Flugverspätungen und Flugannullierung gehören zum Alltag von Dienst- oder Geschäftsreisenden. Verspätet sich der Flieger oder der Flug fällt aus, verpasst man leicht seine Folgetermine und der Terminplan fällt in sich zusammen. Das ist überaus ärgerlich. Die gute Nachricht ist: Auch bei einer Flugverspätung auf einer Geschäfts- oder Dienstreise steht Ihnen ein Anspruch auf Erstattung zu, denn auch hier gelten die Passagierrechte der EU-Fluggastverordnung. Der Anspruch besteht je nach Flugentfernung zwischen 250 und 600 EUR. Tatsächlich aber kennen gerade Vielflieger nicht mal ihre Rechte oder denken, dass der Erstattungsanspruch dem Arbeitgeber zustünde. Doch das stimmt so nicht. Wie Sie an Ihr Geld kommen? Wir klären auf!
Rechtsanwalt Carl Christian MüllerVertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
Auch auf einer Dienstreise sind Sie Fluggast!
„Auch bei einer Dienstreise gelten die Fluggastrechte uneingeschränkt – wer im Flugzeug sitzt, hat Anspruch auf Entschädigung, unabhängig davon, wer das Ticket bezahlt hat.“
Darf ich die Entschädigung behalten, auch wenn die Firma gezahlt hat?
Ja, auch wenn der Arbeitgeber das Flugticket bezahlt hat, steht Ihnen als Fluggast die Entschädigung zu. Entscheidend ist, wer tatsächlich geflogen ist. Laut Art. 7 der Fluggastrechteverordnung haben Fluggäste Anspruch auf Ausgleichszahlungen, wenn ihr Flug verspätet ist, annulliert wurde oder sie nicht befördert wurden.
In der Verordnung heißt es wörtlich: „Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe […]“. Es kommt also nicht darauf an, wer das Ticket gebucht oder bezahlt hat. Anspruchsberechtigt ist allein die Person, die die Reise angetreten hat. Der Gesetzgeber wollte sicherstellen, dass diejenige Person entschädigt wird, die die Unannehmlichkeiten tatsächlich erlebt hat. Deshalb gilt: Als reisender Arbeitnehmer sind Sie selbst Inhaber des Entschädigungsanspruchs. Ihr Arbeitgeber hat in diesem Fall keinen Anspruch auf diese Zahlung.
Kann auch der Arbeitgeber Anspruch auf die Entschädigung haben?
Ja, der Anspruch auf Entschädigung kann durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgetreten werden. Stimmen beide Seiten zu, dass der Arbeitgeber die Ausgleichszahlung erhalten soll, kann der Arbeitnehmer seinen Entschädigungsanspruch gegenüber der Airline formell abtreten.
In der Praxis findet sich ein solcher Passus häufig in den Arbeitsverträgen von Vielfliegern oder Außendienstmitarbeitern. Dort wird häufig bereits im Vorfeld geregelt, dass alle Fluggastrechte aus dienstlichen Reisen dem Arbeitgeber zustehen. Dieser kann den Anspruch dann selbstständig gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen.
Verspätungen bei Geschäftsreisen: Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers
Von der pauschalen Entschädigungszahlung, die zwischen 250 und 600 EUR betragen kann und grundsätzlich dem Passgier zusteht ist der Schadensersatzanspruch zu unterscheiden, der dem Arbeitgeber wegen einer Flugverspätung zustehen kann. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat mit Urteil vom 17.02.2016 (EuGH C-429/14)entschieden, dass der Arbeitgeber diesen Schaden von der Fluggesellschaft zurückfordern kann.
Der Fall
Im konkreten Fall ging es um eine Dienstreise zweier litauischer Staatsbediensteter. Durch eine Flugverspätung von 14 Stunden entstanden dem Arbeitgeber zusätzliche Kosten von 338 Euro, etwa für Reisekosten und Sozialabgaben. Die Republik Litauen forderte diesen Betrag von der Airline zurück – die verweigerte jedoch die Erstattung.
Die Entscheidung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass auch Arbeitgeber bei Flugverspätungen Schadensersatz verlangen können, etwa für Kosten durch eine verzögerte Dienstreise. Die Erstattung ist auf maximal 5.000 Euro begrenzt – allerdings nur bis zur Höhe, die auch der betroffene Arbeitnehmer selbst als Entschädigung hätte geltend machen können (EuGH, Urt. v. 17.02.2016, C-429/14).
...in der Praxis
Die Entscheidung des EuGH macht deutlich, dass grundsätzlich jeder Schaden ersatzfähig ist, der durch eine Flugverspätung entsteht – entscheidend ist der direkte Zusammenhang mit der verzögerten Beförderung. Nicht nur Fluggäste, sondern auch mittelbar Betroffene wie Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz geltend machen, etwa für zusätzliche Kosten, die durch eine verspätete Dienstreise entstehen.
Was gilt für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes bei Flugverspätung?
Wenn Sie Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst sind und auf einer Dienstreise von einer Flugverspätung oder einem Flugausfall betroffen waren, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Diese Entschädigung dürfen Sie grundsätzlich behalten – sie wird nicht auf Ihre Reisekostenvergütung angerechnet.
Ein entsprechendes Rundschreiben des Bundesinnenministeriums an die für das Reisekostenrecht zuständigen obersten Landesbehörden vom 21.05.2022 stellt klar: Entschädigungen für persönliche Beeinträchtigungen, etwa bei Flugannullierung oder Nichtbeförderung, gelten nicht als erstattungsfähige Reisekosten nach § 3 Abs. 2 BRKG. Auch bei Folgeproblemen wie verlängerten Reisedauern oder Umwegen bleibt die persönliche Betroffenheit vorrangig gegenüber dem dienstlichen Bezug.
Wie hoch fällt meine Entschädigung auf einer Dienstreise aus?
Entscheidend über die Höhe der Ausgleichszahlung ist vor allem die Länge der Flugstrecke. Bei einer Flugstrecke von bis zu 1500 km besteht ein Anspruch auf 250 EUR. Bei einer mittleren Flugstrecke, 1500 km bis 3500 km, können Sie mit einer Zahlung von 400 EUR rechnen. Bei einem Flug außerhalb der EU mit einer Entfernung von mehr als 3500 km kann sogar ein Anspruch von bis zu 600 EUR geltend gemacht werden. Nachfolgender Grafik können Sie Ihre Anspruchshöhe entnehmen.
Kurzstrecke
Berlin - München
250 €
Mittelstrecke
Berlin - Lissabon
400 €
Langstrecke
Berlin - Abu Dhabi
600 €
Flugverspätung auf Dienstreise - welche Rechte stehen mir zu?
Die Fluggastrechteverordnung EU-VO 261/2004 sieht für Flugverspätungen umfangreiche Ansprüche zu Gunsten des Verbrauchers vor. Diese reichen von Betreuungsleistung bis Entschädigungszahlungen.
Entschädigung in Geld
Flugverspätungen ab mindestens 3 Stunden begründen einen Anspruch auf Entschädigungszahlung. Dieser Anspruch ist stets gegen die ausführende Fluggesellschaft zu richten. Gemäß EU-Recht steht Ihnen in diesem Fall eine Entschädigungszahlung von 250 bis 600 EUR zu.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Höhe Ihres Anspruchs auf Entschädigung.
Betreuungsleistungen
Den Fluggästen stehen bei Verspätungen Betreuungsleistungen von der Airline zu. In welchem Umfang die Betreuung erfolgen muss, ist in der Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 geregelt. Die Leistungen reichen vom Anbieten kostenloser Mahlzeiten bis zur Übernachtung im Hotel.
Hier erhalten Sie umfangreiche Informationen zu Betreuungsleistungen.
Hier finden Sie weiterführende Seiten zu Ihren Fluggastrechten
Ihr Flug hatte Verspätung, wurde gestrichen oder Sie haben den Anschluss verpasst? Auf den nachfolgend verlinkten Seiten finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Fluggastrechten, Entschädigungen und weiteren Ansprüchen.
Datenschutzeinstellungen
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
Schützt vor Cross-Site-Request-Forgery Angriffen.
Speicherdauer: Dieses Cookie bleibt nur für die aktuelle Browsersitzung bestehen.
Speichert die aktuelle PHP-Session.
Speicherdauer: Dieses Cookie bleibt nur für die aktuelle Browsersitzung bestehen.
Diese Technologie ermöglicht es uns, die Nutzung der Webseite zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.
Anbieter: Dienstanbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland Internetseite: https://ads.google.com/home/ Datenschutzerklärung: http:/
Speicherdauer: 12 Monate
Technischer Name: _ga,_gid
Anbieter: Diensteanbieter: Mouseflow, Inc., 501 Congress Ave, Suite 150, Austin TX 78701 - USA Sitz in der EU: Mouseflow, Inc., Flaesketorvet 68, 1711 Copenhagen, Dänemark Internetseite: https://mouseflow.com/de/ Datenschutzerklärung: https://mouseflow.com/de/gdpr/
Speicherdauer: 12 Monate
Diese Technologie werden von Werbetreibenden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Deine Interessen relevant sind.
Anbieter: Dienstanbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland Internetseite: https://ads.google.com/home/ Datenschutzerklärung: http:/
Speicherdauer: Daten werden gelöscht, sobald sie für die Bearbeitung nicht mehr benötigt werden.
Ermöglicht das Speichern werbebezogener Cookies (Web) oder Gerätekennungen (Apps)
Anbieter: Dienstanbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Legt die Einwilligung für das Senden von Nutzerdaten zu Onlinewerbezwecken an Google fest.
Anbieter: Dienstanbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Legt die Einwilligung für personalisierte Anzeigen fest
Anbieter: Dienstanbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Ermöglicht das Speichern von analysebezogenen Daten wie Cookies (Web) oder Gerätekennungen (Apps), z. B. die Besuchsdauer
Anbieter: Dienstanbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Ermöglicht das Speichern, das die Funktionen der Website oder App unterstützt, z. B. Spracheinstellungen
Anbieter: Dienstanbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Ermöglicht das Speichern von Daten mit Bezug zur Personalisierung, z. B. Videoempfehlungen
Anbieter: Dienstanbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Speicherdauer: 2 Jahre
Technischer Name: _gali
Ermöglicht das Speichern von sicherheitsbezogenen Daten, z. B. für Authentifizierungsfunktionen, Betrugsprävention und andere Schutzmechanismen für Nutzer
Anbieter: Dienstanbieter: Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Sitz in Europa: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland