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Flugverspätung Flugausfall / Umbuchung

Ihr Flug hatte eine Verspätung von mehr als drei Stunden?

Wenn Ihr Flug mehr als drei Stunden später als geplant angekommen ist, dass haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe zwischen 250 € und 600 € gemäß der Regularien der EU-Fluggastrechteverordnung. Zögern Sie nicht - Sie können mit unserem Entschädigungsrechner unproblematisch und in weniger als 2 Minuten prüfen, ob Ihnen ein Anspruch zusteht. Sie haben keine Lust auf Papierkram? Keine Sorge: Das übernehmen wir. Für Sie ohne Stress und Kostenrisiko. 

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Wir setzen für die Kunden der SOS Flugverspätung seit 2016 Entschädigungsansprüche durch. Wir kennen die Ausreden der Airline und lassen nicht locker. Zahlt die Airline nicht, klagen wir. Wir setzen Ihr Recht durch. Für Sie ohne Aufwand, ohne Kosten, ohne Risiko."

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Entschädigung bei Flugverspätung - das Wichtigste in Kürze

  • Sind Sie mit mehr als drei Stunden Verspätung an Ihrem Zielflughafen angekommen, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Entschädigung.
  • Die Höhe der Entschädigung beträgt pro Passagier bis zu 600 EUR.
  • Bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter, Vogelschlag oder politischen Unruhen besteht kein Anspruch.
  • Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
  • Nach 2 Stunden Wartezeit am Flughafen muss die Airline Sie mit Snacks und Getränken versorgen.
  • Zahlt die Airline nicht oder Sie haben keine Lust auf Papierkram - wir übernehmen das für Sie. Ohne Aufwand, ohne  Risiko.
  • SOS Flugverspätung seit 2016 aktiv - der günstigste Anbieter am Markt.

Unsere Erfolgsquote bei Flugverspätungs-Entschädigungen

Wenn eine Fluggesellschaft sich weigert, eine berechtigte Entschädigung zu zahlen, geben viele Passagiere auf. Doch genau hier setzen wir an: Mit unserer Erfahrung und Konsequenz setzen wir Ihre Rechte durch – notfalls auch vor Gericht.

Dank unserer spezialisierten Expertise und kompromisslosen Vorgehensweise haben wir eine Erfolgsquote von 99 % bei den von uns übernommenen Fällen. Airlines wissen, dass wir nicht locker lassen – und genau das macht den Unterschied!

Ihr Vorteil: Wenn wir Ihren Fall übernehmen, stehen Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Entschädigung sehr gut. Zudem sind wir mit einer Erfolgs-Provision von nur 19,95% der günstigste Anbieter am Markt.

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Entschädigung bei Flugverspätung - so funktioniert's!

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Soviel Entschädigung steht Ihnen bei einer Flugverspätung zu:

Sofern die Flugverspätung 3 Stunden oder mehr beträgt, steht Ihnen eine Entschädigung in folgender Höhe zu. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach der Flugstrecke. Die Entschädigung word pro Passagier fällig.

Kurzstrecke

Berlin - München

Entschädigungshöhe bis 1500 Kilometer

250 €

Mittelstrecke

Berlin - Lissabon

Entschädigungshöhe bis 3500 Kilometer

400 €

Langstrecke

Berlin - Abu Dhabi

Entschädigungshöhe ab 3500 Kilometer

600 €

Wann steht mir eine Entschädigung wegen Flugverspätung zu?

In allen Fällen, in denen Sie eine Flugverspätung von 3 Stunden oder mehr erlebt haben und die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Wichtig ist, dass es sich um eine sogenannte Ankunfts-Verspätung handeln muss. Messzeitpunkt ist das Öffnen der Flugzeugtüre nach der Landung. Erfolgt dies mindestens 3 Stunden später als im Flugplan vorgesehen, besteht der Entschädigungsanspruch. Zudem besteht der Entschädigungsanspruch auch im Fall einer Annullierung sowie einer Nichtbeförderung wegen Überbuchung - siehe hierzu näher unten

Wie viel Entschädigung steht mir bei einer Flugverspätung zu?

Ist Ihr Flug mindestens drei Stunden verspätet, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Gemäß EU-Fluggastrechteverordnung Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Sie beträgt je nach Flugstrecke 250 Euro, 400 Euro oder sogar 600,00 Euro pro Passagier. In der nachfolgenden Tabelle sind die Höhe der Entschädigung bei einer Flugverspätung abgebildet.

Flugverspätung Entschädigung Tabelle

Entfernung Verspätung Entschädigung
Unter 1.500 km Ankunft mehr als 3 Stunden später 250,00 EUR
Zwischen 1.500
und 3.500 km
Ankunft mehr als 3 Stunden später 400,00 EUR
Über 3.500 km Ankunft zw. 3 und 4 Stunden später 300,00 EUR
Über 3.500 km Ankunft mehr als 4 Stunden später 600,00 EUR

Erklärung: Wann gibt es 300 € und wann 600 € bei einem Langstreckenflug

Wie hoch die Entschädigung abhängig von der Flugstrecke im Einzelnen ist, ist der der Tabelle oben abgebildet. Bei Langstreckenflügen über 3.500 km sieht die Verordnung in Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe c vor, dass  die Entschädigung um 50 % reduziert werden kann, wenn die Verspätung weniger als vier Stunden beträgt. Dies bedeutet, dass in solchen Fällen die Airline statt der vollen 600 Euro lediglich 300 Euro zu zahlen hat.

Was bekomme ich bei 2 Stunden Flugverspätung?

Nur dann, wenn der Flug mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden angekommen ist, muss die Airline eine Entschädigung zahlen. Es kommt also hierfür alleine auf die Ankunfts-Verspätung an. Maßgeblich ist hierbei das Öffnen der Flugzeugtüre.

Aber auch, dann wenn sich der Abflug verspätet, stehen Fluggästen bestimmte Rechte zu. In der nachfolgenden Tabelle finden sind Ihre Rechte im Fall einer Abflug-Verspätung übersichtlich abgebildet. 

Abflug-Verspätung Ihre Passagierrechte
Ab 2 Stunden Abflugverspätung (Kurzstrecke) Die Airline muss kostenfrei Getränke und Snacks anbieten.
Ab 3 Stunden Abflugverspätung (Mittelstrecke) Die Fluggesellschaft ist verpflichtet Versorgungsleistungen anzubieten.
Ab 4 Stunden Abflugverspätung (Langstrecke) Reisende haben Anspruch auf Getränke und Snacks.
Ab 5 Stunden Abflugverspätung (alle Strecken) Passagiere sind berechtigt, vom Flug zurücktreten und Ticketkosten zurückzuverlangen.
Ab 5 Stunden Abflugverspätung (alle Strecken) Reisende haben Anspruch auf eine Hotelübernachtung inklusive Hin- und Rückfahrt zum Flughafen.

Beispiel zum Unterschied Ankunfts- und Abflugverspätung

Ihr Flug hat etwas mehr als drei Stunden Verspätung beim Abflug. Der Pilot schafft es aber mit einer Abkürzung und viel Rückenwind mit einer Verspätung von nur 2:59 Stunden an den Zielflughafen. In diesem Fall standen Ihnen zwar alle in der obigen Tabelle dargestellten Rechte bei einer Abflug-Verspätung zu. Leider haben Sie aber kein Anspruch auf den pauschalen Entschädigungsbetrag, denn der Anspruch auf die Entschädigungszahlung entsteht erst bei einer Ankunfts-Verspätung von mehr als 3 Stunden.    

Carl Christian Müller

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Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

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Wer hat Anspruch auf die Entschädigung bei einer Flugverspätung?

Die Entschädigung für eine Flugverspätung steht jedem Fluggast mit einem Ticket zu – unabhängig davon, wer das Ticket gekauft oder bezahlt hat. 

Ich bin mit meiner Familie geflogen? Steht jedem von uns eine Entschädigung zu?

Ja, das ist so. Besteht der Anspruch auf Entschädigung, muss die Airline diesen für jeden Passagier gesondert auszahlen. Unerheblich ist, wieviel das Ticket gekostet hat. Sind Sie also mit einer Familie mit einer sogenannten Billig-Airline in den Urlaub geflogen, kann es durchaus sein, dass Sie nicht nur den Flugpreis wieder rausholen, sondern auch noch ein nettes Taschengeld für den nächsten Urlaub oben drauf bekommen.

Flugverspätung: Haben meine Kinder auch einen Anspruch auf Entschädigung?

Auch Minderjährige können eine Entschädigung geltend machen. Eine Ausnahme gibt es nur für Kleinkinder, die kostenlos mitreisen – hier erkennt die Rechtsprechung keinen Anspruch an.

Zum Hintergrund: Art 3. Abs. 3 der EU-Fluggastrechte-Verordnung nimmt kostenfrei Reisende vom Entschädigungsanspruch aus. Die Verordnung gilt nicht für Fluggäste, die kostenlos oder zu einem reduzierten Tarif reisen. Es besteht also für Kinder nicht unbedingt ein Anspruch auf eine Fluggastentschädigung, sondern nur dann, wenn Sie für Ihr Kleinkind bezahlt haben und eine entsprechende separate Buchungsbestätigung vorlegen können. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Kind über einen eigenen Sitzplatz verfügt oder nicht. Außerdem ist es auch unerheblich, wie hoch der Ticketpreis für das Kind war – solange er mehr als 0 € betragen hat.

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Flugverspätung auf Dienstreise oder im Pauschalurlaub

Auch auf Dienst- oder Geschäftsreisen oder im Pauschalurlaub stehen Ihnen bei eine Flugverspätung ein Anspruch auf Entschädigung zu.

Pauschalurlaub

Auch wenn Sie im Rahmen einer Pauschalreise unterwegs sind, haben Sie bei einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden Anspruch auf eine Entschädigung. Dieser Anspruch besteht unabhängig von eventuellen Ansprüchen gegenüber dem Reiseveranstalter wegen Beeinträchtigungen Ihres Urlaubs. Ihre Fluggastrechte sind in diesem Fall gesondert zu betrachten.

Hier erhalten Sie mehr Informationen zu Flugverspätungen im Pauschalurlaub.

Dienstreisen

Auch bei Dienst- und Geschäftsreisen haben Sie bei einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden einen Anspruch auf Entschädigung: das gilt selbst dann wenn Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr das Ticket bezahlt hat. Selbst innerbetriebliche Regelungen zum Ausgleich ändern daran nichts.

Hier erhalten Sie mehr Informationen zu Flugverspätungen auf Dienstreisen.

Carl Christian Müller

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Wer ist mein Ansprechpartner für die Entschädigung bei Flugverspätung?

Ihr richtiger Ansprechpartner zur Anmeldung des Anspruchs auf Entschädigung bei Flugverspätungen ist die ausführende Fluggesellschaft. Die ausführende Fluggesellschaft ist die Fluggesellschaft, die den Flug tatsächlich durchführt, sprich das Flugzeug steuert und betreibt, Art. 2 b FlugGastVO. Bei Codeshare-Flügen kann eine andere Fluggesellschaft (die "vermarkende Fluggesellschaft") den Flug anbieten und verkaufen, aber die ausführende ist die, die das Flugzeug fliegt. In der Regel ist in der Buchungsbestätigung/dem Ticket angegeben, wer ausführende Fluggesellschaft ist. Hier findet sich bei einem Code-Share-Flug in der Regel der Hinweis "operated by" oder "wird durchgeführt von". 

Für welche Airlines gelten Ihre Fluggastrechte bei Verspätungen?

Egal mit welcher Fluggesellschaft Sie geflogen sind: Die EU-Fluggastverordnung ist auf alle Flüge anwendbar, die von einem innerhalb der EU liegendem Flughafen gestartet sind. In diesen Fällen können Sie sowohl eine Erstattung der Ticketkosten als auch eine Entschädigung bei Verspätung verlangen und zwar auch denn, wenn der Flug von einer afrikanischen oder asiatischen Airline, wie beispielsweise Air Namibia oder Cathay Pacific durchgeführt wurde. Startet Ihr Flug dagegen außerhalb der EU und landet in der EU, greift die Verordnung nur dann, wenn Sie mit einer EU-Fluggesellschaft reisen, also einer Airline mit Sitz innerhalb der Europäischen Union. Näheres zu der Frage der Anwendbarkeit der EU-Fluggastrechteverordnung auf Nicht-EU-Fluggastgesellschaften finden Sie hier. 

Auf welche Flüge ist die Fluggastverordnung anwendbar?

Flugroute Airline Entschädigung
nach EU-Recht?
Frankfurt → New York United Airlines (Nicht-EU) ✅ Ja
New York → Frankfurt Lufthansa (EU) ✅ Ja
New York → Frankfurt United Airlines (Nicht-EU) ❌ Nein
Carl Christian Müller

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Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Vertrauen Sie unserer Expertise: Wir kennen uns im Umgang mit Fluggesellschaften aus und haben bereits erfolgreich Entschädigungsansprüche gegen über 200 Airlines durchgesetzt. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und unserer Routine!"

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Entschädigung bei Flugverspätung: Diese Dokumente brauchen Sie

Um Ihren Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugverspätung erfolgreich geltend zu machen, ist es ratsam, von Anfang an die richtigen Dokumente zusammenzustellen. Diese Unterlagen dienen als wichtige Beweismittel und helfen uns oder Ihnen dabei, Ihren Fall gegenüber der Fluggesellschaft stichhaltig zu untermauern. Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Dokumente, die Sie benötigen:

  • Flugbuchungsbestätigung oder Flugticket: Dient als Nachweis Ihrer gebuchten Reise.
  • Bordkarte: Belegt Ihre tatsächliche Teilnahme am betroffenen Flug.
  • Korrespondenz mit der Fluggesellschaft: Bewahren Sie alle E-Mails oder andere Nachrichten auf.
  • Belege für zusätzliche Kosten (falls entstanden):
    • Quittungen für Mahlzeiten und Getränke
    • Rechnungen für notwendige Hotelübernachtungen
    • Belege für andere durch die Verspätung entstandene Ausgaben.
  • Flugnummer und Flugdatum

Sie wissen Ihre Flugnummer nicht mehr? Finden Sie hier heraus, wie Ihre Flugnummer lautete.

Carl Christian Müller

Keine Lust auf Flugnummernsuche oder Papierkram?

Carl Christian Müller, Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"Sie müssen nicht mühsam Ihre Flugnummer heraussuchen! Nutzen Sie den Entschädigungsrechner von SOS Flugverspätung, um unkompliziert herauszufinden, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht. Über den Entschädigungsrechner können Sie auch Ihre Dokumente bequem über die Kamera Ihres Handys hochladen. Starten Sie jetzt die unkomplizierte Prüfung!"

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Wie lange ist mein Anspruch auf Entschädigung gültig?

In Deutschland haben Sie drei Jahre Zeit, um eine Entschädigung für eine Flugverspätung zu fordern. Erst mit Ablauf dieser drei Jahre tritt die sogenannte Verjährung ein. Die Verjährungsfrist, innerhalb der Entschädigungsanspruch geltend gemacht werden kann, berechnet sich zum jeweiligen Jahresende.

Beispiel: Wenn Sie im Jahr 2022 einen Flugvorfall hatten, können Sie die Entschädigungszahlung bis zum 31. Dezember 2025 von der Airline einfordern.

Mit unserem kostenfreien Entschädigungsrechner können Sie einfach prüfen, ob Ihr Anspruch auf eine Entschädigung (noch) besteht.  

Wo sind Ihre Fluggastrechte bei Flugverspätungen geregelt?

Die Grundlage für Ihre Fluggastrechte ist die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 – allerdings mit einer wichtigen Ergänzung: In der Verordnung selbst sind Entschädigungen ausdrücklich nur für Annullierungen und Nichtbeförderungen vorgesehen.

Erst durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), insbesondere das bekannte Sturgeon-Urteil (Urteil vom 19.11.2009, Az.: C-402/07 und C-432/07), wurde entschieden:

Auch bei Flugverspätungen ab drei Stunden können Fluggäste Entschädigungen erhalten, und zwar in gleicher Höhe wie bei einer Annullierung oder Nichtbeförderung. Diese Rechtsfortbildung hat sich zwischenzeitlich etabliert und wird von allen nationalen Gerichten anerkannt.

Bei Verspätungen bedeutet dies konkret für Ihre Fluggastrechte:

  • Flug mehr als 3 Stunden verspätet? → Anspruch auf 250 € bis 600 € Entschädigung, je nach Flugstrecke.
  • Rechtsgrundlage sind die EU-Fluggastrechte sowie die ergänzende Rechtsprechung des EuGH.

Unser Tipp: Nutzen Sie jetzt unseren Entschädigungsrechner, um kostenlos zu prüfen, ob Ihnen eine Zahlung zusteht!

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Wie lange dauert es, bis die Fluggesellschaft die Entschädigung zahlt?

Das ist von Airline zu Airline sehr unterschiedlich. Bestimmte Airlines, wie Eurowings, TAP Portugal, Eurowings Discover, KLM, Air France oder SAS zeigen sich in der Regel kooperativ und zahlen in klaren Fällen die Entschädigungen sehr schnell aus, Hier dauert es nur wenige Tage oder Wochen, bis die Entschädigung bei uns ankommt. Wir leiten das Geld dann sofort an Sie weiter. 

Andere Airlines dagegen, wie insbesondre Lufthansa oder Ryanair sind nach unseren Erfahrungen weniger kundenfreundlich und kämpfen buchstäblich bis zur letzten Patrone. Mit anderen Worten: hier landen wir in fast allen Fällen vor Gericht. Nicht selten müssen wir nach einem Verfahren sogar den Gerichtsvollzieher beauftragen. Bei diesen Airlines kann es dann schon mal sechs bis neun Monate dauern, bis wir Ihre Entschädigung durchgesetzt haben.

Aber keine Sorge: Wir führen die Gerichtsverfahren sehr routiniert und ohne, dass Sie mit Kosten oder Risiken belastet werden. Zudem verzinst sich Ihre Entschädigung in diesen Fällen mit 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Den Zinssatz geben wir´- anders als andere Fluggastportale - an Sie weiter.

Mehr zu dem Thema "Dauer und Ablauf eines Klageverfahrens" finden Sie hier.

Carl Christian Müller

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Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."

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Die Erfahrungen unserer Kunden

Schnell, fair und durchsetzungsstark – das ist das Feedback, das wir von unseren Kund:innen am häufigsten hören. Dank unserer Erfahrung und juristischen Schlagkraft profitieren Sie von einem Service, der zuverlässig zur Entschädigung führt – bei einer fairen Erfolgsprovision von nur 19,95 % zzgl. MwSt.

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Einfach, schnell, gut. Günstigster Anbieter. Entschädigung ohne jeden Aufwand. Kann ich nur empfehlen.

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Florian

Blitzschnell, stets gut informiert und zum Schluss war das Geld auf dem Konto. So macht Flugverspätung Spaß.

Testimonial Fluggastrechte

Tina

Super einfach – ich musste mich um nichts kümmern und auch nichts zahlen. Nach kurzer Zeit kam eine E-Mail und das Geld war da.

Wichtig: Anspruch nur bei rechtzeitigem Erscheinen am Gate!

Damit Sie Ihre Entschädigung erfolgreich durchsetzen können, müssen Sie nachweisen können, dass Sie pünktlich am Gate waren. Falls Sie den Flug ohnehin verpasst hätten, entfällt Ihr Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Das regelt Artikel 3 der EU-Fluggasterechteveordnung: Fluggäste müssen sich rechtzeitig zur Abfertigung bei der Airline, dem Reiseveranstalter oder einem autorisierten Vermittler einfinden.

Keine Entschädigung wegen außergewöhnlicher Umstände?

Liegt die Ursache für die Verspätung in sogenannten außergewöhnlichen Umständen (auch höhere Gewalt genannt) muss die Airline keine Entschädigung zahlen, Art. 5 der EU-Fluggastrechteverordnung. Außergewöhnliche Umstände sind Umstände, auf die die Airline keinen Einfluss nehmen kann. Hierzu gehören Unwetter, Terrorgefahr, Fluglotsenstreiks oder eine Verspätung wegen Vogelschlages. Aber Achtung: Oftmals berufen sich die Airlines auf außergewöhnliche Umstände, obwohl diese entweder nicht vorliegen oder die Rechtsprechung dies anders beurteilt. Jedenfalls dann, wenn die Ursache der Flugverspätung in der Sphäre der Airline liegt (technischer Defekt, Crew verspätet oder Dienstzeit überschritten), besteht der Anspruch auf Entschädigung. Zudem muss die Airline auch bei außergewöhnlichen Umständen versuchen, die Passagiere noch rechtzeitig oder wenigstens mit der heringsmöglichen Verspätung an ihr Reiseziel zu bringen. Kann sie dies nicht nachweisen, besteht der Anspruch ebenfalls.

Ursache für Verspätung Steht mir eine Entschädigung zu?
technischer Defekt ja
fehlende Crew ja
Verspätung des vorherigen Flugs ja
Streik der Piloten oder des Bodenpersonals ja, wenn die Airline Einfluss auf den Streik nehmen kann
Streik der Flugsicherung oder Fluglotsen nein
Unwetter/Sperrung des Luftraums nein
Notlandungen (z.B. aufgrund eines medizinischen Notfalls) nein
Terrorgefahr nein
Naturkatastrophen nein
Pandemie (Corona) nein
Carl Christian Müller

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Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
"70% der von einer Flugverspätung oder Flugannullierung betroffenen Passagiere beklagen, dass die Airline Ihnen nicht antwortet oder keine Entschädigung auszahlt. Überlassen Sie uns, was wir gut können. Wir setzen Ihr Recht durch. Ohne Kosten, ohne Risiko."

Entschädigung erfolgreich durchsetzen - so verhalten Sie sich richtig

✅ Holen Sie beim Ansprechpartner der Airline Informationen zur Sachlage ein
✅ Lassen Sie sich den Grund und die Dauer der Verspätung bestätigen.
✅ Protokollieren Sie selbst, wann die Flugzeugtüre nach der Landung geöffnet wird.
✅ Protokollieren Sie Aussagen des Piloten oder der Crew zur Ursache der Verspätung.
✅ Machen Sie sich Notizen zur Wetterlage und zur Lage am Flughafen.
✅ Sammeln Sie die Belege für Ihre Ausgaben (z.B. für Getränke und Mahlzeiten).
✅ Bei Pauschalreisen: Kontaktieren Sie zusätzlich Ihren Reiseveranstalter.

Gibt es eine Entschädigung auch in anderen Fällen als bei einer Flugverspätung?

Ja. Neben der Flugverspätung gibt es eine Entschädigung auch bei Flugausfall/Annullierung, bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung des Fluges und wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben. Der in der Praxis häufigste Entschädigungsfall, nämlich die Entschädigung wegen einer dreistündigen Flugverspätung, ist sogar gar nicht in der Fluggastrechteverordnung geregelt, sondern geht vielmehr auf Grundsatzentscheidungen des EuGH zurück. Der Gesetzgeber hatte vielmehr zunächst die Fälle der Überbuchung sowie der Annullierungen im Blick.

Flugausfall/Flugannullierung

Wurde Ihr Flug annulliert oder ist ausgefallen steht Ihnen unter bestimmten Umständen eine Entschädigung zu. Entscheidend ist dabei, wann Ihnen die Annullierung mitgeteilt wurde. Gibt Ihnen die Airline die Annullierung mindestens zwei Wochen vor Abflug bekannt, können Sie keine Entschädigung beanspruchen. Erfahren Sie jedoch erst kurz vor Abflug von der Annullierung, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Erfahren Sie hier mehr über Entschädigung bei Flugausfall und Flugannullierung.

Überbuchung/Nichtbeförderung

Es gehört zur Geschäftspraxis vieler Fluggesellschaften, Flüge gezielt zu überbuchen. Sollte Sie die Airline also nicht boarden, weil der Flieger schon voll ist, liegt ein sogenannter Fall einer Nichtbeförderung wegen Überbuchung vor. Dann steht Ihnen ebenfalls ein Anspruch auf eine pauschale Entschädigungszahlung nach der Fluggastverordnung zu. Dasselbe gilt im Fall einer UmbuchungErfahren Sie hier mehr über Ihre Entschädigung, im Falle einer Überbuchung oder Umbuchung.

Anschlussflug verpasst

Auch dann, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben, weil der Zubringerflug verspätet war oder annulliert worden ist, steht Ihnen eine Entschädigung zu, wenn Sie den Zielflughafen mit einer über dreistündigen Verspätung oder gar nicht erreichen. Erfahren Sie hier mehr über die Entschädigung, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben.

Ganz gleich, was schiefgelaufen ist – lassen Sie sich nicht einfach abspeisen. Prüfen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich Ihren Anspruch – und wir kümmern uns um die Durchsetzung!

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Entschädigung bei Flugverspätung - so einfach gehts

Bei Flugverspätung in nur drei Schritten zu Ihrer Entschädigung! Für Sie ohne Aufwand und ohne Risiko.

Schritt 1

  • Flugnummer und Datum eintragen.
  • Die Eingabe dauert nur 2 Minuten.
  • Wir prüfen ob ein Anspruch besteht.
  • Feedback nach spätestens 24 Stunden.

Schritt 2

  • Wir schreiben die Fluggesellschaft an.
  • Wir setzen den Anspruch für Sie durch.
  • Notfalls ziehen wir hierfür vor Gericht.
  • Für Sie ohne Kosten und ohne Risiko.

Schritt 3

  • Wir halten Sie immer auf dem Laufenden.
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Was ist der Unterschied zwischen einer Entschädigung und einer Rückerstattung?

Fällt ein Flug aus bzw. wird der Flug verschoben, können Ansprüche auf Entschädigung oder eine Ticketerstattung entstehen. Doch worin liegt der Unterschied?

Ticketkostenerstattung bei Flugausfall oder Flugverspätung

Annulliert die Fluggesellschaft den Flug, ist sie unabhängig von den dahinter stehenden Umständen verpflichtet, die Ticketkosten zurückzuerstatten. Der entscheidende Unterschied zwischen dem Anspruch auf eine Entschädigungszahlung und dem Anspruch auf Ticketkostenrückerstattung: Anders als bei den Entschädigungszahlungen kommt es bei dem Erstattungsanspruch nicht darauf an, ob der Annullierung außergewöhnliche Umstände zu Grunde lagen. Annulliert die Airlines den Flug, ist sie grundsätzlich verpflichtet, die Ticketkosten zurückzuzahlen, egal aus welchem Grunde die Airline den Flug abgesagt hat. Daher sind auch Fälle denkbar, in denen die Airline neben der Entschädigung auch die Ticketkosten zahlen muss.

Muss die Airline bei einer Verspätung auch meine Zusatzkosten und Aufwendungen erstatten?

Ja, neben dem Entschädigungsanspruch muss die Airline auch die Ihnen aus dem Flugvorfall entstandenen Mehrkosten und Aufwendungen erstatten. In Betracht kommen hier vor allem folgende Zusatzkosten: 

  • Erstattung der Kosten für einen Ersatzflug: Wenn Sie aufgrund der Verspätung einen Ersatzflug buchen müssen, können Sie von der Fluggesellschaft die Erstattung der zusätzlichen Kosten verlangen, die über die Kosten des ursprünglichen Fluges hinausgehen.
  • Erstattung der Kosten für Taxi und Zugfahrten: Sind Ihnen Kosten für Taxifahrten oder Zugreisen entstanden, um an Ihr Zielort oder zu einem Hotel zu gelangen, können auch diese ersatzfähig sein.   
  • Erstattung der Kosten für Mahlzeiten, Hotelübernachtungen und andere Kosten, die durch die Verspätung entstanden sind, müssen unter bestimmten Umständen ebenfalls erstattet werden. 
    Wichtig!

Wichtig: Bewahren Sie alle Belege für zusätzliche Kosten auf. Diese benötigen wir, um die Ihnen entstanden Kosten gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen zu können.

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller

Carl Christian Müller von Mueller.legal Rechtsanwälten Berlin ist Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung und Rechtsexperte für Reiserecht

"Weil das Einfordern der Zusatzkosten oftmals komplex und aufwendig ist, übernehmen viele Fluggastportale diesen Teil nicht oder weisen nicht darauf hin, dass der Anspruch besteht. Dabei können die Zusatzkosten den Entschädigungsanspruch schnell mal übersteigen. Wir machen auch hier keine halben Sachen und setzen auch insofern Ihre Rechte durch."

Abschließender Überblick: Ihr Anspruch auf Entschädigung - die Voraussetzungen

Ihre Flugverspätungs-Entschädigung zu erhalten, war noch nie so einfach! Bei uns genügen wenige Klicks, und schon wissen Sie, ob Sie Anspruch haben.

  • Erhebliche Verspätung: Ihr Flug ist am Zielflughafen mit einer Verspätung von mindestens 3 Stunden angekommen.
  • Gültiges Flugticket: Sie hatten ein gültiges Flugticket und eine bestätigte Buchung für den verspäteten Flug.
  • Pünktliches Erscheinen: Sie sind pünktlich am Gate erschienen.
  • Flug innerhalb der EU: Der Flug startete in einem EU-Land oder wurde von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt und landete in einem EU-Land.
  • Keine "außergewöhnlichen Umstände": Die Verspätung wurde nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht, die von der Fluggesellschaft nicht zu beeinflussen waren (z.B. Unwetter, Streiks von Flugsicherungspersonal, politische Instabilität).
  • Keine Umbuchung: Sie wurden kostenlos umgebucht und haben Ihr Ziel nur geringfügig später erreicht: Unter bestimmten Bedingungen kann eine Umbuchung den Anspruch auf Entschädigung ausschließen.

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Warum SOS Flugverspätung beauftragen?

Bei uns bleibt Ihnen mehr als bei den meisten anderen Fluggastportalen von Ihrer Entschädigung: Unsere Provision im Erfolgsfall beträgt nur 19,95 % zzgl. MwSt. Bei SOS-Flugverspätung leiten Sie erfahrene Rechtsexperten absolut stressfrei zu Ihrer Entschädigung. Überlassen Sie uns die Durchsetzung Ihres Anspruchs und profitieren Sie von unserer hohen Erfolgsquote.

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Fazit: Ihre Entschädigung steht Ihnen zu – fordern Sie sie ein! Starten Sie jetzt die kostenlose Prüfung und holen Sie sich, was Ihnen zusteht.

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Häufige Fragen zur Entschädigung bei Flugverspätung

Ob Anspruch, Entschädigungshöhe oder Entschädigungs-Formular: Hier finden Sie kompakte Antworten auf die häufigsten Fragen zur Entschädigungszahlung bei einer Flugverspätung, inklusive praktischer Tipps für Ihren nächsten Schritt.

1. Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugverspätung?

Der Anspruch besteht in der Regel, wenn der Flug mehr als 3 Stunden verspätet am Zielort ankommt und kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, wie z. B. Unwetter oder ein medizinischer Notfall. Die Verspätung muss von der Airline selbst verschuldet sein, etwa durch technische Probleme oder Personalengpässe.

2. Wie hoch ist die Entschädigung bei Flugverspätungen?

Die Höhe richtet sich nicht nach dem Ticketpreis, sondern nach der Flugstrecke. Unabhängig davon also, was Sie für Ihren Flug bezahlt haben, beträgt die Entschädigung

  • bis 1.500 km: 250 € (z.B. Köln -> Mallorca)
  • bis 3.500 km: 400 € (z. B. Berlin -> Lissabon)
  • über 3.500 km: 600 € (z. B. Frankfurt -> Tokio)
3. Wie lange kann ich meine Entschädigung rückwirkend einfordern?

In Deutschland gilt eine Frist von drei Jahren ab Ende des Kalenderjahres, in dem der Flug stattfand. Ein Flug vom 10. März 2022 kann also noch bis 31. Dezember 2025 geltend gemacht werden.

4. Muss die Airline auch bei Streik, Unwetter oder technischer Störung zahlen?

Bei externen Streiks (Fluglotsenstreik, Streiks am Flughafen) oder extremen Wetterlagen kann sich die Airline auf außergewöhnliche Umstände berufen. Eine Entschädigungspflicht entfällt dann. Technische Defekte hingegen gelten nicht als außergewöhnlich Umstände. In diesem Fall muss die Airline eine Entschädigung zahlen.

👉 Mehr Infos: Mehr Informationen zu außergewöhnlichen Umständen mit vielen Beispielen finden Sie auf unserer Themenseite außergewöhnliche Umstände.

5. Wie fordere ich Entschädigung bei einer Flugverspätung?

Sie können die Entschädigung direkt bei der Airline geltend machen oder unseren Service nutzen. Bei SOS Flugverspätung reicht eine kurze Eingabe Ihrer Flugdaten. Das dauert nicht länger als 2 Minuten. Wir übernehmen alles Weitere. Notfalls ziehen wir auch vor Gericht. Für Sie ohne Kosten und ohne Risiko. 

6. Gibt es ein offizielles Formular für die Entschädigung bei Flugverspätung?

Ein offizielles EU-Formular existiert nicht. Jede Airline hat eigene Prozesse und Formulare. Diese sind oft unübersichtlich oder schwer auffindbar.

💡 Bei SOS Flugverspätung benötigen Sie kein Formular: Einfach Flugdaten eingeben. Das dauert nur 2 Minuten. Wir prüfen Ihren Anspruch anschließend, übernehmen anschließend die komplette Kommunikation mit der Airline und setzen Ihren Anspruch durch. Schnell, sicher und für Sie ohne Risiko.

7. Was kostet die Unterstützung durch SOS Flugverspätung?

Nur 19,95 % Erfolgsprovision zzgl. MwSt. Wir sind der günstigste Anbieter am Markt.

Die Provision fällt nur dann an, wenn die Airline tatsächlich zahlt. Sollten wir den Entschädigungs-Anspruch nicht durchsetzen, entstehen Ihnen keine Kosten. Das git auch, wenn wir vor Gericht gehen. Geht der Fall verloren, übernehmen wir die Kosten. 

8. Wie lange dauert es, bis ich meine Entschädigung erhalte?

Zahlt die Airline freiwillig, haben Sie Ihre Entschädigungszahlung innerhalb von 2 bis 6 Wochen auf Ihrem Konto. Muss der Fall vor Gericht, kann es einige Monate dauern. Wir informieren Sie regelmäßig über den Stand. Der Anspruch verzinst sich in diesem Fall mit 5% über dem Basiszinssatz. Anders als andere Anbieter geben wir die Zinsen an Sie weiter. 

9. Was passiert, wenn die Airline nicht zahlt oder sich nicht meldet?

In diesem Fall gehen wir gerichtlich gegen die Airline vor. Anders als andere Anbieter klagen wir in der Regel nach Ablauf der ersten von uns außergerichtlich gesetzten Zahlungsfrist, also sehr schnell. Das Beste: Sie tragen kein Kostenrisiko – wir übernehmen die Prozesskosten bei negativem Ausgang.

10. Brauche ich Beweise oder Unterlagen für die Entschädigung?

Am besten haben Sie Ihre Buchungsbestätigung, Flugnummer und Datum zur Hand. Diese können Sie entweder

  • direkt und bequem über unseren Entschädigungsrechner hochladen. Das funktioniert auch über die Kamera Ihres Handys,
  • oder Sie reichen die Unterlagen zu einem späteren Zeitpunkt nach. 

 

Verspätungszeiten und weitere Details über den Flug haben wir bereit in unserer Datenbank. Sie müssen also nicht weiter tun.

Sie wissen Ihre Flugnummer nicht mehr? 👉 Hier können Sie Ihre Flugnummer über unseren Flugnummer-Finder in wenigen Sekunden ermitteln.

Hier finden Sie weiterführende Seiten zu Ihren Fluggastrechten

Ihr Flug hatte Verspätung, wurde gestrichen oder Sie haben den Anschluss verpasst? Auf den nachfolgend verlinkten Seiten finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Fluggastrechten, Entschädigungen und weiteren Ansprüchen.