleistungen

Verspätung Flugentfernung Betreuungsleistung
ab 2 Stunden bis 1.500 km Getränke, Mahlzeiten, Telefonate, Emails
ab 3 Stunden bis 3.500 km Getränke, Mahlzeiten, Telefonate, Emails
ab 4 Stunden ab 3.500 km Getränke, Mahlzeiten, Telefonate, Emails
Flug findet am nächsten Tag statt egal Unterkunft inklusive Transfer

Keine Betreuungsleistungen erhalten? Wir helfen Ihnen bei der Erstattung!

Bietet die Airline Ihnen weder Lebensmittel noch Getränke an, empfiehlt Ihnen die SOS Flugverspätung alle Belege über Ihre Einkäufe sorgfältig aufzubewahren. Falls Sie in der Nähe des Flughafens übernachten müssen, behalten Sie unbedingt auch diese Rechnung und die Quittung über eine Taxifahrt oder das Ticket für die öffentlichen Verkehrsmittel. Zusammen mit Ihrer Entschädigung, übersenden wir eine Kopie Ihrer Nachweise an die Airline und fordern gerne von der Fluggesellschaft eine Erstattung für Ihre Verpflegungskosten an. 

Entschädigung und Erstattung von Verpflegungskosten - so einfach gehts!

Sie sind von einer Flugverspätung oder einer Annullierung Ihres Fluges betroffen? Dann stehen Ihnen neben einer Entschädigung auch Betreuungsdienstleistungen für die Wartezeit zu. Erbringt die Airline diese Leistungen nicht, können Sie eine Erstattung für Ihre Kosten verlangen. Hier kommen Sie in nur drei Schritten zu Ihrem Anspruch! Für Sie ohne Aufwand und ohne Risiko.

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Hier finden Sie weiterführende Seiten zu Ihren Fluggastrechten

Ihr Flug hatte Verspätung, wurde gestrichen oder Sie haben den Anschluss verpasst? Auf den nachfolgend verlinkten Seiten finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Fluggastrechten, Entschädigungen und weiteren Ansprüchen.