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Flugverspätung? Fordern Sie Ihre Entschädigung in wenigen Schritten ein!

Sichern Sie sich Ihre Entschädigung bei Flugverspätung jetzt! Nach EU-Recht haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person. Voraussetzung: Der Flug muss in der EU gestartet sein oder bei Landungen in der EU von einer europäischen Airline durchgeführt worden sein. Wichtig: Die Fluggesellschaft muss die Verspätung verschuldet haben. Nutzen Sie unseren schnellen Entschädigungsrechner, um unverbindlich herauszufinden, ob Sie eine Entschädigung Flugverspätung beanspruchen können. Handeln Sie jetzt und holen Sie sich, was Ihnen zusteht!

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Mit dem kostenlosen Entschädigungsrechner der SOS Flugverspätung können Sie unkompliziert prüfen, ob Sie wegen Ihrer Flugverspätung eine Entschädigung erhalten. Geben Sie einfach unten Ihre Flugnummer und Flugdatum ein und erhalten Sie in wenigen Minuten eine verlässliche Einschätzung."

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Wann steht mir eine Entschädigung wegen Flugverspätung zu?

Haben Sie eine Flugverspätung von 3 Stunden oder mehr erlebt? Dann könnten Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben! Die EU-Fluggastrechteverordnung schützt Ihre Flugverspätungs-Rechte und ermöglicht Ihnen eine finanzielle Entschädigung für die Unannehmlichkeiten. Die Auszahlung, oft als "Schmerzensgeld" bezeichnet, hilft Ihnen, den Ärger der Verspätung zu mildern. Wichtig ist, dass die Flugzeugtüre nach der Landung mindestens 3 Stunden später öffnet. Warum warten? Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Entschädigung für Flugverspätung und sichern Sie sich, was Ihnen zusteht! Holen Sie sich Ihre flug verspätung Entschädigung – einfach und schnell.

Was sind meine Rechte bei Flugverspätung?

Ihre Flugverspätungs-Entschädigung zu erhalten, war noch nie so einfach! Bei uns genügen wenige Klicks, und schon wissen Sie, ob Sie Anspruch haben.

1. Ab 3 Stunden Flugverspätung: Entschädigung möglich
2. Je nach Flugstrecke zwischen 250 und 600 € Entschädigung
3. Entschädigung auch bei Annullierungen und im Fall einer verweigerten Beförderung
✅ 4.
Anspruch auf Entschädigung auch bei verpassten Anschlussflügen
✅ 5. Ab 2 Stunden Wartezeit:
Versorgung mit Getränken und Snacks

Wir setzen Ihre Entschädigung durch – Zahlt die Airline nicht freiwillig, klagen wir – schnell und konsequent.

Flugvorfall Ihre Passagierrechte
Ab 2 Stunden Abflugverspätung (Kurzstrecke) Die Airline muss kostenfrei Getränke und Snacks anbieten.
Ab 3 Stunden Abflugverspätung (Mittelstrecke) Die Fluggesellschaft ist verpflichtet Versorgungsleistungen anzubieten.
Ab 3 Stunden Ankunftsverspätung Je nach Flugstrecke Entschädigungszahlung zwischen 250 – 600 € pro Person
Ab 4 Stunden Abflugverspätung (Langstrecke) Reisende haben Anspruch auf Getränke und Snacks.
Ab 5 Stunden Abflugverspätung (alle Strecken) Passagiere sind berechtigt, vom Flug zurücktreten und Ticketkosten zurückzuverlangen.
Ab 5 Stunden Abflugverspätung (alle Strecken) Reisende haben Anspruch auf eine Hotelübernachtung inklusive Hin- und Rückfahrt zum Flughafen.

Flugverspätung - unter diesen Voraussetzungen erhalten Sie eine Entschädigung

Bei einer Flugverspätung können Sie unter folgenden Voraussetzungen eine Entschädigung verlangen:

3 Stunden Ankunftsverspätung

Grundvoraussetzung für den Entschädigungsanspruch ist eine dreistündige Verspätung Ihres Fluges. Entscheidend ist dabei, die Ankunftsverspätung. Fliegen Sie also mit 3 Stunden und 15 Minuten Verspätung los, landen aber nur mit einer Verspätung von 2 Stunden und 55 Minuten, weil der Pilot die Verspätung herausgeflogen ist, liegt keine dreistündige Ankunftsverspätung vor. Maßgebliche Zeitpunkt für das Feststellen der Ankunftsverspätung ist das Öffnen der Flugzeugtüre.

Pünktliches Erscheinen am Gate

Gemäß Art. 3 der Fluggastrechteverordnung müssen Sie sich zu der von der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter angegebenen Zeit am Gate eingefunden haben. Falls auf den Flugunterlagen keine Zeit angegeben ist, müssen Sie sich spätestens 45 Minuten vor der veröffentlichten Abflugzeit zur Abfertigung einfinden. Sind Sie nicht zum Check-In erschienen, besteht der Anspruch nicht. Weitere Informationen zum rechtzeitigen Einfinden am Flughafen können Sie hier nachlesen.

Außergewöhnliche Umstände

Schließlich darf die Flugverspätung nicht auf außergewöhnlichen Umständen beruhen. Außergewöhnliche Umstände Ligen vor, wenn für die Verspätung ein Ereignis ursächlich ist, das von der Airline nicht beeinflusst werden kann. Darunter fallen beispielsweise Unwetter, Naturkatastrophen und Vogelschläge. Im Einzelfall können auch Streiks einen außergewöhnlichen Umstand darstellen. Technische Probleme oder Verspätung der Crew sind keine außergewöhnlichen Umstände.

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Wie viel Entschädigung steht mir bei einer Flugverspätung zu?

Ist Ihr Flug mindestens drei Stunden verspätet, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Gemäß EU-Fluggastrechteverordnung Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Sie beträgt je nach Flugstrecke 250 Euro, 400 Euro oder sogar 600,00 Euro pro Passagier.

Ankunftsverspätung Reiseentfernung Höhe der Entschädigung
Ankunft mehr als 3 Stunden später Reise unter 1.500 km 250,00 EUR
Ankunft mehr als 3 Stunden später Reise zwischen 1.500 und 3.500 km 400,00 EUR
Ankunft höchstens 4 Stunden später Reise über 3.500 km 300,00 EUR
Ankunft mehr als 4 Stunden später Reise über 3.500 km 600,00 EUR

Flugverspätung: Wie hoch ist die Entschädigung?

Sofern der Flieger mehr als 3 Stunden später gelandet ist als geplant, haben Sie nach Art. 7 der Fluggast-Verordnung folgende Ansprüche pro Passagier:

Kurzstrecke

Berlin - München

Entschädigungshöhe bis 1500 Kilometer

250 €

Mittelstrecke

Berlin - Lissabon

Entschädigungshöhe bis 3500 Kilometer

400 €

Langstrecke

Berlin - Abu Dhabi

Entschädigungshöhe ab 3500 Kilometer

600 €

Wer hat Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung?

Die Entschädigung für eine Flugverspätung steht ausschließlich dem Fluggast zu – unabhängig davon, wer das Ticket gekauft oder bezahlt hat. Entscheidend ist allein, auf wessen Namen die Buchung erfolgt ist.

Das gilt auch für Dienstreisen: Selbst wenn der Arbeitgeber das Ticket bezahlt hat, bleibt der Arbeitnehmer anspruchsberechtigt. Innerbetriebliche Regelungen zum Ausgleich ändern daran nichts.

Auch Minderjährige können eine Entschädigung geltend machen. Eine Ausnahme gibt es nur für Kleinkinder, die kostenlos mitreisen – hier erkennt die Rechtsprechung keinen Anspruch an.

Wichtig: Anspruch nur bei rechtzeitigem Erscheinen am Gate!

Damit Sie Ihre Entschädigung erfolgreich durchsetzen können, müssen Sie nachweisen können, dass Sie pünktlich am Gate waren. Falls Sie den Flug ohnehin verpasst hätten, entfällt Ihr Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Das regelt Artikel 3 der EU-Fluggasterechteveordnung: Fluggäste müssen sich rechtzeitig zur Abfertigung bei der Airline, dem Reiseveranstalter oder einem autorisierten Vermittler einfinden.

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Wie funktioniert die Entschädigungsforderung bei Flugverspätung?

Ihre Flugverspätungs-Entschädigung zu erhalten, war noch nie so einfach! Bei uns genügen wenige Klicks, und schon wissen Sie, ob Sie Anspruch haben.

1. Flugnummer eingeben – Direkt nach der Eingabe erfahren Sie, ob Ihr Fall erfolgversprechend ist.
2. Unterlagen hochladen – Reichen Sie Ihre Flugdaten bequem online ein.
3. Wir setzen Ihre Entschädigung durch – Zahlt die Airline nicht freiwillig, klagen wir – schnell und konsequent.

Kein Papierkram, kein Stress – wir übernehmen alles für Sie! Starten Sie jetzt Ihre kostenlose Prüfung und sichern Sie sich Ihre Entschädigung.

Unsere Erfolgsquote bei Flugverspätungs-Entschädigungen

Wenn eine Fluggesellschaft sich weigert, eine berechtigte Entschädigung zu zahlen, geben viele Passagiere auf. Doch genau hier setzen wir an: Mit unserer Erfahrung und Konsequenz setzen wir Ihre Rechte durch – notfalls auch vor Gericht.

Dank unserer spezialisierten Expertise und kompromisslosen Vorgehensweise haben wir eine Erfolgsquote von 99 % bei den von uns übernommenen Fällen. Airlines wissen, dass wir nicht locker lassen – und genau das macht den Unterschied!

Ihr Vorteil: Sobald wir Ihren Fall übernehmen, stehen die Chancen auf eine erfolgreiche Entschädigung nahezu sicher. Starten Sie jetzt die kostenlose Prüfung und holen Sie sich, was Ihnen zusteht!

Das sagen unsere Kunden

Wir tun unser Bestes, um Sie zufriedenzustellen - denn Ihr Erfolg ist auch unser Erfolg. Wir arbeiten schnell, effizient und stets transparent.

Testimonial Fluggastrechte

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Einfach, schnell, gut. Entschädigung ohne jeden Aufwand. Kann ich nur empfehlen.

Testimonial Fluggastrechte

Florian

Blitzschnell, stets gut informiert und zum Schluss war das Geld auf dem Konto. So macht Flugverspätung Spaß.

Testimonial Fluggastrechte

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Keine Entschädigung wegen außergewöhnlicher Umstände?

Liegt die Ursache für die Verspätung in sogenannten außergewöhnlichen Umständen (auch höhere Gewalt genannt) muss die Airline keine Entschädigung zahlen, Art. 5 der EU-Fluggastrechteverordnung. Außergewöhnliche Umstände sind Umstände, auf die die Airline keinen Einfluss nehmen kann. Hierzu gehören Unwetter, Terrorgefahr, Fluglotsenstreiks oder eine Verspätung wegen Vogelschlages. Aber Achtung: Oftmals berufen sich die Airlines auf außergewöhnliche Umstände, obwohl diese entweder nicht vorliegen oder die Rechtsprechung dies anders beurteilt. Jedenfalls dann, wenn die Ursache der Flugverspätung in der Sphäre der Airline liegt (technischer Defekt, Crew verspätet oder Dienstzeit überschritten), besteht der Anspruch auf Entschädigung. Zudem muss die Airline auch bei außergewöhnlichen Umständen versuchen, die Passagiere noch rechtzeitig oder wenigstens mit der heringsmöglichen Verspätung an ihr Reiseziel zu bringen. Kann sie dies nicht nachweisen, besteht der Anspruch ebenfalls.

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."

Ursache für Verspätung Steht mir eine Entschädigung zu?
technischer Defekt ja
fehlende Crew ja
Verspätung des vorherigen Flugs ja
Streik der Flugsicherung oder Fluglotsen nein
Streik der Piloten oder des Bodenpersonals ja, wenn die Airline Einfluss auf den Streik nehmen kann
Unwetter/Sperrung des Luftraums nein
Notlandungen (z.B. aufgrund eines medizinischen Notfalls) nein
Terrorgefahr nein
Naturkatastrophen nein
Pandemie (Corona) nein

Entschädigung erfolgreich durchsetzen - so verhalten Sie sich richtig

Das sind die ersten Schritte, wenn Ihr Flug Verspätung hat:

  • Holen Sie beim Ansprechpartner der Airline Informationen zur Sachlage ein.
  • Lassen Sie sich den Grund und die Dauer der Verspätung bestätigen.
  • Protokollieren Sie selbst, wann die Flugzeugtüre nach der Landung geöffnet wird.
  • Protokollieren Sie Aussagen des Piloten oder der Crew zur Ursache der Verspätung.
  • Machen Sie sich Notizen zur Wetterlage und zur Lage am Flughafen.
  • Sammeln Sie die Belege für Ihre Ausgaben (z.B. für Getränke und Mahlzeiten).
  • Bei Pauschalreisen: Kontaktieren Sie zusätzlich Ihren Reiseveranstalter.

Entschädigung bei Flugverspätung - so einfach gehts

Bei Flugverspätung in nur drei Schritten zu Ihrer Entschädigung! Für Sie ohne Aufwand und ohne Risiko.

Schritt 1

  • Flugnummer und Datum eintragen.
  • Die Eingabe dauert nur 2 Minuten.
  • Wir prüfen ob ein Anspruch besteht.
  • Feedback nach spätestens 24 Stunden.

Schritt 2

  • Wir schreiben die Fluggesellschaft an.
  • Wir setzen den Anspruch für Sie durch.
  • Notfalls ziehen wir hierfür vor Gericht.
  • Für Sie ohne Kosten und ohne Risiko.

Schritt 3

  • Wir halten Sie immer auf dem Laufenden.
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Gibt es eine Entschädigung auch in anderen Fällen als bei einer Flugverspätung?

Ja. Neben der Flugverspätung gibt es eine Entschädigung auch bei Flugausfall/Annuliierung, bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung des Fluges und wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben. Die Entschädigung wegen einer Flugverspätung ist sogar so explizit gar nicht in der Fluggastrechteverordnung geregelt, sondern geht vielmehr auf Entscheidungen des EuGH zurück. Der Gesetzgeber hatte vielmehr zunächst die Fälle der Überbuchung sowie der Annullierungen im Blick.

1. Entschädigung bei Flugausfall oder Annullierung

Wurde Ihr Flug annulliert oder ist ausgefallen steht Ihnen unter bestimmten Umständen eine Entschädigung zu. Entscheidend ist dabei, wann Ihnen die Annullierung mitgeteilt wurde. Gibt Ihnen die Airline die Annullierung mindestens zwei Wochen vor Abflug bekannt, können Sie keine Entschädigung beanspruchen. Erfahren Sie jedoch erst kurz vor Abflug von der Annullierung, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Erfahren Sie hier mehr über Entschädigung bei Flugausfall und Flugannullierung.

2. Entschädigung bei Überbuchung des Fluges (Nichtbeförderung)

Es gehört zur Geschäftspraxis vieler Fluggesellschaften, Flüge gezielt zu überbuchen. Insofern kommt es nicht selten vor, dass ein Platz doppelt belegt wird. Sollte Sie die Airline also nicht boarden, weil der Flieger schon voll ist, liegt ein sogenannter Fall einer Nichtbeförderung wegen Überbuchung vor. Dann steht Ihnen ebenfalls ein Anspruch auf eine pauschale Entschädigungszahlung nach der Fluggastverordnung zu. Dasselbe gilt im Fall einer Umbuchung. Erfahren Sie hier mehr über Ihre Entschädigung, im Falle einer Überbuchung.

3. Entschädigung bei Anschlussflug verpasst

Auch dann, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben, weil der Zubringerflug verspätet war oder annulliert worden ist, steht Ihnen eine Entschädigung zu, wenn Sie den Zielflughafen nicht oder mit einer dreistündigen Verspätung erreichen. Erfahren Sie hier mehr über die Entschädigung, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben.

Kurz erklärt: Unterschied zwischen einer Entschädigung und einer Rückerstattung?

Fällt ein Flug aus beziehungsweise wird er verschoben, können Ansprüche auf Entschädigung oder eine Ticketerstattung entstehen. Doch worin liegt der Unterschied?

Ticketkostenerstattung bei Flugausfall oder Flugverspätung

Annulliert die Fluggesellschaft den Flug ist sie unabhängig von den dahinter stehenden Umständen verpflichtet, die Ticketkosten zurückzuerstatten. Hier kommt es anders als bei den Entschädigungszahlungen nicht darauf an, ob der Annullierung außergewöhnliche Umstände zu Grunde lagen. So sind (waren) die Airlines verpflichtet, die Ticketkosten der wegen Corona annullierten Flüge zurückzuzahlen. Daher sind auch Fälle denkbar, in denen die Airline neben der Entschädigung auch die Ticketkosten zahlen muss.

Warum lohnt es sich, die Flugverspätungs-Entschädigung durchzusetzen?

Jährlich lassen Millionen von Passagieren ihre rechtmäßige Entschädigung verfallen – oft, weil Airlines auf Zeit spielen oder den Prozess unnötig kompliziert machen. Dabei kann sich die Durchsetzung für Sie richtig lohnen!

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Ihr gutes Recht durchsetzen – Lassen Sie sich nicht von der Airline abspeisen! Die EU-Fluggastrechteverordnung steht auf Ihrer Seite.

🚀 Schnell & risikofrei – Wir übernehmen den gesamten Prozess. Zahlt die Airline nicht, klagen wir – und das völlig ohne Kostenrisiko für Sie!

Fazit: Ihre Entschädigung steht Ihnen zu – fordern Sie sie ein! Starten Sie jetzt die kostenlose Prüfung und holen Sie sich, was Ihnen zusteht.

Warum SOS Flugverspätung beauftragen?

Bei uns bleibt Ihnen mehr als bei den meisten anderen Fluggastportalen von Ihrer Entschädigung: Unsere Provision im Erfolgsfall beträgt nur 19,95 % zzgl. MwSt. Bei SOS-Flugverspätung leiten Sie erfahrene Rechtsexperten absolut stressfrei zu Ihrer Entschädigung. Überlassen Sie uns die Durchsetzung Ihres Anspruchs und profitieren Sie von unserer hohen Erfolgsquote.

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Wie lange kann ich eine Entschädigung nach einer Flugverspätung einfordern?

Viele Passagiere wissen nicht, dass sie auch Jahre nach ihrer Flugverspätung noch eine Entschädigung fordern können! Nach der EU-Fluggastrechteverordnung gilt eine Verjährungsfrist von bis zu 3 Jahren – in einigen Fällen sogar länger, je nach nationalem Recht.

Bis zu 3 Jahre Zeit: In Deutschland können Sie Ihre Entschädigung für verspätete oder ausgefallene Flüge bis zu drei Jahre nach dem Flugdatum einfordern.
Gerichtliche Durchsetzung möglich: Selbst wenn die Airline sich weigert zu zahlen, können Ansprüche vor Gericht durchgesetzt werden.


📅 Jetzt prüfen & kein Geld verschenken: Warten Sie nicht zu lange – je früher Sie handeln, desto einfacher die Durchsetzung!

🔢 Rechenbeispiel zur Verjährung

Entschädigungen oder Ticketrückerstattungen können Sie gemäß § 195 BGB bis zu drei Jahre rückwirkenddurchsetzen. Die Frist beginnt laut § 199 BGB „mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist“.

Konkret bedeutet das: Wenn Ihr Flug im Jahr 2025 verspätet war oder ausgefallen ist, können Sie Ihren Anspruch bis zum 31.12.2028 geltend machen. Danach verjährt der Anspruch.

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Betreuungsleistungen

Bei Verspätung Ihres Fluges, stehen Ihnen Betreuungsleistungen in unterschiedlichem Umfang zu. Gemäß der Fluggastrechteverordnung reichen die Leistungen vom Anbieten kostenloser Mahlzeiten bis hin zur Übernachtung im Hotel.