Montrealer Übereinkommen:
Ihre Rechte als Fluggast bei internationalen Flügen

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Ihre Rechte nach dem Montrealer Übereinkommen: Was Fluggäste wissen müssen

Das Montrealer Übereinkommen vom 28. Mai 1999 regelt die Rechte von Fluggästen bei internationalen Flügen weltweit. Es definiert unter anderem Ansprüche bei Verspätungen, Gepäckschäden und Personenschäden. Damit ergänzt es die EU-Fluggastrechteverordnung und sorgt für einen umfassenden Schutz der Reisenden. Für Fluggäste bedeutet dies klar definierte Rechte bei Verspätungen, Gepäckverlust oder Personenschäden.

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Montrealer Übereinkommen: Die wichtigsten Facts

Montrealer Übereinkommen

Montrealer Übereinkommen
Bezeichnung: Montrealer Übereinkommen (Abk. MÜ)
Rechtsmaterie: Reiserecht
Rechtsquelle: Multilaterales Abkommen
Gegenstand: Haftungsfragen zu Güter- und Personenschäden
Anwednungsbereich: 130 Vertragsstaaten, u.a. EU, Kanada, USA
Inkrafttreten: 28. Mai 1999
Website eur-lex.europa.eu

Entstehungsgeschichte

Das Montrealer Übereinkommen löste das Warschauer Abkommen von 1929 ab, das ursprünglich die Haftung bei Personenschäden, Gepäck- und Frachtverlust regelte. Mit dem neuen Abkommen von 1999 wurde das überholte Haftungssystem modernisiert und an die Anforderungen des internationalen Luftverkehrs angepasst.

Anwendungsbereich

Das Montrealer Übereinkommen gilt, wenn Start- und Zielflughafen eines Fluges in Vertragsstaaten liegen. Andernfalls kann das ältere Warschauer Abkommen Anwendung finden. Reine Inlandsflüge sind grundsätzlich nicht erfasst – mit einer wichtigen Ausnahme: Bei Flügen mit EU-Fluggesellschaften (z. B. Lufthansa oder Eurowings) gilt das Montrealer Übereinkommen auch innerhalb Europas oder bei Flügen in Nicht-Vertragsstaaten. Inhaltlich regelt das Abkommen die Haftung bei Personenschäden, Verspätungen sowie Schäden an Gepäck und Fracht. Das Montrealer Übereinkommen ergänzt damit die EU-Fluggastrechteverordnung auf internationaler Ebene und sorgt weltweit für einen besseren Schutz der Reisenden.

Montrealer Übereinkommen – Auszüge des Vertragstextes

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Auszüge aus dem Montrealer Übereinkommen, die für Fluggäste besonders relevant sind. Wenn Sie den vollständigen Vertragstext einsehen möchten, steht Ihnen dieser über diesen Link als vollständige Version zum Download bereit.

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
Um Ihnen einen schnellen Überblick zu ermöglichen, haben wir hier die wichtigsten Abschnitte des Montrealer Übereinkommens für Fluggäste ausgewählt. Die Auswahl konzentriert sich auf die Vorschriften, die in der Praxis am häufigsten eine Rolle spielen und für die Wahrung Ihrer Rechte besonders relevant sind. Den vollständigen Text des Abkommens können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.

Artikel 17 – Tod und Körperverletzung von Fluggästen – Gepäckschäden

Quelle: Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montreal, 28. Mai 1999), Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 194/39.