Flugverspätung oder Flugausfall am Flughafen Gran Canaria (LPA)
- Schnell, sicher, zuverlässig
- In weniger als 2 Minuten zum Ziel
- Provision nur 19,95 % zzgl. MwSt.
IATA-Code: | LPA |
---|---|
ICAO-Code: | GCLP |
Eröffnung: | 1930 |
Nahverkehr: | Global-Bus-Linien |
Betreiber: | Aena |
Fläche: | 1810 ha |
Terminals: | 1 |
Passagiere: | 6.899.523 (Stand 2021) |
Website | www.aena.es |
Ist Ihr Flug am Flughafen Gran Canaria (LPA) verspätet oder wurde Ihr Flug annulliert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung von der Airline verlangen. Sie können die Chance auf eine erfolgreiche Durchsetzung Ihres Anspruchs dadurch erhöhen, dass Sie noch am Flughafen folgende Maßnahmen ergreifen:
Bei der Durchsetzung von Ansprüchen spielt die Beweisbarkeit von Tatsachen eine entscheidende Rolle. So auch bei einem Entschädigungsanspruch nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Daher sollten Sie sich eine schriftliche Bestätigung der Annullierung oder Flugverspätung vom Flughafenpersonal des Flughafens Gran Canaria (LPA) holen. Die Bestätigung können Sie sich sowohl am Check-In Schalter als auch am Gate holen. Fragen Sie das Personal auch nach dem Grund für aufgetretene Flugproblem. Die Anzeigetafeln, auf der die Verspätung oder Annullierung angezeigt wird, können Sie ebenfalls abfotografieren.
Während Sie auf einen Ersatzflug wegen einer Annullierung Ihres Flugs oder auf den Abflug Ihres verspäteten Flugs warten, können Ihnen zusätzliche Kosten für eine Selbstverpflegung entstehen. Beträgt die Flugverspätung eine gewisse Dauer, ist die Airline Ihnen gegenüber dazu verpflichtet, sogenannte Betreuungsleistungen zu erbringen. Konkret heißt das, dass die Airline die Pflicht hat, Ihnen Mahlzeiten und Getränke zur Verfügung zu stellen. Die Airline muss Ihnen auch ermöglichen, kostenlos zwei Telefonate zu führen oder E-Mails zu versenden. Auch muss die Fluggesellschaft für Sie bei Bedarf auch eine Hotelunterbringung und den Transport vom und zum Flughafen organisieren. Erfüllt die Airline nicht ihre Pflicht und Ihnen entstehen deshalb zusätzliche Kosten, können Sie diese nach der EU-Fluggastrechteverordnung von der Airline zurückverlangen. Deshalb raten wir Ihnen dazu, unbedingt sämtlich Quittungen und Belege zu den entstandenen Mehrkosten zu behalten.
Können Sie Flugverspätungen oder Annullierungen auch bei anderen Airlines feststellen, kann dies ein erster Hinweis für das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen sein. Damit konkret gemeint sind Ereignisse, die zwar zu einem Flugvorfall führen, von der Fluggesellschaft aber nicht beeinflusst werden können. Insbesondere zählen dazu beispielsweise Naturkatastrophen, Unwetter und Vogelschläge. In bestimmten Konstellationen können auch Streiks dazu zählen. Führen solche außergewöhnlichen Umstände zu der Verspätung oder Annullierung, können Sie von der Airline keine Entschädigung verlangen.
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass sich Airlines bei der Auszahlung einer Entschädigung meistens eher zurückhalten, wenn Fluggäste ihre Ansprüche selbst gegenüber der Airline geltend machen. Unsere erfahrenen Rechtsexperten können Ihnen allerdings schnell und zuverlässig zu Ihrer Entschädigung verhelfen. Wir übernehmen die Verhandlung mit den Airlines von Anfang an und Sie können dabei von unseren Erfahrungen profitieren. SOS Flugverspätung bringt Sie zu Ihrer Entschädigung!
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Mit dem kostenlosen Entschädigungsrechner der SOS Flugverspätung können Sie unkompliziert prüfen, ob Sie wegen Ihrer Flugverspätung eine Entschädigung erhalten. Geben Sie einfach unten Ihre Flugnummer und Flugdatum ein und erhalten Sie in wenigen Minuten eine verlässliche Einschätzung."
Jetzt Anspruch prüfen! Schnell, unkompliziert und kostenlos.
Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €
Sie können grundsätzlich dann eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung von der Airline verlangen, wenn Ihre Flugverspätung am Flughafen Gran Canaria (LPA) mehr als drei Stunden dauert. Maßgeblicher Anknüpfungspunkt bei der Berechnung der Verspätung ist der Zeitpunkt, an dem die Flugzeugtür am Zielflughafen geöffnet wird. Nicht bei der Berechnung berücksichtigt wird allerdings die Wartezeit am Flughafen bis zu Ihrem Abflug.
Eine Entschädigung können Sie auch dann von der Airline verlangen, wenn Sie aufgrund der Verspätung Ihres Zubringerflugs nicht mehr Ihren Anschlussflug erreichen können. Dabei muss Ihre Ankunftsverspätung auch dafür mindestens drei Stunden betragen. Ihnen kann aber auch in den Fällen, in denen Ihre Ankunftsverspätung weniger als drei Stunden beträgt, eine Entschädigung zustehen, wenn die Zeit zum Umsteigen in den Anschlussflug aufgrund der Verspätung nicht ausreicht. Es existiert für jeden Flughafen eine vorgeschriebene Verbindungszeit, die Minimum Connecting Time (MCT). Damit wird für den jeweiligen Flughafen festgelegt, wie viel Zeit den Passagieren mindestens zum Umsteigen am Flughafen zur Verfügung stehen muss. Der Flughafen Gran Canaria hat eine vorgeschriebene Minimum Connecting Time (MCT) von 25 Minuten zwischen Inlandsflügen. Zwischen zwei internationalen Flügen sowie zwischen einem Innenlands - und einem internationalen Flug gilt eine Mindestumstiegszeit von 60 Minuten.
Für die Höhe Ihrer Entschädigung von der Airline ist die Länge der zurückgelegten Flugstrecke entscheidend. Jedem Fluggast steht dann eine Entschädigung in Höhe von 250 EUR bei einem Kurzstreckenflug zu. Für einen Mittelstreckenflug können Fluggäste jeweils 400 EUR von der Airline verlangen und für einen Langstreckenflug muss die Airline jeden Fluggast mit einer Summe von 600 EUR entschädigen.
Langwierig und aussichtslos
Einfach, schnell und unkompliziert
Mit Kosten verbunden
Annulliert die Airline Ihren Flug am Flughafen Gran Canaria (LPA), können Sie auch in diesem Fall eine Entschädigung von der Fluggesellschaft verlangen. Die Airline muss Sie dazu später als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Annullierung informiert haben. Es gilt grundsätzlich, je später die Fluggesellschaft Sie über den Flugausfall in Kenntnis setzt, desto eher steht Ihnen eine Entschädigung zu.
Benachrichtigung vor Abflug | Landezeit des Alternativflugs | Entschädigungszahlung? |
---|---|---|
Über 14 Tage | Egal | Nein |
7-14 Tage vorher | Maximal 2 Std vorher oder maximal 4 Std. verspätet |
Nein |
7-14 Tage vorher | Über 2 Std. vorher oder über 4 Std. später |
Ja |
Weniger als 7 Tage vorher | Maximal 1 Std. vorher oder maximal 2 Std. später |
Nein |
Weniger als 7 Tage vorher | Über 1 Std. vorher oder über 2 Std. später |
Ja |
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
Der Flughafen Gran Canaria befindet sich auf der kanarischen Insel Gran Canaria, ungefähr 18 Kilometer von Las Palmas de Gran Canaria, der Hauptstadt der Insel. Von der spanischen Luftwaffe wird er auch als Militärbasis genutzt. Von dem Flughafen gehen die meisten Flüge nach Großbritannien und Deutschland. Gemessen am Passagieraufkommen belegt der Flughafen den fünften Platz der spanischen Flughäfen.
Es ist eine Bahn als Verbindung zum Flughafen Gran Canaria in Planung, der Gran-Canaria- Express, mit dem die Strecke Las Palmas-Maspalomas bedient werden soll. Momentan ist der Flughafen hauptsächlich über die Global-Bus-Linien 1, 4, 60, 66 und 91 erreichbar.
In der nachfolgenden Liste finden Sie eine Auflistung der Flughäfen, die wir als die wichtigsten Flughäfen im internationalen Raum ansehen, ebenfalls gemessen an Größe und Passagieraufkommen (Stand Dezember 2022).