Flugverspätung oder Flugausfall am Flughafen Nürnberg (NUE)
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Sitzen Sie aufgrund einer Verspätung oder einem Flugausfall am Flughafen Nürnberg (NUE) fest, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch gegen die ausführende Fluggesellschaft auf Entschädigung gemäß Art. 7 der EU-Fluggastrechteverordnung. Die Höhe der Entschädigung ist in der Verordnung pro Fluggast festgelegt und abhängig von der zurückgelegten Flugstrecke. Bei Kurzstrecken können 250 EUR, bei Mittelstrecken 400 EUR und bei Langstrecken 600 EUR verlangt werden.
Ob Sie Ihre Entschädigung erhalten, hängt neben der Rechtslage auch von der Beweisbarkeit ab. Deshalb können Sie schon am Flughafen Nürnberg (NUE) Schritte unternehmen, um Ihren Anspruch zu sichern. SOS Flugverspätung empfiehlt:
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Mit dem kostenlosen Entschädigungsrechner der SOS Flugverspätung können Sie unkompliziert prüfen, ob Sie wegen Ihrer Flugverspätung eine Entschädigung erhalten. Geben Sie einfach unten Ihre Flugnummer und Flugdatum ein und erhalten Sie in wenigen Minuten eine verlässliche Einschätzung."
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Wenden Sie sich an das Flughafenpersonal, wenn Sie am Flughafen Nürnberg (NUE) festhängen und informieren Sie sich über den Flugvorfall. Lassen Sie sich am besten die Verspätung oder den Ausfall schriftlich bestätigen. Dazu können Sie am Gate oder am Check-In-Schalter einen Mitarbeiter ansprechen. Sendet die Airline Ihnen Informationen per E-Mail oder SMS zu, dann bewahren Sie auch diese Nachrichten unbedingt auf. Hilfreich kann es auch sein, die Anzeigetafel zu fotografieren.
Müssen Sie Wartezeiten am Flughafen Nürnberg (NUE) überbrücken, ist die ausführende Airline gemäß Art. 9 der EU-Fluggastrechteverordnung dazu verpflichtet, Ihnen bestimmte Betreuungsleistungen zu erbringen. Dazu zählt die Verpflegung mit Speisen und Getränken, eine Hotelübernachtung und die Möglichkeit zu Telefonieren. Erhalten Sie diese Leistungen nicht, muss das Flugunternehmen Ihnen die Kosten ersetzen. Bewahren Sie daher alle Rechnungen und Belege über Speisen und Getränke auf. Nur mit einem Nachweis können wir eine Erstattung dieser Kosten von der Airline fordern.
Die Airlines sind von Ihrer Haftung auf eine Entschädigung befreit, wenn Sie sich auf einen außergewöhnliche Umstand berufen kann. Dieser Umstand muss es der Airline unmöglich gemacht haben, planmäßig zu fliegen. Ist es der Airline nicht möglich zu fliegen, kann es ihr dementsprechend auch nicht auferlegt werden dafür zu haften. Zu solchen Umständen zählt das Wetter, insbesondere Gewitter und Stürme, unangekündigte Warnstreiks, Vogelschlag und randalierende Passagiere. Achten Sie daher darauf, ob die anderen Airlines pünktlich fliegen. Wenn mehrere Airlines von Ausfällen und Verspätungen betroffen sind, kann dies ein erster Hinweis darauf sein, dass ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt.
Die SOS Flugverspätung steht Ihnen zur Seite bei der Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche. Nutzen Sie gerne unseren Entschädigungsrechner und erfahren Sie schnell und unkompliziert, ob Sie einen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung haben. Den Rest übernehmen wir für Sie! Neben unseren Rechtsexperten, stehen uns bei der gerichtlichen Durchsetzung erfahrene Rechtsanwälte zur Seite.
Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €
In unserer Tabelle erhalten Sie auf einen Blick alle aktuellen Annullierungen und Verspätungen am Flughafen Nürnberg (NUE).
Datum und Uhrzeit | Airline | Flugnummer | Route | Status |
08.10.2022, 18:10Uhr | KLM | KL 1888 | Nürnberg (NUE) - Amsterdam (AMS) | Annullierung |
06.10.2022, 05:20 Uhr | Eurowings Europe | E2 6815 | Nürnberg (NUE) - Palma de Mallorca (PMI) | Annullierung |
05.10.2022, 19:50 Uhr | British Airways | BA 925 | Nürnberg (NUE) - London (LHR) | Annullierung |
01.10.2022, 12:40 Uhr | Ryanair | FR 855 | Nürnberg (NUE) - Venezia (VCE) | Annullierung |
01.10.2022, 04:20 Uhr | Sun Express | XQ 163 | Nürnberg (NUE) - Antalya (AYT) | Verspätung |
30.09.2022, 14:20 Uhr | Wizz Air | W6 4544 | Nürnberg (NUE) - Varna (VAR) | Annullierung |
30.09.2022, 11:45 Uhr | KLM Cityhopper | WA 1882 | Nürnberg (NUE) - Amsterdam (AMS) | Annullierung |
30.09.2022, 08:25 Uhr | Lufthansa CityLine | CL 145 | Nürnberg (NUE) - Frankfurt (FRA) | Annullierung |
22.09.2022, 11:45 Uhr | KLM Cityhopper | WA 1882 | Nürnberg (NUE) - Amsterdam (AMS) | Annullierung |
19.09.2022, 11:45 Uhr | KLM Cityhopper | WA 1882 | Nürnberg (NUE) - Amsterdam (AMS) | Annullierung |
Gemäß Art. 6 der EU-Fluggastrechteverordnung haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Flug drei Stunden verspätet ist. Es ist in diesem Zusammenhang der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem sich die Türen des Flugzeuges am Flughafen öffnen, um die Verspätung zu berechnen.
Auch wenn Sie Ihren Anschlussflug aufgrund einer geringeren Verspätung verpassen, können Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben. Voraussetzung ist, dass Sie an Ihrem Zielflughafen über drei Stunden verspätet landen. Wenn Ihr Zubringerflug beispielsweise eine halbe Stunde verspätet ist, Sie aber deshalb Ihren Anschlussflug nicht mehr erreichen konnten, können Sie auch dafür eine Entschädigung fordern. Jeder Flughafen besitzt deshalb eine vorgeschriebene Mindestumstiegszeit für Mehrstreckenflüge, die sog. Minimum Connecting Time (MCT). Wird diese unterschritten und Sie verpassen deshalb Ihren Anschlussflug, können Sie eine Entschädigung von der Airline verlangen.
Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt von der zurückgelegten Flugstrecke ab. Hatten Sie einen Kurzstreckenflug, können Sie von der Airline 250 EUR verlangen. Bei einem Mittelstreckenflug haben Sie Anspruch auf eine Entschädigungssumme von 400 EUR und bei einem Langstreckenflug muss die Airline Ihnen 600 EUR zahlen. Liegen allerdings außergewöhnliche Umstände vor, haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung.
Langwierig und aussichtslos
Einfach, schnell und unkompliziert
Mit Kosten verbunden
Hat die Airline Ihren Flug kurzfristig abgesagt, können Sie grundsätzlich eine Entschädigung geltend machen. Entscheidend ist, wann die Airline Sie darüber informiert, dass Ihr Flug ausfällt. Dabei gilt: Je kurzfristiger die Airline Sie über die Annullierung unterrichtet, desto wahrscheinlicher haben Sie einen Anspruch auf eine Entschädigung.
Benachrichtigung vor Abflug | Landezeit des Alternativflugs | Entschädigungszahlung? |
---|---|---|
Über 14 Tage | Egal | Nein |
7-14 Tage vorher | Maximal 2 Std vorher oder maximal 4 Std. verspätet |
Nein |
7-14 Tage vorher | Über 2 Std. vorher oder über 4 Std. später |
Ja |
Weniger als 7 Tage vorher | Maximal 1 Std. vorher oder maximal 2 Std. später |
Nein |
Weniger als 7 Tage vorher | Über 1 Std. vorher oder über 2 Std. später |
Ja |
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
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Der Flughafen Nürnbegr "Albrecht Dürer" wird von der Flughafen Nürnberg GmbH betrieben. Einer Gesellschaft, die zur Hälfte von der Stat Nürnberg und zur Hälfte vom Freistaat Bayern betrieben wird. Im deutschlandweiten Vergleich befindet sich der Flughafen Nürnberg (NUE) auf Platz 11 in Bezug auf die Passagieranzahl. Eröffnet wurde der Flughafen 1955 als Ersatz für den im zweiten Weltkrieg zerstörten Flughafen Nürnberg-Marienberg.
Der Flughafen Nürnberg (NUE) kann mit dem Auto über die A3 erreicht werden. Es stehen zahlreiche kostenpflichtige Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Vom Hauptbahnhof Nürnberg gelangt man mit der U-Bahn-Linie 2 und mit den Bussen der Linie 30 und 33 zum Flughafen. Mit dem Taxi erreicht man den Flughafen zum Preis von ca. 25 EUR von der Nürnberger Innenstadt aus.
Hier finden Sie die internationalen Flughäfen aufgelistet, die unserer Meinung nach derzeit am bedeutendsten sind (Stand November 2022).