Flugverspätung oder Flugausfall am Flughafen Lissabon (LIS)
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IATA-Code: | LIS |
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ICAO-Code: | LPPT |
Eröffnung: | 1942 |
Straße: | A 1, A 36, IP 7, E 1 |
Nahverkehr: | Bus |
Betreiber: | ANA Aeroportos de Portugal |
Terminals: | 2 |
Beschäftigte: | 2800 |
Passagiere: | 9.260.567 (Stand 2020) |
Website | www.aeroportolisboa.pt |
Treffen Sie am Flughafen Lissabon (LIS) ein und stellen vor Ihrem Abflug fest, dass bei Ihrem Flug zu einer Verspätung oder sogar Annullierung kam, können Sie von der Airline unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass Sie dafür nach der EU-Fluggastrechteverordnung entschädigt werden. Ihre Erfolgschance auf eine erfolgreiche Durchsetzung Ihres Anspruch können Sie dadurch erhöhen, indem Sie bereits am Flughafen folgende Maßnahmen ergreifen:
Um zu erreichen, dass ein Anspruch erfolgreich durchsetzbar ist, ist die Beweisbarkeit von Tatsachen entscheidend. Auch gilt dies für die Durchsetzung eines Entschädigungsanspruchs nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Daher lautet unsere Empfehlung, sich bei dem Flughafenpersonal eine schriftliche Bestätigung der Annullierung oder Flugverspätung zu holen. Die Bestätigung erhalten Sie einerseits am Check-In Schalter und andererseits auch am Gate. Fragen Sie das Personal auch, ob der Grund für aufgetretene Flugproblem bekannt ist. Auch können Sie die Anzeigetafeln, auf der die Verspätung oder Annullierung angezeigt wird, abfotografieren.
Ihnen können auch Zusatzkosten für eine Selbstverpflegung entstehen, wenn Sie wegen einer Annullierung Ihres Flugs auf einen Ersatzflug oder auf den Abflug Ihres verspäteten Flugs warten. Dauert die Flugverspätung eine bestimmte Weile, ist die Airline ist Ihnen gegenüber dazu verpflichtet, sogenannte Betreuungsleistungen zu erbringen. Dann muss die Airline für Sie Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Die Fluggesellschaft hat auch die Pflicht, Ihnen ermöglichen, kostenlos zwei Telefonate zu führen oder E-Mails zu verschicken. Besteht ein entsprechender Bedarf dafür, muss die Fluggesellschaft für Sie sowohl eine Hotelunterbringung als auch den Transport vom und zum Flughafen organisieren. Kommt die Airline dem nicht nach und Ihnen entstehen deshalb zusätzliche Kosten, können Sie diese nach der EU-Fluggastrechteverordnung von der Airline zurückverlangen. Aus diesem Grund sollten Sie bestenfalls alle vorhandenen Quittungen und Belege zu den entstandenen Mehrkosten einbehalten.
Es kann ein erster Hinweis für das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen sein, wenn Sie ebenfalls bei anderen Airlines feststellen können, dass es zu Annullierungen und Flugverspätungen kommt. Solche Umstände sind Ereignisse, die zwar zu einem Flugvorfall führen, aber von der Fluggesellschaft nicht beeinflussbar sind. Es zählen typischerweise Naturkatastrophen, Unwetter und Vogelschläge zu solchen Umständen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Streik davon erfasst sein. Wenn die Verspätung oder Annullierung auf außergewöhnlichen Umständen beruht, steht von der Airline keine Entschädigung zu.
Wie unsere Erfahrung gezeigt hat, sind Airlines nicht sonderlich kooperativ bei der Auszahlung einer Entschädigung, wenn Fluggäste ihre Ansprüche selbst gegenüber der Airline geltend machen. Die Rechtsexperten der SOS Flugverspätung können Ihnen durch ihre Erfahrung allerdings schnell und zuverlässig zu Ihrer Entschädigung verhelfen. Unsere Experten übernehmen von Anfang an mit den Airlines die Verhandlungen und halten Sie dabei jederzeit auf dem Laufenden. Mit SOS Flugverspätung kommen Sie schnell und einfach zu Ihrer Entschädigung!
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
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Ist Ihr geplanter Flug am Flughafen Lissabon (LIS) um mehr als drei Stunden verspätet, können Sie grundsätzlich dann eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung von der Airline verlangen. Für die Berechnung der Verspätung ist maßgeblich der Zeitpunkt, an dem die Flugzeugtür am Zielflughafen geöffnet wird. Allerdings bleibt die Wartezeit am Flughafen bis zu Ihrem Abflug bei der Berechnung unberücksichtigt.
Wenn Sie am Flughafen Lissabon (LIS) Ihren Anschlussflug nicht mehr erreichen sollten, steht Ihnen auch in diesem Fall eine Entschädigung seitens der Airline unter bestimmten Voraussetzungen zu. Auch dafür ist es eine Voraussetzung, dass Ihre Ankunftsverspätung mindestens drei Stunden beträgt. Es ist dabei wieder entscheidend, wann die Flugzeugtür am Zielflughafen geöffnet wird.
Die Entschädigungshöhe, die Ihnen dann von der Airline zusteht, hängt von der Länge der zurückgelegten Flugstrecke ab. Die Airline muss jedem Fluggast bei einem Kurzstreckenflug in diesem Fall eine Entschädigung in Höhe von 250 EUR zahlen. Für einen Mittelstreckenflug steht jedem Fluggast von der Fluggesellschaft jeweils 400 EUR zu und bei einem Langstreckenflug ist die Airline jedem Fluggast gegenüber dazu verpflichtet, eine Summe von 600 EUR auszuzahlen.
Langwierig und aussichtslos
Einfach, schnell und unkompliziert
Mit Kosten verbunden
Storniert die Airline Ihren Flug am Flughafen Lissabon (LIS), können Sie auch in diesem Fall eine Entschädigung von der Fluggesellschaft verlangen. Eine Entschädigung steht Ihnen dann von der Airline zu, wenn die Airline Sie später als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über den Flugausfall in Kenntnis gesetzt hat. Es gilt grundsätzlich, je später die Fluggesellschaft Sie darüber informiert, dass der Flug ausfällt, desto eher steht Ihnen eine Entschädigung zu.
Benachrichtigung vor Abflug | Landezeit des Alternativflugs | Entschädigungszahlung? |
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Über 14 Tage | Egal | Nein |
7-14 Tage vorher | Maximal 2 Std vorher oder maximal 4 Std. verspätet |
Nein |
7-14 Tage vorher | Über 2 Std. vorher oder über 4 Std. später |
Ja |
Weniger als 7 Tage vorher | Maximal 1 Std. vorher oder maximal 2 Std. später |
Nein |
Weniger als 7 Tage vorher | Über 1 Std. vorher oder über 2 Std. später |
Ja |
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
Der Flughafen Lissabon (LIS) ist ein internationaler Verkehrsflughafen auf der portugiesischen Hauptstadt Lissabon. Er ist der größte Flughafen des Landes. Der Flughafen wird außerdem auch zu militärischen Zwecken genutzt.
Den Flughafen Lissabon (LIS) können Sie über die Autoestrada A 1 und die Europastraße 1 erreichen. Der Flughafen ist außerdem über mehrere Buslinien zu erreichen.
Hier findet sich eine Auflistung von den Flughäfen, die momentan nach unserer Ansicht die wichtigsten Flughäfen im internationalen Raum sind, ebenfalls gemessen an Größe und Passagieraufkommen (Stand Dezember 2022).