Flugverspätung oder Flugausfall am Flughafen Faro (FAO)
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IATA-Code: | FAO |
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ICAO-Code: | LPFR |
Eröffnung: | 1965 |
Straße: | IC 4/N125-10 |
Nahverkehr: | Bus |
Betreiber: | ANA Aeroportos de Portugal |
Ist Ihr Flug am Flughafen Faro (FAO) verspätet oder müssen Sie feststellen, dass Ihr Flug annulliert wurde, können Sie von der Airline unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass Sie dafür nach der EU-Fluggastrechteverordnung entschädigt werden. Sie können diese Maßnahmen noch am Flughafen treffen, damit sich Ihre Chance auf eine erfolgreiche Durchsetzung Ihres Anspruchs erhöht:
Die Beweisbarkeit von Tatsachen ist entscheidend, um eine Anspruch erfolgreich durchzusetzen. Ebenso gilt dies auch für die Geltendmachung eines Entschädigungsanspruch nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Wir raten Ihnen deswegen dazu, sich bei dem Flughafenpersonal eine schriftliche Bestätigung der Annullierung oder Flugverspätung einzuholen. Einerseits können Sie sich die Bestätigung am Check-In Schalter und andererseits auch am Gate holen. Sie können beim Personal auch nach dem Grund für das aufgetretene Flugproblem fragen. Fotografieren Sie auch zur Sicherheit die Anzeigetafeln, auf der die Verspätung oder Annullierung angezeigt wird, ab.
Müssen Sie wegen einer Annullierung Ihres Flugs auf einen Ersatzflug oder auf den Abflug Ihres verspäteten Flugs warten, können Ihnen zusätzliche Kosten für Ihre Selbstverpflegung entstehen. Die Airline muss Ihnen gegenüber ab einer bestimmten Verspätungsdauer sogenannte Betreuungsleistungen erbringen. Das heißt genauer, dass die Airline Ihnen dann Mahlzeiten und Getränke zur Verfügung zu stellen muss. Die Airline muss Ihnen auch die Möglichkeit verschaffen, kostenlos zwei Telefonate zu führen oder E-Mails zu versenden. Herrscht entsprechender Bedarf, muss die Fluggesellschaft für Sie auch eine Hotelunterbringung und den Transport vom und zum Flughafen organisieren. Erfüllt die Airline diese Pflicht nicht und Ihnen entstehen deshalb zusätzliche Kosten, können Sie diese nach Art. 8 der EU-Fluggastrechteverordnung von der Airline zurückverlangen. Aus diesem Grund sollten Sie idealerweise sämtlich Quittungen und Belege zu den entstandenen Mehrkosten behalten.
Können Sie auch bei anderen Airlines feststellen, dass es zu Flugverspätungen oder Annullierungen kommt, kann dies ein erster Hinweis für das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen sein. Erfasst davon werden Ereignisse, die zwar zu einem Flugvorfall führen, von der Fluggesellschaft aber nicht beeinflusst werden können. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere Naturkatastrophen, Unwetter und Vogelschläge. Auch Streiks können unter bestimmten Voraussetzungen darunter fallen. Beruht die Flugverspätung oder Annullierung auf außergewöhnlichen Umständen, können Sie von der Airline allerdings keine Entschädigung verlangen.
Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass sich Airlines bei der Auszahlung einer Entschädigung weniger kooperativ zeigen, wenn Fluggäste ihre Ansprüche selbst gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen. Die erfahrenen Experten der SOS Flugverspätung können Ihnen jedoch mit ihrer Erfahrung schnell und zuverlässig zu Ihrer Entschädigung verhelfen. Von Anfang an wird von unseren Experten die Verhandlung mit den Airlines übernommen und wir halten Sie dabei jederzeit auf dem Laufenden. SOS Flugverspätung bringt Sie schnell und unkompliziert zu Ihrer Entschädigung!
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Bei einer mehr als dreistündigen Flugverspätung am Flughafen Faro (FAO) können Sie als Fluggast grundsätzlich eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung von der Airline verlangen. Der für die Berechnung der Verspätung maßgeblicher Zeitpunkt ist derjenige, an dem die Flugzeugtür am Zielflughafen geöffnet wird. Ihre die Wartezeit am Flughafen bis zum Abflug allerdings nicht mit einberechnet.
Auch in den Fällen, in denen Sie Ihren Anschlussflug am Flughafen Faro (FAO) nicht mehr erreichen können, steht Ihnen eine Entschädigung seitens der Airline unter bestimmten Voraussetzungen zu. Auch dafür muss die Verspätung am Zielflughafen mindestens drei Stunden betragen. Dauert Ihre Ankunftsverspätung weniger als drei Stunden, kann Ihnen aber trotzdem unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung zustehen. Das ist dann der Fall, wenn die Zeit zum Umsteigen in den Anschlussflug aufgrund der Verspätung nicht ausreicht. Die Airlines legen bei einem Mehrstreckenflug eine Umsteigezeit fest, die mit der Buchung der Mehrstreckenflüge dann garantiert wird. Wird diese Umsteigezeit dann unterschritten und Sie erreichen deshalb Ihren Anschlussflug nicht, können Sie eine Entschädigung von der Airline verlangen.
Für die Entschädigungshöhe ist die Länge der zurückgelegten Flugstrecke entscheidend. Jedem Fluggast steht 250 EUR bei einem Kurzstreckenflug dann zu. Für einen Mittelstreckenflug können Fluggäste jeweils 400 EUR von der Airline verlangen und bei einem Langstreckenflug muss die Airline eine Summe von 600 EUR an jeden Fluggast auszahlen.
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Kommen Sie am Flughafen Faro (FAO) an und müssen feststellen, dass Ihr Flug von der Airline storniert wurde, dann können Sie auch in diesem Fall eine Entschädigung von der Fluggesellschaft verlangen. Dazu müssen Sie von der Airline später als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über den Flugausfall in Kenntnis gesetzt worden sein. Grundsätzlich gilt, je später Sie von der Fluggesellschaft über den Flugausfall informiert werden, desto eher steht Ihnen eine Entschädigung zu.
Benachrichtigung vor Abflug | Landezeit des Alternativflugs | Entschädigungszahlung? |
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Über 14 Tage | Egal | Nein |
7-14 Tage vorher | Maximal 2 Std vorher oder maximal 4 Std. verspätet |
Nein |
7-14 Tage vorher | Über 2 Std. vorher oder über 4 Std. später |
Ja |
Weniger als 7 Tage vorher | Maximal 1 Std. vorher oder maximal 2 Std. später |
Nein |
Weniger als 7 Tage vorher | Über 1 Std. vorher oder über 2 Std. später |
Ja |
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
Der Flughafen Faro (FAO) ist ein nationaler Verkehrsflughafen, der sich im Süden von Portugal befindet. Nach den Flughäfen Porto und Lissabon ist er der drittgrößte Flughafen Portugals. Der Großteil des Passagieraufkommens an dem Flughafen besteht aus Urlaubern. Besonders häufig wird der Flughafen von den Airlines Ryanair, TAP Portugal und EasyJet angeflogen.
Der Flughafen Faro (FAO) ist einerseits über die N125-10 erreichbar. Sie können auch mithilfe von Bussen zu dem Flughafen gelangen.
In dieser Liste finden Sie eine Auflistung der Flughäfen, die momentan nach unserer Ansicht die wichtigsten Flughäfen im internationalen Raum sind, ebenfalls gemessen an Größe und Passagieraufkommen (Stand Dezember 2022).