Flugverspätung Entschädigung -
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Ihr Flug kam mit mehr als drei Stunden Verspätung an? Dann haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf eine Entschädigung bei Flugverspätung in Höhe zwischen 250 € und 600 € gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung. Prüfen Sie jetzt mit unserem Entschädigungsrechner in weniger als 2 Minuten, ob Ihnen Entschädigung zusteht.
Flug verspätet? Ihre Flugentschädigung holen wir für Sie - ohne Stress, ohne Kostenrisiko. Einfach Daten eingeben, wir übernehmen den Rest.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Wir setzen für die Kunden der SOS Flugverspätung seit 2016 Entschädigungsansprüche bei Flugverspätung und Flugausfall durch. Wir kennen die typischen Ausreden der Airlines – und geben nicht auf, bis Sie Ihr Geld bekommen. Zahlt die Airline nicht freiwillig, klagen wir. So setzen wir Ihr Recht auf Fluggastrechte und Entschädigung konsequent durch – für Sie ohne Aufwand, ohne Kosten, ohne Risiko.“
Wenn eine Fluggesellschaft sich weigert, eine berechtigte Entschädigung bei Flugverspätung zu zahlen, geben viele Passagiere auf. Doch genau hier setzen wir an: Mit unserer jahrelangen Erfahrung setzen wir Flugentschädigungen konsequent durch – notfalls auch vor Gericht.
Dank unserer spezialisierten Expertise und kompromisslosen Vorgehensweise haben wir eine Erfolgsquote von 99 % bei den von uns übernommenen Fällen. Airlines wissen, dass wir nicht locker lassen, bis Sie Ihr Geld zurückbekommen – und genau das macht den Unterschied! Wenn wir Ihren Fall übernehmen, stehen Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Entschädigung sehr gut.
Bei uns bleibt mehr für Sie! Mit nur 19,95 % Erfolgsprovision zzgl. MwSt. sind wir der günstigste Anbieter am Markt. Bei einer Entschädigung von 600 € behalten Sie mit SOS Flugverspätung rund 457 € – bei anderen Anbietern mit 35 % Provision nur 390 €.
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Tobias
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Florian
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So macht Flugverspätung Spaß.
Tina
Super einfach – ich musste mich
um nichts kümmern und nichts zahlen. Nach kurzer Zeit kam eine E-Mail und das Geld war da.
Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €
In allen Fällen, in denen Ihr Flug bei Ankunft 3 Stunden oder mehr verspätet war und die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Wichtig ist, dass es sich um eine sogenannte Ankunfts-Verspätung handeln muss. Messzeitpunkt ist das Öffnen der Flugzeugtüren nach der Landung. Erfolgt dies mindestens 3 Stunden später als im Flugplan vorgesehen, besteht der Entschädigungsanspruch. Zudem besteht der Entschädigungsanspruch auch im Fall einer Annullierung sowie einer Nichtbeförderung wegen Überbuchung - siehe hierzu näher unten. Bei 2 Stunden Verspätung haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen.
Ab einer Flugverspätung von 3 Stunden haben Sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Die Höhe der Flug Entschädigung richtet sich nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Die folgende Tabelle zeigt Ihre Entschädigung bei Flugverspätung ab 3 Stunden. Sie beträgt je nach Flugstrecke 250 €, 400 € oder sogar 600 € pro Passagier.
Entfernung | Verspätung | Entschädigung |
---|---|---|
Unter 1.500 km | Ankunft mehr als 3 Stunden später | 250,00 EUR |
Zwischen 1.500 und 3.500 km |
Ankunft mehr als 3 Stunden später | 400,00 EUR |
Über 3.500 km | Ankunft zw. 3 und 4 Stunden später | 300,00 EUR |
Über 3.500 km | Ankunft mehr als 4 Stunden später | 600,00 EUR |
Wie hoch die Entschädigung bei Flugverspätung ausfällt, hängt von der jeweiligen Flugstrecke ab (siehe Entschädigungstabelle oben).
Bei Langstreckenflügen über 3.500 km sieht die EU-Fluggastrechteverordnung in Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe c vor, dass die Flugentschädigung um 50 % reduziert werden kann, wenn die Verspätung weniger als vier Stunden beträgt. Dies bedeutet, dass in solchen Fällen die Airline statt der vollen 600 € lediglich 300 € zu zahlen hat. Ihre Rechte bei Flugverspätung bleiben aber bestehen – auch bei einer Flugverspätung ab 3 Stunden.
Nur bei einer Flugverspätung ab 3 Stunden Ankunftsverspätung haben Passagiere Anspruch auf eine pauschale Entschädigung nach EU-Recht. Maßgeblich ist dabei die tatsächliche Ankunftszeit – also der Moment, in dem die Flugzeugtüre geöffnet wird.
Bei einer 2 Stunden Flugverspätung besteht daher noch kein Anspruch auf den pauschalen Geldbetrag. Dennoch haben Sie als Fluggast Rechte: Je nach Dauer der Abflug-Verspätung muss die Airline Betreuungsleistungen bereitstellen – zum Beispiel Snacks, Getränke oder bei sehr langen Verzögerungen auch eine Hotelunterkunft. Diese Ansprüche gelten zusätzlich zur möglichen Erstattung bei Flugverspätung, wenn Sie den Flug gar nicht mehr antreten möchten.
In der nachfolgenden Tabelle sind Ihre Fluggastrechte im Fall einer Abflug-Verspätung übersichtlich abgebildet.
Abflug-Verspätung | Ihre Flugrechte bei Verspätung |
---|---|
Ab 2 Stunden Flugverspätung (Kurzstrecke) | Die Airline muss kostenfrei Getränke und Snacks anbieten. |
Ab 3 Stunden Flugverspätung (Mittelstrecke) | Die Fluggesellschaft ist verpflichtet Versorgungsleistungen bereitzustellen. |
Ab 4 Stunden Flugverspätung (Langstrecke) | Reisende haben Anspruch auf Getränke und Snacks. |
Ab 5 Stunden Flugverspätung (alle Strecken) | Passagiere haben Anspruch auf Ticket-Erstattung oder Rücktritt vom Flug. |
Ab 5 Stunden Flugverspätung (alle Strecken) | Reisende haben Anspruch auf Hotelübernachtung inklusive Transfer. |
Ihr Flug startet mit mehr als 3 Stunden Abflug-Verspätung, landet jedoch dank Rückenwind nur mit 2:59 Stunden Verspätung am Ziel. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf alle oben dargestellten Fluggastrechte bei Abflug-Verspätung (Snacks, Getränke etc.), jedoch keine pauschale Entschädigung, weil die Grenze für eine Flugverspätung Entschädigung bei 3 Stunden Ankunftsverspätung liegt.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Wir kennen die Fluggastrechte im Detail und setzen Ihre Ansprüche auf Entschädigung bei Flugverspätung konsequent durch. Schon bei einer Verspätung ab 2 Stunden haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen, ab 3 Stunden Flugverspätung auf bis zu 600 € Ausgleich. Wir begleiten Sie auf dem gesamten Weg hin zu Ihren Fluggastrechten, durchsetzungsstark, erfahren und für Sie ohne Risiko."
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Durchsetzungsstark
Wir gehen notfalls vor Gericht.
Kosten nur bei Erfolg
Wir übernehmen alle Kosten bei Klage.
Bei Pauschal- oder Dienstreisen können zur Entschädigung wegen Flugverspätung nach EU‑Recht können weitere Ansprüche aus dem Reiserecht kommen. Wir setzen beides für Sie durch.
Auch wenn Sie im Rahmen einer Pauschalreise unterwegs sind, haben Sie bei einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden Anspruch auf eine Entschädigung. Dieser Anspruch besteht unabhängig von eventuellen Ansprüchen gegenüber dem Reiseveranstalter wegen Beeinträchtigungen Ihres Urlaubs. Ihre Fluggastrechte sind in diesem Fall gesondert zu betrachten.
Hier erhalten Sie mehr Informationen zu Flugverspätungen im Pauschalurlaub.
Auch bei Dienst- und Geschäftsreisen haben Sie bei einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden einen Anspruch auf Entschädigung: Das gilt selbst dann wenn Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr das Ticket bezahlt hat. Selbst innerbetriebliche Regelungen zum Ausgleich ändern daran nichts.
Hier erhalten Sie mehr Informationen zu Flugverspätungen auf Dienstreisen.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
„Bei einer Pauschalreise besteht neben der Flugverspätung Entschädigung nach EU-Recht häufig auch ein Anspruch aus dem Reiserecht. Auch auf der Dienstreise steht die Fluggastentschädigung grundsätzlich dem Reisenden selbst zu, nicht automatisch dem Arbeitgeber. Wer seine Fluggastrechte bei Verspätung kennt, ist klar im Vorteil."
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Komplette Fallbearbeitung -
auch vor Gericht, ohne Zusatzkosten.
Kosten nur bei Erfolg, wir übernehmen alle Gerichstkosten.
Ihr richtiger Ansprechpartner zur Anmeldung des Anspruchs auf Entschädigung bei Flugverspätungen ist die ausführende Fluggesellschaft. Die ausführende Fluggesellschaft ist die Fluggesellschaft, die den Flug tatsächlich durchführt, sprich das Flugzeug steuert und betreibt, Art. 2 b FlugGastVO. Bei Codeshare-Flügen kann eine andere Fluggesellschaft (die "vermarkende Fluggesellschaft") den Flug anbieten und verkaufen, aber die ausführende ist die, die das Flugzeug fliegt. In der Regel ist in der Buchungsbestätigung/dem Ticket angegeben, wer ausführende Fluggesellschaft ist. Hier findet sich bei einem Code-Share-Flug in der Regel der Hinweis "operated by" oder "wird durchgeführt von".
Egal mit welcher Fluggesellschaft Sie geflogen sind: Die Flugentschädigung nach der EU-Fluggastverordnung ist auf alle Flüge anwendbar, die von einem innerhalb der EU liegendem Flughafen starten. In diesen Fällen können Sie sowohl eine Erstattung der Ticketkosten als auch eine Entschädigung bei Verspätung verlangen und zwar auch dann, wenn der Flug von einer afrikanischen oder asiatischen Airline, wie beispielsweise Air Namibia oder Cathay Pacific durchgeführt wurde. Startet Ihr Flug dagegen außerhalb der EU und landet in der EU, besteht ein Anspruch auf Flugverspätung Entschädigung nur dann, wenn Sie mit einer EU-Fluggesellschaft reisen, also einer Airline mit Sitz innerhalb der Europäischen Union. Näheres zu der Frage der Anwendbarkeit der EU-Fluggastrechteverordnung auf Nicht-EU-Fluggastgesellschaften finden Sie hier.
Flugroute | Airline | Entschädigung nach EU-Recht? |
---|---|---|
Frankfurt → New York | United Airlines (Nicht-EU) | ✅ Ja |
New York → Frankfurt | Lufthansa (EU) | ✅ Ja |
New York → Frankfurt | United Airlines (Nicht-EU) | ❌ Nein |
Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
„Bei einer Flugverspätung Entschädigung ist immer die ausführende Airline Ihr Ansprechpartner – auch bei Codeshare-Flügen. Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt für alle Flüge mit Start in der EU sowie für Flüge von EU-Airlines, die eine EU-Destination ansteuern. In diesen Fällen steht Ihnen eine Flugentschädigung oder Erstattung zu."
Um Ihren Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugverspätung erfolgreich geltend zu machen, ist es ratsam, von Anfang an die richtigen Dokumente zusammenzustellen. Diese Unterlagen dienen als wichtige Beweismittel und helfen uns oder Ihnen dabei, Ihren Fall gegenüber der Fluggesellschaft stichhaltig zu untermauern. Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Unterlagen, mit denen Sie Ihre Fluggastrechte Entschädigung bei der Airline sichern:
Sie wissen Ihre Flugnummer nicht mehr? Finden Sie hier heraus, wie Ihre Flugnummer lautete.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Sie müssen nicht mühsam Ihre Flugnummer heraussuchen. Nutzen Sie den Entschädigungsrechner von SOS Flugverspätung, um unkompliziert herauszufinden, ob Ihnen eine Entschädigung bei Flugverspätung zusteht. Über den Entschädigungsrechner können Sie auch Ihre Dokumente bequem über die Kamera Ihres Handys hochladen. Jetzt kostenlos ausprobieren!"
Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €
Die Grundlage für Ihre Fluggastrechte ist die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 – allerdings mit einer wichtigen Ergänzung: In der Verordnung selbst sind Entschädigungen ausdrücklich nur für Annullierungen und Nichtbeförderungen vorgesehen.
Erst durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), insbesondere das bekannte Sturgeon-Urteil (Urteil vom 19.11.2009, Az.: C-402/07 und C-432/07), wurde entschieden:
Auch bei Flugverspätungen ab drei Stunden können Fluggäste Entschädigungen erhalten, und zwar in gleicher Höhe wie bei einer Annullierung oder Nichtbeförderung. Diese Rechtsfortbildung hat sich zwischenzeitlich etabliert und wird von allen nationalen Gerichten anerkannt.
Bei Verspätungen bedeutet dies konkret für Ihre Fluggastrechte:
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Das ist von Airline zu Airline sehr unterschiedlich. Bestimmte Airlines, wie Eurowings, TAP Portugal, Eurowings Discover, KLM, Air France oder SAS zeigen sich in der Regel kooperativ und zahlen in klaren Fällen die Entschädigungen sehr schnell aus. Hier dauert es nur wenige Tage oder Wochen, bis die Entschädigung bei uns ankommt. Wir leiten das Geld dann sofort an Sie weiter.
Andere Airlines dagegen, wie insbesondere Lufthansa oder Ryanair sind nach unseren Erfahrungen weniger kundenfreundlich und kämpfen buchstäblich bis zur letzten Patrone. Mit anderen Worten: Hier landen wir in fast allen Fällen vor Gericht. Nicht selten müssen wir nach einem Verfahren sogar den Gerichtsvollzieher beauftragen. Bei diesen Airlines kann es dann auch sechs bis neun Monate dauern, bis wir Ihre Entschädigung durchgesetzt haben.
Aber keine Sorge: Wir führen die Gerichtsverfahren sehr routiniert und ohne, dass Sie mit Kosten oder Risiken belastet werden. Zudem verzinst sich Ihre Entschädigung in diesen Fällen mit 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Den Zinssatz geben wir - anders als andere Fluggastportale - an Sie weiter.
Mehr zu dem Thema "Dauer und Ablauf eines Klageverfahrens" finden Sie hier.
Viele Anbieter verlangen bis zu 50 % Ihrer Entschädigung – wir nicht! Bei uns erhalten Sie mehr von Ihrem Geld, denn wir arbeiten mit einer fairen Erfolgsprovision von nur 19,95 %.
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Liegt die Ursache einer Flugverspätung in sogenannten außergewöhnlichen Umständen (auch höhere Gewalt genannt), muss die Airline keine Flugentschädigung zahlen (Art. 5 EU-Fluggastrechteverordnung). Außergewöhnliche Umstände sind Umstände, auf die die Airline keinen Einfluss nehmen kann. Hierzu gehören beispielsweise Unwetter, Terrorgefahr, Fluglotsenstreiks oder eine Verspätung wegen Vogelschlages.
Aber Achtung: Oftmals berufen sich Airlines fälschlich auf außergewöhnliche Umstände. Nach der Rechtsprechung besteht ein Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung immer dann, wenn die Ursache in der Verantwortung der Airline liegt, etwa bei technischen Defekten, verspäteter Crew oder überschrittener Dienstzeit.
Zudem muss die Airline auch bei außergewöhnlichen Umständen alles Zumutbare unternehmen, um Passagiere mit möglichst geringer Verspätung ans Ziel zu bringen. Kann sie das nicht nachweisen, haben Sie trotzdem Anspruch auf Ihre Fluggastrechte Entschädigung – oft bis zu 600 €.
Ursache für Verspätung | Steht mir eine Entschädigung zu? |
---|---|
technischer Defekt | ja |
fehlende Crew | ja |
Verspätung des vorherigen Flugs | ja |
Streik der Piloten oder des Bodenpersonals | ja, wenn die Airline Einfluss auf den Streik nehmen kann |
Streik der Flugsicherung oder Fluglotsen | nein |
Unwetter/Sperrung des Luftraums | nein |
Notlandungen (z.B. aufgrund eines medizinischen Notfalls) | nein |
Terrorgefahr | nein |
Naturkatastrophen | nein |
Pandemie (Corona) | nein |
Damit Sie Ihren Anspruch erfolgreich durchsetzen können, müssen Sie nachweisen können, dass Sie pünktlich am Gate waren. Falls Sie den Flug ohnehin verpasst hätten, entfällt Ihr Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Das regelt Artikel 3 der EU-Fluggasterechteveordnung: Fluggäste müssen sich rechtzeitig zur Abfertigung bei der Airline, dem Reiseveranstalter oder einem autorisierten Vermittler einfinden.
Wurde Ihr Flug annulliert oder ist ausgefallen, kann Ihnen eine Flugentschädigung zustehen. Entscheidend ist, wann Ihnen die Annullierung mitgeteilt wurde. Gibt Ihnen die Airline die Annullierung mindestens zwei Wochen vor Abflug bekannt, können Sie keine Entschädigung beanspruchen. Erfahren Sie jedoch erst kurz vor Abflug von der Annullierung, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Erfahren Sie hier mehr über Entschädigung bei Flugausfall und Flugannullierung.
Viele Airlines überbuchen Flüge systematisch. Wird Ihnen deshalb das Boarding verweigert, liegt eine Nichtbeförderung wegen Überbuchung vor. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf eine pauschale Fluggastrechte Entschädigung nach EU-Recht – genauso wie im Fall einer unfreiwilligen Umbuchung.
Erfahren Sie hier mehr über Ihre Entschädigung im Falle einer Überbuchung oder Umbuchung.
Auch wenn Sie Ihren Anschlussflug verpassen, weil der Zubringerflug verspätet oder gestrichen war, besteht Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung. Entscheidend ist, ob Sie den Zielflughafen mit mehr als 3 Stunden Verspätung oder gar nicht erreichen. In diesen Fällen steht Ihnen neben einer Erstattung auch die pauschale Flugverspätung Entschädigung zu.
Erfahren Sie hier mehr über die Entschädigung, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben.
Fällt ein Flug aus bzw. wird der Flug verschoben, können Ansprüche auf Entschädigung oder eine Ticketerstattung entstehen. Doch worin liegt der Unterschied?
Annulliert die Fluggesellschaft den Flug, ist sie unabhängig von den dahinter stehenden Umständen verpflichtet, die Ticketkosten zurückzuerstatten. Der entscheidende Unterschied zwischen dem Anspruch auf eine Entschädigungszahlung und dem Anspruch auf Ticketkostenrückerstattung: Anders als bei den Entschädigungszahlungen kommt es bei dem Erstattungsanspruch nicht darauf an, ob der Annullierung außergewöhnliche Umstände zu Grunde lagen. Annulliert die Airlines den Flug, ist sie grundsätzlich verpflichtet, die Ticketkosten zurückzuzahlen, egal aus welchem Grunde die Airline den Flug abgesagt hat. Daher sind auch Fälle denkbar, in denen die Airline neben der Entschädigung auch die Ticketkosten zahlen muss.
Ja, neben dem Entschädigungsanspruch muss die Airline auch die Ihnen aus dem Flugvorfall entstandenen Mehrkosten und Aufwendungen erstatten. In Betracht kommen hier vor allem folgende Zusatzkosten:
Wichtig: Bewahren Sie alle Belege für zusätzliche Kosten auf. Diese benötigen wir, um die Ihnen entstanden Kosten gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen zu können.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Weil das Einfordern der Zusatzkosten oftmals komplex und aufwendig ist, übernehmen viele Fluggastportale diesen Teil nicht oder weisen nicht darauf hin, dass der Anspruch besteht. Dabei können die Zusatzkosten den Entschädigungsanspruch schnell mal übersteigen. Wir machen auch hier keine halben Sachen und setzen auch insofern Ihre Rechte durch."
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Ob Anspruch, Entschädigungshöhe oder Entschädigungs-Formular: Hier finden Sie kompakte Antworten auf die häufigsten Fragen zur Entschädigungszahlung bei einer Flugverspätung, inklusive praktischer Tipps für Ihren nächsten Schritt.
Der Anspruch besteht in der Regel, wenn der Flug mehr als 3 Stunden verspätet am Zielort ankommt und kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, wie z. B. Unwetter oder ein medizinischer Notfall. Die Verspätung muss von der Airline selbst verschuldet sein, etwa durch technische Probleme oder Personalengpässe.
Die Entschädigung für eine Flugverspätung steht jedem Fluggast mit einem Ticket zu – unabhängig davon, wer das Ticket gekauft oder bezahlt hat.
Die Höhe richtet sich nicht nach dem Ticketpreis, sondern nach der Flugstrecke. Unabhängig davon also, was Sie für Ihren Flug bezahlt haben, beträgt die Entschädigung
Ja, besteht der Anspruch auf Entschädigung, muss die Airline diesen für jeden Passagier gesondert auszahlen. Unerheblich ist, wieviel das Ticket gekostet hat. Sind Sie also mit einer Familie mit einer sogenannten Billig-Airline in den Urlaub geflogen, kann es durchaus sein, dass Sie nicht nur den Flugpreis wieder rausholen, sondern auch noch ein nettes Taschengeld für den nächsten Urlaub oben drauf bekommen.
Auch Minderjährige können eine Entschädigung geltend machen. Eine Ausnahme gibt es nur für Kleinkinder, die kostenlos mitreisen – hier erkennt die Rechtsprechung keinen Anspruch an.
Hintergrund: Art 3. Abs. 3 der EU-Fluggastrechte-Verordnung nimmt kostenfrei Reisende vom Entschädigungsanspruch aus. Die Verordnung gilt nicht für Fluggäste, die kostenlos oder zu einem reduzierten Tarif reisen. Es besteht also für Kinder nicht unbedingt ein Anspruch auf eine Fluggastentschädigung, sondern nur dann, wenn Sie für Ihr Kleinkind bezahlt haben und eine entsprechende separate Buchungsbestätigung vorlegen können. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Kind über einen eigenen Sitzplatz verfügt oder nicht. Außerdem ist es auch unerheblich, wie hoch der Ticketpreis für das Kind war – solange er mehr als 0 € betragen hat.
In Deutschland haben Sie drei Jahre Zeit, um bei Flugverspätung Entschädigung zu fordern. Erst mit Ablauf dieser drei Jahre tritt die sogenannte Verjährung ein. Die Verjährungsfrist, innerhalb der Entschädigungsanspruch geltend gemacht werden kann, berechnet sich zum jeweiligen Jahresende.
Beispiel: Wenn Sie im Jahr 2025 einen Flugvorfall hatten, können Sie die Entschädigungszahlung bis zum 31. Dezember 2028 von der Airline einfordern.
Mit unserem kostenfreien Entschädigungsrechner können Sie einfach prüfen, ob Ihr Anspruch auf eine Entschädigung (noch) besteht.
Bei externen Streiks (Fluglotsenstreik, Streiks am Flughafen) oder extremen Wetterlagen kann sich die Airline auf außergewöhnliche Umstände berufen. Eine Entschädigungspflicht entfällt dann. Technische Defekte hingegen gelten nicht als außergewöhnlich Umstände. In diesem Fall muss die Airline eine Entschädigung zahlen.
👉 Mehr Infos: Mehr Informationen zu außergewöhnlichen Umständen mit vielen Beispielen finden Sie auf unserer Themenseite außergewöhnliche Umstände.
Sie können die Entschädigung direkt bei der Airline geltend machen oder unseren Service nutzen. Bei SOS Flugverspätung reicht eine kurze Eingabe Ihrer Flugdaten. Das dauert nicht länger als 2 Minuten. Wir übernehmen alles Weitere. Notfalls ziehen wir auch vor Gericht. Für Sie ohne Kosten und ohne Risiko.
Ein offizielles EU-Formular existiert nicht. Jede Airline hat eigene Prozesse und Formulare. Diese sind oft unübersichtlich oder schwer auffindbar.
💡 Bei SOS Flugverspätung benötigen Sie kein Formular: Einfach Flugdaten eingeben. Das dauert nur 2 Minuten. Wir prüfen Ihren Anspruch anschließend, übernehmen anschließend die komplette Kommunikation mit der Airline und setzen Ihren Anspruch durch. Schnell, sicher und für Sie ohne Risiko.
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Die Provision fällt nur dann an, wenn die Airline tatsächlich zahlt. Sollten wir den Entschädigungs-Anspruch nicht durchsetzen, entstehen Ihnen keine Kosten. Das git auch, wenn wir vor Gericht gehen. Geht der Fall verloren, übernehmen wir die Kosten.
Zahlt die Airline freiwillig, haben Sie Ihre Entschädigungszahlung innerhalb von 2 bis 6 Wochen auf Ihrem Konto. Muss der Fall vor Gericht, kann es einige Monate dauern. Wir informieren Sie regelmäßig über den Stand. Der Anspruch verzinst sich in diesem Fall mit 5% über dem Basiszinssatz. Anders als andere Anbieter geben wir die Zinsen an Sie weiter.
In diesem Fall gehen wir gerichtlich gegen die Airline vor. Anders als andere Anbieter klagen wir in der Regel nach Ablauf der ersten von uns außergerichtlich gesetzten Zahlungsfrist, also sehr schnell. Das Beste: Sie tragen kein Kostenrisiko – wir übernehmen die Prozesskosten bei negativem Ausgang.
Am besten haben Sie Ihre Buchungsbestätigung, Flugnummer und Datum zur Hand. Diese können Sie entweder
Verspätungszeiten und weitere Details über den Flug halten wir bereit in unserer Datenbank. Sie müssen also nichts weiter tun.
Sie wissen Ihre Flugnummer nicht mehr? 👉 Hier können Sie Ihre Flugnummer über unseren Flugnummer-Finder in wenigen Sekunden ermitteln.
Bei einer Flugverspätung von 2 Stunden haben Fluggäste noch keinen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung bei Flugverspätung. In diesem Fall stehen Ihnen lediglich Betreuungsleistungen am Flughafen wie Getränke oder Snacks zu. Erst ab einer Flugverspätung von 3 Stunden greift die pauschale Flugentschädigung.
Manche Airlines stellen einen Musterbrief für Entschädigung bei Flugverspätung bereit. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie automatisch Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche haben werden. Denn mit der Bereitstellung solcher Formulare hat die Airline oft das "Nötigste" getan und sieht sich zu weiteren Schritten nicht verpflichtet. Deshalb bieten wir Ihnen kostenlos unseren Entschädigungsrechner an, mit dem Sie Ihre Flugverspätung Entschädigung direkt online prüfen und einfordern können.
Wenn ein Flug verspätet ist, können zwei Ansprüche nebeneinander bestehen: Die Erstattung betrifft die reinen Ticketkosten, während die Entschädigung bei Flugverspätung eine pauschale Ausgleichszahlung nach EU-Recht ist. Unter bestimmten Voraussetzungen können Fluggäste also sowohl Geld zurück für den Flug als auch eine zusätzliche Flugentschädigung erhalten.