Betreuungsleistungen
bei Flugverspätung und Annullierung (Definition & Rechte)
- In 2 Minuten wissen, was Dir zusteht
- Verpflegung, Hotel & Hilfe am Flughafen
- Erstattung Ihrer Auslagen
Betreuungsleistungen sind gesetzlich vorgeschriebene Unterstützungsmaßnahmen, die Fluggesellschaften ihren Passagieren bei Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung bereitstellen müssen – unabhängig davon, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht.
Die Rechtsgrundlage ist Artikel 9 der EU-Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004). Sie verpflichtet Airlines dazu, unter bestimmten Bedingungen für Verpflegung, Unterkunft, Transport und Kommunikation zu sorgen – etwa wenn sich ein Abflug um mehrere Stunden verzögert oder ein Anschlussflug verpasst wurde.
Wichtig: Diese Leistungen bestehen zusätzlich zur pauschalen Entschädigung von 250 bis 600 Euro – und müssen auch nachträglich erstattet werden.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller Vertragsanwalt der SOS-Flugverspätung ist Rechtsexperte für Reiserecht
Bei vielen Fluggastportalen werden Betreuungsleistungen nur am Rande behandelt – oder gar nicht berücksichtigt. Dabei entstehen Reisenden gerade hier oft echte Zusatzkosten: Hotel, Taxi, Verpflegung oder Transport zum Flughafen. Wir setzen Ihre Rechte vollständig durch.
Wir beschränken uns nicht auf die pauschale Entschädigung, sondern machen auch Ihre konkret nachweisbaren Mehrkosten geltend – vollständig, rechtssicher und ohne Kostenrisiko.
Wie Sie neben der Entschädigung auch Ihre Zusatzkosten durchsetzen können, erfahren Sie auf unserer Themenseite zu Schadensersatz & Mehrkosten bei Flugverspätung.
Betreuungsleistungen sollen sicherstellen, dass Reisende während einer unerwarteten Wartezeit am Flughafen oder bei einer Übernachtung nicht allein auf den Kosten sitzen bleiben. Sie haben einen Anspruch auf Betreuungsleistungen bei
Verspätung | Flugentfernung | Betreuungsleistung |
---|---|---|
ab 2 Stunden | bis 1.500 km | Getränke, Mahlzeiten, Telefonate, Emails |
ab 3 Stunden | bis 3.500 km | Getränke, Mahlzeiten, Telefonate, Emails |
ab 4 Stunden | ab 3.500 km | Getränke, Mahlzeiten, Telefonate, Emails |
Flug findet am nächsten Tag statt | egal | Unterkunft inklusive Transfer |
Wenn die Airline die Betreuungsleistungen nicht aktiv anbietet, dürfen Sie als Passagier selbst tätig werden. Wichtig ist:
Bietet die Airline Ihnen weder Lebensmittel noch Getränke an, empfiehlt Ihnen die SOS Flugverspätung alle Belege über Ihre Einkäufe sorgfältig aufzubewahren. Falls Sie in der Nähe des Flughafens übernachten müssen, behalten Sie unbedingt auch diese Rechnung und die Quittung über eine Taxifahrt oder das Ticket für die öffentlichen Verkehrsmittel. Zusammen mit Ihrer Entschädigung, übersenden wir eine Kopie Ihrer Nachweise an die Airline und fordern gerne von der Fluggesellschaft eine Erstattung für Ihre Verpflegungskosten an.