Was ist ein "ausführendes Luftfahrtunternehmen"?

  • Airline zahlt nicht? Wir erklären, warum oft nicht die buchende Airline haftet, sondern die, die den Flug wirklich ausführt.
  • Code-Share und Wet-Lease: Wer ist bei geteilten Flügen oder gemieteten Flugzeugen Anspruchsgegner?
  • Sie hatten eine Flugverspätung? Wir helfen Ihnen, die Ansprüche gegen Ihre Airline durchzusetzen.

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Flugverspätung Flugausfall / Umbuchung

Ausführendes Luftfahrtunternehmen: Wer haftet bei Flugverspätung?

Gemäß Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ist der Begriff des ausführenden Luftfahrtunternehmens wie folgt geregelt:

💡 Begriff des ausführenden Luftfahrtunternehmens:

Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist ein Luftfahrtunternehmen, das einen Flug im Rahmen eines Vertrags mit einem Fluggast oder im Namen einer anderen Person, die einen Vertrag mit diesem Fluggast geschlossen hat, durchführt oder durchzuführen beabsichtigt.

Die EU-Fluggastrechteverordnung verwendet den Begriff „ausführendes Luftfahrtunternehmen“, um klar zu regeln, welche Airline bei Problemen wie Verspätung, Annullierung oder Überbuchung haftet – und bei wem Reisende ihre Entschädigung geltend machen können.

Für Passagiere bedeutet das: Entscheidend ist nicht, wo oder bei wem der Flug gebucht wurde, sondern welche Airline das Flugzeug tatsächlich fliegt. Gerade bei Code-Share- oder Wet-Lease-Flügen ist das nicht immer auf den ersten Blick erkennbar.

Ein Fall aus der Praxis: Welche Airline haftet bei Problemen?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 26.11.2009 (Az.: Xa ZR 132/08) entschieden, dass allein die tatsächliche Durchführung des Fluges ausschlaggebend ist. In dem Fall hatte eine Passagierin eine Entschädigung von British Airways verlangt, obwohl der Flug von Iberia Express durchgeführt worden war. Der BGH wies die Klage ab. Zu Recht, denn nur Iberia Express war als ausführendes Luftfahrtunternehmen zur Entschädigungszahlung verpflichtet.

Gericht bestätigt: Entscheidend ist, wer fliegt

In dem vom BGH zu entscheidenden Fall war die durchführende Airline im Buchungsvorgang nicht deutlich genannt. Dies änderte gleichwohl nichts daran, dass Iberia Express und nicht British Airways zuständig war. Zwar trifft die buchende Airline in solchen Fällen eine Informationspflicht gemäß Art. 11 VO (EG) Nr. 2111/2005. Kommt die Airline der Informationspflicht nicht nach, kann Schadensersatz wegen unnötiger Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht werden, doch die eigentliche Entschädigungspflicht bleibt bei der Airline, die den Flug ausgeführt hat.

Carl Christian Müller

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

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„Ob eine Fluggesellschaft den Flug nur verkauft oder tatsächlich durchführt, ist rechtlich entscheidend. Wer seinen Anspruch gegen das falsche Unternehmen richtet, riskiert, dass er abgelehnt wird. In manchen Fällen sogar vor Gericht. Wir sind erfahren und wissen, gegen welche Airline wir vorgehen müssen. Als Vertragsanwalt begleite ich diesen Prozess und sorge dafür, dass Ihre Entschädigung rechtssicher durchgesetzt wird."

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Woran erkenne ich, wer das ausführende Luftfahrtunternehmen ist?

Gerade bei sogenannten Code-Share-Flügen und Wet-Lease-Konstellationen ist es für Reisende nicht immer sofort erkennbar, welche Fluggesellschaft tatsächlich für die Durchführung verantwortlich ist.

Beim Code-Sharing teilen sich zwei Airlines eine Verbindung. Sie buchen z. B. bei Lufthansa, der Flug wird jedoch von Eurowings durchgeführt. Obwohl Ihre Buchung über Lufthansa erfolgt ist, richtet sich ein Entschädigungsanspruch im Fall einer Verspätung ausschließlich gegen Eurowings als ausführende Airline.

Bei einem Wet-Lease leiht sich eine Airline ein Flugzeug samt Besatzung von einer anderen Airline. Auch hier haftet nicht das Unternehmen, das die Maschine und die Crew stellt, sondern das Unternehmen, das den Flug geplant und angeboten hat. Entscheidend ist, wer die operationelle Verantwortung für den Flug übernommen hat.

So finden Sie heraus, wer tatsächlich geflogen ist

Ob Ihr Flug ein Code-Share- oder Wet-Lease-Flug war, können Sie in der Regel Ihren Reiseunterlagen entnehmen. Achten Sie dabei auf Hinweise wie „durchgeführt von …“ oder "operated by".

🖐️ Tipp: So erkennen Sie die ausführende Airline:

Sie möchten wissen, ob Ihr Flug ein Code-Share oder Wet-Lease-Flug war?
Auf unserer Seite zur Flugnummer-Suche zeigen wir Schritt für Schritt:

  • wie Sie auf dem Ticket die ausführende Airline erkennen
  • woran Sie geteilte Flugnummern oder geleaste Maschinen erkennen
  • und was das für Ihre Entschädigung bedeutet

 

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Carl Christian Müller

Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht

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