Flugverspätung oder Flugausfall am Flughafen Frankfurt am Main (FRA)
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IATA-Code: | FRA |
---|---|
ICAO-Code: | EDDF |
Eröffnung: | 1936 |
Straße: | A 3, A 5, B 43 |
Nahverkehr: | Regionalbahn, S-Bahn, Bus |
Betreiber: | Fraport AG |
Fläche: | 2160 ha |
Beschäftigte: | 80.966 Mitarbeitende |
Terminals: | 2 |
Passagiere: | 80.966 Mitarbeitende (2015) |
Website | www.frankfurt-airport.com |
Sie sind von einem Flugausfall oder einer Flugverspätung betroffen und sitzen deshalb am Flughafen Frankfurt am Main (FRA) fest? Dann können Sie gemäß Art. 7 der EU-Fluggastrechteverordnung die Zahlung einer Entschädigung von der ausführenden Airline verlangen. Bekanntlich heißt jedoch Recht haben nicht automatisch auch Recht bekommen. Daher können Sie bereits am Flughafen Frankfurt am Main (FRA) erste Vorbereitungen treffen, um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu erleichtern. SOS Flugverspätung erklärt Ihnen hier, wie das funktionieren kann:
Wer auch immer Ihr Ansprechpartner vor Ort ist, SOS Flugverspätung empfiehlt jedem Fluggast sich eine schriftliche Bestätigung zum Vorfall vom Bodenpersonal geben zu lassen. Sprechen Sie die Mitarbeiter der Airline am Gate oder am Check-In an und erfragen Sie die Hintergründe des Flugvorfalls. Versuchen Sie den gesamten Vorgang zu dokumentieren. Dazu können Sie die Anzeigetafeln fotografieren oder sich anderweitig Notizen machen. Unserer Erfahrung nach erhalten Flugkunden regelmäßig per E-Mail Informationen von den Airlines, in denen über die Annullierung und die Verspätung informiert wird. Heben Sie diese E-Mails unbedingt auf!
Müssen Sie am Flughafen Frankfurt am Main (FRA) eine Wartezeit von mehreren Stunden oder sogar über Nacht überbrücken, muss die Airline Ihnen gemäß Art. 9 der EU-Fluggastrechteverordnung Betreuungsleistungen erbringen. Betreuungsleistungen sind die Verpflegung mit Nahrungsmitteln und Getränken, die Übernachtung in einem Hotel, der Transport zum Hotel sowie auch die Möglichkeit zu Telefonieren oder eine E-Mail zu schreiben. Tut die Airline dies jedoch nicht, muss Sie Ihnen die Kosten, die Sie für Ihre Verpflegung aufgewandt haben, erstatten. Um der Airline gegenüber nachweisen zu können, welche Kosten Ihnen konkret entstanden sind, sind die Rechnungen und Belege essenziell.
Haben neben Ihrer Airline auch andere Flugunternehmen Probleme die Flüge pünktlich oder überhaupt durchzuführen, kann dies darauf hindeuten, dass ein außergewöhnlicher Umstand den Flugverkehr lahm legt. Wetterphänomene, Vogelschläge, Naturkatastrophen und auch unangekündigte Streiks können dazu zählen. Kann sich die Airline auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen, der es ihr unmöglich gemacht hat, den Flug wie geplant durchzuführen, entfällt die Haftung für Entschädigungsansprüche nach der Fluggastrechteverordnung.
Die SOS Flugverspätung ist ein Inkassodienstleister, der sich auf die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen aufgrund der EU-Fluggastrechteverordnung spezialisiert hat. Unsere Kunden berichten regelmäßig davon, dass sich die Airlines weigern eine Entschädigung zu zahlen oder sich auf Anfragen gar nicht melden. Die SOS Flugverspätung unterstützt Sie dabei effizient und unkompliziert Ihre Enstchädigung einzufordern. Zudem stehen Ihnen - falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte - unsere Partneranwälte kompetent zur Seite.
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
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Informationen zu Flugverspätungen von mehr als drei Stunden und kurzfristigen Annullierungen am Flughafen Frankfurt am Main (FRA) finden Sie in der nachfolgenden Tabelle:
Datum und Uhrzeit | Airline | Flugnummer | Route | Status |
14.12.2022, 21:00 Uhr | Lufthansa CityLine | CL68 | Frankfurt (FRA) - Münster (FMO) | Annullierung |
14.12.2022, 21:10 Uhr | Lufthansa | LH58 | Frankfurt (FRA) - Hannover (HAJ) | Annullierung |
14.12.2022, 16:15 Uhr | Lufthansa | LH278 | Frankfurt (FRA) - Mailand (LIN) | Annullierung |
14.12.2022, 16:15 Uhr | Lufthansa CityLine | CL1208 | Frankfurt (FRA) - Basel (BSL) | Annullierung |
14.12.2022, 14:30 Uhr | Air Dolomiti | EN8850 | Frankfurt (FRA) - Torino (TRN) | Annullierung |
14.12.2022, 14:30 Uhr | Lufthansa | LH1108 | Frankfurt (FRA) - Salzburg (SZG) | Annullierung |
14.12.2022, 21:35 Uhr | Air Dolomiti | EN8830 | Frankfurt (FRA) - Verona (VRN) | Annullierung |
14.12.2022, 21:30 Uhr | Lufthansa | LH1050 | Frankfurt (FRA) - Paris (CDG) | Annullierung |
14.12.2022, 21:30 Uhr | Lufthansa | LH842 | Frankfurt (FRA) - Billund (BLL) | Annullierung |
14.12.2022, 21:20 Uhr | Lufthansa | LH864 | Frankfurt (FRA) - Oslo Airport - Gardermoen (OSL) | Annullierung |
Die Anspruchsvoraussetzungen, wann die Airline eine Entschädigung wegen einer Flugverspätung zahlen muss, regelt der Art. 6 der EU-Fluggastrechteverordnung. Verspätet sich die Ankunft am Zielflughafen um mindestens drei Stunden steht Ihnen grundsätzlich eine Entschädigung zu. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem sich die Tür des Flugzeuges öffnet. Die Beweislast vor Gericht für diesen Zeitpunkt trägt der Fluggast, der den Anspruch gegenüber der Airline geltend macht.
Verpassen Sie aufgrund der Verspätung Ihren Anschlussflug am Transferflughafen mit der Folge, dass Sie Ihr Ziel über drei Stunden später erreichen, ist auch für diesen Umstand eine Entschädigung zu zahlen. Maßgeblich ist dabei die Minimum Connecting Time (MCT), also die Zeitspanne, die mindestens bei der Buchung gegeben sein muss, um den Anschlussflug zu erreichen. Dieser kann je nach Flughafen zwischen 30 bis 45 Minuten betragen. Für den Flughafen Frankfurt (FRA) beträgt der MCT für alle Verbindungen 45 Minuten.
Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der jeweils zurückgelegten Flugstrecke: Für Kurzstrecken werden 250 EUR, für einen Mittelstreckenflug 400 EUR und für einen Langstreckenflug sogar 600 EUR gezahlt. Der Anspruch ist allerdings ausgeschlossen, wenn sich die Airline auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen kann.
Langwierig und aussichtslos
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Das kommt darauf an, wann die Airline Sie über den Ausfall informiert hat. Umso kurzfristiger die Fluggesellschaft annulliert, desto wahrscheinlicher ist, dass Sie einen Anspruch auf eine Entschädigung haben. Bietet die Airline Ihnen stattdessen eine alternative Verbindung an, dann ist Ihr Anspruch auch davon abhängig, mit welcher Verspätung Sie Ihren Zielflughafen erreichen.
Benachrichtigung vor Abflug | Landezeit des Alternativflugs | Entschädigungszahlung? |
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Über 14 Tage | Egal | Nein |
7-14 Tage vorher | Maximal 2 Std vorher oder maximal 4 Std. verspätet |
Nein |
7-14 Tage vorher | Über 2 Std. vorher oder über 4 Std. später |
Ja |
Weniger als 7 Tage vorher | Maximal 1 Std. vorher oder maximal 2 Std. später |
Nein |
Weniger als 7 Tage vorher | Über 1 Std. vorher oder über 2 Std. später |
Ja |
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
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Der Flughafen Frankfurt am Main (FRA) feierte am 8. Juli 1936 seine Eröffnung. Der hessische Verkehrsflughafen ist im Hinblick auf die Passagiere der größte deutsche Flughafen und kann auch international mithalten. Nach London-Heathrow, Paris-Charles-de-Gaule und Amsterdam-Shiphol ist der Flughafen Frankfurt der viertgrößte Flughafen Europas. Das Land Hessen sowie die Stadt Frankfurt am Main halten mehrheitlich die Anteile an der Fraport AG, die den Flughafen Frankfurt betreibt.
Aus Frankfurt, dem Umland und ganz Deutschland fahren Züge des Nah- und Fernverkehrs den Bahnhof "Frankfurt Flughafen" an. Zudem bringen diverse Busse des öffentlichen Nahverkehrs sowie Fernbusse die Fluggäste zu den Terminals 1 und 2. Mit dem Auto lässt sich der Flughafen Frankfurt (FRA) über die A3, A67 und A5 reichen. Eine Taxifahrt aus dem Frankfurter Zentrum zum Flughafen nimmt ca. 20 bis 30 Minuten in Anspruch.
Diese Liste enthält die zur Zeit wichtigsten internationalen Flughäfen (Stand November 2022).