Flugverspätung? Fordern Sie Ihre Entschädigung ein!
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Sichern Sie sich Ihre Entschädigung bei Flugverspätung jetzt! Nach EU-Recht haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person. Voraussetzung: Der Flug muss in der EU gestartet sein oder bei Landungen in der EU von einer europäischen Airline durchgeführt worden sein. Wichtig: Die Fluggesellschaft muss die Verspätung verschuldet haben. Nutzen Sie unseren schnellen Entschädigungsrechner, um unverbindlich herauszufinden, ob Sie eine Entschädigung Flugverspätung beanspruchen können. Handeln Sie jetzt und holen Sie sich, was Ihnen zusteht!
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
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Haben Sie eine Flugverspätung von 3 Stunden oder mehr erlebt? Dann könnten Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben! Die EU-Fluggastrechteverordnung schützt Ihre Flugverspätungs-Rechte und ermöglicht Ihnen eine finanzielle Entschädigung für die Unannehmlichkeiten. Die Auszahlung, oft als "Schmerzensgeld" bezeichnet, hilft Ihnen, den Ärger der Verspätung zu mildern. Wichtig ist, dass die Flugzeugtüre nach der Landung mindestens 3 Stunden später öffnet. Warum warten? Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Entschädigung für Flugverspätung und sichern Sie sich, was Ihnen zusteht! Holen Sie sich Ihre flug verspätung Entschädigung – einfach und schnell.
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✅ 1. Ab 3 Stunden Flugverspätung: Entschädigung möglich
✅ 2. Je nach Flugstrecke zwischen 250 und 600 € Entschädigung
✅ 3. Entschädigung auch bei Annullierungen und im Fall einer verweigerten Beförderung
✅ 4. Anspruch auf Entschädigung auch bei verpassten Anschlussflügen
✅ 5. Ab 2 Stunden Wartezeit: Versorgung mit Getränken und Snacks
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Flugvorfall | Ihre Passagierrechte |
---|---|
Ab 2 Stunden Abflugverspätung (Kurzstrecke) | Die Airline muss kostenfrei Getränke und Snacks anbieten. |
Ab 3 Stunden Abflugverspätung (Mittelstrecke) | Die Fluggesellschaft ist verpflichtet Versorgungsleistungen anzubieten. |
Ab 3 Stunden Ankunftsverspätung | Je nach Flugstrecke Entschädigungszahlung zwischen 250 – 600 € pro Person |
Ab 4 Stunden Abflugverspätung (Langstrecke) | Reisende haben Anspruch auf Getränke und Snacks. |
Ab 5 Stunden Abflugverspätung (alle Strecken) | Passagiere sind berechtigt, vom Flug zurücktreten und Ticketkosten zurückzuverlangen. |
Ab 5 Stunden Abflugverspätung (alle Strecken) | Reisende haben Anspruch auf eine Hotelübernachtung inklusive Hin- und Rückfahrt zum Flughafen. |
Grundvoraussetzung für den Entschädigungsanspruch ist eine dreistündige Verspätung Ihres Fluges. Entscheidend ist dabei, die Ankunftsverspätung. Fliegen Sie also mit 3 Stunden und 15 Minuten Verspätung los, landen aber nur mit einer Verspätung von 2 Stunden und 55 Minuten, weil der Pilot die Verspätung herausgeflogen ist, liegt keine dreistündige Ankunftsverspätung vor. Maßgebliche Zeitpunkt für das Feststellen der Ankunftsverspätung ist das Öffnen der Flugzeugtüre.
Gemäß Art. 3 der Fluggastrechteverordnung müssen Sie sich zu der von der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter angegebenen Zeit am Gate eingefunden haben. Falls auf den Flugunterlagen keine Zeit angegeben ist, müssen Sie sich spätestens 45 Minuten vor der veröffentlichten Abflugzeit zur Abfertigung einfinden. Sind Sie nicht zum Check-In erschienen, besteht der Anspruch nicht. Weitere Informationen zum rechtzeitigen Einfinden am Flughafen können Sie hier nachlesen.
Schließlich darf die Flugverspätung nicht auf außergewöhnlichen Umständen beruhen. Außergewöhnliche Umstände Ligen vor, wenn für die Verspätung ein Ereignis ursächlich ist, das von der Airline nicht beeinflusst werden kann. Darunter fallen beispielsweise Unwetter, Naturkatastrophen und Vogelschläge. Im Einzelfall können auch Streiks einen außergewöhnlichen Umstand darstellen. Technische Probleme oder Verspätung der Crew sind keine außergewöhnlichen Umstände.
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Ist Ihr Flug mindestens drei Stunden verspätet, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Gemäß EU-Fluggastrechteverordnung Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Sie beträgt je nach Flugstrecke 250 Euro, 400 Euro oder sogar 600,00 Euro pro Passagier.
Ankunftsverspätung | Reiseentfernung | Höhe der Entschädigung |
---|---|---|
Ankunft mehr als 3 Stunden später | Reise unter 1.500 km | 250,00 EUR |
Ankunft mehr als 3 Stunden später | Reise zwischen 1.500 und 3.500 km | 400,00 EUR |
Ankunft höchstens 4 Stunden später | Reise über 3.500 km | 300,00 EUR |
Ankunft mehr als 4 Stunden später | Reise über 3.500 km | 600,00 EUR |
Berlin - München
250 €
Berlin - Lissabon
400 €
Berlin - Abu Dhabi
600 €
Die Entschädigung für eine Flugverspätung steht ausschließlich dem Fluggast zu – unabhängig davon, wer das Ticket gekauft oder bezahlt hat. Entscheidend ist allein, auf wessen Namen die Buchung erfolgt ist.
Das gilt auch für Dienstreisen: Selbst wenn der Arbeitgeber das Ticket bezahlt hat, bleibt der Arbeitnehmer anspruchsberechtigt. Innerbetriebliche Regelungen zum Ausgleich ändern daran nichts.
Auch Minderjährige können eine Entschädigung geltend machen. Eine Ausnahme gibt es nur für Kleinkinder, die kostenlos mitreisen – hier erkennt die Rechtsprechung keinen Anspruch an.
Damit Sie Ihre Entschädigung erfolgreich durchsetzen können, müssen Sie nachweisen können, dass Sie pünktlich am Gate waren. Falls Sie den Flug ohnehin verpasst hätten, entfällt Ihr Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Das regelt Artikel 3 der EU-Fluggasterechteveordnung: Fluggäste müssen sich rechtzeitig zur Abfertigung bei der Airline, dem Reiseveranstalter oder einem autorisierten Vermittler einfinden.
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✅ 1. Flugnummer eingeben – Direkt nach der Eingabe erfahren Sie, ob Ihr Fall erfolgversprechend ist.
✅ 2. Unterlagen hochladen – Reichen Sie Ihre Flugdaten bequem online ein.
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Wenn eine Fluggesellschaft sich weigert, eine berechtigte Entschädigung zu zahlen, geben viele Passagiere auf. Doch genau hier setzen wir an: Mit unserer Erfahrung und Konsequenz setzen wir Ihre Rechte durch – notfalls auch vor Gericht.
Dank unserer spezialisierten Expertise und kompromisslosen Vorgehensweise haben wir eine Erfolgsquote von 99 % bei den von uns übernommenen Fällen. Airlines wissen, dass wir nicht locker lassen – und genau das macht den Unterschied!
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Tobias
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Blitzschnell, stets gut informiert und zum Schluss war das Geld auf dem Konto. So macht Flugverspätung Spaß.
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Liegt die Ursache für die Verspätung in sogenannten außergewöhnlichen Umständen (auch höhere Gewalt genannt) muss die Airline keine Entschädigung zahlen, Art. 5 der EU-Fluggastrechteverordnung. Außergewöhnliche Umstände sind Umstände, auf die die Airline keinen Einfluss nehmen kann. Hierzu gehören Unwetter, Terrorgefahr, Fluglotsenstreiks oder eine Verspätung wegen Vogelschlages. Aber Achtung: Oftmals berufen sich die Airlines auf außergewöhnliche Umstände, obwohl diese entweder nicht vorliegen oder die Rechtsprechung dies anders beurteilt. Jedenfalls dann, wenn die Ursache der Flugverspätung in der Sphäre der Airline liegt (technischer Defekt, Crew verspätet oder Dienstzeit überschritten), besteht der Anspruch auf Entschädigung. Zudem muss die Airline auch bei außergewöhnlichen Umständen versuchen, die Passagiere noch rechtzeitig oder wenigstens mit der heringsmöglichen Verspätung an ihr Reiseziel zu bringen. Kann sie dies nicht nachweisen, besteht der Anspruch ebenfalls.
Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."
Ursache für Verspätung | Steht mir eine Entschädigung zu? |
---|---|
technischer Defekt | ja |
fehlende Crew | ja |
Verspätung des vorherigen Flugs | ja |
Streik der Flugsicherung oder Fluglotsen | nein |
Streik der Piloten oder des Bodenpersonals | ja, wenn die Airline Einfluss auf den Streik nehmen kann |
Unwetter/Sperrung des Luftraums | nein |
Notlandungen (z.B. aufgrund eines medizinischen Notfalls) | nein |
Terrorgefahr | nein |
Naturkatastrophen | nein |
Pandemie (Corona) | nein |
Das sind die ersten Schritte, wenn Ihr Flug Verspätung hat:
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Ja. Neben der Flugverspätung gibt es eine Entschädigung auch bei Flugausfall/Annuliierung, bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung des Fluges und wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben. Die Entschädigung wegen einer Flugverspätung ist sogar so explizit gar nicht in der Fluggastrechteverordnung geregelt, sondern geht vielmehr auf Entscheidungen des EuGH zurück. Der Gesetzgeber hatte vielmehr zunächst die Fälle der Überbuchung sowie der Annullierungen im Blick.
Wurde Ihr Flug annulliert oder ist ausgefallen steht Ihnen unter bestimmten Umständen eine Entschädigung zu. Entscheidend ist dabei, wann Ihnen die Annullierung mitgeteilt wurde. Gibt Ihnen die Airline die Annullierung mindestens zwei Wochen vor Abflug bekannt, können Sie keine Entschädigung beanspruchen. Erfahren Sie jedoch erst kurz vor Abflug von der Annullierung, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Erfahren Sie hier mehr über Entschädigung bei Flugausfall und Flugannullierung.
Es gehört zur Geschäftspraxis vieler Fluggesellschaften, Flüge gezielt zu überbuchen. Insofern kommt es nicht selten vor, dass ein Platz doppelt belegt wird. Sollte Sie die Airline also nicht boarden, weil der Flieger schon voll ist, liegt ein sogenannter Fall einer Nichtbeförderung wegen Überbuchung vor. Dann steht Ihnen ebenfalls ein Anspruch auf eine pauschale Entschädigungszahlung nach der Fluggastverordnung zu. Dasselbe gilt im Fall einer Umbuchung. Erfahren Sie hier mehr über Ihre Entschädigung, im Falle einer Überbuchung.
Auch dann, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben, weil der Zubringerflug verspätet war oder annulliert worden ist, steht Ihnen eine Entschädigung zu, wenn Sie den Zielflughafen nicht oder mit einer dreistündigen Verspätung erreichen. Erfahren Sie hier mehr über die Entschädigung, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben.
Fällt ein Flug aus beziehungsweise wird er verschoben, können Ansprüche auf Entschädigung oder eine Ticketerstattung entstehen. Doch worin liegt der Unterschied?
Annulliert die Fluggesellschaft den Flug ist sie unabhängig von den dahinter stehenden Umständen verpflichtet, die Ticketkosten zurückzuerstatten. Hier kommt es anders als bei den Entschädigungszahlungen nicht darauf an, ob der Annullierung außergewöhnliche Umstände zu Grunde lagen. So sind (waren) die Airlines verpflichtet, die Ticketkosten der wegen Corona annullierten Flüge zurückzuzahlen. Daher sind auch Fälle denkbar, in denen die Airline neben der Entschädigung auch die Ticketkosten zahlen muss.
Jährlich lassen Millionen von Passagieren ihre rechtmäßige Entschädigung verfallen – oft, weil Airlines auf Zeit spielen oder den Prozess unnötig kompliziert machen. Dabei kann sich die Durchsetzung für Sie richtig lohnen!
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⚖ Ihr gutes Recht durchsetzen – Lassen Sie sich nicht von der Airline abspeisen! Die EU-Fluggastrechteverordnung steht auf Ihrer Seite.
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Fazit: Ihre Entschädigung steht Ihnen zu – fordern Sie sie ein! Starten Sie jetzt die kostenlose Prüfung und holen Sie sich, was Ihnen zusteht.
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Viele Passagiere wissen nicht, dass sie auch Jahre nach ihrer Flugverspätung noch eine Entschädigung fordern können! Nach der EU-Fluggastrechteverordnung gilt eine Verjährungsfrist von bis zu 3 Jahren – in einigen Fällen sogar länger, je nach nationalem Recht.
✈ Bis zu 3 Jahre Zeit: In Deutschland können Sie Ihre Entschädigung für verspätete oder ausgefallene Flüge bis zu drei Jahre nach dem Flugdatum einfordern.
⚖ Gerichtliche Durchsetzung möglich: Selbst wenn die Airline sich weigert zu zahlen, können Ansprüche vor Gericht durchgesetzt werden.
📅 Jetzt prüfen & kein Geld verschenken: Warten Sie nicht zu lange – je früher Sie handeln, desto einfacher die Durchsetzung!
Entschädigungen oder Ticketrückerstattungen können Sie gemäß § 195 BGB bis zu drei Jahre rückwirkenddurchsetzen. Die Frist beginnt laut § 199 BGB „mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist“.
➡ Konkret bedeutet das: Wenn Ihr Flug im Jahr 2025 verspätet war oder ausgefallen ist, können Sie Ihren Anspruch bis zum 31.12.2028 geltend machen. Danach verjährt der Anspruch.
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Bei Verspätung Ihres Fluges, stehen Ihnen Betreuungsleistungen in unterschiedlichem Umfang zu. Gemäß der Fluggastrechteverordnung reichen die Leistungen vom Anbieten kostenloser Mahlzeiten bis hin zur Übernachtung im Hotel.