Kann ich den Boarding Pass nachträglich anfordern?
Ja, in der Regel können Sie einen Boarding Pass (Bordkarte) nachträglich anfordern – allerdings hängt der Erfolg davon ab, bei welcher Airline du geflogen bist und wie lange der Flug zurückliegt. Viele Fluggesellschaften speichern die Bordkarten zumindest vorübergehend elektronisch, insbesondere wenn du online eingecheckt hast. Du kannst dich dazu direkt an den Kundenservice der Airline wenden und unter Angabe von Flugdaten, Buchungsnummer und deinem Namen um eine Kopie bitten.
Brauchen Sie den Nachweis, um eine Entschädigung bei Flugverspätung oder Annullierung geltend zu machen, hilft manchmal auch ein alternativer Nachweis, z. B.:
- Buchungsbestätigung mit Sitzplatzangabe
- E-Mail zum mobilen Check-in
- Reisekostenabrechnung oder Hotelbelege
- Kreditkartenabrechnung mit dem Ticketkauf
Um Entschädigungsansprüche erfolgreich umsetzen zu können, ist die Bordkarte hilfreich oder sogar notwendig - daher lohnt es sich, die Anfrage frühzeitig zu stellen.
Brauche ich bei Annullierung eine neue Bordkarte?
Wird dein Flug annulliert oder du wirst auf einen anderen Flug umgebucht, erhältst du in der Regel eine neue Bordkarte für den Ersatzflug. Diese ist notwendig, um den neuen Flug antreten zu können – und spielt auch eine zentrale Rolle, wenn du im Nachgang Ansprüche auf Entschädigung oder Erstattung geltend machen möchtest. Die neue Bordkarte dokumentiert, dass du die Umbuchung akzeptiert und den Ersatzflug genutzt hast.
Sie enthält relevante Informationen wie neue Abflugzeiten, Flugnummern und ggf. einen anderen Zielflughafen. Ohne diese Angaben kann es schwierig sein, deinen Anspruch etwa nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG Nr. 261/2004) eindeutig nachzuweisen. Deshalb gilt: Immer die neue Bordkarte aufheben – sie ist dein Nachweis für die alternative Beförderung durch die Airline.