Flugverspätung auf Pauschalreise?
Ihr Recht auf Entschädigung

  • Das können Sie von der Airline fordern
  • Auch Reiseveranstalter hat Verpflichtungen
  • Die Erstattung dieser Kosten können Sie fordern

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Flugverspätung Flugausfall / Umbuchung

Welche Rechte habe ich auf einer Pauschalreise?

Ob verspäteter Abflug, annullierter Rückflug oder ein Hotel, das nicht den Erwartungen entspricht – Pauschalreisende erleben oft unangenehme Überraschungen. Doch das Pauschalreiserecht bietet Ihnen verlässlichen Schutz. Wenn Reiseleistungen nicht wie vereinbart erbracht werden, haben Sie Anspruch auf Entschädigung, Preisminderung oder sogar Schadensersatz. Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie bei Flugverspätungen, Problemen mit der Unterkunft oder der Reiseleitung geltend machen können und wie Sie Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen.

Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

Pauschal gebucht heißt nicht rechtlos

„Wird eine Reiseleistung nicht wie versprochen erbracht, etwa durch eine Flugverspätung oder mangelhafte Unterkunft, steht Pauschalreisenden häufig ein Anspruch auf Entschädigung, Minderung oder Schadensersatz zu. Diese Rechte sollten nicht ungenutzt bleiben.“

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Was ist eine Pauschalreise?

Eine Pauschalreise liegt vor, wenn mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen (z. B. Flug und Hotel) zu einem Gesamtpreis gebucht werden. Dabei ist es egal, ob der Reiseveranstalter das Angebot zusammengestellt hat oder Sie sich Ihre Reise selbst aus Bausteinen zusammenstellen konnten.

Beispiele:

  • Flug + Kreuzfahrt
  • Flug + Hotel
  • Hotel + Mietwagen

Keine Pauschalreise liegt vor, wenn…

  • die Reise unter 24 Stunden dauert
  • keine Übernachtung enthalten ist
  • der Gesamtpreis unter 500 Euro liegt

Wen muss ich über die Verspätung informieren?

Damit Sie nachträglich alle Ansprüche geltend machen können, ist es wichtig, dass Sie an den korrekten Stellen Bescheid geben.

  • Benachrichtigen Sie Ihr Hotel/Unterkunft, dass Sie später kommen.
  • Setzen Sie Ihre Mietwagenfirma in Kenntnis, wenn Sie am Zielort zu spät für die Auto-Übernahme ankommen.
  • Informieren Sie die Reederei, wenn Sie eine Fähre oder Kreuzfahrt gebucht haben, die Sie nicht mehr erreichen.
  • Sobald Sie von der Verspätung erfahren, informieren Sie den Reiseveranstalter.
  • Bitten Sie den Reiseleiter oder Ansprechpartner vor Ort um eine schriftliche Bestätigung, dass Ihre Meldung eingegangen ist. Eine einfache Notiz mit dem Vermerk "zur Kenntnis genommen" genügt in der Regel bereits.

Was sollte ich bei einem verspäteten Flug auf einer Pauschalreise tun?

Kommt es im Rahmen Ihrer Pauschalreise zu einer Flugverspätung, ist schnelles und korrektes Handeln entscheidend, um Ihre Entschädigung erfolgreich durchzusetzen.

  • Dokumentieren Sie die Verspätung möglichst lückenlos. Heben Sie Flugunterlagen, Bordkarten und Buchungsbestätigungen auf.
  • Notieren Sie den geplanten sowie den tatsächlichen Abflugzeitpunkt.
  • Fotografieren Sie Anzeigetafeln mit den Verspätungshinweisen.
  • Lassen Sie sich von der Airline eine schriftliche Bestätigung geben.
  • Bewahren Sie außerdem alle Belege für zusätzliche Ausgaben auf, etwa für Hotel, Taxi oder Verpflegung.
  • Auch Kontaktdaten von Mitreisenden oder Zeugen können später hilfreich sein.

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Kreuzfahrt wegen Flugverspätung verpasst? Das sind Ihre Rechte

Wenn Sie Ihre Kreuzfahrt im Ausland antreten und die Anreise per Flug erfolgt, kann eine Flugverspätung oder ein Flugausfall schnell zur Folge haben, dass Sie das Kreuzfahrtschiff nicht rechtzeitig erreichen. Doch bei einer Pauschalreise sind Sie rechtlich gut abgesichert: Haben Sie den Flug zusammen mit der Kreuzfahrt als einheitliches Reiseangebot beim Veranstalter gebucht, ist der Flug Teil des Reisevertrags. In diesem Fall muss der Reiseveranstalter dafür sorgen, dass Sie den nächsten Hafen erreichen. Ist das nicht möglich, muss er die Rückreise zum Ausgangsflughafen organisieren.

Als Pauschalreisender profitieren Sie von umfassenden Rechten: Nicht nur die Fluggesellschaft, sondern auch der Veranstalter steht in der Pflicht. Dies ist ein klarer Vorteil gegenüber individuell gebuchten Reisen, bei denen Fluggäste im Fall einer Verspätung oft auf sich allein gestellt sind.

 

Wann erhalte ich eine Entschädigung auf einer Pauschalreise?

Bei einem verspäteten Flug, einem Flugausfall oder bei einer Nichtbeförderung wegen Überbuchung können Sie unter folgenden Voraussetzungen eine Ausgleichszahlung von der Fluggesllleschaft verlangen:

  • 3 Stunden Verspätung oder eine Annullierung: Für eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung muss Ihr Flug mit mindestens drei Stunden Verspätung am Ziel ankommen. Entscheidend ist die Ankunftszeit, nicht der Abflug. Maßgeblich ist der Moment, in dem die Flugzeugtür am Ziel geöffnet wird. Wird die Verspätung während des Fluges aufgeholt und Sie landen mit weniger als drei Stunden Ankunftsverspätung, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
  • Pünktlich am Gate gewesen: Gemäß Art. 3 der Fluggastrechteverordnung müssen Sie sich zu der von der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter angegebenen Zeit am Gate eingefunden haben. Falls auf den Flugunterlagen keine Zeit angegeben ist, müssen Sie sich spätestens 45 Minuten vor der veröffentlichten Abflugzeit zur Abfertigung einfinden. Sind Sie nicht zum Check-In erschienen, besteht der Anspruch nicht.
  • Keine außergewöhnlichen Umstände liegen vor: Außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn für die Verspätung ein Ereignis ursächlich ist, das von der Airline nicht beeinflusst werden kann. Darunter fallen beispielsweise UnwetterNaturkatastrophen und Vogelschläge. Im Einzelfall können auch Streiks einen außergewöhnlichen Umstand darstellen. Technische Probleme oder Verspätung der Crew sind keine außergewöhnlichen Umstände.
Carl Christian Müller Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

Ihre Pauschalreise – unser Einsatz für Ihre Rechte

„Wer die Voraussetzungen der EU-Fluggastrechteverordnung erfüllt, hat auch auf einer Pauschalreise einen klaren Anspruch auf Entschädigung. Unabhängig davon, ob der Flug einzeln oder als Teil des Reisepakets gebucht wurde. Wir sorgen dafür, dass Airlines sich nicht herausreden und Ihnen die volle Entschädigung zugesprochen wird erhalten. Schnell, rechtssicher und ohne Kostenrisiko.“

Wie hoch fällt meine Ausgleichszahlung bei einer Pauschalreise aus?

Entscheidend für die Höhe der Ausgleichszahlung ist vor allem die Flugstrecke. Bei einer Flugstrecke von bis zu 1.500 km besteht ein Anspruch auf 250 Euro. Bei einer mittleren Flugstrecke, 1.500 km bis 3.500 km, können Sie mit einer Zahlung von 400 Euro rechnen. Bei einem Flug außerhalb der EU mit einer Entfernung von mehr als 3.500 km kann sogar ein Anspruch von bis zu 600 Euro geltend gemacht werden.

Auch bei einer Pauschalreise gelten also die selben Entschädigungshöhen, wie die jeder anderen Flugverspätung.

Kurzstrecke

Berlin - München

Entschädigungshöhe bis 1500 Kilometer

250 €

Mittelstrecke

Berlin - Lissabon

Entschädigungshöhe bis 3500 Kilometer

400 €

Langstrecke

Berlin - Abu Dhabi

Entschädigungshöhe ab 3500 Kilometer

600 €

Wie lange kann ich die Ausgleichszahlung bei einer Pauschalreise einfordern?

Die Ansprüche aus einer mangelhaften Reise verjähren nach § 651j BGB innerhalb einer Frist von 2 Jahren nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise. Die Verjährungsfrist beginnt damit – anders als die regelmäßige Verjährung – nicht erst zum Jahresende, sondern am letzten Tag Ihrer Reise.

Unabhängig hiervon können Sie die pauschale Entschädigungen wegen einer Flugverspätung oder eines Flugausfalls jedoch drei Jahre rückwirkend durchsetzen. Gemäß § 199 BGB beginnt die Frist "mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist [...]". Das bedeutet, dass die Ansprüche, die im Jahr 2019 entstanden sind, mit Ablauf des 31.12.2022 verjähren.

Was kann ich neben Entschädigung von der Airline fordern?

Bei einer Flugverspätung während einer Pauschalreise haben Sie Anspruch auf umfassende Betreuungsleistungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Dazu gehören je nach Flugstrecke und Wartezeit kostenlose Mahlzeiten und Getränke, die Möglichkeit zu zwei Telefonaten oder E-Mails sowie – bei einer Übernachtung am Abflughafen – eine Hotelunterkunft inklusive Transfer. Diese Leistungen müssen unabhängig vom Grund der Verspätung bereitgestellt werden. Ihr Reiseveranstalter ist zudem verpflichtet, alternative Transportmöglichkeiten zu organisieren, damit Sie Ihr Reiseziel erreichen.

Verspäteter Flug als Reisemangel - zusätzliche Entschädigung vom Reiseveranstalter?

Eine Verspätung Ihres Fluges stellt einen Reisemangel dar. Daher haben Sie bei einer Verspätung von mehr als vier Stunden ein Minderungsrecht gegen den Reiseveranstalter. Der BGH (Bundesgerichtshof) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die Minderung zusätzlich zu der Entschädigung beansprucht werden kann.

Der Fall

Ein Ehepaar hatte eine Kreuzfahrt samt Zubringerflug gebucht. Die Rückreise erfolgte 25 Stunden später als geplant. Das Ehepaar hatte daraufhin von der Fluggesellschaft Ausgleichszahlungen erhalten, zusätzlich aber vom Reiseveranstalter ab der fünften Stunde Verspätung eine Minderung in Höhe von 5% des Tagespreises der Pauschalreise pro Stunde gefordert.

Die Entscheidung

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 30.09.2014 (X ZR 126/13) die Klage abgewiesen und entschieden, dass eine Minderung, die ausschließlich auf den Ausgleich der durch die Flugverspätung bedingten Unannehmlichkeiten zielt, auf die von der Fluggesellschaft bereits gezahlte oder zu leistende Entschädigung anzurechnen ist.

...in der Praxis

Das bedeutet in der Praxis, dass die von der Airline zu zahlende Entschädigung wegen einer Flugverspätung den Minderungsanspruch gegen den Reiseveranstalter regelmäßig übersteigen wird und zusätzliche Ansprüche gegen den Reiseveranstalter in der Regel ausscheiden. Allerdings muss die Fluggesellschaft Ihnen die zusätzlichen Aufwendungen, die Ihnen durch Ersatztransport, Hotelkosten oder Verpflegung entstanden sind, ersetzen. Dieser Schaden wird nicht auf die Entschädigung angerechnet.

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