Flugverspätung - Sie haben Ihren Anschlussflug verpasst?
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Für die erfolgreiche Durchsetzung des Entschädigungsanspruchs muss die Fluggastrechteverordnung anwendbar sein! Hierzu ist es notwendig, dass der Erstflug der EU-VO 261/2004 unterfällt. Dies ist der Fall, wenn Ihr Flug innerhalb der EU startet oder Ihr Flug innerhalb der EU landet und die Airline Ihren Sitz in der EU hat. Auf Ihren Anspruch hat es keinerlei Auswirkung, bei welcher Airline der Anschlussflug gebucht ist. Billigflieger, Dienstreisender oder Pauschalreise - die Fluggastrechteverordnung findet Anwendung.
Wenn Sie Ihren Anschlussflug unverschuldet verpassen, kann Ihnen eine Entschädigung in Geld zustehen. Die Fluggastrechteverordnung EU 261/2004 sieht in diesen Fällen großzügige Betreuungsleistungen und Entschädigungszahlungen vor. Für einen gültigen Anspruch ist es selbst irrelevant, ob der Anschlussflug von einer anderen Airline durchgeführt wurde und/oder das Flugticket für beide Teilstrecken gültig war. Entscheidend ist: Sie verpassen den anschließenden Flieger und kommen mit 3 Stunden Verspätung am Endziel an.
TIPP: Ein Entschädigungsanspruch geht nicht dadurch unter, dass Ihnen die Airline Betreuungsleistungen angeboten hat und Sie diese angenommen haben. In der Regel sind diese Leistungen dem Fluggast zusätzlich zur Entschädigung zu gewähren.
Die Fluggastrechteverordnung EU-VO 261/2004 sieht für Flugverspätungen umfangreiche Ansprüche zu Gunsten des Verbrauchers vor. Diese reichen von Betreuungsleistung bis Entschädigungszahlungen.
Flugverspätungen ab mindestens 3 Stunden begründen einen Anspruch auf Entschädigungszahlung. Dieser Anspruch ist stets gegen die ausführende Fluggesellschaft zu richten. Gemäß EU-Recht steht Ihnen in diesem Fall eine Entschädigungszahlung von 250 bis 600 EUR zu.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Höhe Ihres Anspruchs auf Entschädigung.
Den Fluggästen stehen bei Verspätungen Betreuungsleistungen von der Airline zu. In welchem Umfang die Betreuung erfolgen muss, ist in der Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 geregelt. Die Leistungen reichen vom Anbieten kostenloser Mahlzeiten bis zur Übernachtung im Hotel.
Hier erhalten Sie umfangreiche Informationen zu Betreuungsleistungen.
Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €